In der letzten Sitzung des HFA vor der Ratssitzung, in welcher der Haushalt verabschiedet wird, fallen, von der Öffentlichkeit unbemerkt, wichtige Vorentscheidungen. Wir versuchen hier, den komplizierten Vorgang in den Grundzügen nachzuzeichnen. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20240209b_HFA_20240129_Haushalt

Der Haushalt 2024 – eine Vorbemerkung.

Der Finanzhaushalt einer Stadt stellt ein kompliziertes, formal vielfach unterteiltes Gebilde dar, welches dem Normalbürger ein Buch mit sieben Siegeln ist (der Verfasser rechnet sich auch zu diesen Normalbürgern). Der Tagesordnungspunkt 4 der HFA-Sitzung vom 29. 1. 2024 war komplett dem Haushalt vorbehalten. Wir laden den Leser ein, wie ein Ausschußmitglied dem Trampelpfad der Unterpunkte durch den Haushaltsdschungel zu folgen.

Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2024ff und Haushalt 2024.

Der erste Unterpunkt rund um die Vorlage B/17/4376-01 mit einem Änderungsantrag der FDP (A/17/4476-01) und einem noch während der Sitzung als sog. Tischvorlage hereingereichten CDU-Änderungsantrag bot dem Stadtkämmerer Tsalastras die Möglichkeit zu einigen grundsätzlichen Erläuterungen für diejenigen Stadtverordneten, die nicht so sehr mit der Materie vertraut sind:

Der Stadtkämmerer beginnt mit einer Skizze des rechtlichen Rahmens als Hintergrund für HSK und Haushaltsverabschiedung. Der Landtag und die Landesregierung diskutieren gerade über die Änderungen der GO NRW im Rahmen des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes. Die vorgesehenen Änderungen bilden den rechtlichen Rahmen für den zu verabschiedenden Haushalt. Daher habe man die Beschlußfassungen der Haushaltssatzung unter diesen Vorbehalt gestellt. Das sei eine Empfehlung der Kommunalaufsicht und der Landesregierung. Das habe den Vorteil, daß man den Haushalt aus formalen Gründen nicht mehr komplett erneut beraten müsse, wenn die gesetzlichen Änderungen erfolgten. Wenn man das jetzt so beschließe, habe man die Neuberatung nicht mehr nötig.

Hinweis: Zum Begriff der Haushaltssatzung siehe § 78 GO NRW: Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung mit folgenden Festsetzungen zu erlassen für: den Haushaltsplan, den Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und der Aufwendungen des Haushaltsjahres, den Finanzplan (Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit), die vorgesehenen Kreditaufnahmen und anderes mehr. Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr (d.h. Kalenderjahr, wenn nicht anders gesetzlich festgelegt).

Zum 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz hat Dr. Robin Korte, Sprecher für Kommunalpolitik der Landtagsfraktion der GRÜNEN, eine gut lesbare Zusammenfassung „Weiterentwicklung des kommunalen Haushaltsrechts“ geboten (Stand 13. 12. 2023).

Die Gemeindeordnung NRW sehe in der Neufassung ein dreistufiges Verfahren vor, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Die erste Stufe sei natürlich, einen Haushalt aufzustellen, der ausgeglichen sei, und dann sei alles gut. Erreiche man das nicht, sei die Kommune verpflichtet, alle Einnahme- und auch Einsparmöglichkeiten zu prüfen und umzusetzen. Sei das erfolgt, könne die Kommune einen „globalen Minderaufwand“ in Höhe von 2 Prozent ansetzen. „Globaler Minderaufwand“ bedeute, daß man nach der Aufstellung des Ergebnisplanes pauschal 2 Prozent des Aufwandes abgezogen werden. Das heißt nicht, daß die 2 Prozent einfach weg seien, sondern die Kommune sei gezwungen, im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung diese 2 Prozent auch tatsächlich einzusparen. Das führe jetzt dazu, daß die Stadt in ihrem Haushalt pauschal 20 Millionen abziehen könne im Gegensatz zu früher, wo man nur 1 Prozent abziehen konnte. Und das galt nicht für Kommunen mit negativem Eigenkapital. Da Oberhausen in der Vergangenheit und bis heute mit negativem Eigenkapital versehen ist, habe man bislang diese Möglichkeiten nicht nutzen können. Das sei heute anders.

