Manchmal dreht sich einem vor lauter politischen Korrektheit der Magen um; nämlich dann, wenn Vergewaltiger bemitleidet und deren Opfer ins Abseits gedrängt werden. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20221208b_Vergewaltigung Düsseldorf

Eine Technik des Versteckens: „Einordnen.“

Am 16. 3. 2022 erschien in der WAZ der Artikel „Eine Gefahr für geflüchtete Frauen“. In dem halbseitigen Artikel ging es vordergründig um die Befürchtungen sogenannter Experten, daß nach Deutschland geflüchtete Ukrainerinnen vielfach Opfer von Kriminellen und Zuhältern werden würden.

Die Legalisierung der Prostitution im Jahre 2002 unter der rotgrünen Bundesregierung hat die Ausbeutung von Frauen erheblich erleichtert und in Kombination mit einer Politik der offenen Grenzen dazu geführt, daß Deutschland ein Paradies für Frauenhändler und organisierte Kriminalität geworden ist. Diese Voraussetzungen werden von politisch korrekten Experten tunlichst übersehen, weshalb wir sie als „sogenannte Experten“ bezeichnen.

 

Der genannte WAZ-Artikel (Bild rechts, rot umrandet der Bericht über die Vergewaltigung) diente als Tarnung, um ein hochbrisantes Thema dezent abzuräumen. Zwei Tage vorher, am 14. März, hatte „Bild“ darüber berichtet, daß eine 18jährige Ukrainerin auf einem Düsseldorfer Hotelschiff von zwei Männern vergewaltigt worden war. Laut „Bild“ stammten die Tatverdächtigen aus dem Irak und aus Nigeria (37 bzw. 26 Jahre alt) und sollen ukrainische Pässe besessen haben.

Der Konjunktiv – das Opfer als Schwindler?!

Alle übrigen Leitmedien sprachen von einer „mutmaßlichen Vergewaltigung“, so als ob das Opfer das Verbrechen erfunden hätte oder die Tat an sich noch nicht geklärt worden sei.

Die WAZ berichtete am 16. 3. 2022:

„Dieses Schiff [Hotelschiff ‚Oscar Wilde‘] ist wohl auch der Ort eines Verbrechens. Zwei Männer sollen hier eine Geflüchtete vergewaltigt haben, schon am 6. März, erklärte die Polizei nun.“ Danach zitierte das Blatt die Angaben zu den Tätern aus „Bild“.

Die eingebildete Vergewaltigung: „Mutmaßlich“!

Am 10. 8. 2022 berichtete der WDR über eine Unterbrechung des soeben eröffneten Verfahrens, da das Opfer wegen einer Corona-Erkrankung nicht vor Gericht hatte erscheinen können:

„Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer geflüchteten Ukrainerin in Düsseldorf hat der Prozess gegen zwei Männer begonnen. Weil das mutmaßliche Opfer Corona hat, wurde der Prozess unterbrochen… Angeklagt sind zwei 27- und 38-jährige Flüchtlinge, die mit der Frau auf einem Hotelschiff auf dem Rhein untergebracht waren.

Zum Prozessauftakt am Mittwochvormittag [10. August] machten die Angeklagten Angaben zu ihrem persönlichen Werdegang. Beide hatten in der Ukraine studiert.“

Auch der WDR nannte die Nationalität der Vergewaltiger, wies dabei aber entschuldigend auf die internen Zensurrichtlinien („Wann wir die Herkunft mutmaßlicher Täter nennen.“) hin.

Die WAZ belügt sich selbst – und ihre Leser.

Dank „Bild“ hätte, zumindest für den WDR, das Verschweigen der Herkunft die manipulative Berichterstattung offenkundig gemacht. Die WAZ ging den umgekehrten Weg und setzte konsequent auf die Manipulation der Fakten. Am 24. 11. 2022 berichtete sie in einem kleinen Artikel über das bevorstehende Prozeßende. Das Opfer hatte nicht aussagen müssen, da zwei Gutachter die Frau als nicht vernehmungsfähig eingestuft hatten. Die Staatsanwalt forderte vier bzw. viereinhalb Jahre Haft.

Am 26. 11. 2022 folgte dann der Schlußbericht:

„Die beiden Angeklagten sollen die 18jährige am 6. März auf einem am Rheinufer festgemachten Hotelschiff nacheinander vergewaltigt haben. Die beiden Studenten waren – wie die junge Frau – aus der Ukraine geflohen und auf dem Schiff untergebracht….

Der jüngere Angeklagte schlug… entsetzt die Hände vors Gesicht und schüttelte ungläubig den Kopf. Der Ältere dagegen zeigte kaum eine Regung.“

Trotz der eindeutigen Beweislage verhöhnten die Vergewaltiger das Opfer, indem sie behaupteten, der Sex sei einvernehmlich gewesen und der 38jährige erklärte, „die Frau habe ihn schon Stunden vor der vermeintlichen Tat geküßt.“

Beide Vergewaltiger wollen das Urteil anfechten.

Am 25. November berichtete „Bild“ über das Ende des Prozesses:

„Rachid B. (26) aus Tunesien muß vier Jahre, Abdullahi A. (38) aus Nigeria drei Jahre ins Gefängnis.“

Neue Normalität.

