Nach der arbeitsintensiven Phase im Vorfeld und anläßlich der Verabschiedung des städtischen Haushalts für 2023 war in der letzten Sitzung des Jahres erkennbar „die Luft raus“. Größere Debatten gab es nur an einer Stelle. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20221215b_Rat_20221212

Vor Eintritt in die Tagesordnung.

Nach Bekanntgabe der üblichen Formalien und der letzten Änderungen der Tagesordnung meldete sich die CDU-Fraktionsvorsitzende Stehr zu Wort und beantragte, den TOP 29.4 von der Tagesordnung zu nehmen, da der Antragsgegenstand nicht in die Kompetenz des Rates falle. Es handelte sich um eine Resolution der LINKEN „Der Rat der Stadt Oberhausen verurteilt Angriffskrieg der Türkei im Nordirak und in Nordsyrien (A/17/2884-01)“.

Herr Karacelik (LINKE) führte nach einleitenden Anmerkungen zu dem im Antrag näher bezeichneten Konflikt aus, es sei im März eine vergleichbare Resolution anläßlich des russischen Angriffs auf die Ukraine angenommen worden. Auch dort sei doch der Rat nicht zuständig gewesen. Zudem seien in Düsseldorf und Krefeld inhaltsgleiche Anträge angenommen worden, so daß man diesem Beispiel auch in Oberhausen folgen könne und solle.

Danach wurde gegen die Stimmen von GRÜNEN und LINKEN bei Enthaltung von BOB der Antrag unter TOP 29.4 von der Tagesordnung genommen.

Einstimmig ohne Wortmeldungen…

Zu TOP 2 Aktuelle Stunde lag nichts vor. Danach wurden eine ganze Reihe von Vorlagen abgearbeitet.

Einstimmig ohne Wortmeldungen wurden unter den genannten Tagesordnungspunkten beschlossen:

  • 4. Gestaltungsbeirat der Stadt Oberhausen, hier: Berufung eines neuen Mitglieds in den Gestaltungsbeirat (B/17/2773-01).

  • 5. Bürgerbeteiligung in Oberhausen: Vorhabenliste Dezember 2022 (B/17/2562-01).

  • 6. 2. Änderungssatzung zur Betriebssatzung für die ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen (B/17/2789-01).

  • 7. Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) – Änderung des Gesellschaftsvertrages und der zugehörigen Gesellschaftervereinbarung einschließlich Aufhebung des Betrauungsaktes (B/17/2811-01).

  • 9. Wirtschaftsplan 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen“ (B/17/2724-01).

  • 15. Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen in den Produktbereichen 03 Schulträgeraufgaben und 08 Sportförderung (B/17/2864-01).

  • 16. Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 05 – Soziale Leistungen beim Produkt 050207 – Hilfen für Asylbewerber*innen im Haushaltsjahr 2022 (B/17/2692-01).

  • 17. Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Rahmen der Flüchtlingshilfe Ukraine im Haushaltsjahr 2022 (B/17/2765-01).

  • 21. Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen Lehrschwimmbäder hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Umsetzung der energetischen Sanierung und Durchführung von Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten an den Nebengebäuden (B/17/2872-01).

Bei Enthaltung der LINKEN einstimmig ohne weitere Wortmeldungen wurden beschlossen:

  • 8. Beteiligungsbericht 2021 (B/17/2786-01).

  • 22. Vorlage B/17/2754-02 mit den Unterpunkten als Block: 1. Straßen- und Wegekonzept 2023 – 2027 der Stadt Oberhausen; 2. Straßenbauprogramm 2023 Stadt Oberhausen; 3. Umsetzung des Kanalbauprogramms 2023 durch die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH; 4. Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH; 5. Beleuchtungsprogramm 2023 Stadt Oberhausen; 6. Durchführung der folgenden Straßenbaumaßnahmen.

    Der Oberbürgermeister wies kurz darauf hin, daß die Änderungen der 02-Fassung am 9. Dezember den Fraktionen per Mail zugegangen seien.