Die dritte Stufe ist die Verlagerung von Verlusten in die Folgejahre, um diese dort auszugleichen mit Genehmigung der Kommunalaufsicht. Man habe signalisiert, daß diese Möglichkeit für Kommunen mit negativem Eigenkapital nicht genehmigt werde.

De beiden anderen Möglichkeiten habe man auch angewendet. Sie finden sich im Haushalt und im HSK wieder. In der Darstellung des Haushaltsausgleichs in der Vorlage zum HSK habe man das auch angewendet. Mit dem HSK, wie es vorliege, und mit den globalen Minderaufwand von 2 Prozent erreiche man im Jahre 2030 den Haushaltsausgleich. So sei das zu verstehen, was dort dargestellt sei.

Er erlaube sich eine Anmerkung zum Zustandekommen des HSK, da ihm in der Vergangenheit da und dort unverständliche Darstellungen untergekommen seien, als ob das HSK vom Kämmerer alleine erstellt werde. In einem langwierigen Prozeß mit sämtlichen Verwaltungseinheiten habe man das HSK diskutiert und aufgestellt und intensive Gespräche über den Haushalt und das HSK geführt, Dann habe man das im Verwaltungsvorstand beraten und Veränderungen beschlossen und dem Rat zur Beschlußfassung vorgelegt. Das müsse man als Gesamtprozeß im Blick haben.

Hinweis: Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zum Haushaltsentwurf sind in der sog. Veränderungsnachweisung (vgl. unten) aufgeführt.

Das sei keine Erfindung eines schlaflosen, schlechtgelaunten Kämmerers, sondern ein Versuch, die Möglichkeiten zum Haushaltsausgleich zu nutzen und hier vorzulegen, um als Kommune handlungsfähig zu bleiben und einen genehmigungsfähigen Haushalt zu bekommen.

Im späteren Verlauf hat der Stadtkämmerer anläßlich der Debatte über die Änderungsanträge von FDP und CDU an einer Stelle einige Anmerkungen zur grundsätzlichen Problematik bei Einsparungen und bei der Ansetzung des „globalen Minderaufwandes“ gemacht, die wir hier folgen lassen:

Die im FDP-Änderungsantrag vorgeschlagenen 11 Mio. € Personal-Einsparungen würden etwa umgerechnet 150 bis 180 Stellen bedeuten. Ihm, dem Kämmerer, fehle die Phantasie, wo man die einsparen wolle. Zu den anderen Maßnahmen, die gestrichen werden sollen: Man habe nur Dinge vorgeschlagen, die man für sinnvoll gehalten habe; „die Politik“ könne das anders sehen. Was z. B. die Verkehrssicherheit, Bußgelder und andere Dinge angehe, so sei man überzeugt, daß man mit höherem Personaleinsatz auch bessere Ergebnisse erziele. Daher stünden sie auch im Entwurf.

Was die zusätzlichen EKürzungen der FDP in den Punkten 1, 2 und 3 angehe, so habe man sich bewußt auf die 5 Prozent bzw. 600.000 € gestützt, die man beim Theater einspare bzw. auf die Reduzierung des Pauschalzuschusses für die SBO. Man habe mit den Betroffenen intensiv diskutiert, um festzustellen, wo die Schmerzgrenze liegt. Man könne diese auch verschieben, aber wenn man das tue, könnte man vielleicht Ergebnisse erzielen, die man genau an der Stelle nicht wolle. Er nenne das Beispiel der 5 Prozent Einsparungen bei der Beschaffung über die gesamten Bereiche. Man habe darin auch Bereiche, wo man nichts einsparen könne, weshalb die 5 Prozent in der Realität in verschiedenen Bereichen viel mehr wäre. Im Bereich Schule würde es nach seiner Meinung sehr schwierig sein, auch nur 5 Prozent einzusparen. Würde man noch mehr Prozent draufschlagen, werde es kritisch.

Man werde sich natürlich noch mehr bemühen, und das müsse man ja auch wegen des globalen Minderaufwandes, den man im Haushalt stehen habe. Bei dem, was im HSK steht, müsse man den globalen Minderaufwand in Höhe von 20 Mio. € zusätzlich finden. Das müsse man bei allem bedenken, was man hier beschließe. Das sei ja nicht so, daß das mit dem HSK dann so wäre. Der Minderaufwand sei ja nirgendwo ausgewiesen, aber der müsse im Laufe des Jahres erwirtschaftet werden. Das werde harte Arbeit und nicht einfach werden. Wenn man da noch etwas drauf packe, werde das noch schwieriger. Am Jahresende müsse man der Bezirksregierung nachweisen, was man tatsächlich eingespart habe.

