Zwei Anträge in der nächsten Sitzung des Kulturausschusses zielen auf eine größere Informationspflicht des Kulturbüros bzw. der Antragsteller bei Mitteln, die der Kulturausschuß aus seinem Jahresetat vergibt. Eine Pressemitteilung von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20230827b_Kontrolle_KA-Ausgaben

Die CDU hat für die nächste Sitzung des Kulturausschusses am 31. 8. 2023 einen Antrag A/17/3883-01 gestellt, der dem „Kultusausschuß eine solide, belastbare und jeweils aktuelle Informationsgrundlage über die zugewiesenen Fördermittelmöglichkeiten“ beschaffen soll. Denn der Ausschuß sollte nicht in den luftleeren Raum hinein über Fördergelder entscheiden.

Die AfD wird diesem Antrag selbstverständlich zustimmen, drängt sie doch schon seit der Kulturausschußsitzung vom 26. 1. 2022 auf eine stärkere Kontrolle der Kulturausgaben. Seinerzeit bemängelte sie, daß die soziokulturellen Zentren jährlich 150.000 € von der Stadt erhalten, ohne daß jene über die Verwendung Rechenschaft ablegen müßten.

Die regelmäßige AfD-Kritik an der mangelnden Kontrolle des Ausschusses über die Mittelvergabe und -verwendung im Bereich des Ausschuß-Etats in Höhe von 50.000 € hat in Form des CDU-Antrages endlich Früchte getragen.

Ursächlich für diesen Gesinnungswandel dürfte die frühe Verausgabung der verfügbaren Mittel für 2023 sein trotz der Tatsache, daß der Rat am 15. 5. 2023 auf Antrag der SPD dem Kulturausschuß zusätzliche 25.000 € zur Verfügung stellte. Die CDU hatte seinerzeit unter Bedenken zugestimmt und mußte in der Ratssitzung vom 19. 6. 2023 erleben, daß zwei dubiose Förderanträge über insgesamt 9.000 € mit der linksgrünen Ratsmehrheit bewilligt wurden.

Für die Förderanträge soll nun ein elektronisches Formular verpflichtend werden. Damit hat die maßgeblich vom CDU-Vertreter Höppner in der Ausschußsitzung am 20. 4. 2023 formulierte Kritik ihre Berücksichtigung gefunden. Den damit in Zusammenhang stehenden Änderungen der Förderrichtlinien wird die AfD ebenfalls zustimmen.

Die AfD wird selbst vorschlagen, daß die Möglichkeit der Antragstellung in englischer Sprache gestrichen wird. Die Diskriminierung von Nichtdeutschen, die eine andere Sprache als Englisch zur Muttersprache haben, ist nicht zu begründen. Das jedenfalls hat der Kulturdezernent selbst kürzlich in Beantwortung (K/17/3752-01) einer Kleinen Anfrage K/17/3604-01 des Stadtverordneten Noldus zugegeben.