Die Ratssitzung vom 15. November 2021 bot einige interessante Einblicke in die Art der Sitzungsleitung. Solche Dinge wird man in einer Niederschrift schwerlich finden, aber gerade deshalb sind sie es wert, mitgeteilt zu werden. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20211116b_Ratssitzung

Zur inneren Einstellung des Beigeordneten Motschull

Die ersten vier Punkte der Tagesordnung wurden routinemäßig erledigt. Der Oberbürgermeister stellte die aktualisierte Tagesordnung (mit neuen Anträgen) vor und Herr Christian Benter (CDU) wurde gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW als neues Ratsmitglied – infolge der Mandatsaufgabe seines Parteikollegen Kevin Wilms – verpflichtet.

Unter Tagesordnungspunkt 5 sprach der AfD-Fraktionsvorsitzende Kempkes über die von der Fraktion eingereichte „Große Anfrage gemäß § 6 der Geschäftsordnung des Rates.“ OB Schranz erläuterte die in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates festgelegten Redezeiten zur Großen Anfrage: Je 7 Minuten für den Antragsteller, die Verwaltung, SPD und CDU, 6 Minuten für die GRÜNEN und 5 Minuten für alle anderen.

Das Thema der Anfrage: Durchführung und Auswertung von Schnelltests. Interessant war die Stellungnahme der Verwaltung, vorgetragen durch den Beigeordneten Motschull (SPD). Er nannte die Antwort auf die Anfrage eine Fleißarbeit an Daten und Fakten. Dann folgte ein Hinweis auf die Aufgaben des Gesundheitsbereiches: „Die Überprüfungen der Schulungen und Qualifikationen sind erfolgt.“

Weiter äußerte sich Herr Motschull zu diesem Punkte nicht. Es folgten einige kurze und summarische Anmerkungen und der Hinweis, er könne in bezug auf die Testzentren keinen Vertrauensverlust erkennen.

Als Herr Kempkes die Kürze der Antwort kritisierte und anmerkte, dem Beigeordneten stünde eine Bewertung nicht zu, bekräftigte Herr Motschull seinen Standpunkt: Ihm stünde eine Bewertung zu und den von Herrn Kempkes einleitend behaupteten Vertrauensverlust erkenne er nicht.

Wie üblich, kam nach der Antwort der Verwaltung die Frage des Oberbürgermeisters nach weiteren Wortmeldungen. Von den übrigen Fraktionen meldete sich niemand.

Hier muß erklärt werden, daß Herr Motschull in seiner süffisanten Art einleitend in seiner „Antwort der Verwaltung“ erklärt hatte, er werde die ihm zustehenden 7 Minuten Redezeit mit Sicherheit nicht ausschöpfen. Diese angekündigte Auskunftsverweigerung – das Steckenbleiben in Banalitäten bewerten wir als eine solche – bewog Herrn Noldus (AfD) zu einer Frage an den Beigeordneten: Dieser möge seine summarische Feststellung „Die Überprüfungen der Schulungen und Qualifikationen sind erfolgt.“ bitte näher erläutern.

Der Hintergrund ist folgender: Jemand, der ein Zertifikat erworben hat, welches ihm die gesetzlichen Voraussetzungen bescheinigt, ein Testzentrum zu eröffnen, legt dieses dem Gesundheitsamt vor. Dort erfolgt die Genehmigung zum Betrieb eines Testzentrums.

Dieser Kenntnisstand ist rudimentär oder der Sachverhalt ist falsch dargestellt? Ja, es war unter anderem eben der Sinn der Anfrage, über genau diese Problematik – die Kontrollmechanismen der verantwortlichen Verwaltungsstellen – Informationen zu erhalten.