Die Inhalte der Änderungsanträge.

Änderungsanträge werden stets gemeinsam mit dem Antrag, auf den sie sich beziehen, beraten. Bei mehreren – wie hier – werden sie in der Reihenfolge nach dem Zeitpunkt der Erstellung aufgelistet. Je höher die Antragsnummer ist, desto später erfolgte die Antragsstellung. Der Antragsteller des ältesten Änderungsantrages hat das Recht, in der Aussprache als Erster zu sprechen. Dieses Recht ist nicht Bestandteil der Geschäftsordnung, sondern gilt als allgemeine Übereinkunft.

Herr Hoff (FDP) stellt den Änderungsantrag der FDP in seinen Einzelpunkten vor. Zur Vermeidung von Dopplungen haben wir das spätere Abstimmungsergebnis bereits hier eingefügt. Es sind dies:

  • Änderung der lfd. Nummer 2 e) „Kürzung des Zuschusses an das Theater Oberhausen”: Zustimmung von FDP und AfD ohne Enthaltungen. Beim Theater möchte er noch stärker kürzen, obgleich das Theater mit der neuen Intendantin auf dem richtigen Weg sei. Auch bei den Reduzierungen bei Beschaffungen könne man mehr tun. Bei den Personalkosten sei der prozentuale Anteil an Einsparungen signifikant niedriger; da könne man einen höheren Prozentsatz zur Einsparung ansetzen. Das sei keine Kritik an der Effizienz des einzelnen Mitarbeiters in der Verwaltung sondern die Struktur sei antiquiert. Es sei beispielsweise beim Veranstaltungswesen, man habe das ja wiederholt besprochen, Prozeßoptimierung möglich. Das sei in vielen Verwaltungsbereichen durch Nichtbesetzung freier Stellen und durch Umstrukturierung möglich. Ziel sei – das FDP-Mantra – der One-Stop-Shop – mit seriösem Einsparpotential.
  • Änderung der lfd. Nummer 5 „Verwaltungsweite Reduzierung der Beschaffung um 5%”: Zustimmung von FDP und AfD ohne Enthaltungen.
  • Änderung der lfd. Nummer 13 b) „Kürzung des Pauschalzuschusses an die SBO durch Reduzierung bzw. Zusammenfassung von Dienstleistungen”: Zustimmung von FDP, Enthaltung der AfD.
  • Änderung der lfd. Nummer 17 „Reduzierung der Personalaufwendungen”: Zustimmung von FDP und AfD ohne Enthaltungen.
  • Die lfd. Nummer 3 b) „Hundesteuer: Erhöhung der Steuer von 156 auf 180 EUR/Hund sowie auf 288 EUR bei zwei Hunden” wird gestrichen: Zustimmung von FDP, AfD und LINKE ohne Enthaltungen.
  • Die lfd. Nummer 3 c) „Einführung einer Beherbergungssteuer” wird gestrichen: Wird bis zur Ratssitzung ausgesetzt. Die Erhöhung der Hundesteuer sei ja umstritten und abzulehnen, wie auch die Beherbergungssteuer; die Gründe dafür seien teilweise bei den Beratungen in den Ausschüssen auch Unterhaltungen untereinander genannt worden. Da müsse er nicht weiter darauf eingehen.
  • Die lfd. Nummer 9 „Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Anschaffung zusätzlicher Überwachungstechnik etc.” wird gestrichen: Zustimmung von FDP und AfD ohne Enthaltungen.Eine höhere Blitzerdichte sei bei der bereits erreichten Anzahl nicht das, um Oberhausen als liebenswert erscheinen zu lassen.
  • Die lfd. Nummer 15 „Überwachung des ruhenden Verkehrs (Bußgelder)” wird gestrichen: Zustimmung von FDP und AfD ohne Enthaltungen.
  • Die lfd. Nummer 19 „Erweitertes Parkraumbewirtschaftungskonzept über eine Erhöhung der Parkgebühren/Std.” wird gestrichen: Wird bis zur Ratssitzung ausgesetzt. Auch zum Parkraumbewirtschaftungskonzept sei alles gesagt. Er sehe, daß auch die CDU die Streichung aus dem HSK vorschlage. Es gebe weitere Punkte, welche die Bürger , belasten, und auf die man verzichten könne. Die Vorlagen ermöglichen noch mehr Ersparnisse, als die, welche der Kämmerer vorgeschlagen hat.

