Den Begriff „Kleinigkeiten“ wollen wir hier nicht wörtlich verstanden wissen, denn aus dem restlichen Sammelsurium an Vorlagen ragten durchaus Themen von allgemeiner Wichtigkeit heraus. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20240324b_Rat_20240205_5

Ferienangebote des Offenen Ganztags.

Ab dem Schuljahr 2026/27 gibt es einen gesetzlichen Mindestanspruch im Offenen Ganztag. Die Vorlage B/17/4387-02 hatte die in den Ausschußsitzungen vorgebrachten Argumente gegen die 01-Fassung der Vorlage aufgenommen. Die GRÜNEN hatten einen Änderungsantrag A/17/4494-01 eingebracht, den Frau Gödderz begründete.

Sie bedankte sich für die Veränderung der Elternbeiträge für die Ferienspiele im Primarbereich. Leider fehlten zwei für die GRÜNEN wichtige Punkte: Es werde nicht nach Einkommen gestaffelt und es gebe keine Beachtung des Themas „Sozialkomponente“. Die „Sozialkomponente“ sei heute von vielen Fraktionen thematisiert worden; deshalb hoffe sie auch an dieser Stelle auf Zustimmung. Eine Geschwisterkindbefreiung von 50% gebe es im OGS-Bereich und daher sollte es diese Befreiung auch bei den Ferienspielen geben. Man habe die „Kröte“ der Sozialkomponente in der Verwaltungsvorlage bereits geschluckt. Man hoffe, daß die Verwaltung im nächsten Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuß erklären kann, warum eine solche Staffelung technisch nicht möglich ist. Da man im Antrag nicht von validen Zahlen ausgehe, gebe es an dieser Stelle auch keinen Deckungsvorschlag. Man hoffe auf die Kreativität des Kämmerers, die möglicherweise 33.000 € aufzutreiben.

Dezernent Schmidt erklärte, daß das Thema beim Treffen der schulpolitischen Sprecher sowie im Haupt- und Finanzausschuß eingehend vorberaten worden sei. Man habe signalisiert, daß eine Überprüfung der Einkommenshöhe bei der geringen Beitragshöhe der Ferienspiele jenseits der technischen Durchführbarkeit im Bereich der Schulverwaltung personalaufwendig sei und deshalb neben der Verringerung der Einnahmen zusätzliche Kosten verursache. Der Aufwand reche sich finanziell nicht.

Was die Sozialkomponente angehe: In der modifizierten Satzung seien ausgeweitete Befreiungsbestände aufgenommen worden, so daß alle einkommensschwachen Familien beitragsfrei seien und für diejenigen, welche knapp über dem Satz lägen, gebe es die Möglichkeit der Härtefallregelung. Es seien eine Menge an Zugeständnissen gemacht worden. Was Geschwisterkinder angehe, so könne man das Verhalten der Eltern bei der Anmeldung nicht vorhersagen. Man habe die Zahlen der Geschwisterkinder in den städtischen Betreuungseinrichtungen bei den Berechnungen zugrunde gelegt, um die Gesamthöhe der Beitragsänderungen – ca. 32.000 € zu ermitteln.

Frau Horn (SPD) hielt die Ferienspiele für ein elementares Angebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es sei der SPD sehr wichtig, praktikable Lösung zu finden. Mit der neuen Verwaltungsvorlage sei das in vielen Punkten gelungen: So durch die Möglichkeit der Buchung einzelner Wochen; ferner durch die Vergabe der Plätze unter Berücksichtigung der Berufstätigkeit und von Alleinerziehenden. Man würde sich auch dem Änderungsantrag der GRÜNEN anschließen, was die Kosten der Geschwisterkinder angehe.

