Eine irgendwie seltsame Sitzung, die bereits nach zwei Stunden beendet, aber dennoch von Debatten geprägt war. Dabei ging es in den Anträgen materiell um sehr wenig. Auch dieses Mal vermißte man Bürgermeister Andreas Blanke (GRÜNE) unter den Anwesenden. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20230322b_Rat_20230320

Zuständigkeitsordnung – eine Teillösung.

Unter Punkt 3 ging es um eine Änderung in der Zuständigkeitsordnung, die den Stadtplanungsausschuß betraf. Das knochentrockene Thema hatte in der vorangegangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. März für scharfe Debatten gesorgt. Die maßgeblich von der SPD betriebene Änderung (Ziffern 2.2 und 2.4 der Vorlage B/17/2809-01) bedeutete, daß die Bezirksvertretungen nicht mehr zwingend vor dem Stadtplanungsausschuß tagen sollten. Ursprünglich hatte man beabsichtigt, die 2022 gelegentlich auftauchende unschöne Konstellation zu vermeiden, bei der ein Fachausschuß nach einer Ratssitzung eine Vorlage nur noch zur Kenntnis nahm, anstatt sie vorzuberaten. Bei näherem Hinsehen entdeckte die SPD-Fraktion, daß die bisherige Regelung, wonach die Bezirksvertretungen vor dem Stadtplanungsausschuß tagten, doch besser war, und ruderte zurück.

In der Ratssitzung griff man auf einem vom Oberbürgermeister formulierten Kompromiß zurück: Die strittigen Änderungen zu 2.2 und 2.4 wurden gestrichen und die so geänderte Vorlage mit den allseits unstrittigen Änderungen wurde einstimmig beschlossen.

Stadtv. Lütte im STOAG-Aufsichtsrat.

Im Ältestenrat hatte Regimekritiker Lütte (BOB), der vor kurzem noch den Rat als Abnickgremium bezeichnet hatte, angekündigt, daß sein BOB-Kollege Bruckhoff seinen Platz im neunköpfigen (nur Ratsvertreter) Aufsichtsrat der STOAG für ihn geräumt hatte. Die BOB-Vertreter hatten offenbar diesen Wechsel nach der Hälfte der Wahlzeit (bis 2025) verabredet.

Herr Noldus (AfD) nahm diesen Punkt zum Anlaß, an eine feine Machtdemonstration der Allparteienkoalition gegen die AfD während der konstituierenden Ratssitzung am 16. 11. 2020 zu erinnern.

Grundsätzlich gilt nach der Gemeindeordnung, daß kleinere Ausschüsse und Gremien die politischen Stärkeverhältnisse im Rat spiegelbildlich wiedergeben sollen. Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren werden die Fraktionsstärken auf die jeweilige Gremiengröße heruntergerechnet. Dabei setzt die Gemeindeordnung voraus, daß jeder Wahlvorschlag nur von der eigenen Fraktion unterstützt wird. Dann hätte die AfD als viertstärkste Fraktion auch einen Platz im Aufsichtsrat der STOAG erhalten.

Tatsächlich hatten am 16. 11. 2020 die LINKEN mit zwei und BOB mit drei Leihstimmen jeweils fünf Stimmen für ihre Wahlvorschläge bekommen und somit die vier AfD-Stimmen übertroffen. Der Stadtverordnete Noldus nutzte die Gelegenheit für einige grundsätzliche Anmerkungen (siehe Anlage 1).

In geheimer Abstimmung – die AfD hatte Herrn Lange nominiert – war das erzielte Ergebnis angesichts der sonst gegen die AfD aufgebaute Einheitsfront doch ungewöhnlich. Herr Lütte erhielt „nur“ 44 Stimmen bei sieben Enthaltungen und 4 Stimmen für Herrn Lange. Zwei Stimmen waren ungültig. War es die Art und Weise gewesen, in der die beiden BOB-Vertreter ihre Beute brüderlich geteilt hatten oder war das „Abnickgremium“ bei einigen Stadtverordneten noch in Erinnerung geblieben?

Die geheim durchgeführte Abstimmung war – wie immer, seitdem die AfD im Rat vertreten ist – mustergültig vorbereitet worden und ging zügig vonstatten.

Eine sinnfreie GmbH.

Eine vorgeschlagene Änderung des Gesellschaftsvertrages der ecce GmbH (B/17/3259-01) nahm der Stadtverordnete Noldus zum Anlaß, den Oberbürgermeister zu fragen, welche sachlichen Gründe es dafür gebe, daß die Stadt Oberhausen Mitglied dieser „sinnfreien GmbH“ [vereinzeltes Gelächter] ist.

Der Kulturdezernent Tsalastras antwortete: Oberhausen besitze eines der sieben Kreativquartiere im Ruhrgebiet. Die GmbH sei seinerzeit im Rahmen der Aktivitäten um die „Kulturhauptstadt“ Dortmund gegründet worden. Es gehe darum, Fördermittel für die Kreativquartiere bzw. die Innenstadt zu akquirieren. Danach beschloß der Rat die Vorlage gegen die Stimmen der AfD.