Danach stellt Frau Stehr nach einer allgemeinen Einleitung die Tischvorlage der CDU, die im Laufe der Sitzung eingereicht worden ist, vor. Auch hier sind die späteren Abstimmungsergebnisse eingefügt:

  • Maßnahme lfd. Nr. 1, Dezernat 0, Bereich 0-1, „Einsparungen der Gesamtaufwendungen für Rats-, Fraktions- und Ausschußsitzungen um 5%“ wie folgt zu ergänzen: Zwei Stellvertreter des Oberbürgermeisters (statt drei) und ein Stellvertreter für Bezirksbürgermeister (statt zwei) ab 2026. Ersparnis nach aktuellem Status: 40.000 Euro: Zustimmung von CDU, AfD, FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE, BOB.
  • Maßnahme lfd. Nr. 2, Dezernat 0, Bereich 9-5, Überprüfung des Leistungsvertrags zwischen der Stadt Oberhausen und der WBO GmbH auf 1.000.000 EUR erhöht. (Durch die Beschaffung von Spezialmaschinen zur Schlaglochausbesserung, können die Verfahren optimiert werden und damit jährlich entsprechende Einsparungen erzielt werden.). Vertagung (siehe die Debatte). Man könne sich gut vorstellen, daß die Einsparungen 1 Mio. € betragen könne. Die Rolle von WBO und Stadtverwaltung sei allen klar. Diese Einsparung solle nicht bei der WBO liegenbleiben, sondern man solle Spezialmaschinen zur Ausbesserung von Schlaglöchern anschaffen. Damit könne man Verfahren optimieren und nach ihrem Kenntnisstand Einsparungen in Höhe von 30 Prozent erzielen; allerdings seien sie keine Straßenbauer. Man könne solche Spezialmaschinen auch an die Nachbarstädte ausleihen und somit Einnahmen erzeugen.
  • Maßnahme lfd. Nr. 3, Dezernat 1, Bereich 1-1, c) Einführung einer Beherbergungssteuer zu streichen: Wird bis Montag ausgesetzt.
  • Maßnahme lfd. Nr. 3, Dezernat 1, Bereich 1-1, b) Hundesteuer im Entwurf zu ändern: Erhöhung der Steuer von 156 EUR auf 180 EUR/Hund 168 EUR/Hund sowie auf 288 EUR bei zwei und mehr Hunden. Steuer für bestimmte Rassen (Kampfhunde) 850 €. Mehreinnahmen jährlich ca. 400.000 EUR: Zustimmung von CDU, SPD, GRÜNE gegen AfD, LINKE, FDP bei Enthaltung von BOB.
  • Maßnahme lfd. Nr. 4, Dezernat 1, Bereich 1-1 Neuorganisation von Arbeitsabläufen und Geschäftsprozessen wird 2024 ff. um 20.000 Euro jährlich auf 50.000 Euro erhöht. Mehreinnahmen jährlich 50.000 EUR: Zustimmung von CDU, FDP gegen LINKE und GRÜNE, Enthaltung von SPD, FDP, BOB und AfD.
  • Maßnahme lfd. Nr. 19, Dezernat 5, Bereich 5-6, „Erweitertes Parkraumbewirtschaftungskonzept über eine Erhöhung der Parkgebühren/Std.“ streichen: Wird bis Montag ausgesetzt.
  • Zusätzlicher Kompensationsvorschlag für die zu beschließenden Änderungen: Einführung einer E-Scooter-Abgabe von je 3 EUR/monatl. je Scooter. Mehreinnahmen jährlich ca. 30.000 EUR: Zustimmung von SPD, CDU, BOB, LINKE gegen AfD, FDP, GRÜNE. Bettensteuer und Parkraumbewirtschaftung würden die Bürger belasten und seien daher abzulehnen. Ferner würde man eine Gebühr von 3 € pro Scooter pro Monat erheben wollen, um jährlich 30.000 € einzunehmen.

Der Stadtkämmerer hat eine Verständnisfrage zur Berechnung der Hundesteuer: Die „jährlichen Mehreinnahmen“ betragen 400.000 €. Dieser Betrag ist mit der aktuellen Berechnung der Mehreinnahmen in Höhe von 350.000 € zu vergleichen, so daß der CDU-Antrag ein Plus von 50.000 € bewirkt. Frau Stehr bestätigt das.

