Im zweiten Teil unseres Berichtes konzentrieren wir uns auf die weiteren Tagesordnungspunkte, bei denen es Debatten gab oder die von allgemeinem Interesse sind. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20231229b_Rat_20231211_2

Vorlagen ohne Debatten.

Wie immer, gab es auch in dieser Sitzung mehrere Vorlagen, die bereits am 4. 12. 2023 im Haupt- und Finanzausschuß vorberaten und dabei ausführlich besprochen worden waren. Aus diesem Grunde gab es dann in der Ratssitzung keinerlei Wortmeldungen. Das betraf im einzelnen folgende Vorlagen:

  • Erlaß der Abgabesatz-Satzung 2024 der Stadt Oberhausen (B/17/4252-01) unter TOP 4, gegen die Stimmen von AfD und LINKEN beschlossen.

  • Wissenschaftscampus NRW gGmbH (WICA); Abschluß einer Verlustausgleichsvereinbarung (B/17/4264-01) unter TOP 11, bei Enthaltung der LINKEN gegen die Stimmen der AfD beschlossen.

    Herr Flore (SPD) erinnerte an die Frage in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4. 12. 2023 nach der politischen Kontrolle der GmbH durch ein Gremium und an die von der SPD dort geforderte Zustimmung. Der Oberbürgermeister wiederholte seine Antwort aus der HFA-Sitzung, daß die Verwaltung „gerne mit einer Vorlage und einem Vorschlag“ auf die Politik zukommen werde – aber nicht mehr in diesem Jahr.

  • Kauf und Aufstellung von Raumzellenanlagen zum Schuljahr 2024/2025 (B/17/4251-01) unter TOP 21, gegen die Stimmen der LINKEN beschlossen.

    Diese Vorlage war auch im HFA nicht debattiert worden. Die Positionen der Fraktionen zum Thema Schulplanung sind hinlänglich bekannt. Die Ablehnung der LINKEN ist durch deren grundsätzliche Kritik an der städtischen Planung sachlich begründet.

Einen sitzungstechnischen Sonderfall stellten die unter Punkt 12 bis 15 behandelten überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen im Produktbereich 03 (Schulträgeraufgaben) (B/17/4292-01 und B/17/4289-01) und im Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) (B/17/4191-01 Angeboten zur Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) nach §42 SGB VIII im Haushaltsjahr 2023 und B/17/4303-01 Inflationsausgleich der Träger von Kindertageseinrichtungen und für die Förderung zusätzlicher Hilfskräfte in Kindertageseinrichtungen) dar.

Alle vier Vorlagen wurden jeweils ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD beschlossen.

Teilweise wurde die Thematik im Zusammenhang mit der Aktuellen Stunde und später der LINKEN-Resolution debattiert (wir berichteten). Teilweise fehlt der Wille der selbsternannten „Demokraten“, sich mit den ruinösen finanziellen Folgen der ungebremsten Zuwanderung auseinanderzusetzen. Vor diesem allgemeinen Hintergrund ist die ablehnende Haltung der AfD hier und angesichts der vom AfD-Stadtverordneten Lange vorgetragenen Kritik beim Komplex „AG Wohlfahrt“ ohne weiteres verständlich.

Unstrittig und ohne Wortmeldungen jeweils einstimmig beschlossen wurden folgende Vorlagen:

  • Verleihung der Ehrennadel der Stadt Oberhausen (B/17/4294-01) unter TOP 3;

  • Bürgerbeteiligung in Oberhausen: Vorhabenliste Dezember 2023 (B/17/4134-01) unter TOP 5;

  • Energieversorgung Oberhausen AG (evo) Verringerung der Beteiligungsquote an der Quantum GmbH und Änderung des Gesellschaftsvertrages (B/17/4253-01) unter TOP 8;

  • Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans der Stadt Oberhausen (B/17/4109-01) unter TOP 19;

  • Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung (BSBP) für die Jahre 2024 bis einschließlich 2028 auf der Grundlage des § 3, Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) (B/17/4168-01) unter TOP 20.