Kreative Auslegung der Geschäftsordnung

Auf die in dieser Absicht gestellte Frage des Stadtverordneten Noldus intervenierte der Oberbürgermeister mit der Bemerkung, er habe die Frage bzw. deren Sinn nicht verstanden. Ob eventuell Herr Motschull gemeint sei? Auf jeden Fall könne es nicht angehen, in einen Dialog einzusteigen. Mit dieser Bemerkung schloß Herr Schranz den Tagesordnungspunkt 5 ab, obwohl sich der Stadtverordnete durch Heben der linken Hand bemerkbar machte.

In § 6 der GO des Rates ist festgelegt, daß die Verwaltung eine mündliche Stellungnahme auf der Basis der schriftlichen Antwort zu geben hat. Danach ist, falls gewünscht, in die Beratung einzutreten.

Auf gewisse Mängel der schriftlichen Antwort ist der Stadtverordnete Kempkes zu Beginn eingegangen. Die Tatsache, daß der Beigeordnete Motschull mit einem hörbar ironischen Unterton feststellte, er werde seine Redezeit nicht ausschöpfen, zeigt ganz klar, daß an eine ernsthafte Antwort – weder schriftlich noch mündlich – gedacht war.

Wir verweisen diesbezüglich auf eine Kleine Anfrage nach § 7 der GO des Rates des Stadtverordneten Kempkes vom 8. 3. 2021 und die Antwort des Beigeordneten Motschull vom 24. 3. 2021. Sie ist als Anlage beigefügt und beweist, wie wenig der Herr Beigeordnete seinen Pflichten nachzukommen bereit ist, sobald es um Anliegen der AfD-Ratsfraktion geht. Er mag als Rechtsanwalt in seinem Fachgebiet (u. a. Arbeitsrecht) kompetent sein, aber in seinem Gebaren kann er den Parteibuchbeamten nicht verleugnen.

Die Intervention des Oberbürgermeisters ist insofern unzulässig, als jeder Stadtverordnete das Recht hat, Anträge nach § 6 Absatz 2 GO des Rates zu stellen. Da der Stadtverordnete Noldus an der Ausübung seines Rechtes, eine Frage zu stellen, gehindert wurde, wurde er auch des Rechtes auf Stellung eines Antrages – in Abhängigkeit von der Antwort des Beigeordneten Motschull – beraubt.

Eine Geringschätzung des Stadtrates

Eine Geringschätzung der Rechte des Stadtrates trat bei der Debatte der Tagesordnungspunkte 22 bis 24 zutage. Es handelte sich um die 4. (Schmachtendorf, eingereicht 22. 7. 2021), 5. (Centro, eingereicht 16. 7. 2021) und 6. (Sterkrade, eingereicht 11. 10. 2021) Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen. In Klammern das Datum der Antragstellung und der Bereich.

In allen Verwaltungsvorlagen B/17/1260-01, B/17/1261-01, B/17/1262-01 wurde festgestellt: „Eine Vorberatung im Umweltausschuß und Haupt- und Finanzausschuß ist nicht mehr möglich.“ Herr Kempkes (AfD) fragte, warum eine Vorberatung in den Ausschüssen nicht mehr möglich gewesen sei, da die Anträge doch früh genug gestellt worden seien.

Der Beigeordnete Jehn stellte fest, der Antrag aus Sterkrade sei am 11. Oktober eingegangen und bereits am 12. Oktober bearbeitet worden. Schneller könne die Verwaltung wirklich nicht arbeiten. Dann wies er anhand des Sitzungskalenders nach, daß eine Vorberatung bis zur jetzigen Sitzung nicht mehr möglich gewesen sei.

Herr Noldus (AfD) wies Herrn Jehn darauf hin, daß dessen Ausführungen für Sterkrade wohl zuträfen, jedoch seien die Anträge zu 4 und 5 frühzeitig gestellt worden. Dabei nannte er ausdrücklich das Datum der jeweiligen Anträge.

Herr Jehn bemerkte, daß man erst mit den „Sozialpartnern“ die Anträge habe besprechen wollen (Problematik der Sonntagsarbeit), weshalb sich die Bearbeitung leider verzögert habe.