Die Feststellung des Jahresabschlusses des Theaters Oberhausen für das Wirtschaftsjahr 2021/2022. (B/17/3106-01) erfolgte ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD.

Ebenfalls ohne Wortmeldungen, aber einstimmig wurden einige außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen durchgewunken:

  • „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in NRW im Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben (B/17/3256-01).

  • Erzieherische Hilfen im Haushaltsjahr 2023: Inanspruchnahme von Rückstellungen (B/17/3089-01).

  • Verlagerung der Verwaltung an der Gesamtschule Osterfeld (B/17/3146-01).

  • Neubau einer Mensa an der Jacobischule gemäß Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (B/17/3147-01).

  • Neubau einer Mensa an der Rolandschule gemäß Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (B/17/3129-01).

  • Neubau eines Erweiterungsanbaus inklusive einer Mensa an der Falkensteinschule gemäß Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (B/17/3152-01).

  • Fertigstellung der Rettungswache Nord (B/17/3196-01).

Ein Fenster für 370.000 € – oder so ähnlich.

Die Erneuerung des Fensters im Ratssaal (B/17/3222-01) firmierte zu Unrecht als „außerplanmäßiger Mittelbedarf“ – nach Auffassung der Verwaltung. Im Haupt- und Finanzausschuß in der Vorwoche hatte der FDP-Vertreter Hoff die Solo-Arie „Geldverschwendung“ angestimmt, da für dieses Mal Kollege Bruckhoff (BOB) verhindert war und beim Rathaus-Duett fehlte. Kollege Hoff hatte dann doch kleinlaut („Wir sind nur Passagier!“) die Vorlage durchgewunken.

Die Vertreter der übrigen Parteien ziehen es inzwischen vor zu schweigen, nachdem sie bereits in mehreren Ausschußsitzungen vom Oberbürgermeister daran erinnert worden sind, daß die ursprünglichen 0,5 Mio. € nur für die Barrierefreiheit angesetzt waren und die weiteren Kostensteigerungen maßgeblich von den Wünschen der (selbsternannten demokratischen) Fraktionen befeuert worden sind. Momentan geistert eine „6,9 Mio. €“ als Zahl durch die Debatten.

In der Ratssitzung gab es seitens der Verwaltung interessante Auskünfte: Die Holzkonstruktion sei abmontiert, aufbereitet und wieder anmontiert worden. Die Kosten für das Fenster würden zu 62 Prozent bezuschußt. Denkmalschutz und Fördermittelgeber (aus einem speziellen Fonds) würden Bedingungen stellen, an die man sich halten müsse. Im übrigen handelte es sich nicht um Ausgaben, sondern lediglich um eine Mittelverschiebung von 2022 nach 2023 (!!!).

Herr Kempkes (AfD) wiederholte seine Aussage aus dem Haupt- und Finanzausschuß. Der Umbau sei ein Faß ohne Boden. Das hier sei noch nicht das Ende der Fahnenstange. Herr Bruckhoff wurde direkt angesprochen: Er äußere sich immer sehr kritisch zu den Ausgaben geäußert. „Warum stimmen Sie zu? Ich stelle eine Diskrepanz zwischen Kritik und Abstimmungsverhalten fest.“

Der Stadtverordnete Bruckhoff (BOB) antwortete nicht und der Rat billigte die Vorlage gegen die Stimmen der AfD.

Hier hat der Rat nichts zu sagen…

„Information der politischen Gremien zu den Auswirkungen und Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 05 – Soziale Leistungen – durch Billigkeitsleistungen aus dem Stärkungspakt NRW (B/17/3119-01).“

In der Vorbereitung hatte sich der Stadtverordnete Noldus von dem sperrigen Titel nicht abschrecken lassen und einen Blick in die Vorlage geworfen. „Billigkeitsleistungen“ sind Zuwendungen des Landes NRW an Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Es ging um das Abfedern von Kostensteigerungen bei – im weitesten Sinne – Sozialleistungen. Herr Noldus fragte:

„In dieser Vorlage wird das technische Verfahren erläutert, wie man die 2,5 Millionen € zu verteilen gedenkt, die das Land NRW der Stadt bewilligt hat. Der letzte Satz der Vorlage lautet: ‚Die Verwaltung unterrichtet den Fachausschuß über den weiteren Verlauf und die Mittelvergabe.‘ Können Sie bitte kurz darlegen, wer die Mittelvergabe beschließt und in welcher Form der Stadtrat ein Mitspracherecht besitzt?“

Dezernent Motschull antwortete: Die Verwaltung entscheidet in Absprache mit den in der Vorlage genannten Fachabteilungen. Über 60 Prozent der Summe seien bereits verplant. Das Unterrichtungsrecht des Rates wird durch die Verwaltung beachtet.