Gegen die Stimmen der LINKEN billigte der Rat den Beteiligungsbericht der Stadt für 2022 (B/17/4213-01) unter TOP 7. Eine Enthaltung der LINKEN gab es beim Wirtschaftsplan 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen“ (B/17/4139-01) unter TOP 9.

Gegen die Stimmen der AfD beschloß der Rat die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses (B/17/4156-01) unter TOP 6. Weiteren Vorlagen stimmte die AfD-Fraktion aus einer allgemeinen Kritik an der fehlenden Haushaltsdisziplin der Stadt jeweils nicht zu, ohne sich dabei zu Worte zu melden. Im einzelnen waren dies:

  • Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Oberhausen für die Spielzeit 2024/2025 (B/17/4122-01) unter TOP 10;

  • Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 11 ‚Ver- und Entsorgung‘ (B/17/4255-01) unter TOP 16;

  • Umbau Essener Straße zum Sozialrathaus (B/17/4260-01) unter TOP 17;

  • Hinweis: Es handelt sich beim „Sozialrathaus“ um das ehemalige technische Zentrum der Stadtsparkasse handelt.

  • Aufgabengebiet der „Medienübergreifenden Umweltinspektion“ beim Bereich 2-2/Umwelt (B/17/4110-01) unter TOP 18;

  • „Förderrichtlinie Initiative Energiewende von unten“ (B/17/4246-01) unter TOP 22.

All diesen Vorlagen liegt ein unkritischer Umgang mit Steuergeldern zugrunde.

Unter TOP 23 gab es die Vorlage B/17/4099-01, die mehrere Themenkomplexe zusammenfassend zur Abstimmung stellte; nämlich das Straßen- und Wegekonzept 2024 – 2028, das Straßenbauprogramm 2024, das Kanalbauprogramm 2024, die Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH, das Beleuchtungsprogramm 2024 und die Umsetzung des Lärmaktionsplans 2024.

Stadtkämmerer Tsalastras wies auf den Punkt 7 hin, wo es heißt:

Der Rat beschließt die Umsetzung der unter Punkt 1 bis 6 beschlossenen Programme unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 ff. durch die Bezirksregierung Düsseldorf.“

Die Landesregierung erarbeite gerade Änderungen im Rahmen des 3. MKF-Weiterentwicklungsgesetzes, welches Veränderungen in der Gemeindeordnung NRW betreffen mit Änderungen im Investitionsbereich und in der Kommunalen Haushaltsverordnung. Das werde zur Folge haben, daß die Aufstellung der Investitionsliste, wie sie hier in der Haushaltsplanung vorliege, wahrscheinlich überarbeitet werden müssen, um eine Genehmigung der Bezirksregierung zu erhalten. Die in dieser Vorlage unter den Punkten 2.3 und 2.4 genannten konsumptiven Baumaßnahmen im Straßenbau (Baumaßnahmen und Planungsleistungen) werden vielleicht in den Investitionsbereich rutschen, weil es eine neue Definition von Investitionsausgaben geben werde. Die hier genannten konsumptiven Kosten rutschen aus dem Investitionshaushalt heraus und belasten später den Haushalt nur noch über die Abschreibungen. Diese Änderungen werden in die Beschlußvorlagen für den Rat eingearbeitet. Es könne daher zu Abweichungen von dem hier genannten Beschlußvorschlag kommen, so daß darüber noch einmal durch den Rat befunden werden müsse. Darüber hinaus könne es passieren, daß durch die neuen Bestimmungen die Genehmigungsfähigkeit für Investitionen hochverschuldeter Gemeinden geändert werde.

Dann werde man die Maßnahmen priorisieren und ins Jahr 2025 verlegen. Man werde den Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen darüber informieren, wenn die Regelungen der Landesregierung vorliegen.

Der Rat beschloß die Vorlage einstimmig.

Zur Bauleitplanung.

Zum TOP 25 gab es unter Punkt 1 „Bebauungsplan Nr. 28 – Brammenring (Möbel- und Einrichtungshaus) – Entscheidung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen und Satzungsbeschluß (B/17/4098-01)“ eine kurze Debatte.