  • 25. Stadterneuerungsprojekt „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag“ hier: Projektumsetzungsbeschluss Teilmaßnahme R.4: „Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb – Bahnhofsumfeld mit Verbindung in die Innenstadt“ (vormalige IHK-Teilmaßnahme R.4: „Wettbewerb Finanzamt Oberhausen – Städtebauliche, architektonische und denkmalpflegerische Vitalisierung einer Behördenliegenschaft“) (B/17/2834-01).

    Dazu bemerkte Herr Hoff (FDP) unter anderem „mit einem Augenzwinkern“, es habe lediglich 6 Jahre, 7 Monate und 15 Tage seit der Vorlage B/16/1658-01 gebraucht, um an diesen Punkt zu gelangen.

Jeweils gegen die Stimmen der AfD ohne Wortmeldungen wurden beschlossen:

  • 3. Erlass der Abgabesatz-Satzung 2023 der Stadt Oberhausen (B/17/2878-02).

  • 10. Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Oberhausen für die Spielzeit 2023/2024 (B/17/2753-01).

  • 13. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses (B/17/2763-01).

  • 18. Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 16 ‚Allgemeine Finanzwirtschaft‘ (B/17/2851-01).

  • 20. Einstellung von Nachwuchskräften im Jahr 2023 hier: Studierende im neu konzipierten Dualen Studiengang Soziale Arbeit sowie Sozialarbeiter*innen im Anerkennungsjahr. (B/17/2817-01).

  • 23. „Förderrichtlinie Initiative Energiewende von unten“ (B/17/2813-01).

  • 26. Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzepts des Stadterneuerungsprojekts „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“: Beschluss der Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes (B/17/2807-01).

Gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der FDP ohne Wortmeldungen wurde beschlossen:

  • 14. Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 01 ‚Innere Verwaltung‘ (B/17/2852-01).

Debattierte Vorlagen.

Immerhin gab es auch Vorlagen, an denen sich einzelne Redebeiträge oder sogar Debatten entzündeten. Es waren dies:

  • 11 Einrichtung eines beispielhaften „Smart-Hauses der offenen Tür“ in der Sterkrader Innenstadt zur Veranschaulichung und individuellen Erfahrung von Einsatzmöglichkeiten digitaler Unterstützungssysteme in der alltäglichen Lebensbewältigung (B/17/2727-02).

Zu Sitzungsbeginn hatte Herr Bruckhoff (BOB) die erst am 9. Dezember durch die Verwaltung mitgeteilten zahlreichen Änderungen der Vorlage beklagt und gebeten, nicht zuletzt wegen der Wichtigkeit des Themas die Vorlage zu „schieben“ (in der nächsten Ratssitzung zu behandeln; und zwar nach dem Durchlaufen durch die Ausschüsse). Wollte man die Vorlage auf der Tagesordnung belassen, so kündige er an, daß sich BOB nicht an der Abstimmung beteiligen werde.

Der Oberbürgermeister erläuterte, daß die den Beschlußvorschlag betreffenden Änderungen eher geringfügig seien und nur die Begründung umgearbeitet worden sei.

Zur Einlassung des Herrn Bruckhoff merkte Frau Stehr an, die CDU habe im Haupt- und Finanzausschuß die Vorlage in die nächste Gremienfolge schieben wollen. Sie nehme aber den Hinweis des Oberbürgermeisters auf, daß die Änderungen nur gering seien und sei für eine Behandlung der Vorlage in dieser Sitzung.

Herr Karacelik (LINKE) wollte die Beratung vertagen. Gegen die Stimmen von BOB und LINKEN wurde bei Enthaltung des Stadtverordneten Horn und der CDU die Belassung des TOP 11 in der Tagesordnung beschlossen.

Hinweis: Das Verfolgen der Debatte war insofern maßgeblich dadurch erschwert, daß es im Vorfeld der Ratssitzung umfangreiche Absprachen (oder auch nicht; das war ein Streitpunkt) zwischen den großen Parteien gegeben hatte. Ein erheblicher Teil der Reden bezog sich auf angedeutete Konflikte, wodurch die inhaltliche Debatte nur schwer nachvollziehbar war. Auf diese Inhalte wurde von den Rednern in Andeutungen Bezug genommen, weshalb man als Nichtbeteiligter der Debatte nur schwer folgen konnte.