Weitere Vorlagen.

Ohne Wortmeldungen wurden jeweils mit eindeutiger Mehrheit gebilligt:

  • Eilentscheidung über die Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindergartenjahr 2023/24 (B/17/3116-01) – gegen die Stimmen der LINKEN.

  • 6. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2023 (B/17/3162-02) – gegen die Stimmen von AfD, LINKEN und BOB.

Die Einrichtung einer halben Stelle im Fachbereich 4-5-10/ Statistik zur wissenschaftlichen Begleitung aller Umfrageprojekte (B/17/3233-01) wurde gegen die Stimmen der AfD beschlossen.

Herr Hoff (FDP) hatte erklärt, die FDP sei bei der Schaffung neuer Stellen oft skeptisch. Hier sei die Stelle sinnvoll, um durch Statistiken den kontinuierlichen Verbesserungsprozeß voranzutreiben und Standards zu verbessern. Das war zugleich der einzige Wortbeitrag hierzu.

Beim Abschnitt Bauleitplanung betraf nur TOP 19.1 Oberhausen selbst. Es handelte sich um den einstimmigen Beschluß zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 56 Königshardt (B/17/2805-01).

Die nächsten vier Punkte betrafen Planungen in Nachbarkommunen, die sich die Kommunen aufgrund einer Verabredung als „regionale Flächennutzungspläne“ (RFNP) gegenseitig mitteilen. Deshalb sind Nein-Stimmen nicht vorgesehen, denn wer möchte schon Ärger mit seinem Nachbarn. Enthaltungen gelten daher schon als Zeichen äußerster Mißbilligung. Beim Änderungsverfahren 55 Dietrich-Benking-Straße Ost – in Bochum (B/17/3036-01) – gab es sogar ein Nein von den LINKEN (und eine GRÜNE Enthaltung).

Vier Verwaltungsberichte wurden vom Rat jeweils ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen, darunter unter TOP 20.1 Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters im Jahr 2022 (M/17/3217-01). Danach ging es um Anträge der Fraktionen.

Istanbul-Konvention und Gewalt gegen Frauen.

Hierzu lagen ein Prüfauftrag von CDU, SPD und GRÜNEN „Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Einhaltung der Beschlüsse der „Istanbul-Konvention“ (A/17/2947-02) vor, ein weiterer gemeinsamer Antrag A/17/2948-02 „Erstellung einer zentralen Datensammlung aller erfaßten Gewalttaten an Frauen und Mädchen in Oberhausen“ und der FDP-Änderungsantrag A/17/3281-01. Wegen des inneren Zusammenhanges wurden alle drei Anträge gemeinsam aufgerufen.

Frau Paspaliari (CDU) begründete vom Platz aus den ersten Antrag, indem sie kurz die Istanbuler Konvention allgemein charakterisierte. Gewalt gegen Frauen sei ein systemisches Problem, welches strategisch angegangen werden müsse. Der erste Schritt sei die Erstellung einer umfangreichen Datenbasis, der dann die Analyse folgen müsse. Danach erläutert sie kurz die weiteren, sich an die Analyse anschließenden Schritte und stellt fest, es gebe zwar verschiedene Stellen, die Daten zur geschlechtsspezifischen Gewalt erfaßten. Aber es sei eine Zusammenführung der Daten notwendig und das sei auch der Grund für diesen Antrag.

Herr Hoff (FDP) begründete in einer fein durchstrukturierten Rede den Änderungsantrag der FDP einleitend mit der Feststellung, die Istanbuler Konvention sei ein völkerrechtlicher Vertrag, den die BRD unterschrieben habe und demgemäß seien die Vertragsinhalte verbindlich. Auch die FDP sei der Einhaltung der Konvention verpflichtet. Zur Vorbereitung des Änderungsantrages habe es konstruktive Gespräche der FDP mit den Antragstellern gegeben und es seien alle Fragen beantwortet worden. Er bedanke sich daher für die Zusammenarbeit.

Inhaltlich müsse man festhalten, daß eine Datensammlung, die man der Verwaltung ungeprüft auftrage, nicht genüge. Denn es ergäben sich offene Fragen. So zum Beispiel, ob die Stadt zur Datensammlung verpflichtet sei. Wenn ja, hätten alle Kommunen in Deutschland nicht die gleiche Verpflichtung, da die Istanbuler Konvention für die gesamte BRD gelte. Dann zum Problem des Datenaustausches Kommune – Land – Polizei; gehe das ohne juristische Prüfung bzw. müsse man juristische Aspekte nicht vorher abklären? Dann stelle sich das Problem der Datenredundanz bzw. einwandfreien Zusammenführung der Daten. Fraglich sei auch, wo die Stelle angesiedelt sei; etwa bei der Polizei oder im Bereich Statistik oder im Bereich Gleichstellung der Verwaltung oder wo sonst?!