Frau Hansen (LINKE) wies auf den in den letzten Ratssitzung gebilligten Rahmenplan für das Stahlwerksgelände hin, wo man gesagt habe, es sei dann Schluß mit der billigen Schuhkartonbauweise. Jetzt sehe man hier Planungen für ein Gebäude mit einer Grundfläche von 15.700 qm und einer Höhe von 21 Metern; dazu kämen 500 Parkplätze. Diese Planung sei nicht mehr zeitgemäß und daher lehne die LINKE die Vorlage ab.

Herr Dobnik (GRÜNE) kritisierte die Vorlage ebenfalls wegen des fahrlässigen Umgangs mit den in Oberhausen knappen Gewerbeflächen. Die erwähnten 500 Parkplätze hätte man mehrgeschossig und nicht ebenerdig planen können, um Flächen für weitere Ansiedlungen einzusparen.

Der Rat beschloß die Vorlage gegen die Stimmen der LINKEN.

Zwei „Gemeinsame Flächennutzungspläne“ (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (siehe dazu unten zur Vorlage M/17/4152-01) aus Essen (B/17/4017-01) und Gelsenkirchen (B/17/4018-01) wurden jeweils ohne Wortmeldungen bei Enthaltung der LINKEN einstimmig beschlossen.

Die Verwaltungsberichte.

Unter Punkt 26 der Tagesordnung wurden die vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2023 (M/17/4218-01) sowie der Quartalsbericht zum Ergebnisplancontrolling mit Stand 30.09.2023 (M/17/4277-01) vom Rat jeweils ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen. Die Kenntnisnahme des Basisgesundheitsberichtes 2023 der Stadt Oberhausen (M/17/4000-01) hingegen wurde von der LINKEN-Vertreterin Hansen zum Anlaß einer Rede genommen.

Vordergründig betrachtet, mag eine Rede zu einem Tagesordnungspunkt, welcher keinen Antrag enthält und somit auch keine Entscheidung herbeiführt, sinnlos erscheinen. Aber eben nur vordergründig, denn hier gibt es als Fraktion die Möglichkeit, sich grundsätzlich zu einem Themenbereich zu äußern.

Frau Hansen (LINKE) leitete ihre Rede zum Basisgesundheitsbericht 2023 mit der Behauptung ein, daß in Deutschland maßgeblich die sozialen und politischen Verhältnisse über die Gesundheit entscheiden; arme Menschen seien häufiger krank. Die Corona-Pandemie habe die unterschiedlichen Lebenserwartungen von Arm und Reich noch verstärkt.

Das zweite Motiv ihrer Rede kreiste um die Privatisierungen im Gesundheitswesen. Diese habe zu wirtschaftlichen Betrachtungsweisen geführt, die zu Lasten der Patienten und auch der Arbeitnehmer, die im Gesundheitswesen arbeiten, gingen. Mithin sei die Privatisierung die entscheidende Ursache für den allseits bekannten Pflegenotstand. Ferner führe der Kostendruck dazu, daß die Krankenkassen immer mehr Versicherungsleistungen strichen.

Die beste Gesundheitspolitik wirke vorbeugend; nämlich durch die Förderung von Vereinen und Initiativen sowie durch den Erhalt von Sportstätten und Schwimmbädern. Leider habe der Rat in den letzten Jahren Verkauf, Bebauung oder Schließung vieler Einrichtungen zugestimmt.

Zur Gesundheitsvorsorge gehöre auch eine gesunde Ernährung, weshalb die LINKE das vom Rat abgelehnte kostenlose Mittagessen für Kinder vorgeschlagen habe. Auch die Verkehrspolitik gehe in die falsche Richtung; ebenso sei der Umgang mit den Folgen des Klimawandels verkehrt. Sie zieht dazu als Beleg Vorlagen der aktuellen Sitzung heran. Das seien einige wenige Beispiele, wie die Stadt kurzfristig den Finanzdruck pariere, aber die langfristigen Folgen der Sparzwänge erkenne man in dem vorliegenden Gesundheitsbericht.