Nach dem Aufrufen des TOP 11 kündigte Frau Stehr (CDU) die Zustimmung ihrer Fraktion an. Sie dankte der Verwaltung dafür, daß die Ergebnisse der Diskussionen und die vorgebrachten Punkte berücksichtigt worden seien. Der Antrag vom 13. 12. 2021 gegen die SPD, welcher 50.000 € für Konzept und Einrichtung enthielt, sei der eine Punkt. Ein Jahr später spreche eine Verwaltungsvorlage von Kosten in Höhe von 0,5 Mio. €. Warum komme das zustande? Das habe mit dem ursprünglichen Konzept nichts mehr zu tun. Die Hausautomatisierung sei nicht mehr das Ziel, sondern stattdessen Digital Health, das sind Alltagshilfen, welche alten Menschen ein längeres Leben in ihrem Zuhause ermöglichten.

Frau Bongers (SPD) begann damit, sie müsse ein wenig schmunzeln, sei aber letztendlich froh über die gemeinsame Lösung. Der Ansatz war gut, die Umsetzung war gut, die GHL [Gute Hoffnung Leben Oberhausen] sei ein guter Partner. Niemand habe von Smart House mit Technik gesprochen. Es sei ein guter Ansatz, ein Haus mit praktischen Mitteln zum Anschauen zu zeigen. Sie möchte angesichts der Vorweihnachtszeit die Kritik nicht weiter vertiefen. Die Vorlage 02 unterscheide sich nur unwesentlich von der Vorlage 01. „Die Art und Weise war unterirdisch“, wie man seitens der CDU die Dinge behandelt habe, so etwa die in der Haushaltsrede geäußerte Kritik.1 Damals, zu Beginn bei der Antragstellung, habe man von Planungskosten gesprochen. So ein Theater wie in den letzten vier Wochen habe sie noch nicht erlebt: „Ihr hättet einen Änderungsantrag stellen können.“

Frau Baumann (GRÜNE) fragte, wie die Kürzungen genau aussehen, mit denen man die benötigten 70.000 € als kommunaler Anteil an den Kosten des Anbieters GHL kompensieren möchte.

Frau Hansen (LINKE) fragte ebenfalls danach. Sie sehe die vielen Möglichkeiten zum Einsatz digitaler Unterstützung nicht zuletzt wegen eines konkreten Falles in ihrem familiären Umfeld als sehr positiv an.

Herr Benter (CDU) war „mehr als entsetzt, wo es doch weihnachtlich und friedlich zugehen soll.“ Es sei ja interessant, was die SPD diskutiere, aber was nutze das, wenn die Welt nichts davon erfährt? Vielleicht gebe es dort zu sehr den Blick auf das eigene Innere. Bei dem „Ortstermin letzte Woche“ sei man erstmals vollständig über die technischen Möglichkeiten dieses Konzeptes informiert worden. Der SPD-Antrag vom Dezember 2021 sei schlecht formuliert worden. Dann erinnerte Herr Benter die SPD an die ausführlichen Diskussionen in den Ausschüssen über dieses Konzept.

Er selber sei froh, durch diesen Ortstermin erfahren zu haben, was genau geplant worden ist. Was dort gezeigt worden sei, habe nichts mit den Dingen zu tun, wie sie im Digitalisierungsausschuß diskutiert worden sind.

Herr Hoff (FDP) hielt es für eine gute Idee, wenn dadurch ältere Mitbürger länger zuhause leben könnten. Er führte diesen Gedankengang etwas weiter aus, um dann festzustellen, daß es doch letztlich egal sei, von wem – SPD oder CDU – diese oder jene Idee zuerst vorgebracht worden sei.

Herr Tsalastras erläuterte, die Produktgruppe 050401 „Aufwand für Zuschüsse an private Unternehmen“ sei in der Vergangenheit nicht ausgeschöpft worden. Damit würden die besagten 70.000 € kompensiert.