Herr Hoff wies ferner darauf hin, im Gleichstellungsausschuß vom 11. 1. 2023 sei doch gebeten worden, beide Anträge (Koordinierungsstelle und Datensammlung) zu einem Prüfauftrag zusammenzuführen.

Frau Opitz (GRÜNE) schloß sich den Ausführungen von Frau Paspaliari (CDU) an; sie beschränke sich daher auf den kurzen Hinweis, daß die Daten leider nur dezentral erfaßt seien. Das sei aber nicht zielführend. Man benötige „eine qualitative und valide Basis zum Schutz unserer Bürger“.

Frau Marx (LINKE) stimmte „dem Antrag selbstverständlich im Namen ihrer Fraktion zu“. Allerdings sei die Datensammlung nur ein erster Schritt. Man müsse fragen, was weiter geschehe. In den Frauenhäusern habe man bereits jetzt viel zu wenig Platz. Es sei eine prekäre Situation infolge der Finanzierung entstanden. Man müsse die Gelder aufstocken, um mehr Plätze zu schaffen. Man müsse sich einmal mit den betroffenen Frauen unterhalten, um die Situation zu begreifen. Die nächste Frage wäre also, was man mit dem gewonnenen Zahlenmaterial anfange.

Danach ließ der Oberbürgermeister in folgender Reihenfolge abstimmen:

  • Der Antrag A/17/2947-02 wurde gegen die Stimmen der AfD angenommen.

  • Der Antrag A/17/3281-01 wurde gegen die Stimmen von FDP, AfD und des Stadtv. Horn abgelehnt.

  • Der Antrag A/17/2948-02 wurde gegen die Stimmen von FDP und AfD angenommen.

Lebenswerte Städte durch Vollgas?!

Die Mitzeichnung des Positionspapiers der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ (A/17/3096-01) betraf ein Lieblingsthema der GRÜNEN: die Drangsalierung der Autofahrer. Den Antrag begründete Herr Dobnik (GRÜNE):

Er begann mit der Feststellung, daß seit der Antragstellung vor sechs Wochen 108 Kommunen der Initiative beigetreten seien; insgesamt 547 und die meisten davon CDU-geführt. „Niemand kennt sich in Oberhausen so gut aus wie wir!“ Es gehe um die Festlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an den richtigen Stellen. Dann erreiche man etwas für die Gesundheit (Schadstoffe, Lärm) und tue etwas gegen Unfälle. Ein Auto mit Tempo 30 könne halten und einen Unfall verhindern, während ein Auto mit Tempo 50 weiterfährt und einen Unfall verursacht. Tempo 30 mache die Straßen lebenswerter usw.

Herr Real (SPD) stellte fest, daß die GRÜNEN etwas ganz anderes gesagt hätten als das, was in der Vorlage stehe. Man habe es oft in der Bezirksvertretung erlebt, daß man irgendwo Tempo 30 einführen wollte; sei es nach Hinweisen der Bezirksvertreter oder der Anwohner. Dann sei man vom Beigeordneten Motschull belehrt worden, das gehe aus rechtlichen Gründen nicht. Daher sei die SPD durchaus im Grundsatz dafür, wenn die Kommune autonom entscheiden könne. Tatsächlich aber gehe es um die flächendeckende Einführung von Tempo 30; man müsse sich die Vorlage und die Selbstdarstellung der Initiative durchlesen. Dieses Diktat werde die SPD nicht hinnehmen und daher lehne diese den Antrag ab.

Herr Osmann (CDU) schloß sich seinem Vorredner an, was den Gedanken der Autonomie der Städte angehe. Und auch zu dem Ziel – flächendeckend Tempo 30 – sage man „Nein!“ Das Tempo 30 werde bzw. sei an den richtigen Stellen bereits festgelegt und in diesem Sinne sei Tempo 30 in Oberhausen bereits eingeführt. Auf den Hauptverkehrsstraßen müsse Tempo 50 bleiben.

Herr Lange (AfD) begründete für seine Fraktion die Ablehnung des Antrages. Er wies u. a. auf den Irrglauben hin, Tempo 30 bringe schon für sich alleine geringere Schadstoffemissionen als Tempo 50. Es sei vielmehr die Gleichmäßigkeit der für den Schadstoffausstoß entscheidende Faktor. Die Rede ist als Anlage 2 beigefügt.

Frau Hansen (LINKE) betonte, seit Jahren trete man für ein generelles Tempolimit Tempo 30 ein und für Tempo 50 nur im Ausnahmefall. Sie begründete das ausführlich mit verschiedenen Argumenten (Sicherheit für Radfahrer, Verringerung der Emissionen, Steigerung der Lebensqualität).

Frau Opitz (GRÜNE) fand es erstaunlich, wie unterschiedlich man die Vorlage lesen könne. Sie betonte, Tempo 30 könne (!) man auf Hauptverkehrsstraßen machen, man müsse es aber nicht. Das sei eine Option und kein Zwang.

