Zur Zeit erleben wir eine Erweiterung des Demokratie-Begriffes: Zugewanderte Antisemiten dürfen sich dank sorgfältiger „Kontextualisierung“ durch die Leitmedien unter Betonung der Kultursensibilität unbehelligt breitmachen. Für Deutsche gelten erkennbar andere Maßstäbe. Wie lange noch? Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20231030b_Verhaftung_Halemba

Gegen den bayrischen Landtagsabgeordneten Daniel Halemba ist von der Staatsanwaltschaft Würzburg ein Haftbefehl erlassen worden. Die JUNGE FREIHEIT berichtete am 28. Oktober unter Berufung auf den Rechtsanwalt Halembas:

Hintergrund des Verfahrens soll demnach das Foto einer Weinflasche sein, auf der ein nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) verbotenes Symbol abgebildet gewesen sein soll. Dieses Foto wiederum sei laut Behörden auf dem Haus der Würzburger Burschenschaft Teutonia Prag aufgenommen worden.“

Die juristische Konstruktion einer „Rechtspflicht zum Handeln“ (Halemba hätte als Besucher des Würzburger Burschenschaftshauses Teutonia Prag die beanstandete Flasche entsorgen müssen) dient als Grundlage des Haftbefehls.

Wir erinnern an die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften, die 2019 den Europäischen Gerichtshof im Zusammenhang mit dem Erlaß von Europäischen Haftbefehlen (EuHB) zu einer bemerkenswerten Entscheidung veranlaßte.

Der EuGH zweifelt an der Unabhängigkeit unserer deutschen Staatsanwaltschaften – zumindest, wenn diese im Zusammenhang mit Europäischen Haftbefehlen (EuHB) tätig werden. Bereits 2019 hatte das europäische Gericht entschieden, daß Deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen – wegen des Weisungsrechts der Justizministerien.

Der Deutsche Richterbund begrüßte in einer Erklärung die Pläne der Bundesjustizministerin Lambrecht, die Weisungsgebundenheit für den Bereich der europäischen Rechtshilfe aufzuheben:

Deutschland ist mit seinem antiquierten Modell einer politisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft in Europa ins Abseits geraten. Es ist zu begrüßen, daß die Bundesjustizministerin Weisungen in konkreten Verfahren jetzt für den Bereich der europäischen Rechtshilfe gesetzlich ausschließen will.“

Bundesjustizministerin Lambrecht?! Richtig gelesen, denn die Erklärung stammt vom 4. 12. 2020.

Geschehen ist in der Zwischenzeit natürlich nichts; aber selbst wenn: Halemba ist kein Fall für den „Bereich der europäischen Rechtshilfe“.

Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, gab auf der Internetseite der Bayern-AfD am 29. Oktober eine Stellungnahme ab und kündigte ein Organstreiterfahren an:

Als Landtagsfraktion haben wir das Recht, jeden Abgeordneten vorzuschlagen und uns in voller Fraktionsstärke mit allen Mitgliedern zu versammeln. Die drohende Verhaftung unseres Abgeordneten Daniel Halemba führt diese Rechte ad absurdum. Ein Nichtvollzug des offensichtlich politisch motivierten Haftbefehls für die Sitzungstage am 30. und 31.10.2023 würde für die Allgemeinheit keinerlei nennenswerten Nachteil mit sich bringen.

Ganz anders wäre die Sachlage hingegen, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergehen sollte. In diesem Fall würden die Präsidiumswahlen und die Wahl des Ministerpräsidenten ohne das Vorschlagsrecht der Antragstellerin und die Stimme eines gewählten Abgeordneten stattfinden. Selbst ein späterer Erfolg im Hauptsacheverfahren würde die Aufhebung dieser Rechte durch die drohende Verhaftung des Abgeordneten nicht wiederherstellen können, da eine Anfechtung dieser Wahlen im Nachhinein juristisch nicht möglich ist.

Das Teilnahmerecht des Abgeordneten Halemba an der Konstituierung des Verfassungsorgans als Ausdruck des Wählerwillens muß sichergestellt sein!“

Die AfD-Fraktion hatte von der Landtagspräsidentin die Zusicherung verlangt, daß Halemba bei der konstituierenden Sitzung des Landtages am 30. Oktober nicht verhaftet wird. „Ebenso wurde verlangt, daß die Antragstellerin der Landespolizei keine Genehmigung nach Art. 29 II analog der Bayerischen Verfassung (BV) für eine Verhaftung des Abgeordneten erteilt.“

Wegen des Ausbleibens der außergerichtlich beantragten Zusicherung hat die AfD-Fraktion in Anrufung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ein Organstreitverfahren gegen die Landtagspräsidentin Aigner (CSU) eröffnet.

Halemba ist heute – am 30. Oktober – um 8.00 Uhr verhaftet worden. In einer Videobotschaft hat dieser eine Erklärung in eigener Sache abgegeben.