Manchmal gibt es Ereignisse, die ein Schlaglicht auf die Lebenslügen dieses Landes werfen. Viele Dinge lernt man als Ereignisse des Alltags in die erlebte Normalität einzuordnen. Normal ist zum Beispiel der Bedeutungswechsel von „Clan“, was nicht mehr schottische Freiheitskämpfer, sondern arabische Verbrecherfamilien bezeichnet. Messerstechereien gehören zum Alltag wie Müll und Vandalismus. Iranische Frauen legen ihr Kopftuch ab und werden als Freiheitsheldinnen gegen ein rückständiges Mullah-Regime gefeiert; die WAZ feiert hierzulande die Ausbreitung des Kopftuchs als islamische Emanzipation.

In den 1970er Jahren kam es außer Mode, daß man Vergewaltigungsopfern eine Mitschuld unterschob, wenn sie angeblich in irgendeiner Form „aufreizend“ ihrem Vergewaltiger begegneten. Die primitive Mär vom „einvernehmlichen Sex“ verlor als Verteidigungsmethode ihre Bedeutung, da sie eben als primitiv wahrgenommen wurde. Reue, ob gespielt oder echt, bot am ehesten Aussicht auf eine milde Strafe.

Die Masseneinwanderung von Männern, die primitiven Frauenbildern nachhängen, haben all diese überwunden geglaubten Widerwärtigkeiten zu neuem Leben erweckt. Im Unterschied zu früher allerdings gibt es Konstellationen, die es politisch angezeigt lassen, den Opfern eine Mitschuld unterzuschieben. Das Wort der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker von der „Armlänge Abstand“ als Antwort auf die Vergewaltigungsorgien in der Kölner Silvesternacht 2015/16 ist absolut folgenlos geblieben.

Die Realität ist immer stärker.

Es ist heute normal, wenn Scheinasylanten ohne Papiere nach Deutschland kommen und sich hier festsetzen. Niemand hat die Frage gestellt, wie glaubwürdig die Darstellung der beiden Vergewaltiger von Düsseldorf als Studenten gewesen ist geschweige denn die Sachverhalte geprüft oder öffentlich gemacht. 38 Jahre alt und Student aus Nigeria?! In der Ukraine?!

Linksgrüne Ideologen können es nicht ertragen, wenn ihre „armen Bootsflüchtlinge“ sich zuweilen als Messerstecher, Mörder oder Vergewaltiger entpuppen. Dann warnen sie vor einer „Instrumentalisierung von einzelnen Vorfällen durch Rechtspopulisten“ oder sie nutzen ihre dominanten Positionen in den Leitmedien für flächendeckende Manipulationen.

Schon die Nomenklatura der Sowjetunion mußte die Erfahrung machen, daß Ideologien selbst bei allergrößten Anstrengungen (und bei weitaus repressiveren Methoden als hierzulande üblich) schlußendlich der Wirklichkeit weichen müssen. Informationen lassen sich heute weniger denn je unterdrücken, weshalb die Stigmatisierung bestimmter Meinungen oder Fakten als Mittel der Herrschaftssicherung übrig bleibt.

Das Opfer bleibt auf der Strecke.

Die Stigmatisierung von Vergewaltigungsopfern gehört zu den gängigen Manipulationsmethoden. Die Schilderung von „mutmaßlichen Vorfällen“ soll angeblich die Persönlichkeitsrechte eines Beschuldigten schützen. Aber die Beschreibung „mutmaßliche Vergewaltigung“ korrespondiert mit dem „mutmaßlichen Opfer“ (siehe WDR oben) selbst dann noch, wenn der Sachverhalt juristisch eindeutig geklärt ist (durch Gutachter und DNA-Analysen). Der „Schutz der Persönlichkeitsrechte“ entlarvt sich dadurch als eine reine Schutzbehauptung und eine mediale Verhöhnung des Opfers.

In diesem Fall wird in der WAZ die Verhöhnung noch durch die primitiven Aussagen über den angeblich einvernehmlichen Sex gesteigert: der Angeklagte schlägt die Hände vors Gesicht und wird selbst zum medialen Gegenstand des medial politisch korrekten Mitleids. Der Ältere erträgt mit Fassung das ihm offensichtlich zugefügte Unrecht.

„… müssen mit ihrer Abschiebung rechnen.“

Beide Vergewaltiger haben die Chance, nach zwei Dritteln der Strafe freizukommen. Der WDR berichtete am 25. November, beide Täter müßten „mit ihrer Abschiebung rechnen“, und nicht: „sie werden nach Verbüßung der Haftstrafe abgeschoben.“ Letzteres trifft ja bekanntlich auf Boris Becker zu, der aus Kulanz der britischen Behörden zu Weihnachten nach Deutschland abgeschoben wird – als straffälliger Ausländer.

Der Europäische Gerichtshof hat in den letzten ein oder zwei Jahren sein Herz für ausländische Straftäter entdeckt und tendenziell deren Rechte gestärkt. Im Klartext: Langjährige Haftstrafen führen zu einer Verfestigung des Aufenthaltsstatus – günstige Sozialprognose vorausgesetzt.

Wir erinnern uns an Dieter Degowski, der Silke Bischoff die Pistole an den Kopf hielt. Degowski ist ein freier Mann dank guter Sozialprognose – und Silke Bischoff ist tot. Auch die beiden „Studenten“ werden in den Genuß einer guten Sozialprognose kommen, nach zwei bzw. drei Jahren wegen guter Führung vorzeitig entlassen werden und das Bürgergeld der Ampelkoalition genießen.

Die Vergewaltigte wird ihr ganzes Leben lang leiden.