Herr Hoff (FDP) nannte den Antrag einen Vorwand, um Tempo 30 generell einzuführen. Er wies auf die Internetseite der Initiative hin.1 Und dort auf „Unsere Forderungen“:

„Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.“

Es gehe also um ein generelles Tempo 30; und das lehne er für die FDP ab.

Herr Real (SPD) intervenierte und meinte, auf das gleiche Zitat habe er auch hinweisen wollen. Das zeige, worum es wirklich gehe.

Herr Karacelik (LINKE) beklagte in bezug auf Autofahrer und Flächenversiegelung eine „große Koalition“ von SPD und CDU zusammen mit der FDP. Oberhausen verpasse wieder einmal eine Chance, die Stadt lebenswerter zu machen und dem Oberbürgermeister hielt er vor, daß dieser seine Hausaufgaben nicht gemacht habe.

Frau Gödderz (GRÜNE) betonte, sie lebe eigentlich gerne in dieser Stadt. Aber es sei furchtbar, daß hier (im Rat) so viele Menschen seien, die eine lebenswerte Stadt nicht wollten.

Gegen die Stimmen von GRÜNEN und LINKEN lehnte der Rat bei Enthaltung von BOB den Antrag ab.

Gesetz der Serie: AfD-Antrag abgelehnt.

Im AfD-Antrag A/17/3114-01 ging es um die „Verteilung von städtischen Mitteln in der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit“. Zur Vorgeschichte:

Am 13. 12. 2021 hatte der Stadtrat neue Richtlinien über die finanzielle Förderung der politischen Jugendarbeit (B/17/0945-01) verabschiedet, nachdem das Thema von den LINKEN auf die lange Bank geschoben hatten. Deren Position war im Nachhinein verständlich, denn nach einem Wechsel der Zuständigkeit zum 1. 1. 2021 vom Kulturbüro zur Stadtkanzlei (vgl. K/17/2161-01) schaute man dort genauer hin, als am 20. 9. 2021 ein Förderantrag der Linksjugend einlief.

Dabei kam heraus, daß die Linksjugend formal nicht organisiert genug war, um überhaupt Gelder entgegennehmen zu können. Nach einer am 22. 11. 2021 erfolgten Neugründung und dem Nachreichen von Vorstandsbesetzung, Satzung und Kontoverbindung war zumindest formal alles in Ordnung.

Leider wird der Landesverband NRW vom Verfassungsschutz beobachtet, weshalb die Oberhausener nachweisen mußten, daß sie auf dem Boden der Verfassung stehen (Ziffer 1.4 Satz 2 der Richtlinien). Mit anwaltlicher Hilfe versuchten sie bis Ende Februar 2022 vergeblich, den Nachweis zu führen, im Sinne der Richtlinien förderwürdig zu sein. Die Rechtsabteilung hat zuletzt in einer Stellungnahme am 3. 3. 2022 ihre Haltung bekräftigt, wonach die Linksjugend nicht förderwürdig sei.

In seiner Rede (siehe Anlage 3) stellte der Stadtverordnete Noldus (AfD) die Argumente der Linksjugend und die Gegenargumente der Rechtsabteilung vor. Er schloß mit dem Hinweis, daß vor der Ratssitzung am 21. 3. 2022 die Rechtsabteilung einen Formulierungsvorschlag machte, der in die Bewilligungsvorlage (B/17/1428-01) eingesetzt wurde. Diese Begründung ging aber am Kern der Problematik vorbei, weshalb Herr Noldus mit der Bemerkung schloß, die Stadt habe damit gegen ihre eigenen Richtlinien verstoßen.

Diese Bemerkung weckte im Oberbürgermeister den Wunsch, den Rat davon in Kenntnis setzen, daß die Ausführungen des Stadtverordneten Noldus „in mehreren Punkten“ über das hinausgingen, was die Akteneinsicht erbracht habe und daher lediglich persönliche Meinungsäußerungen darstellten.

Auf eine Nachfrage des Stadtverordneten, ob der Herr Oberbürgermeister nicht ein einziges Beispiel nennen könne, blieb dieser eine Antwort schuldig.

Dezernent Motschull bescheinigte der Rechtsabteilung juristisch einwandfreies Handeln.

Der Antrag wurde gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

„Wattbewerb“ abgelehnt.

Die von GRÜNEN und LINKEN gemeinsam beantragte Anmeldung zum Wattbewerb (A/17/3120-01) stieß bei den übrigen Ratsfraktionen auf wenig Gegenliebe.

Herr Bandel (CDU) begründete für die CDU die Ablehnung damit, daß es hier um eine nutzlose Datensammelei gehe und führte diesen Gedanken etwas aus. Der Stadtverordnete Hoff (FDP) schloß sich in dieser Beurteilung dem Vorredner an.

Frau Opitz (GRÜNE) rückte in ihrer kurzen Erwiderung den Gedanken der Weiterentwicklung der Photovoltaik in den Vordergrund.