Frau Hausmann-Peters (CDU) bedankte sich zunächst für die Berücksichtigung der im Jugendhilfe- bzw. Schulausschuß vorgetragenen Kritikpunkte und hob die Entlastung der einkommensschwachen Familien hervor. Sie wies darauf hin, daß es ein hochwertiges pädagogisches Angebot sei, was man da vorhalte. Von daher haben die Beiträge durchaus eine innere Berechtigung. Dem Änderungsantrag der GRÜNEN werde man nicht zustimmen, da die bislang auf den Weg gebrachten Punkte erschöpfend seien und der Antrag keinen Refinanzierungsvorschlag enthalte.

Herr Hoff (FDP) konnte sich in Teilen den Vorrednerinnen anschließen. Das Anmeldeverfahren sei verbessert worden, die Beiträge steigen nicht über Gebühr angehoben und die Blockbuchung für eine Woche. Man werde der Verwaltungsvorlage zustimmen. Hinsichtlich des Änderungsantrages der GRÜNEN sei anzumerken, daß es bei der OGS die Geschwisterkind-Regelung gebe; warum solle es die für die Ferienspiele nicht ebenfalls geben. Die zusätzlichen Kosten – maximal 32.000 € – seien relativ gering und ein schönes Zeichen an die Oberhausener. Die FDP werde dem Änderungsantrag zustimmen.

Herr Karacelik (LINKE) verwies auf seine Ausführungen in der Haushaltsrede zu dem Thema und erkannte an, daß es durchaus Verbesserungen, welche die Verwaltung vorgenommen habe, gebe; so auch bei Wohngeldbeziehern. Die Härtefallregelung an sich sei gut, aber für die Betroffenen mit einem bürokratischen Aufwand verbunden. Grundsätzlich sollte für alle Kinder die Ferienbetreuung unentgeltlich sein. Man werde sich bei der Verwaltungsvorlage enthalten und dem GRÜNEN-Antrag zustimmen.

Herr Kempkes (AfD) erklärte, selbst der Änderungsantrag der GRÜNEN gehe nicht weit genug; er stimme Herrn Karacelik (LINKE) zu. Man werde dem GRÜNEN-Antrag trotzdem zustimmen, weil es der weitergehende sei. Es gehe auch um die Signalwirkung; die Priorität müsse bei Kinder- und Jugendförderung liegen. Was die 32.000 € angehe; darauf komme es auch nicht mehr an.

Der Rat billigte den Änderungsantrag der GRÜNEN mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, AfD, LINKEN, FDP und BOB gegen die Stimmen der CDU.

Der Rat beschloß die so geänderte Verwaltungsvorlage bei Enthaltung der LINKEN einstimmig.

Die Debatte um Raumzellen.

„Raumzelle“ ist ein schönes Wort, hinter dem sich ein ernstes Problem verbirgt. Die „Aufstellung einer Raumzellenanlage an der Schillerschule zum Schuljahr 2024/2025 (B/17/4445-01)“ war Anlaß für eine von AfD und LINKEN geprägte Debatte.

Herr Lange (AfD) erklärte, daß seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde; aber nur deshalb, weil es keine Alternativen gebe. Diese Lösung könne nur temporär sein und auf Dauer müsse man wieder mehr in das Bildungssystem und dessen Infrastruktur investieren. Denn der Bildungserfolg hänge auch direkt mit dem Umfeld der Schüler zusammen; und da seien Container sicherlich wenig förderlich.

Die Bürokratie und die Überregulierung beim Bau neuer Schulen sei ebenso für den aktuellen Raummangel verantwortlich wie die Zuwanderung in die Sozialsysteme.

Hinweis: Zur Rede des Stadtverordneten Lange siehe die Anlage.

Danach sprach die Stadtverordnete Hansen (LINKE). Sie nannte Container als ungeeignet für die Beschulung und deutete die Zunahme der Anmeldungen an der Schillerschule als Indiz, daß das allgemein verbriefte Recht auf inklusive Beschulung nicht adäquat wahrgenommen werden könne. Sie sehe ein Versagen der Kommune bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Rückschritte statt Fortschritte bei der inklusiven Beschulung. Sie beantrage, die Vorlage zu „schieben“, um sie im Beirat für Menschen mit Behinderung vorab besprechen zu können.