Frau Bongers (SPD) merkte ergänzend an, man habe „hinter dem Rücken der antragstellenden Fraktion herumtelephoniert. Das ist politisch üblich, ich weiß.“

Herr Karacelik (LINKE) wollte die Vorlage unterstützen, stellte aber nochmals die Frage nach der Kompensation, die er genauer beantwortet haben wollte.

Stadtkämmerer Tsalastras erklärte, man habe 2021 1,7 Mio. € bereit gestellt; davon seien 1,3 Mio. € abgerufen worden. Dadurch sei eine Kompensation möglich. Auch gebe es – allerdings nicht genau bezifferbare – Einsparungen dadurch, daß ältere Menschen länger zuhause leben könnten.

Dezernent Motschull verwies grundsätzlich auf die sogenannte Querfinanzierung, wie man das bei den Bürgerbüros auch hinbekommen habe; offenbar die Kenntnis des Begriffes voraussetzend.

Herr Kempkes (AfD) begründete kurz die ablehnende Haltung seiner Fraktion. Das Angebot sei nicht niederschwellig, da es sich um eine feste Einrichtung in Sterkrade handele. Es sei fraglich, ob man damit die Zielgruppe erreiche. Eine mobile Lösung („Truck-Konzept“) oder etwas Vergleichbares wäre besser gewesen.

Gegen die Stimmen der AfD wurde die Vorlage – auch von der CDU – beschlossen.

Herr Bruckhoff (BOB) bat ausdrücklich, im Protokoll festzuhalten, daß BOB sich nicht an der Abstimmung beteiligt hatte.

  • 12. Mobilisierung von Wirtschaftsflächen in Oberhausen (B/17/2784-01).

Hierzu lag der Ergänzungsantrag der GRÜNEN A/17/2894-01 „ Mobilisierung von Wirtschaftsflächen in Oberhausen“ vor. Beide Vorlagen wurden gemeinsam debattiert und getrennt abgestimmt.

Herr Axt (GRÜNE) begründete den Antrag und stellte grundsätzlich fest, die GRÜNEN hätten entgegen eines weitverbreiteten Vorurteils durchaus Interesse an einer Wirtschaftsförderung. Allerdings seien Ansiedlungen mit großem Flächenverbrauch und wenigen Arbeitsplätzen kritisch zu sehen; beispielsweise Top Golf. Auch Logistik oder Röhrenlager wie im Bereich Waldteich seien nicht gerade Dinge, die man sich vorstelle.

Dann befaßte sich Herr Axt speziell mit dem Gelände der ehemaligen Zeche Sterkrade (von-Trotha-Straße), dessen Größe nicht 18 Hektar umfasse. Einmal handelte es sich nicht um eine zusammenhängende Fläche. Dann seien Bereiche verplant; je nach Lage für eine Wohnbebauung oder für Gewerbe. Danach erörterte er die Inhalte des eigenen Änderungsantrages im Vergleich zur Verwaltungsvorlage. Abschließend bemängelte er, die Verwaltungsvorlage berücksichtige nicht oder zu wenig, daß Oberhausen unter allen Ruhrgebietsstädten bereits den größten Anteil an versiegelter Fläche besitze.

Der Oberbürgermeister machte darauf aufmerksam, daß nach Angaben von Top Golf 300 Arbeitsplätze geschaffen worden seien.

Herr Real (SPD) kritisierte die GRÜNEN dafür, daß sie ihren Antrag früh angekündigt, aber zu spät eingereicht hätten, um ihn in den Fachausschüssen behandeln zu können. Der Sachgegenstand sei schon in der vorigen Gremienfolge (November-Ratssitzung) behandelt worden. Der vorliegende Antrag sei in der Bezirksvertretung Sterkrade angekündigt worden, aber für den letzten Stadtplanungsausschuß (Dienstag, 6. Dezember) zu spät gekommen (am Donnerstag, nach der Sitzung). Danach verweist Herr Real auf Vorlagen aus den Jahren 2005 und 2007 mit Bezug zum Gelände der Zeche Sterkrade. Dort sei im Prinzip das festgehalten worden, was dieser Antrag ein viertes oder fünftes Mal festhalten möchte. Das sei nicht notwendig. Die SPD werde den GRÜNEN-Antrag ablehnen.