Herr Noldus (AfD) wunderte sich über die Auslassungen der Kollegen Bandel und Hoff sehr, weil beide doch unter Punkt 18 der Einrichtung einer halben Stelle für statistische Zwecke zugestimmt hatten.

Gegen die Stimmen von LINKEN und GRÜNEN bei Enthaltung von BOB lehnte der Rat den Antrag ab.

Der SPD-Antrag zur Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ (A/17/3170-01) war zu Sitzungsbeginn zurückgezogen worden.

SPIEGEL-Leser wissen mehr.

Anläßlich des CDU-Antrages „Betankung städtischer Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen wie zum Beispiel HVO-100 – „Hydrotreated Vegetable Oil“ (A/17/3168-01) entzündete sich eine etwas zerfaserte Debatte mit mehreren Beteiligten. Als Gesamteindruck kann man festhalten, daß vielfach schlicht und ergreifend das Hintergrundwissen fehlt, um zu praktisch guten Resultaten zu kommen. Der Verfasser dieser Zeilen nimmt sich davon nicht aus. Wir formulieren daher als Aufgabe der Politik die Organisation des technischen Sachverstandes im Entscheidungsprozeß von Gremien.

Nach der Begründung des Antrages durch Frau Stehr (CDU) sprach Herr Dobnik (GRÜNE) gegen, Herr Hoff (FDP) für den Antrag. Danach antwortete Frau Stehr auf den Redebeitrag von Herrn Dobnik. Herr Axt (GRÜNE) zitierte aus dem SPIEGEL und Herr Karacelik hatte den Artikel ebenfalls gelesen. Danach sprach Herr Kempkes (AfD) für ein Ende der Debatte und Frau Stehr wollte abstimmen lassen.

Der Rat stimmte dem Antrag gegen die Stimmen von GRÜNEN und LINKEN zu.

Beratungsstelle für Photovoltaik – eine Aufgabe der Stadt?

Dann kam der Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer Beratungsstelle für Photovoltaik-Anlagen auf großflächigen Hallendächern in Oberhausen (A/17/3182-01) zur Sprache.

Herr Benter (CDU) merkte an, daß durch den im Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuß erfolgten Kompromiß – der Streichung des Wortes ‚großflächig‘ – der Antrag auf eine breite Zustimmung stoße und er sich kurz fassen könne. Danach beschrieb er unter großzügiger Benutzung des Konjunktivs die positiven Aspekte des Antrages. Ziel sei, auf die Eigentümer proaktiv zuzugehen, um die Photovoltaik in großem Maßstab in Oberhausen voranzubringen.

Herr Kempkes (AfD) lehnte den Antrag ab. Noch niemand habe erklärt, warum die Stadt überhaupt eine Beratungsleistung erbringen müsse. Die Eigentümer könnten Beratungsleistungen eigenverantwortlich bei den Anbietern von Photovoltaik-Anlagen in Anspruch nehmen. Bei den Anbietern könne man sich auch über die wirtschaftlichen Aspekte einer Anlage informieren; rechne sich eine solche überhaupt?! Ferner gehöre eine Beratungsleistung in diesem Bereich nicht zu den Kernaufgaben der Verwaltung. Es stelle sich die Frage, ob dafür überhaupt die Expertise vorhanden sei.

Der Rat stimmte dem Antrag gegen die Stimmen der AfD zu.

Das Für und Wider einer Gestaltungssatzung.

Im Antrag A/17/3197-01 der SPD-Fraktion ging es um eine Gestaltungssatzung für die Markt- und Elsässer Straße (A/17/3197-01).

Herr Real (SPD) begründete den Antrag in einer Variation der hier zitierten schriftlichen Antragsbegründung:

„Tatsächlich ist die Attraktivität einer Innenstadt unter anderem auch abhängig von ihrem optischen Erscheinungsbild. Hier eröffnet eine Gestaltungssatzung Spielräume für die Akteure vor Ort, setzt aber gleichzeitig Grenzen hinsichtlich der Außendarstellung von Ladenlokalen. Dazu bedarf es einer Abstimmung zwischen allen Akteuren, die in einer Gestaltungssatzung als gemeinsame Verpflichtung festgeschrieben wird.“

Danach kündigte Herr Osmann (CDU) die Zustimmung seiner Fraktion an. Das Ziel sei gut. Man müsse dabei allerdings behutsam vorgehen und mit den Gewerbetreibenden sprechen. Man müsse einen Kompromiß finden, der von möglichst vielen getragen werde.