Der Stadtkämmerer errechnet bei den CDU-Vorschlägen Mehreinnahmen in Höhe von 640.000 € und Mindereinnahmen in Höhe von 1,39 Mio. €. Frau Stehr stimmt zu: Man habe sich um Kompensationen bemüht und gehe davon aus, daß der Kämmerer den Rest finde.

Die Antragsdebatte.

Herr Bruckhoff (BOB) fragt Herrn Hoff (FDP) nach der Methode, wie man in den Punkten 1 bis 4 auf die angegebenen Zahlen gekommen sei.

Herr Real (SPD): Was koste eine Stelle in der Verwaltung und wieviel Stellen würden sich hinter den geforderten Einsparungen verbergen. Zur CDU: Des weiteren werde er oft als Bezirksbürgermeister angerufen, um einen OB-Stellvertreter zu vertreten. Die Bezirksbürgermeister seien in der Regel berufstätig; und eine Mehrbelastung durch Wegfall des dritten Stellvertreters sei daher unzumutbar.

Frau Bongers (SPD) stellt fest, daß man sich eigentlich jedes Jahr verabrede, in der letzten Vorberatung durch den HFA einen Haushalt aufzustellen; und sie hoffe das auch für dieses Jahr. Die Vergangenheit habe gezeigt, daß angesichts der Komplexität und des immer schwieriger werdenden Haushaltsausgleichs dieses nicht immer bis ins letzte Detail möglich sei. Das werde vermutlich auch heute der Fall sein.

Sie beginne mit einer Sachlichkeit: Der vorgelegte HSK sei ein Vorschlag des gesamten Verwaltungsvorstandes; und so würde sich „die Politik“ auch freuen, wenn viele Dinge nicht so schmerzlich für die Bürger werden. Nach einigen weiteren Allgemeinplätzen bringt sie aus Sicht der SPD einige Anmerkungen zu den Änderungsanträgen an.

Der Antrag der FDP sei ein „arger Schnellschuß“ und wirke „hingeschmiert auf die Schnelle“. Vom ersten Gefühl und den Blicken der Kollegen im HFA könne man diesen Vorschlägen nicht zustimmen.

Zur CDU: Die gefährlichen Hunde könnte man höher besteuern, während die SPD zwei generelle Probleme habe; man rede ja oft untereinander: Parkgebühren und Bettensteuer. Wenn man mitbekomme, daß die CDU quasi ihren eigenen Oberbürgermeister bloßstellt und ihn nicht stützt, schließlich sei die Liste auch die Liste des Oberbürgermeisters – man kann etwas gut finden oder schlecht finden; auch die SPD finde diese beiden Positionen nicht gut, aber es gehe um Verantwortung. Aber die SPD sei nicht bereit, wenn die CDU den eigenen Oberbürgermeister und die Verwaltung nicht stützt, entgegen der eigenen Überzeugung nur zur Rettung des eigenen Haushalts die entsprechenden Positionen mitzutragen.

Sie bitte, die einzelnen Punkte abzustimmen, um allgemeine Übereinstimmungen festzustellen und dann könne die Stadtkämmerei bis zur Ratssitzung entsprechende Veränderungsvorschläge vorlegen.

Der Stadtkämmerer nimmt den FDP-Antrag zum Anlaß für einige grundsätzliche Ausführung zur Problematik der Einsparungen beim HSK; wir haben sie ihres inneren Zusammenhanges wegen bereits oben gebracht. Seine wichtigsten Stellungnahmen zu den CDU-Vorschlägen:

Die Stellvertretungen (Punkt 1): Das müsse der nächste Rat entscheiden und auch der Vorschlag des Verwaltungsvorstandes war so aufzufassen. Man habe das bewußt auf den nächsten Rat gelegt, weil eine solche Änderung in der laufenden Legislaturperiode etwas schwierig wäre. Er wisse, der Antragsteller meine das auch so. Aber er sage das nur, damit hier niemand auf die Idee komme, wenn man das dann beschließe, daß das dann verbindlich wäre für den nächsten Rat. Der entscheide natürlich 2026 selbst an der Stelle.