Dezernent Schmidt nahm dazu Stellung: Im Schulausschuß sind durch eine umfassende Vorlage die Mitglieder über die Entwicklung der Schülerzahlen bei den Förderschulen unterrichtet worden. In Zusammenarbeit mit der Schulleitung und der Schulaufsicht habe man festgestellt, daß sich die Zahlen überproportional entwickelt haben, im Vergleich zu dem, was man nach den Zahlen der letzten Jahre hätte erwarten können. Mit den Beteiligten habe man eine Planung entwickelt, die perspektivisch eine Baumaßnahme für die Schillerschule beinhalte. Um aber den Übergang für Schüler sachgerecht zu gestalten, waren sich alle Beteiligten unter Einschluß der Schulleitung einig, Raumzellen an den Standorten vorzuhalten.

Mit Blick auf das neue Schuljahr zum 1. 8. 2024 sei deutlich gemacht worden, daß die Beschlußfassung in der heutigen Ratssitzung erfolgen müsse, um die Aufstellung der Raumzellen bis zum Schuljahresbeginn zu gewährleisten. Alle waren sich darüber einig, unter diesen Umständen auf eine Vorberatung im Fachausschuß zu verzichten. Die Dinge, die Frau Hansen angesprochen habe, seien ausführlich im Schulausschuß besprochen worden.

Frau Hansen (LINKE) ergänzte, die LINKE sehe das Problem als Mangel an Bereitschaft, wirklich inklusive Regelklassen zu bilden. Es sei nicht umsonst, daß die Anmeldungen an den Förderschulen zunehmen, da der Unterricht in den inklusiven Regelklassen anscheinend nicht so gestaltet werde, wie sich das Eltern und Schüler vorstellen. Die LINKE sehe darin ein strukturelles Problem sehe.

Auf Bitte von Frau Hansen sicherte der Oberbürgermeister nach kurzer Verständigung mit dem Stadtverordneten Bennewa (CDU), Vorsitzender des Beirates für Menschen mit Behinderung, zu, daß die Vorlage am nächsten Tag dort vorgelegt wird.

Der Rat beschloß die Vorlage gegen die Stimmen der LINKEN.

Mufu Ost.

Die Überschrift ist unser – nicht ganz ernst gemeinter – Beitrag zur „Namensgebung für den ‚Multifunktionskomplex Osterfeld‘ (B/17/4295-01)“, was Herr Krey (SPD) zum Anlaß für eine sehr langatmige Rede nahm, die vom Rat stoisch ertragen wurde.

Herr Krey (SPD) nannte den Beteiligungsprozeß, wie er vom Oberbürgermeister in Gang gesetzt worden sei, ein sehr gutes Verfahren. In einem Workshop seien die online gemachten Vorschläge reduziert worden, bis man auf die drei hier so sehr kritisierten Namen gekommen sei. Leider sei das Ergebnis der Beteiligung vollkommen ignoriert worden und man habe erst mit der heutigen Vorlage etwas von der Angelegenheit gehört. Dann nannte er die drei ermittelten Vorschläge und kritisierte abschließend erneut, daß man eine Bürgerbeteiligung nicht hätte auf den Weg bringen dürfen, wenn man hinterher das Ergebnis kritisiere.