Innerhalb der AfD-Fraktion hatte es während der Vorbereitung auf die Ratssitzung zunächst ein uneinheitliches Stimmungsbild gegeben. Einerseits ist die allgemeine Verwahrlosung der Marktstraße spürbar. Inhabergeführte Geschäfte, die von sich selbst her Wert auf ein gepflegtes Umfeld legen, verschwinden nach und nach, so wie die Kaufkraft aus Oberhausen verschwindet. Nachfolger sind Billigläden, die von Angestellten geführt werden, welcher weniger starke Anstrengungen zum Erhalt eines gepflegten Gesamtbildes unternehmen. Vor diesem Hintergrund ist der Gedanke, durch eine Gestaltungssatzung einen gewissen Druck aufzubauen, verlockend. Aber letztlich ändert das nichts an dem Problem an sich und, Billigläden hin oder her, sieht die AfD die Eigenverantwortlichkeit des Menschen gefordert.

Herr Kempkes (AfD) lehnte daher den Antrag ab. Er setze auf Freiwilligkeit. Aber etwas durch eine Satzung vorzuschreiben, mache den ohnehin schon schwierigen Standort mit Sicherheit noch schwieriger. Demgegenüber sei eine Freiwilligkeit durch die Selbstorganisation der Kaufleute, die man vielleicht organisatorisch begleiten könne, der bessere Weg.

Der Rat stimmte dem Antrag gegen die Stimmen der AfD zu.

Die Nachhut.

Der CDU-Antrag „Zentrale Vergabe von Belegungszeiten der Oberhausener Sporthallen und Schwimmbäder (A/17/3226-01)“ war im Sportausschuß einstimmig positiv vorberaten worden, weshalb der CDU-Vertreter Nakot auf eine Begründung verzichtete. Auch der Rat stimmte einstimmig zu.

Der SPD-Antrag „Fairfassung – Charta Faire Metropole Ruhr 2030“ (A/17/3169-01) wurde auf Vorschlag des Antragstellers in die nächste Gremienfolge geschoben, damit er im Schulausschuß sowie im Wirtschaftsausschuß behandelt werden kann.



Anlage 1:

Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) zu TOP 4 „STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG); hier: Entsendung eines Vertreters/einer Vertreterin in den Aufsichtsrat (B/17/3253-01).

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!

In der Ratssitzung am 16. 11. 2020 wurden neun Ratsvertreter in den Aufsichtsrat der STOAG gewählt. Fünf Fraktionen und die Gruppe BOB unterbreiteten ihre Wahlvorschläge. Die Vorschläge der LINKEN und von BOB erhielten durch Leihstimmen jeweils fünf Stimmen. Das war notwendig, um die viertgrößte Fraktion, die AfD, aus dem Aufsichtsrat herauszuhalten.

Auf diese Weise – 2 Leihstimmen für die LINKEN und je 3 Leihstimmen für FDP bzw. BOB im Wechsel gelang es Ihnen, die AfD aus mehr als einem halben Dutzend Gremien herauszuhalten.

Damals ein Lehrstück gelebter Demokratie: Wie man die AfD aus den Gremien herausschießt.

Heute [zur CDU gewandt] schießt man die CSU aus dem Bundestag!

Aber zurück zum Thema! Heute können wir Ihnen die Wahrheit sagen: Jenen billigen Triumph haben wir Ihnen auch damals schon von ganzem Herzen gegönnt. Denn unser Ziel sind weder Posten noch Pöstchen.

Wir sind als normale Bürger in die Politik gegangen, um Dinge anzusprechen in diesem Lande, die nicht mehr normal sind.

Wir haben nicht die Macht, um zu gestalten, aber wir sind da! Wir schauen Ihnen auf die Finger und machen Dinge öffentlich.

Wir wollen, und das ist ein hartes Stück Arbeit, den Bürgern Alternativen aufzeigen. Und die Umfragewerte zeigen, daß wir auf dem richtigen Wege sind!

Mit Ihrer Leihstimmenkampagne mögen Sie damals einen Erfolg errungen haben – aber nur in Ihren Augen. Langfristig diskreditieren Sie damit das System, in dem Sie leben und von dem Sie leben! Ohne es zu wollen, spielen Sie uns damit in die Hände!

Wir können das ruhig offen sagen, weil Sie dazu verdammt sind, Ihrer eigenen Logik zu folgen bis zum bitteren Ende. Wir sagen ‚Danke!‘“



Anlage 2:

Rede des Stadtverordneten Lange (AfD) zu TOP 21.3 Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN A/17/3096-01 ‚Mitzeichnung des Positionspapiers der Städteinitiative ‚Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten.‘

„Insgesamt haben sich 429 Städte der Initiative Lebenswerte Städte angeschlossen, deren Ziel es ist, innerorts einen flächendeckende Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 einzuführen.

Doch wie sinnvoll wäre diese Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h?

In gewissen Bereichen ist dies ohne Zweifel sinnvoll; als Beispiele kann man hier Schulen, Altenheime, Unfallschwerpunkte, Wohngebiete oder auch Krankenhäuser nennen.

Flächendeckend würde man hier den ÖPNV behindern und damit verlangsamen und auch die oft genannte Verringerung der Emissionen wäre so nicht richtig.