Dezernent Motschull wollte aus Sicht der Verwaltung nur zwei, drei Punkte ansprechen. Es sei bekannt, daß die Corona-Zeit der Berichtszeitraum war. Ferner, daß diese Periode zu mehr Sterbefällen in der Stadt geführt habe; insbesondere in den Alteneinrichtungen. Nichts anderes bilde die Statistik ab. Der Basisgesundheitsbericht zeige allerdings auf, daß die örtliche Lebenserwartung sich wieder dem Landesdurchschnitt nähert. Er sei optimistisch, daß sich das im nächsten Bericht anders darstellen werde.

Trotzdem werde die Fachverwaltung präventiv tätig werden; und zwar insbesondere im Bereich der Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs und in der Suchtberatung. Dort gebe es mehrere, bereits laufende Aktionen. Was andere Entwicklungen – Hitze – angehe, so gebe es einen Aktionsplan, der aufgestellt werde. Man habe also die Zahlen nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern man werde gemeinsam mit anderen Bereichen innerhalb der Verwaltung dafür sorgen, daß sich die Zahlen beim nächsten Male anders darstellen werden.

Den „Übergang des regionalen Flächennutzungsplans der Plangemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen zum gemeinsamen Flächennutzungsplan“ (M/17/4152-01) nahm der Rat ohne Wortmeldungen zur Kenntnis.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft „Städteregion Ruhr 2030“ (AG 2030) – Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen – unterrichten jeweils die übrigen Kommunen durch einen regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) von ihren eigenen Raumordnungsplänen. Der RFNP wird nun als „gemeinschaftlicher Flächennutzungsplan“ (GFNP) weitergeführt. Die Vorlage erläutert im Detail die Unterschiede zwischen RFNP und GFNP im System der räumlichen Planung in der BRD und die voraussichtlichen Auswirkungen der Umstellung für die Stadt Oberhausen.

Was aber bedeutet die formelhafte „Kenntnisnahme“ (hier:) der Verwaltungsberichte, die in den Beratungsvorlagen als „K“ vermerkt wird?

Als Beispiel haben wir hier den Basisgesundheitsbericht gewählt. Es fehlt die Fußzeile, welche den Unterschriftengang der Vorlage enthält. Da nichts beschlossen wird, gibt es weder die Vorberatung „V“ noch die Beschlußfassung „B“, sondern nur die Kenntnisnahme „K“.

Nach § 41 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW ist ein Verwaltungsakt demjenigen Beteiligten bekanntzugeben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Der Verwaltungsakt stellt eine empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar, welche nicht durch den Erlaß, sondern erst durch die Bekanntgabe wirksam wird. Analog wird im Zivilrecht (§ 130 BGB) zwischen der Abgabe der Willenserklärung und deren Wirksamkeit durch Zugang unterschieden.

Einen Sonderfall stellen Anträge der Fraktionen dar, bei denen die Kenntnisnahme „K“ lediglich den Wunsch der Fraktion ausdrückt, einem Ausschuß den Antragsinhalt auch dann bekannt zu machen, wenn der Rat den Antrag bereits behandelt oder sogar abgelehnt hat.

So ist etwa der am 13. 11. 2023 vom Rat abgelehnte AfD-Antrag A/17/4165-01 über die „Umstellung der Versorgung von Asylbewerbern/Flüchtlingen auf Sachleistungen“ am 21. 11. 2023 dem Sozialausschuß zur Kenntnisnahme vorgelegt worden. Aus Verwaltungssicht ist der Wunsch einer Fraktion, einen Antragsinhalt (hier: dem Sozialausschuß) bekannt zu machen, höher zu bewerten als die bereits erfolgte Ablehnung. Dieser Aspekt mußte zu einer früheren Gelegenheit deshalb geklärt werden, da beispielsweise Änderungsanträge ohne weiteres von allen Tagesordnungen (der Ausschüsse oder des Rates) genommen werden, wenn der Antragsteller des Ursprungsantrages, auf den die Änderung „aufsetzt“, diesen zurückzieht.

Mit den Anträgen unter TOP 27 – wir haben darüber bereits berichtet – schloß der öffentliche Teil der Ratssitzung ab.