In unserem Rückblick beschränken wir uns auf die wesentlichsten Dinge, die im HFA vorgetragen wurden. Teil 2 folgt morgen. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20240313b_HFA_20240311_1

Schulkostenbeiträge für die Albert-Liebmann-Schule.

Seit 1980 besteht eine Übereinkunft mit der Stadt Essen, daß an der dortigen Albert-Liebmann-Schule auch „sonderschulbedürftig sprachbehinderte Schüler“ aus Oberhausen unterrichtet werden, da laut Auskunft des zuständigen Dezernenten Schmidt diese spezielle Gruppe in Oberhausen zu klein ist, um ein Schulangebot hier anbieten zu können. Die Stadt hat sich seinerzeit zur Zahlung eines jährlichen Schulkostenbeitrages entsprechend des Schüleranteils aus Oberhausen im Voraus verpflichtet. Allerdings hat man stets die Jahresrechnung aus Essen abgewartet und erst dann gezahlt. Für die Jahre 2011 bis 2017 hatte die Stadt Essen diese Forderungen vergessen und auch ab 2018 jeweils Zahlungen aus Oberhausen akzeptiert, die nur einen Teil der vereinbarten Kostenbeiträge abdeckten. Jetzt hat man die Angelegenheit geklärt und knapp 1,2 Mio. € an Essen nachzuzahlen. Die Vorlage B/17/4562-01 muß noch formal durch den Rat beschlossen werden.

Stadttheater: Noch einmal die Eintrittspreise.

Die Eintrittspreise des Theaters Oberhausen ab der Spielzeit 2024/25 waren schon am 22. 2. 2024 im Kulturausschuß ausführlich besprochen worden. Wir haben darüber am 3. März unter der Überschrift Umstrittene Eintrittspreise ausführlich berichtet. In der HFA-Sitzung wiederholte der FDP-Vertreter Hoff seine Kritik an der starken Steigerung bei Karten für Schulklassen und Herr Karacelik (LINKE) beklagte die Streichung der Freikarten für Geflüchtete. Herr Tsalastras als Kulturdezernent wiederholte die Begründung: Das Theater stelle ein Kontingent von Freikarten für Menschen mit geringem Einkommen bereit; das umfasse auch Geflüchtete.

Diese Freikarten waren bekanntlich in der Ratssitzung am 16. 5. 2022 in einer Farce sondergleichen beschlossen worden. In der vorangegangenen Sitzung des Kulturausschusses war kritisiert worden, daß der Antrag von „ukrainischen Geflüchteten“ sprach und man war sich einig, den Antrag auch so auszulegen, ohne allerdings den Wortlaut für die Ratssitzung am 16. 5. 2022 entsprechend abzuändern. In der Sitzung peinliches Schweigen, als der Stadtverordnete Noldus den Änderungsantrag einbrachte, das Wort „ukrainisch“ zu streichen und das in einer Rede begründete. Unter gewaltsamer Auslegung der Geschäftsordnung stellte der Oberbürgermeister die Verwaltungsvorlage mit der Streichung des Wortes „ukrainisch“ zur Abstimmung. Diesem wortgleichen Antrag stimmte der Rat erleichtert zu, weil es ja jetzt kein AfD-Antrag mehr war…

Auch die Vorlage B/17/4505-01 muß noch durch den Rat am 18. März beschlossen werden.

Kosten der Kinderbetreuung.

Die Vorlage B/17/4522-01 mit dem sperrigen Titel „Eilentscheidung über die Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindergartenjahr 2024/25“ bietet einen aktuellen Überblick über die Kosten, die mit diesen Einrichtungen für die Stadt Oberhausen verbunden sind.

Nach einer kurzen Debatte wurde die Vorlage gegen die Stimmen der LINKEN vom HFA positiv vorberaten. Mit seinem „Nein“ brachte der Stadtverordnete Karacelik seinen Protest gegen die seiner Meinung nach fehlenden 1.000 Kindergartenplätze in Oberhausen zum Ausdruck, obwohl ihn der SPD-Vertreter Real eindringlich ermahnt hatte, es gehe hier um die Finanzierung des gesamten städtischen Angebots, weshalb sich eine Ablehnung verbiete.