Gut koordinierte Lichtsignalanlagen, die einen flüssigen Verkehr ermöglichen, wären hier die deutlich bessere Alternative. Denn je konstanter die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges ist, desto niedriger ist wiederum der Ausstoß von Schadstoffen.

Fahrzeuge die im 3. Gang mit 30 km/h gefahren werden, emittieren deutlich mehr Emissionen als Fahrzeuge, die mit 50 km/h im 4. Gang gefahren werden.

Dasselbe ergibt sich im übrigen bei der Lärmbelastung, welche dabei aber unterschiedlichen Parametern unterliegen. Hier spielen beispielsweise die Reifen, aber auch der Straßenbelag eine gewichtige Rolle.

Nach einer Studie der M+P Consulting Engineers, welche das niederländische Umweltministerium in Auftrag gegeben hat, gab es keine Lärmreduktion bei Tempo 30 gegenüber Tempo 50.

Ein flächendeckendes Tempo 30 dürfte zudem noch dazu führen, daß sich der Verkehr in die Wohngebiete verlagern würde, da diese dann für das Abkürzen von Stecken deutlich attraktiver werden würden.

Daher lehnt die AfD-Fraktion diesen ideologie-bedingten autofahrerfeindlichen GRÜNEN-Antrag ab.“



Anlage 3:

Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) zu TOP 21.4 Antrag der AfD A/17/3114-01 „Verteilung von städtischen Mitteln in der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit“.

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!

Bekanntlich erhält die Linksjugend Oberhausen städtische Fördergelder. Die AfD-Fraktion hat nun am 19. 12. 2022 durch eine Akteneinsicht eine Überprüfung der Fördervoraussetzungen vorgenommen; mit folgendem Ergebnis:

Das vor 2021 für die Prüfung von Förderanträgen zuständige Kulturbüro hat jahrelang auf bloßen Zuruf von Privatpersonen Steuergelder an Linksextremisten verteilt. Denn eine Prüfung nach einem neuen Förderantrag ergab, daß die Linksjugend formal gar nicht existierte. Diese wurde daher am 22. 11. 2021 neu gegründet – mit Vorstand, Satzung und Bankverbindung.

Die Linksjugend NRW wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Deshalb sollte die Oberhausener Linksjugend gemäß den neuen Richtlinien vom Dezember 2021 den Nachweis ihres Wirkens auf dem Boden der Verfassung erbringen. Sie hat hat dazu vorgetragen, die Förderung seit 2005 widerlege schon an sich den Vorwurf verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die Stadt hat demgegenüber festgestellt: Das Argument der sogenannten Selbstbindung der Stadt durch die mindestens seit 2005 erfolgte Förderung greife nicht. Die Richtlinien von 2021 schafften einen neuen Sachverhalt. Damit seien die Fördervoraussetzungen völlig neu zu prüfen.

Die Linksjugend hat teilweise argumentiert, mit der Gründung eines Vereins nach § 54 BGB sei man vom Landesverband auch wirtschaftlich unabhängig. Damit sei auch dessen Beobachtung durch den Verfassungsschutz für die Beurteilung der örtlichen Verhältnisse irrelevant.

Der Linksjugend-Vorsitzende Krasniqi erklärte laut WAZ vom 1. 2. 2023 sogar, man habe „finanziell und politisch“ mit dem Landesverband nichts zu tun. Für ein paar Euro verrät man die eigenen Genossen doch ganz gerne!

Die Stadt hat aber festgestellt: Ob die behauptete wirtschaftliche Unabhängigkeit bestehe oder nicht, sei für die Beurteilung der Fördervoraussetzungen völlig unerheblich.

Die Linksjugend hat ferner eigenes Schrifttum vorgelegt. Die Stadt urteilte darüber:

Die Vermutung verfassungsfeindlicher Bestrebungen ist anhand der beigefügten Publikationsliste nicht widerlegt worden. Diese Vermutung ist vielmehr sogar noch bestätigt worden.

Durch eine politische Intervention hat die Stadtverwaltung vor der Ratssitzung vom 21. 3. 2022 ihre Haltung geändert. Sie hat die im November 2021 erfolgte Neugründung der Linksjugend nun – ich zitiere:

„als Beleg für eine formale Trennung der Linksjugend Oberhausen vom Landesverband NRW“ anerkannt.

Das – die formale Trennung – wurde so in die Vorlage B/17/1428-01 übernommen.

Mit diesem Pseudoargument stimmte der Stadtrat der Förderung von Linksextremisten und Antisemiten zu.

Die politische Verwaltungsspitze ist also wider besseren Wissens der Rechtsabteilung nicht gefolgt. Dabei hat man leider übersehen: der Beweis, daß die Linksjugend auf dem Boden der Verfassung steht, ist nicht geführt worden.

Dieser Beweis ist ausweislich der Begründung in der Vorlage B/17/1428-01 auch nicht gefordert worden.

Damit hat die Stadt gegen ihre eigenen „Richtlinien“ verstoßen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“