Frau Hausmann-Peters (CDU) erklärte, daß von „totaler Ignoranz“ keine Rede sein könne. Hätte man die Bürgerbeteiligung nicht ernst genommen, hätte man das Verfahren nicht auf den Weg gebracht. Es habe sowohl einen Online-Namenswettbewerb als auch den angesprochenen Workshop gegeben. Die Frage sei aber, ob Bürgerbeteiligung oder Partizipation jedes Ergebnis rechtfertigen würde. Sie wiederhole: „Osterfelder Bude“, „Klotz“ und „O-H“. Das sei, was dabei hängen bleibe; und nicht das, was hinter diesen Begriffen stehe. Sie glaube, daß diese Namen der Bedeutung weder des Multifunktionskomplexes noch der Aula gerecht werden. Man könne darüber streiten, ob „Forum“ ein besonders einfallsreicher Name sei, aber auch dieser Name sei im Online-Wettbewerb genannt worden. Der Vorschlag nach dem Workshop, die drei vorgeschlagenen Namen nicht zu benutzen, wurde ihres Wissens nach im Ältestenrat mit allen Fraktionen einstimmig abgestimmt. Sie finde es überraschend, daß er – Herr Krey – im Nachhinein davon nichts wissen wolle. Es sei einhellig beschlossen worden, jene drei Namen nicht zu nehmen. Denn diese würden das ganze Projekt der Lächerlichkeit preisgeben.

Herr Gadde (GRÜNE) erklärte, seine Fraktion werde der Vorlage mit Bauschmerzen zustimmen, auch wenn sie das Verfahren kritisiere. Der Verwaltungsvorstand hätte mit den Teilnehmern des Workshops noch einmal ins Gespräch gehen können, um eine Kompromißlösung zu finden und nicht, um darüber hinweg zu gehen. Daher „mit Bauchschmerzen“.

Herr Krey (SPD) mochte die letzte Aussage Herrn Gaddes „deutlich“ unterstreichen und fragte ironisch, welcher der Workshop-Teilnehmer am Ältestenrat beteiligt gewesen sei. In der SPD werde dessen Tagesordnung nicht diskutiert und neu sei auch, daß der Ältestenrat Entscheidungen treffe. Abschließend betonte er nochmals, man habe damit die Bürgerbeteiligung ignoriert.

Herr Hoff (FDP) betonte, Bürgerbeteiligung heiße nicht zwingend Bürgerentscheid. Die Bürger seien an einem Findungsprozeß für einen Namen beteiligt worden. Die online und im Workshop ermittelten Namen seien doch in der Diskussion; auch hier im Rat. Der SPD stehe es frei, einen Antrag zur Namensgebung zu stellen.

Nach einer kurzen Einlassung des Herrn Noldus zur Vertraulichkeit von Sitzungen des Ältestenrates und einer Antwort des Oberbürgermeisters ergriff Herr Krey nochmals das Wort und begründete den Verzicht der SPD auf einen Änderungsantrag. Es gehe in der Vorlage um die Namensgebung für die Aula, die in einem Beteiligungsprozeß benannt werden sollte, der völlig andere Grundlagen gehabt hätte. Diejenigen, welche Namensvorschläge gemacht haben, hätten gedacht, sie würden einen Namen für den gesamten Komplex und nicht nur für die Aula vorschlagen. Daher lehne die SPD diese Vorlage ab.

Der Rat beschloß die Vorlage gegen die Stimmen von SPD und AfD bei Enthaltung der LINKEN.

Verwaltungsspezifische Vorlagen.

Eine Reihe von Vorlagen wurde vom Rat jeweils ohne Wortmeldungen beschlossen. Es handelte sich dabei um Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln unter

  • TOP 10 im Produktbereich 01 Innere Verwaltung (B/17/4430-01);

  • TOP 11 im Produktbereich 07 Gesundheitsdienste (B/17/4397-01);

  • TOP 12 im Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft (B/17/4398-01)

ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD.

Der „Wirtschaftsplan 2024 ff. der SBO (B/17/4381-01) wurde unter TOP 14 bei Enthaltung von BOB gegen die Stimmen der LINKEN beschlossen.

Gegen die Stimmen der AfD beschloß der Rat den Beitritt der Stadt Oberhausen zur Allmende Emscher-Lippe (B/17/4395-01) unter TOP 17.

Einstimmig erfolgte die Berufung von Frau L. Popal in den Gestaltungsbeirat als lokale Architektin und Fachberaterin für das Jahr 2024 (B/17/4393-01). Die Kandidatin der Verwaltung überzeugte durch exzellente Referenzen.

Bauleitplanung.