Herr Osmann (CDU) stellte einleitend fest, daß man in Oberhausen in bezug auf Wirtschaftsflächen in absehbarer Zeit am Ende sei und knüpfte daran einige grundsätzliche Bemerkungen. Seine Fraktion habe die Verwaltungsvorlage gründlich untersucht und finde diese gut. Zum GRÜNEN-Antrag: Es wäre „lange, lange Zeit gewesen, das früher zu machen“. Man werde der Verwaltungsvorlage zustimmen.

Gegen die Stimmen der GRÜNEN bei Enthaltung von LINKEN und BOB wurde der Antrag der GRÜNEN abgelehnt.

Die Verwaltungsvorlage unter TOP 12 wurde gegen die Stimmen von GRÜNEN und LINKEN angenommen.

  • 19. Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ferien- und Freizeitangebote der Stadt Oberhausen (B/17/2824-02).

Im Jugendhilfeausschuß vom 30. November hatte es eine Debatte über die Bestimmungen in § 8 Abs. 2 (Kosten) und Abs. 4 (Ermäßigung um 50 Prozent für bestimmte Gruppen) gegeben, an denen sich Herr Real (SPD), Frau Willing-Spielmann (CDU), Herr Noldus (AfD) und Herr Mulia (LINKE) beteiligt hatten.

Herr Noldus (AfD) hatte dabei festgestellt, daß für Empfänger von Transferleistungen Ermäßigungen vorgesehen seien. Es gebe aber Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor, die arbeiteten, aber keinerlei Leistungen (beispielsweise Wohngeld) erhielten und durch die Inflation faktisch auf Hartz-IV-Niveau gedrückt würden. Ob die Stadt hier irgendwelche Lösungen anzubieten habe.

Diese Frage war in der nachfolgenden Stellungnahme der Verwaltung nicht aufgegriffen worden, aber der Vertreter der LINKEN hatte die Ausführungen des AfD-Vertreters ausdrücklich zum Anlaß für die Anregung genommen, die Bezieher von Wohngeld in den Kreis der Begünstigten einzubeziehen.

Der Oberbürgermeister erläuterte, daß § 8 Abs. 4 der Vorlage dahingehend geändert worden ist, daß nun Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag zusätzlich in den Genuß einer Beitragsermäßigung auf 50 Prozent kommen.

Herr Karacelik (LINKE) bedankte sich, daß die von den LINKEN im Jugendhilfeausschuß am 30. November vorgebrachten Änderungswünsche berücksichtigt worden seien. Man werde der Vorlage dennoch nicht zustimmen, da die Sorgen der Menschen zugenommen hätten und der Kreis der Begünstigten deshalb zu eng gefaßt sei. Man wolle ein kostenloses Angebot für alle.

Die Vorlage wurde gegen die Stimmen von AfD und LINKEN bei Enthaltung des Stadtverordneten Horn beschlossen.

  • 24. Beschluss der Richtlinie zur Förderung von Erneuerbaren Energien und Lastenrädern im Stadtgebiet von Oberhausen (B/17/2814-01).

Herr Hoff (FDP) weist darauf hin, daß dieser Beschluß auf einer Vorlage zu den entsprechenden Förderungen vom März 2022 basiert. Er hätte sich daher eine Beratung in den Fachausschüssen gewünscht. Kritisch sei das „Windhundprinzip“, die Bearbeitung der Anträge in der Reihenfolge der Abgabe. So hätten diejenigen einen Vorteil gehabt, die bereits vor der Veröffentlichung in der Presse davon gewußt hätten. Es wäre beispielsweise besser oder gerechter gewesen, ein Kontingent zur Verlosung zurückzuhalten oder eine andere Lösung zu finden. Trotzdem werde die FDP zustimmen.

Herr Flore (SPD) beklagte sich mit Bezug zu dieser Vorlage, es habe sehr lange der Umweltausschuß nicht getagt. Das dürfe so nicht sein; er habe sich persönlich bei der Verwaltung darüber beschwert. Ihm sei versichert worden, daß das so nicht mehr vorkomme.