Zum Vorschlag die WBO betreffend: Er könne nicht sagen, ob man das so umsetzen könne. Denn vor kurzem habe man einen langfristig erneuerten Leistungsvertrag Größenordnung geschlossen, den man nicht so einfach ändern könne. Man werde in Gespräche mit der WBO eintreten. Wenn die WBO mit einem geringeren Zuschuß geringere Leistungen umsetzen könne, in der Größenordnung, wäre das super. Dann mache man das auch. Wenn das nicht dazu führt, komme er nächstes Jahr wieder, um das auszugleichen. Das kündige er jetzt schon hier an. Man werde versuchen, das so umzusetzen, wie der Ausschuß es nachher beschließe.

Was die Bettensteuer bzw. „Abgabe“ angehe, würde er einen Vorschlag im Laufe des Jahres nach dem Vorbild des „Düsseldorfer Modells“ machen. Dazu wäre eine Satzungsänderung notwendig. Dieses Jahr passiere sowieso nichts.

Herr Kempkes (AfD) regt an, die Einzelpunkte abzustimmen, nicht die Anträge als Gesamtheit. Dann könne es sein, daß man damit erfolgreich sei. Er lehne Hundesteuer und Beherbergungsabgabe ab. Man könne die Finanzprobleme der Stadt nicht durch Mehrbelastungen für die Bürger lösen. Die Stadt habe kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabeproblem. Bedauerlich bei den beiden Änderungsanträgen sei deren Mangel an Glaubwürdigkeit. Im Laufe des Jahres 2023 habe man vielfach freiwillige Ausgaben beschlossen, wo die AfD gemahnt habe, damit sprenge man das Budget. Denn die Haushaltsproblematik falle nicht vom Himmel. Jetzt müsse, er zitiere, „auf die Schnelle irgend etwas passieren“. Die Zahlen in den Änderungsanträgen könne man nicht überprüfen; der Ausschuß werde damit überfordert.

Wenn sich die Antragsteller damit noch einmal beschäftigen würden, damit man sie im Laufe des Jahres in eine Beratungsfolge schicken könne, würde er das sehr begrüßen. So sei das nicht tragfähig. Denn der Rat habe 2023 mehr ausgegeben als gut. Daran schließen sich kritische Anmerkungen zum Kulturhaushalt an.

Herr Hoff (FDP) erläutert, der Kämmerer sei im HSK von 5 Prozent Einsparungen ausgegangen; ähnlich sei man hier vorgegangen. Bei der Beschaffung habe man die Einsparung auf 7,5% heraufgesetzt, beim Theater die Einsparungen auf 6,25% wegen der Fördergelder, die noch zusätzlich ans Theater gingen. Bei den übrigen Zahlen habe man sich an den 5 Prozent entlang gehangelt, das habe man in absoluten Zahlen dargestellt.

Zu Frau Bongers gewandt: Wenn man keinen eigenen Antrag einbringe, so sei man offensichtlich mit allem einverstanden, was da stehe. Den „Schnellschuß“ finde er schade, zumal die SPD keinen eigenen Antrag vorlege. Allerdings sei der Begriff insofern richtig, als die FDP als kleine Gruppe von zwei Ratsleuten und zwei Mitarbeitern alle Dinge nicht innerhalb einer Woche so durchzuplanen, wo der Kämmerer Wochen und Monate mit seinem Stab arbeitet. Deshalb gebe man Anregungen. Man habe nicht alles kompensiert. Aber er sehe die Politik als die Kraft an, welche die Richtung vorgebe. Die Verwaltung und die Kämmerei seien dafür da, die Details auszuarbeiten.

Er könne nachvollziehen, daß der Stadtkämmerer Schwierigkeiten mit den einzelnen Punkten habe. Bei den Kosten pro Stelle – siehe auch die Frage des Herrn Real – handelte es sich um ca. 150 oder 180 Stellen; und das seien ungefähr 5 Prozent beim Personal. Wenn man in allen Bereichen 5 Prozent einspare, warum nicht auch hier? Es gehe um Einsparungen für die Dauer von zehn Jahren. Das könne man durch Prozeßoptimierung, Umstrukturierung und Mitnahmeeffekte der Digitalisierung erreichen. Er gebe dem Kämmerer vollkommen recht, daß das nicht sofort gehe, 150 Stellen zu streichen; aber das sei auch nicht von der FDP gefordert gewesen. Die Angestellten verrichteten gute Arbeit, aber nicht in der richtigen Struktur. Die müsse man vorgeben, und könne man wesentlich mehr sparen, als vorgegeben sei.