Gegen die Stimmen von GRÜNEN und LINKEN beschloß der Rat die Nichteinhaltung des Bebauungsplans Nr. 465 für das Stahlwerksgelände (B/17/4174-01). Die GRÜNEN begründeten durch Herrn Dobnik ihre Ablehnung damit, durch die Nichteinhaltung könne der Masterplan Neue Mitte mit deutlich weniger Beteiligung des Rates umgesetzt werden. Man befürchte Planungen ohne aufeinander abgestimmte Gesamtanforderungen und -ziele für das Gesamtgelände. Man befürworte eine Korrektur des vorliegenden B-Plans und dessen Beratung und Beschluß in den entsprechenden Gremien, auch wenn dies den Masterplan Neue Mitte gegebenenfalls verzögern würde.

Der Beschluß zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Kewerstraße / Ohrenfeld (B-Plan Nr. 618, Teilbereich A, B/17/4358-01) wurde gegen die Stimmen von GRÜNEN, AfD und LINKEN beschlossen.

Verwaltungsberichte.

Die Berichte wurden vom Rat ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen. Für den „Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan 2022-2026 (M/17/4240-01)“ interessierte sich niemand und die „Außerkraftsetzung der Geschäftsanweisung zur Anwendung des § 82 (1) Ziffer 1. GO NRW (Vorläufige Haushaltsführung) vom 10.12.2008 und Inkrafttreten der Rundverfügung „Haushalt 2024 – Vorläufige Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW“ vom 05.12.2023 (M/17/4377-01)“ listen wir hier der Vollständigkeit halber auf.

Anträge.

Der letzte Punkt der Tagesordnung betraf Anträge der Fraktionen, die nicht auf Verwaltungsvorlagen bezogen waren. Es handelte sich um Anträge zu Umbesetzungen in Fachausschüssen von GRÜNEN, FDP, LINKEN, SPD und CDU, die sämtlich ohne Wortmeldungen einstimmig beschlossen wurden.



Anlage

Rede des Stadtverordneten Lange (AfD) zu TOP 15 „Kauf und Aufstellung einer Raumzellenanlage an der Schillerschule zum Schuljahr 2024/2025 (B/17/4445-01)“.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schranz, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte selbsternannte Demokraten.

Auch im neuen Schuljahr möchte man wieder Raumzellenanlagen für Schüler aufstellen.

Wir, die AfD-Ratsfraktion werden diesem Beschluß, auch aufgrund fehlender Alternativen zustimmen.

Wir möchten trotzdem darauf hinweisen, daß diese Lösung nur temporär sein kann und auf Dauer wieder mehr in das Bildungssystem und dessen Infrastruktur investiert werden muß.

Denn der Bildungserfolg hängt auch direkt mit dem Umfeld der Schüler zusammen; und da sind Container sicherlich wenig förderlich.

Eine Überregulierung beim Bau von Schulen stellt ebenso ein Hindernis dar wie die Bürokratie, welche den Prozeß erheblich verlangsamt.

Das Kernproblem ist aber auch, daß aufgrund der maßlosen Zuwanderung in die Sozialsysteme, unter denen Lehrer und Schüler gleichermaßen leiden, wir diesen Mangel an Unterrichtsräumen zu beklagen haben.

Doch anstatt sich auf den Königsteiner Schlüssel zu berufen und damit klarzustellen, daß Oberhausen weit über seine Möglichkeiten Flüchtlinge versorgt, ist man noch Mitglied in der Seebrücke und signalisiert damit: „Wir haben Platz!“

Doch das dies nicht stimmt, können wir an der aktuellen Situation leider deutlich erkennen.

Darüber hinaus sollten sich die Kostenschätzungen für die Raumzellenanlagen an den tatsächlich zu erwartenden Kosten orientieren und müssen entsprechend auch höher kalkuliert werden.

Wir sind für den Anfang aber schon damit zufrieden, daß hier nicht wieder Brutto und Netto verwechselt wurde.

Vielen Dank!