Die Förderung von Linksextremisten und Antisemiten in Form der „Verteilung von Mitteln in der Staatsbürgerlichen Bildungsarbeit“ hat in Oberhausen Tradition. Auch in diesem Jahr gab es dazu einen Gegenantrag der AfD. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20240321b_Rat_20240205_4

Zum Änderungsantrag der AfD.

Herr Noldus (AfD) legte in seiner Rede zur Antragsbegründung dar, daß die Linksjugend auch antisemitisch sei. Die Rechtsabteilung der Stadt Oberhausen habe um die Jahreswende 2021/22 die Förderung der Linksjugend als unvereinbar mit den städtischen Förderrichtlinien bezeichnet, um dann im August 2023 gegenüber der Bezirksregierung genau das Gegenteil zu behaupten. Die Förderung der Linksjugend sei eine politische Frage; und die Juristen, weisungsgebunden, würden je nach Beantwortung dieser Frage zu argumentieren. Dem Rat als oberstes Gremium der Stadt stehe es hingegen frei, Linksextremisten und Antisemiten zu fördern.

Zur Rede des Stadtverordneten Noldus siehe Anlage 1.

Zum Änderungsantrag A/17/4508-01 der AfD siehe Anlage 2.

In seiner „Gegenrede“ beschwerte sich Herr Karacelik (LINKE) über den „unsinnigen und wahllos zusammenkopierten Antrag“ als einen „plumpen Versuch“, die Linksjugend zu diffamieren. Es folgte die lächerliche Behauptung, die AfD wolle „sich einer politischen Gegnerin zu entledigen, vor der sie inhaltlich zu Recht große Angst zu haben scheint.“

Es ist, um diese Bemerkung hier direkt einzufügen, für uns ein Akt politischer Hygiene vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, solchen Randerscheinungen des Politikbetriebes eben keine Steuergelder zu gewähren, weil im Zusammenhang mit der Linksjugend sich die Benutzung des Begriffes „Bildung“ geradezu verbietet.

Herr Karacelik sprach von dem Engagement der Linksjugend für eine solidarische, klimagerechte und friedliche Gesellschaft. Sie sei aktiv gegen Armut, Diskriminierung und Ausbeutung.

Dieser Selbstbeweihräucherung folgten Beschimpfungen der „Jungen Alternative“, bei denen der Bezug zu den inzwischen als Lügen entlarvten Behauptungen zum, so Herr Karacelik, „enttarnten braunen Stell-dich-ein in Potsdam für Massendeportationen“ natürlich nicht fehlen durfte. Im Schlußteil die grandiose Steigerung und der flammende Appell:

„Wir haben in zwei Wochen Hanau. Das sind die Verursacher von Hanau, wo fünf Menschen ermordet worden sind. Da ist die AfD!

Daher brauchen wir nicht weniger, sondern mehr wirklich alternative, antirassistische, geschlechtersensible und friedenspolitische Jugend-Bildungsarbeit in diesen polarisierenden Zeiten. Und die entschlossene antifaschistische Gegenwehr aller demokratischen Kräfte auf allen politischen Ebenen gegen diese faschistischen Gefahr.“

Die ganze Rede ist für uns ein weiterer Beweis dafür, daß man hier nichts zu finanzieren hat, was auch nur im entferntesten mit „Bildung“ zu tun hat.

Danach sprach der Dezernent Motschull. Es sei eine sich wiederholende Diskussion, die man auch in der letzten Beratungsfolge bezüglich der Bezuschussung hatten. Damals habe es kontroverse Ansätze gegeben und es sei auch im Ältestenrat darüber geredet worden. Dort sei auch deutlich gemacht worden, daß Meinungsfreiheit nicht in jeder Hinsicht die Freiheit bedeute, alles zu sagen, was man meine sagen zu dürfen. Man habe sich an Tatsachen zu halten. Es gebe dafür gesetzliche Grundlagen; und auch dieses Recht sei eingeschränkt. In der Ältestenratssitzung am 12. 6. 2023 sei deutlich gemacht worden, daß sich bei weiteren Verstößen die Verwaltung vorbehalte, dieses nicht nur zu ahnden oder zu maßregeln, sondern möglicherweise auch juristisch zu überprüfen.

