Baumkronen stehen einem Aussichtsturm im Weg? Laternen sind zugewachsen? Säge dran und fertig! Ganz so einfach ist es leider nicht. Schließlich sind wir ein durchorganisiertes Land (E.N.).

Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen leistet eher unauffällige Arbeit, weil manche Anregungen nicht in Form von Anträgen vorgetragen, sondern direkt bei der Verwaltung angesprochen werden. Ein Beispiel dafür ist die Knappenhalde in Alt-Oberhausen. Vom Aussichtsturm, der dort in 102 Metern Höhe steht, hätte man normalerweise einen weiten Panoramablick. Leider sind die Bäume schon so hoch gewachsen, daß die Aussicht erheblich beeinträchtigt wird.

Wo ist das Problem? Eine Firma beauftragen – und fertig!

Ganz so einfach ist es unserem durchorganisierten Land nicht. Erst einmal muß die Zuständigkeit geklärt werden. In diesem Falle gehört die Knappenhalde zum Landschaftsschutzgebiet, fällt mithin in die Zuständigkeit des Regionalforstamtes Ruhrgebiet mit Sitz in Gelsenkirchen. Da die Stadt Oberhausen aber die durchzuführenden Arbeiten finanzieren muß und überdies die Knappenhalde ja auf dem Stadtgebiet liegt, ist damit auch die Untere Naturschutzbehörde im Umweltdezernat der Stadt Oberhausen zuständig. Beide Verwaltungseinheiten müssen also einem Baumbeschnitt zustimmen, ehe eine Firma beauftragt werden kann.

Das nächste Problem besteht darin, daß aus Gründen des Naturschutzes die Zeit für einen Baumbeschnitt auf die Monate November bis Februar beschränkt ist. Die übrige Zeit kommt nicht in Frage, da Bäume für Vögel ideale Nistplätze darstellen.  Eine Ausnahme stellt die sogenannte Gefahrbaumfällung dar, die von der zuständigen Verwaltungsdienststelle angeordnet wird. Jede Bezirksvertretung verfügt über eine Baumkommission, die über eine solche außerplanmäßige Fällung informiert werden muß.

Zweimal im Jahr erfolgen Bereisungen der Baumkommission der Bezirksvertretung (hier: Alt-Oberhausen), um Anträge zu Fällungen oder zu Kronenschnitten zu stellen. Diese Anträge stellen Empfehlungen dar, die an die zuständigen Verwaltungsbehörden weitergeleitet und dort bearbeitet werden.

Interessant ist dabei, daß jede politische Gruppierung in einer Bezirksvertretung mit einem Mitglied in der Baumkommission vertreten ist. Hier können also andere Parteien nicht durch Absprachen die Wahl eines AfD-Vertreters hintertreiben, wie es sonst in Ausschüssen und Aufsichtsräten möglich ist. Eine bittere Pille, die die Vertreter der Altparteien zu schlucken bereit sind, muß man doch um den Erhalt eines jeden Baumes kämpfen!

Die Photos sind im Herbst 2020 gemacht worden. Und so gilt es mindestens bis Ende November 2021, daß die Knappenhalde einen Aussichtsturm ohne Aussicht zu bieten hat. 

Wir sind übrigens sicher, daß ein Verwaltungsfachmann zu den oben dargestellten Zuständigkeiten noch zahlreiche Ergänzungen, Anmerkungen und Richtigstellungen vornehmen könnte.