Daraufhin fragte Herr Kempkes, er könne nicht sehen, welchen Einfluß Gespräche mit den Sozialpartnern auf die Einbringung der Vorlagen (1260 und 1261) in die Ausschüsse haben könnten. Eine Antwort darauf blieb der Beigeordnete Jehn schuldig.

Ein unverdächtiger Zeuge

Den letzten Hinweis nahm dann Herr Blanke (GRÜNE) zum Anlaß einer längeren Kritik an der Behandlung der Angelegenheit. Er kritisierte in mehreren Redewendungen sachlich, aber mit Nachdruck, daß der bloße Verweis auf die Sozialpartner unbefriedigend sei. Etwas überspitzt formulierte er, die Abklärung dürfe nicht ein halbes Jahr dauern. Mindestens die beiden ersten Anträge seien frühzeitig eingereicht worden. Es dürfe nicht sein, daß der Oberbürgermeister quasi im Alleingang mit Frau Bongers (SPD) über diese Angelegenheit entscheide.

An dieser Stelle ein Hinweis: In den fraglichen Beschlußvorlagen heißt es: „Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.“

Der fragliche Satz 3 lautet: „In begründeten Fällen kann der Rat auf eine Vorberatung durch Ausschüsse verzichten.“ Daran schließt sich ein Verweis auf § 60 Abs. 1 Satz 1 oder 2 GO NRW (Dringlichkeitsentscheidungen) an.

Zur Klarstellung sei angemerkt, daß sich Herr Blanke natürlich mit keiner Silbe auf die Resultate der von den AfD-Stadtverordneten vorgebrachten Fragen bezog. Es gehört zum guten Ton im Rat der Stadt Oberhausen, daß Beiträge der AfD-Fraktion, in welcher Form sie auch immer vorgebracht werden – ob als Anträge, Anfragen, Anmerkungen usw. – grundsätzlich mit Schweigen quittiert werden. Wir pochen hier nicht auf eine Opferrolle, sondern geben diesen Hinweis lediglich zur Erläuterung eines Zustandes.

Ein „geklauter“ Antrag

Den Ausdruck „Klauen“ darf man nicht wörtlich nehmen. Wenn eine gute Idee einmal da ist, ist sie da; sie liegt gewissermaßen in der Luft. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3. 5. 2021 (für den Stadtrat) hatte die AfD-Fraktion den Antrag A/17/0597-01 eingebracht. Es handelte sich um einen Prüfungsauftrag an die Verwaltung, die Möglichkeiten zur kurzfristigen Bereitstellung öffentlicher Sanitäranlagen als mobile Einrichtungen in den Stadtteilzentren zu eruieren. Der Antrag war eine Konsequenz der Schließung von Restaurants, Gaststätten usw. bzw. Nutzungsverbot der dort sich befindenden Toiletten im Zuge von Corona-Schutzmaßnahmen. Selbstverständlich wurde der Antrag mit 55 gegen 4 Stimmen der AfD abgelehnt. In der Niederschrift der Sitzung heißt es lapidar:

„Stadtv. Kempkes begründet den Antrag der AfD-Fraktion.

Beig. Motschull schlägt vor abzuwarten, wie sich die Situation in dieser Angelegenheit Im Lauf der nächsten Monate entwickelt; ein Prüfauftrag wäre dann entbehrlich.“

Wir sehen hier, nebenbei bemerkt, was Herr Motschull offenbar am liebsten macht, wenn es um AfD-Anträge geht…

Die Notwendigkeit öffentlicher Toilettenanlagen ist ein lange umstrittenes Thema; je nachdem, von welcher Seite man sich nähert. Ein Argument dagegen wären die Kosten im Unterhalt. Das hat Frau Stehr (CDU) vorgetragen, als in der hier besprochenen Ratssitzung der GRÜNEN-Antrag A/17/1184-01 unter TOP 30.1 behandelt wurde. Es ging um ein Konzept für eine öffentliche barrierefreie Toilettenanlage in Alt-Oberhausen. Die Mehrheit des Rates stimmte dem mit einer von der CDU vorgeschlagenen Änderung zu. Der AfD-Antrag A/17/1316-01 sah die Ausweitung des Konzeptes auf die drei Stadtteilzentren vor. Als der weitergehende Antrag wurde er zuerst abgestimmt und mit den üblichen 55 gegen 4 Stimmen abgeräumt.