Auch bei der jetzigen Vorlage finden sich Wiederholungen, die nicht mit dem übereinstimmen, was sich ergeben hätte, hätte man eine Akteneinsicht vorgetragen; Dinge, die unzutreffend seien, ohne eine Wertung vorzunehmen. Er beschränke sich auf zwei, drei Sachverhalte.

Wir verzichten auf eine inhaltliche Wiedergabe, weil die Ausführungen des Dezernenten an der Sache völlig vorbei gingen. Dieser hatte anläßlich der im Dezember 2021 vorgenommenen Akteneinsicht verboten, Kopien anzufertigen. In der Rechtsprechung ist diese Möglichkeit grundsätzlich in Abhängigkeit vom Umfang der eingesehenen Akten vorgesehen.

Der Stadtverordnete Noldus hat seinerzeit bei der Durchsicht der etwa 20 bis 30 Seiten starken Akte Notizen angefertigt, die später die Grundlage für dessen Rede im Rat am 21. März 2022 bildete.

In der Ältestenratssitzung am 12. 6. 2023 hat der Dezernent von unwahren Behauptungen in der betreffenden Rede gesprochen. Diese Darstellung ist vom Oberbürgermeister bei verschiedenen öffentlichen Anlässen wiederholt worden.

Wir stellen dazu fest, daß durch die öffentliche Übertragung der Ratssitzungen es künftig nicht mehr so einfach sein wird, diffamierende Behauptungen in die Welt zu setzen.

Der Dezernent entdeckte in den Notizen mehrfach, daß sich die Sachverhalte „nirgendwo in der Akte“ finden. Es ist eine Sache der Logik, daß bei einer Zusammenfassung von 20 oder 30 auf dreieinhalb Seiten Inhalte verkürzt wiedergegeben werden und sich zusammenfassende Formulierungen natürlich nicht in der Akte selbst finden. Dieses Grundproblem der möglichen Verzerrung durch die Perspektive bei Auszügen, der Akademiker spricht von Exzerpten, stellt sich beispielsweise bei Historikern tagtäglich. Daher ist es wissenschaftlich geboten, seine Quellen offen zu legen und damit unabhängig nachprüfbar zu machen.

In der politischen Debatte haben wissenschaftliche Gebote natürlich einen schweren Stand gegen Holzhammermethoden.

Im Schlußteil seiner Erläuterungen stellte Dezernent Motschull fest, die Aufsichtsbehörde habe sich mit dem Thema beschäftigt. Diese habe keinerlei Maßreglung oder irgendwelche Vorhaltungen gegenüber der Stadtverwaltung, der Stadtkanzlei oder des Rechtsbereiches vorgenommen. Das alles zusammengefaßt heiße doch, durch einen untauglichen Versuch den Rat dazu zu bewegen, daß das, was dieser möglicherweise gleich entscheide, ein unrechtmäßiger Beschluß werde – und das sei mitnichten der Fall.

Ein Zwischenruf des Herrn Noldus („Blödsinn“) nahm der Dezernent zum Anlaß für die Feststellung, er verbitte sich diese Bemerkung.

Der Zwischenruf bezog sich auf die Behauptung, der vorliegende Beschluß zur Förderung sei in irgendeiner Weise unrechtmäßig. Es handelt sich um einen immer wieder zu beobachtenden rhetorischen Kniff: Man unterstellt dem AfD-Vertreter eine Behauptung, die dieser nie aufgestellt hat, um dann diese „Behauptung“ zurückzuweisen.

Herr Noldus (AfD) bemerkte zur Rede des Stadtverordneten Karacelik (LINKE), es gehe hier um die Förderung der Linksjugend und nicht um die Förderung der Jungen Alternative. Wenn diese auf der Tagesordnung stehen sollte, könne er diese Rede gerne noch einmal wiederholen. Es sei eine Tatsache, daß der Landesverband vom Verfassungsschutz beobachtet werde; und zwar aufgrund linksextremistischer, antisemitischer und auch sexistischer Tendenzen. Das sei alles auch durch Selbstzeugnisse des Landesverbandes dokumentiert und alles andere, was er – Herr Karacelik – angeführt habe, sei pure Propaganda.

