Wer in Deutschland leben will, braucht nur seinen Paß wegzuwerfen und „Asyl“ zu hauchen. Fortan ist dem Bewerber eine liebevolle Fürsorge durch alle Instanzen bis nach „Karlsruhe“ gesichert. Wer nicht den richtigen „Hintergrund“ hat, wird hingegen gnadenlos an die Wand gedrückt.

Eine Pfandflaschensammlerin hat Anspruch auf Hartz IV. Die geringfügigen Einnahmen können laut einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf nicht angerechnet werden. Eine kleine Meldung, die um den 9. 1. 2020 herum durch die Presse ging. Was man je nach Laune mit einem Kopfschütteln oder einem amüsierten Lächeln zur Kenntnis nimmt, hat einen viel ernsteren Hintergrund, als sich erahnen läßt. Aber das ist für die Leitmedien kein Thema.

Hinweis: Der Text ist nur als pdf-Datei verfügbar: 20200226b_Flaschensammlerin