Ein „brandgefährlicher“ Antrag

Unter TOP 30.5 wurde ein „brandgefährlicher“ AfD-Antrag zur Einrichtung einer Kinderfeuerwehr (A/17/1199-01) vorgestellt. Herr Kempkes begründete den Antrag innerhalb der üblichen Redezeit, woraufhin auf eine Frage des Herrn Oberbürgermeisters sich Herr Ulrich Real (SPD) erhob und seitens der SPD-Fraktion und, soweit erinnerlich, auch seitens des Stadtrates (ohne AfD) eine Art von Gegenrede hielt.

Es war dieses das erste Mal überhaupt, daß ein AfD-Antrag überhaupt mit einer Wortmeldung aus einer anderen Fraktion bedacht worden ist. Herr Real begann seine Rede mit der Erklärung, er spreche nun als Opa, Feuerwehrmann und Politiker. Obgleich in dreierlei Gestalt auftretend, ließ sich seine Rede ohne weiteres wie folgt zusammenfassen:

Die AfD ist rassistisch und rechtsextrem. Sie wird in Teilen daher vom Verfassungsschutz beobachtet usw. Die AfD erinnerte ihn an Leute, die den Nationalsozialismus nicht ganz so gut fänden, aber das mit den Autobahnen sei gut gewesen. (Ob er hier auf Äußerungen aus seinem Familienkreis anspielte, war nicht eindeutig der Rede zu entnehmen.)

Die Annahme eines AfD-Antrages würde ein falsches Signal nach außen senden, weshalb auch dieser Antrag zur Kinderfeuerwehr abgelehnt werden würde. Man würde überhaupt jeden Antrag gleich welcher Art allein schon aus diesem Grunde ablehnen. Um diese Schlagworte kreiste die ganze „Rede“ des Stadtverordneten Real. Applaus erhielt er von der linken Seite des Rates, aber – wenigstens zu großen Teilen – nicht von der CDU.

Herr Kempkes bemerkte, zum Oberbürgermeister gewandt, er könne nicht sehen, daß Herr Real zum Antrag gesprochen habe. Warum der Herr Oberbürgermeister nicht den Redner ermahnt habe, zur Sache zu sprechen.

Herr Schranz antwortete, der Redner habe nach seinem Dafürhalten die Haltung der SPD-Fraktion zum AfD-Antrag ausgedrückt.

Daraufhin meldete sich der Stadtverordnete Noldus zu Wort und ging zum Rednerpult. Er stellte klar, daß er für seine Fraktion die pauschal erhobenen Vorwürfe des Herrn Real, die AfD sei rechtsextrem und rassistisch, entschieden zurückweise. Man könne über öffentliche Äußerungen von AfD-Vertretern verschiedener Meinung sein, aber so gehe das nicht.

Man habe seit 170 Jahren eine Zuwanderung ins Ruhrgebiet und die Menschen hier wüßten sehr wohl, wie man mit verschiedenen Nationalitäten zusammenleben könne. Die AfD sei Teil des Ruhrgebietes und deshalb seien diese Behauptungen des Herrn Real eine Unverschämtheit.

Mit diesen Ausdrücken wie „rechtsextrem“ und „rassistisch“ habe sich Herr Real selbst in die Kreise von „Es reicht – Oberhausen gegen rechts“ verortet (Zwischenruf bei den LINKEN, Gelächter bei den GRÜNEN). Er, der Stadtverordnete Noldus, lasse sich in diesem Hause von niemandem als Rassist bezeichnen.