Gegen die Stimmen der AfD wurde die Vorlage beschlossen.

Bauleitplanung

Unter dieser Überschrift wurden drei Regionale Flächennutzungspläne (RFNP) beschlossen. Die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben sich zu einer „ Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr“ zusammengeschlossen, um sich gegenseitig über Planungen mit über die Kommune hinausgehender Wirkung zu unterrichten.

Es ist nicht vorgesehen, daß eine unterrichtete Kommune einen RFNP ablehnt; die Folgen einer Ablehnung wären „rechtsphilosophischer Natur“, wie es ein Dezernent einmal formuliert hat. Trotzdem wurde formal über drei RFNP abgestimmt mit folgenden Ergebnissen:

Änderungsverfahren 03a Bochum (B/17/2739-01) und Änderungsverfahren 54 Essen – Oberhauser Straße am ehemaligen Gartencenter (B/17/2740-01) jeweils einstimmig bei Enthaltung der LINKEN ohne Wortmeldungen beschlossen.

Zum Änderungsverfahren 45 Mülheim/Ruhr (B/17/2738-01) gab es Gegenstimmen der LINKEN sowie Enthaltungen von GRÜNEN und BOB.

Berichte der Verwaltung

Üblicherweise werden Verwaltungsberichte in Ratssitzungen ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen. So war es hier auch bei der „3. Kenntnisnahme der vom Stadtkämmerer gemäß § 83 (2) Satz 1 GO NRW bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2022 (M/17/2849-01)“, bei M/17/2850-01 „Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen mit Stand zum 30.09.2022“ und bei „Digitalisierung von Senior*innen in Oberhausen – Beantwortung des Antrags der SPD-Fraktion gem. § 2 der Geschäftsordnung (M/17/2659-01)“.

Bei der „Örtlichen Planung nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen 2022 – 2026, ehem. Alten und Pflegeplan der Stadt Oberhausen(M/17/2454-01)“ meldete sich Frau Hansen (LINKE) zu Wort.

Sie bemängelte an dem Bericht, daß die Belange junger Menschen, die entweder seit der Geburt oder durch einen Unfall behindert seien, zu wenig berücksichtigt würden. Unter Berufung auf Erfahrungen aus erster Hand in ihrem familiären Umfeld stellte sie fest, daß die Lebensperspektiven dieser jungen Menschen und die der Senioren völlig anders gelagert seien. Die Errichtung eines Wohnheims für Behinderte entspreche nicht der UN-Resolution, die ein Recht auf Inklusion in Schule und Beruf formuliere, sondern ginge in die entgegengesetzte Richtung.

Herr Motschull verwies auf die Bemühungen der Stadt Oberhausen, die durch die schwierige Finanzlage erschwert, aber dennoch unternommen würden. Die Verwaltung werde die von Frau Hansen vorgebrachten Hinweise berücksichtigen.

Zum „Sachstandsbericht über den aktuellen Stand der Maßnahmen/Teilmaßnahmen des Projekts Brückenschlag (M/17/2837-01)“ erfolgte dieses Mal kein Schlagabtausch wie in der Vergangenheit. Sowohl Herr Scherer (SPD) und Herr Osmann (CDU) betonten jeweils die aus ihrer Sicht positiven Aspekte des aktuellen Sachstandes. Weitere Beiträge dazu gab es nicht.

Alle Verwaltungsberichte wurden einzeln aufgerufen und, gegebenenfalls erst nach dem Ende der Redebeiträge, stellte der Oberbürgermeister jeweils formal die Kenntnisnahme durch den Rat fest. Abstimmungen bei „Kenntnisnahmen“ erfolgen dann nicht.

Anträge

Auf den ersten Blick schienen sich die LINKEN auf diese Ratssitzung intensiv mit mehreren Anträgen vorbereitet zu haben. Bei genauerem Hinschauen entpuppten sich diese jedoch als typisch linke „Schaufenster-Anträge“ ohne Substanz.