Die Vorlagen zur Erweiterung des Sophie-Scholl-Gymnasiums (B/17/4534-01) und der Gesamtschule Weierheide (B/17/4550-01), jeweils einstimmig positiv vorberaten, nutzte die schulpolitische Sprecherin der CDU, Frau Hausmann-Peters, für eine kurze Grundsatzerklärung:

Man spreche über Container und Raumzellen und meckere und gehe darüber hinweg. Man habe in diesen beiden Vorlagen jetzt und vor kurzem für das Bertha-von-Suttner-Gymnasium Projekte angestoßen, die man als richtungsweisende Geschichten auf den Weg gebracht habe. Sie finde das einfach mal erwähnenswert neben dem ganzen „Gemeckere“.

Jemand ist sein Geld wert…

Den Bericht M/17/4450-01 „Einstellung eines Betriebsprüfers zur Erhöhung der Gewerbesteuern – Bericht zum 31.12.2023“ nutzte Herr Tsalastras, dieses Mal in seiner Eigenschaft als Stadtkämmerer, für ein verstecktes Eigenlob: Man habe seinerzeit im Rahmen des Haushaltssanierungsplans, den es bekanntermaßen nicht mehr gebe, unter der Nummer 272 die Einstellung eines Gewerbesteuerprüfers geplant und vorgenommen, damit dieser die Verwaltung bzw. das Finanzamt bei der Gewerbesteuerprüfung unterstütze und damit „unsere Interessen“ vertrete. Insgesamt seien durch die erzielten Mehreinnahmen die Personalkosten mehr als ausgeglichen worden.

Bezahlkarte für Asylbewerber nicht gewünscht.

Wir haben bereits berichtet, daß der AfD-Antrag A/17/4537-01 zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber und Geduldete am 5. März im Sozialausschuß etwas unerwartet eine hitzige Debatte ausgelöst hatte. Im Gegensatz dazu gab es im HFA keine Debatte, obwohl Herr Kempkes in einer Rede den Antrag begründete:

Ziel des Antrages sei nicht die Korrektur der Asylpolitik der Bundesregierung, sondern die sogenannten Pullfaktoren durch eine personenbezogene Bezahlkarte einzudämmen. Die Geldtransfers in die Heimatländer der Asylbewerber in einer Höhe von laut Bundesbank geschätzten 6 Milliarden Euro seien mit dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Höhe von 11,2 Milliarden Euro zu vergleichen. Es handele sich um eine verdeckte Entwicklungshilfe durch die Kommunen. Im zweiten Teil seiner Rede ging er auf das Argument der Menschenwürde ein und wies u. a. auf die Taschengeld-Regelung für Heimbewohner hin. Im übrigen liege die Verantwortung bei den anderen Fraktionen, ob sie den Oberbürgermeister in seinem Wunsche nach Einführung der Bezahlkarte unterstützten oder nicht.

Zur Rede des Stadtverordneten Kempkes siehe Anlage.

Dezernent Motschull führte die Gründe an, weswegen er im Sozialausschuß die Frage gestellt hatte, ob der Antrag aufrecht erhalten bleibt. Aus der Sicht der Verwaltung sei der Antrag aktuell nicht entscheidungsreif. Warum?

Zum einen sei die gesetzliche Grundlage noch nicht abschließend geklärt: Gibt es eine Vereinbarung mit dem Land? Gibt es eine Rahmenvereinbarung oder doch noch gesetzliche Vorgaben, welche zu einer Finanzierung führen? Das sei abschließend noch nicht erörtert und bewertet worden.

Darüber hinaus sei jetzt bundesweit eine Ausschreibung erfolgt: Diese Karte müsse hergestellt werden, entsprechend bespielt werden. Man rechne mit einem Ergebnis der laufenden Ausschreibung zum Ende des dritten Quartals dieses Jahres.

Sowohl die technischen als auch die faktischen Voraussetzungen seien noch nicht geklärt: Gebe es einen Bargeldanspruch, den man mit der Karte bewilligen könne, gibt es andere Möglichkeiten, sei eine Grenze festgelegt? Zusammengefaßt:

Es sei weder technisch noch gesetzlich noch faktisch „heute“ entscheidungsreif und daher die Frage im Sozialausschuß, die er heute noch einmal stelle; nämlich ob der Antrag aufrecht erhalten bleibe. Die gleiche Frage werde er in der Ratssitzung noch einmal stellen.