Eine Debatte blieb aus. Der Antrag wurde mit dem üblichen Ergebnis von 55 gegen 4 Stimmen abgelehnt.

Nachtrag: Nach § 16 Abs. 1 der GO des Rates ist der Oberbürgermeister berechtigt, einen Redner, der vom Gegenstand der Beratung abweicht, „zur Sache“ und einen Stadtverordneten, der sich ungebührlich oder beleidigend äußert, „zur Ordnung“ zu rufen. Bei dreimaliger Rüge kann er dem Betreffenden das Wort entziehen.

Wir finden es bemerkenswert, daß ein CDU-Oberbürgermeister in einer Ratssitzung einen Redner gewähren läßt, der in seinem Sprachgebrauch den pathologischen Naturen linksextremer Couleur gleicht.

Eine endlose Debatte

Ein in allen Ausschüssen beliebtes Thema war und ist das CDU-Projekt eines Central Park für Oberhausen. Der Verfasser hat diesbezüglich sowohl am 26. Oktober im Kulturausschuß als auch am 9. November im Stadtplanungsausschuß Pro und Contra gehört. In letzterem war eine Bemerkung des Ausschußvorsitzenden besonders aufschlußreich: Unter Betonung der Tatsache, daß es sich um ein Projekt gewissermaßen in der Vorstufe der Planung handelte, bat der Ausschußvorsitzende darum, vorgebrachte Änderungsanträge nicht in aller Ausführlichkeit zu diskutieren.

Unter diesen Umständen war es überraschend, welch breiten Raum diesem Tagesordnungspunkt 30.8 in der Ratssitzung gewidmet wurde. Unter TOP 5 war dem Stadtverordneten Noldus eine Frage mit direktem Bezug zur Antwort der Verwaltung auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion verwehrt worden. Vorgeschobener Grund: Man könne nicht in Dialoge eintreten.

Unter TOP 30.8 war von derlei, zuvor allein der AfD-Fraktion auferlegten Beschränkungen nichts zu sehen. Im Endergebnis wurde der Antrag gegen die Stimmen der GRÜNEN, LINKEN, AfD bei einer Enthaltung (Stadtv. Horn) angenommen.



Anlage 1:

Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. 13-21 vom 8. 3. 2021 von W. Kempkes

Betr.: E-Roller der EVO.

Antwort der Stadtverwaltung vom 24. 3. 2021

 

Frage 1:

Ist die EVO auch aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes als städtische Tochtergesell­schaft verpflichtet, Daten zur Kosten-/Nutzenrelation des Roller-Projektes zu veröffentli­chen?

Antwort:

Keine Angaben möglich. Bitte eigenständige Gesetzesüberprüfung.

 

Frage 2:

Sind diese Daten der Stadt Oberhausen bekannt und wenn ja, wem?

Antwort:

Nicht bekannt.

 

Frage 3:

Wird die Stadt Oberhausen darauf hinwirken, daß diese Daten im Interesse der Allgemein­heit veröffentlicht werden?

Antwort:

Nein.

 

Frage 4:

Weiche administrativen oder personellen Maßnahmen wird die Stadt Oberhausen ergrei­fen um zukünftig mangelhafter Transparenz im Bereich: von Informationspflichten der EVO entgegenzuwirken?

Antwort:

Es gibt keine mangelhafte Transparenz.

 

Frage 5:

Hält die Stadt Oberhausen eine Quersubventionierung des Rollerprojekts über Einnahmen aus der Energieversorgung, bezahlt durch Oberhausener Bürger für gerechtfertigt und zu­mutbar?

Antwort:

Ob eine Quersubventionierung, finanziert durch Oberhausener Bürger*innen stattfindet, ist nicht bekannt.