Der Antrag zum DeutschlandTicket wird in der nächsten Sitzung des Schulausschusses – am 9. November – beraten und im Rat am 13. November zur Beschlußfassung vorgelegt. Von J. Lange.

Der Text als pdf-Datei: 20231105b_PM_DeutschlandTicket

Für Gleichbehandlung.

Bei der gegenwärtigen Tarifgestaltung der STOAG besteht für Schüler ein Anspruch auf ein verbilligtes Ticket (14€ statt 29€) nur dann, wenn sie in bestimmten Entfernungen zur Schule wohnen. Je nach Schulform von mehr als 2 Kilometer (Grundschulen) bis zu mehr als 5 Kilometer (Sekundarstufe II).

Die ursprüngliche Idee einer Schülerfahrkarte – Benutzung für Schulwege und -veranstaltungen zu bestimmten Zeiten – ist verlorengegangen. Heute gibt es keinerlei Einschränkungen bei der Gültigkeit mehr.

Die Tarifgestaltung mit Bezug zu Wohnort – Schule verstößt daher gegen das Prinzip der Gleichbehandlung, weil das DeutschlandTicket – politisch allgemein gewollt – die Mobilität generell erhöhen soll.

Für Geringverdiener.

Ein Kind, welches eine weiter entfernt liegende Schule der gleichen Schulform besucht, erhält kein verbilligtes Ticket. Das bedeutet eine unzulässige Einflußnahme auf die freie Schulwahl für Geringverdiener.

Die AfD fordert eine Gleichbehandlung aller Schüler, unabhängig von Herkunft und sozialem Status. Das DeutschlandTicket für alle ist die logische Schlußfolgerung.

In der letzten Sitzung des Stadtplanungsausschusses – am 26. Oktober – wurde der Antrag ohne Debatte von allen anderen Parteien abgelehnt. Darunter auch von der SPD, die das „sozial“ im Namen führt, ohne noch zu wissen, was das heißt.

Oberhausen, den 5. 11. 2023

Jörg Lange (Stadtverordneter)