Weiter: Im Bereich Corona habe man Doppelstrukturen geschaffen im Home Office. Diese Doppelstrukturen könne man auflösen; dann spare man Lizenzgebühren für die Rechner. Das seien Kleinigkeiten, aber wenn man so etwas summiere, käme einiges zusammen. Dann käme man den Zahlen des FDP-Änderungsantrages bedrohlich nahe.

Frau Stehr (CDU) zum Einwand des Kämmerers bezüglich der WBO: Der Leistungsvertrag mit der WBO sei bekannt, aber Straßensanierung sei bedarfsgerecht abzurechnen. Sie hoffe daher, daß ihr Vorschlag an dieser Stelle funktioniere.

Hinweis: Bei der nachfolgenden Einzelabstimmung schlägt der Kämmerer vor, die Maßnahme auf 2025 zu verschieben, da man sie in diesem Jahr nicht mehr umsetzen könne (u. a. wegen Vertragsprüfungen, Maschinenbeschaffung und dergleichen gehe es 2024 nicht; für 2025 könne man das ins HSK nehmen und man habe ein Jahr Zeit zu prüfen).

Frau Stehr (CDU) gesteht, daß das durchführbar sein müsse. Aber sie wundere sich, daß man dafür zwölf Monate Zeit brauche zum Prüfen und Durchführen. Zwischenbemerkung des Kämmerers: Nur zu prüfen nicht, aber die Realisierung. Frau Stehr findet beides schlimm, hat aber Verständnis dafür, daß die Verträge geprüft werden müssen und weist darauf hin, daß die Straßensanierung bedarfsgerecht abgerechnet werde. Sie bitte um eine Prüfung bis zur Ratssitzung.

Zur Beherbergungssteuer: Man brauche kein Konzept, denn eine solche Steuer wäre kontraproduktiv und würde sich negativ auf das wirtschaftsfreundliche Umfeld auswirken. Der DEHOGA [Deutscher Hotel- und Gaststättenverband] prognostiziere einen Einbruch von etwa 10 Prozent bei Übernachtungen für den Fall der Einführung der Beherbergungssteuer. Das gefährde die Existenz kleiner Hotels. Oberhausen sei dann nicht mehr konkurrenzfähig im Vergleich zu den Nachbarstädten.

In Richtung SPD beschränkt sich Frau Stehr auf einige knappe Anmerkungen, um dann eine Erklärung grundsätzlichen Inhaltes zum Verhältnis zwischen CDU-Fraktion und Oberbürgermeister, dessen Liste das ja auch sei, abzugeben:

Das mache die CDU in positivem Sinne aus, daß sie eine gute Basis der engen Zusammenarbeit habe. Das sei auch die Rolle des Oberbürgermeisters, der für alle Bürger da. Der Anspruch der CDU sei nicht der, daß man an den Oberbürgermeister mit einer Wunschliste herantrete, sondern der Anspruch sei der, daß man gemeinsam an Lösungen für Einsparmaßnahmen arbeite. Zudem sei man sich über die Rollenverteilung im klaren, was die Qualität der Zusammenarbeit in keinster Weise beeinträchtige. Man fahre dem Oberbürgermeister nicht in die Parade, sondern prüfe gemeinsam, was gehe und was nicht. Sie sei dankbar und froh für diese Rollenklarheit.

Herr Flore (SPD) weist den CDU-Vorschlag zur Begrenzung der Zahl der Stellvertreter als „nicht sachgerecht“ zurück und nennt die Begründung der von der FDP vorgeschlagenen Mittelkürzung beim Theater fragwürdig: Man beglückwünsche die Intendantin zu dem Turn-around, den sie geschafft habe, um ihr dann die Mittel zu kürzen. Auch hier werde man widersprechen. Die Scooter-Abgabe befürworte er.

Der Oberbürgermeister nimmt den Vorschlag von Frau Bongers (SPD) auf, die Verwaltung werde prüfen, wo man Formulierungshilfen geben könne bei den Vorschlägen, die eine breite Mehrheit finden – Beherbergungssteuer und Parkraumbewirtschaftung –, aber wo höhere Konsolidierungsbeiträge ausfallen würden und wo noch keine ausreichenden Kompensationen vorliegen. Also ob die Verwaltung bis zur Ratssitzung am Montag weitere Kompensationsvorschläge machen könne.