Herr Kempkes bestand auf einer Abstimmung, da der Antrag „technisch“ in Ordnung sei. AfD) erklärt, daß der Antrag selbstverständlich aufrecht erhalten bleibe. Er sei im Sozialausschuß abgestimmt worden und der Antrag sei keiner, der technisch nicht abgestimmt werden dürfe.

Dezernent Motschull gefiel sich offensichtlich selbst, als er in seiner immer häufiger zu beobachtenden belehrenden Art erwiderte, es gehe hier nicht um die Frage der rechtlichen Zulässigkeit, sondern um die Frage der praktischen Durchführung. Da könnte der Herr Kempkes sogar „nächsten Montag“ noch sagen, jetzt habe er das verstanden und er ziehe den Antrag zurück.

Nach einer kurzen Erwiderung durch Herrn Kempkes kam es zur Abstimmung über den Antrag, der gegen die AfD abgelehnt wurde. Der Oberbürgermeister hatte es vorgezogen, sich nicht zu äußern, obwohl er doch in der WAZ vom 11. 2. 2024 die Einführung der Bezahlkarte befürwortet hatte.

Die Förderung der Stadtteilzentren.

Eine längere Debatte kreiste um die „Förderung der Stadtteilzentren“. Der Titel könnte irreführend sein und die Thematik war etwas verwickelt, so daß wir dazu einen eigenen Bericht bringen.



Anlage 1:

Rede des Stadtverordneten Kempkes (AfD) zu TOP 13.1 „Antrag der AfD-Ratsfraktion Oberhausen/Rhld. gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oberhausen: Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber und Geduldete (A/17/4537-01).“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!

Daß wir auf kommunaler Ebene nicht das Desinteresse der noch amtierenden Bundesregierung an einer gesellschaftlich tragfähigen, und deshalb mittlerweile mehrheitlich nicht mehr akzeptierten Asylpolitik korrigieren können, bedarf keiner Debatte. Der vorliegende Antrag hat deshalb zur Zielsetzung, sogenannte Pullfaktoren über eine möglichst personalisierte Bezahlkarte zumindest einzudämmen.

Schätzungen der Deutschen Bundesbank gehen von einer Größenordnung von 6 Milliarden Euro aus Deutschland an Rücküberweisung in die Herkunftsländer der Asylbewerber aus. Die Finanzströme werden dadurch verschleiert, daß individuelle Zahlungen unterhalb der Meldegrenzen liegen.

Zur Einordnung der benannten Höhe: Für das Haushaltsjahr 2024 stehen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 11,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Wir beschäftigen uns also mit einer Art verdeckter Entwicklungshilfe auf Kosten der Kommunen.

Meine Damen und Herren! Es ist weder Aufgabe der Kommunen noch finanziell dauerhaft darstellbar, eine solche Kofinanzierung zu leisten.

Das Argument der Kritiker einer Bezahlkarte, daß damit gegen die Menschenwürde verstoßen wird, entkräftet sich folgendermaßen:

Erstens. Es gibt kein Recht auf Bargelderhalt für Asylbewerber.

Zweitens: Geringe Bargeldauszahlungen sollten als Taschengeld für den Alltag über eine solche Karte möglich sein.

Drittens: Eine vergleichbare Vorgehensweise – und ich weiß: Vergleiche hinken – wird bereits jetzt für Heimbewohner praktiziert. Stichwort: Taschengeld in Heimen derzeit bei 152 Euro und einem Cent.

Angesichts dieser Tatsache stellen wir die Frage an die Karten-Kritiker, warum sie Doppelstandards für akzeptabel halten.

Oberbürgermeister Schranz hat sich via Presse klar für die Einführung einer solchen Bezahlkarte ausgesprochen. Es liegt nur an Ihnen, meine Damen und Herren, nun zu begründen, warum Sie unserem Antrag vermutlich nicht zustimmen und dem Oberbürgermeister die Unterstützung verweigern.

Der dreimalige Versuch, unsere sachkundige Bürgerin im Sozialausschuß zur Rücknahme des Antrages zu bewegen, ist starkes Indiz dafür, daß nicht das Allgemeinwohl und gesellschaftliche Gerechtigkeit Ihr Handeln motiviert. Ich bitte Sie um Zustimmung für diesen Antrag.

Danke schön!