Der Antrag auf „Übernahme der Kosten des Mittagessens in den Schulmensen für Schülerinnen und Schüler (A/17/2869-01) wurde nach der Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen!“ ausführlich von Herrn Karacelik (LINKE) begründet. Die angesprochenen Demokraten folgten dem allerdings nicht.

Frau Hausmann-Peters (CDU), erkennbar gut vorbereitet, begründete die Ablehnung ihrer Fraktion u.a. mit Hinweisen auf zwei Sonderfonds, die Kindern auch dann ein Schulessen ermöglichen, wenn die Eltern keine Zahlungen leisten. Folgte man dem Antrag, würden Kosten auch bei den Kindern übernommen, deren Eltern zahlungsfähig seien.

Herr Kray (SPD) stimmte den Ausführungen seiner Vorrednerin zu und wies darauf hin, daß bei 20.000 Schülern bei 3 € pro Mahlzeit Kosten in zweistelliger Millionenhöhe auf die Stadt zukämen. Die LINKEN selbst hatten sich nicht mit Berechnungen aufgehalten, sondern einfach festgelegt: „Die Kosten sind über einen Nachtragshaushalt zu finanzieren und ggfs zu isolieren.“ Übersetzt heißt das: die Stadt macht Schulden und setzt als Gegenbuchung imaginäre Einnahmen in gleicher Höhe in, um auf dem Papier einen schuldenfreien Haushalt präsentieren zu können. Was „Corona-Isolierung“ oder jetzt „Ukraine-Isolierung“ bedeuten, haben wir bereits in früheren Berichten über die Ratssitzungen mehrfach erläutert.

Dem Änderungsantrag von Herrn Bruckhoff (BOB), aus dem Antrag der LINKEN einen Prüfauftrag zu machen, folgte niemand. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung von BOB abgelehnt.

Von gleicher Qualität war der Antrag „Keine Gefängnisstrafen für STOAG-Fahrten ohne gültigen Fahrschein (A/17/2875-01)“, der nach kurzen Redebeiträgen von Herrn Hoff (FDP) und Herrn Kempkes (AfD) ebenfalls gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung von BOB abgelehnt wurde.

Erst gar nicht zur Abstimmung zugelassen wurde jener Antrag A/17/2884-01, der auf eine „Verurteilung des Angriffskrieges der Türkei im Nordirak und in Syrien“ abzielte.

In insgesamt drei Anträgen hingegen wurden jeweils einstimmig ohne Wortmeldungen Umbesetzungen in Fachausschüssen für die folgenden Fraktionen bzw. Gruppen gebilligt: FDP (A/17/2883-01), LINKE (A/17/2885-01) und CDU (A/17/2886-01).


1Aus der Haushaltsrede der CDU-Fraktionsvorsitzenden Stehr am 14. 11. 2022:
„Kritisch, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehen wir auch die Idee eines Smart-Hauses, mit der die Verwaltung im Dezember 2021 beauftragt wurde: Sie sollte ein „Smart-Haus der offenen Tür“ in der Sterkrader Innenstadt planen und einrichten. Die Kosten wurden vom Antragssteller (SPD) mit ca. 50.000 EUR angegeben und sollten aus einem Förderprogramm gedeckt werden.
Der nunmehr vorliegende Konzeptentwurf für einen modellhaften „Showroom“ erfordert in einer Variante, dass die Stadt Oberhausen eine halbe Millionen Euro aufbringen müsste. Bei erster Sympathie für die Ursprungsidee, halten wir eine Umsetzung für das 10-Fache der Ausgangssumme für absolut nicht vertretbar und gehen davon aus, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, das genauso sehen. Wichtiger noch, die Idee ist auch wissenschaftlich belegt nicht sinnvoll. Das Fraunhofer-Institut in Stuttgart hat sich mit genau solchen Projekten auseinandergesetzt. Sie sind überholt. Lassen Sie uns bitte über kluge Alternativen sprechen. Wir können uns nicht erlauben, eine Fläche in einem Stadtteil vorzuhalten, die eine nicht eruierte Nachfrage bedient und schon jetzt verspricht, dass die smarte Ausstattung nach kürzester Zeit überholt ist.
Als CDU-Fraktion sagen wir: NEIN!“