Der Stadtkämmerer erklärt die Notwendigkeit der Einzelabstimmung; dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Die Ergebnisse sind oben bereits genannt worden. Der CDU-Vorschlag zur WBO wird weder abgestimmt noch an die Verwaltung verwiesen (siehe die Debatte).

Der Oberbürgermeister erklärt, daß die mehrheitlich befürworteten Änderungen bis Montag in die Haushaltssatzung eingearbeitet werden und daß die Verwaltung für den (zurückgestellten) Rest einen Vorschlag mache. Danach stellt er die formale Vorberatung des Haushaltssicherungskonzeptes durch den Ausschuß fest.

Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2024.

Vorbemerkung: Die Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2024 (B/17/4419-01) enthält die Änderungsvorschläge der Verwaltung und die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK), gegliedert nach a) Erträge und Aufwendungen, b) Einzahlungen und Auszahlungen, c) Verpflichtungsermächtigungen.

Die Zuständigkeit des Rates für den Erlaß der Haushaltssatzung ergibt sich aus § 41 (1) S. 2h GO NRW, die Vorbereitung dazu durch den HFA (bzw. Finanzausschuß) aus § 59 (2) GO NRW. Die von den Dezernaten und Bereichen eingebrachten Veränderungen wurden vom Verwaltungsvorstand am 16. 1. 2024 beraten und damit war dessen Mitwirkung gemäß § 70 (2) c GO NRW gewährleistet.

Der Ausschuß berät die Veränderungsnachweisung ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen von AfD und LINKEN zustimmend vor.

Die Haushaltsberatungen 2024.

Die Abstimmungen erfolgen anhand der sachlichen Gliederung der Vorlage B/17/4417-01. Deren Gliederung lehnt sich grob an die Bestimmungen in § 78 GO NRW an (Verwaltungsjuristen werden hier sicher der Formulierung widersprechen, aber für unsere Zwecke muß dieser Hinweis genügen). Mit „Produktbereich“ sind die Dezernate und Bereiche, in denen die Stadtverwaltung untergliedert ist, bezeichnet. Diese Teilpläne der Produktbereiche werden in den Vorberatungen jeweils in den zuständigen Fachausschüssen vorgelegt, wo den Fraktionen eine erste Gelegenheit zu Stellungnahmen gegeben ist.

Bei Anlage 1 (Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne des Haushaltsplanentwurfs 2024 aller 16 Produktbereiche) gibt es keine Enthaltungen. Der Ausschuß berät sämtliche Teilpläne mit Mehrheit zustimmend vor

  • gegen die Stimmen von AfD, LINKEN und FDP in den Bereichen 01, 02, 11, 12, 15, 16; und
  • gegen die Stimmen von AfD und LINKEN in den übrigen Bereichen.

Die unter Anlageziffer 2 des Haushaltsplanentwurfs genannten Anlagen nimmt der Ausschuß ohne Wortmeldungen zur Kenntnis.

Unter Ziffer 3 sind die Dringlichkeitslisten hinsichtlich der unaufschiebbaren Investitionen für das Haushaltsjahr 2024 (Stand Januar 2024) aufgeführt:

  • Liste 1: Investitionen der Stadt Oberhausen – Rentierliche Maßnahmen – (nur kostenrechnende Einrichtungen/Gebührenhaushalte).
  • Liste 2: Investitionen der Stadt Oberhausen, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind.
  • Liste 3: Investitionen der Stadt Oberhausen – Einzahlungen nach Produkten und Maßnahmennummern, denen keine konkreten Auszahlungen gegenüberstehen.

Die Abstimmung erfolgt im Block über alle drei Listen gemeinsam. Der Ausschuß berät die Listen ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen von AfD und LINKEN zustimmend vor.

Die Ziffern 4 (Ergebnisplan 2024) und 5 (Finanzplan) der Vorlage B/17/4417-01 werden in Einzelabstimmungen jeweils gegen die Stimmen von AfD, LINKEN und FDP vom Ausschuß mit Mehrheit zustimmend vorberaten.

Die Haushaltssatzung 2024.

Über die Haushaltssatzung 2024 (B/17/4418-01) läßt der Oberbürgermeister mit Einverständnis des Ausschusses insgesamt abstimmen. Sie werde mit den heute beschlossenen Änderungen und den zusätzlichen Vorschlägen in der Ratssitzung am Montag vorgelegt.

Der Ausschuß berät die Haushaltssatzung gegen die Stimmen von FDP und LINKEN zustimmend vor.