Zu den Ausführungen des Dezernenten Motschull: Das sei genau das, was er in seiner Rede gesagt habe: Juristen argumentieren einmal so und einmal so. Wir haben ein größeres Aktenkonvolut gehabt, wo es darum ging, das Wichtigste herauszuschreiben. Der Dezernent habe nun in juristischer Kleinarbeit nachzuweisen versucht, er, Herr Noldus hätte bewußt irgendwelche falschen Behauptungen aufgestellt. Er habe hier jedoch einen Gesamtvorgang skizziert. Er habe die Quellen angegeben; und das könne jeder nachprüfen. Er fordere jedes einzelne Ratsmitglied auf, das selber nachzuprüfen. Er behaupte nicht, daß seine Abschrift hundertprozentig genau sei. Daher seine Aufforderung: „Kommen Sie dieser Kontrollfunktion nach und schauen Sie selber nach!“

Er habe nie die Qualität des Rechtsbereiches der Stadt Oberhausen in Zweifel gezogen. „Das unterstellen Sie mir“ (zum Dezernenten). Das sei damals in der Rede, die der Dezernent zum Gegenstand einer Intervention im Ältestenrat gemacht habe, ausdrücklich von ihm gesagt: Die Rechtsabteilung der Stadt Oberhausen habe eine ausgezeichnete Arbeit geleistet. Sonst hätte er sich in der Rede nicht darüber ausgelassen.

Das ganze, was der Dezernent gesagt habe, beruhe darauf, daß dieser aufgrund der Akten ihm, Herrn Noldus, Ungenauigkeiten vorwerfe. Er habe in einer oder eineinhalb Stunden Notizen zu einem komplexen Vorgang gemacht; und daher sei es klar, wenn es zu Ungenauigkeiten komme.

Er habe ferner, die Akteneinsicht habe in der Stadtkanzlei im Beisein von zwei Verwaltungsangestellten stattgefunden, auf ausdrückliche Nachfrage zugesichert bekommen, daß der gesamte Vorgang öffentlich sei und bis auf die geschwärzten Personennamen auch verwendet werden dürfe. Wäre das nicht der Fall gewesen, hätte er das Material auch nicht in dieser Form verwendet. Er habe einmal im Kulturausschuß eine Akteneinsicht vorgenommen und einen Teil der eingesehenen Inhalte nicht öffentlich verwendet, wo es um persönliche Daten ging.

Dezernent Motschull entschuldigte sich in Richtung des Herrn Kempkes (AfD), wies aber den Zwischenruf des Herrn Noldus für jeden, der „hier oben“ sitze, nochmals eindeutig zurück.

Was er gut fände, sei das Eingeständnis von Unzulänglichkeiten. Das werde er sich merken für irgendwelche Verwaltungsvorlagen, die man mal mache. Er finde es spannend, plötzlich gebe es Ungenauigkeiten oder etwas habe nicht gepaßt… Der Rechtsbereich – nochmals: für die Zukunft wäre es schöner, vom Rechtsbereich zu sprechen und nicht von der Rechtsabteilung – die Stadtkanzlei hätten gute Arbeit geleistet. Das decke sich nicht mit dem, was er – Herr Noldus – hier geschrieben habe; die Sache sei noch nicht zu Ende.

Herr Noldus erklärte, er habe hier nur dargestellt, daß der Rechtsbereich in der gleichen Sache zwei unterschiedliche Bewertungen vorgenommen habe: Einmal intern vor der betreffenden Ratssitzung, dann gegenüber der Bezirksregierung. Das stehe der Rechtsabteilung doch völlig frei. Er habe das nicht kritisiert, sondern nur gegenübergestellt. Der Grund sei doch der, daß die Juristen als Verwaltungsbeamte weisungsgebunden seien; das habe er doch erläutert. Darin sehe er keinen Angriff auf die Qualität des Rechtsbereiches der Stadt Oberhausen.

Der Oberbürgermeister stellte zur Erläuterung fest, daß es Sache des Herrn Noldus sei, welche Meinungen er vertrete und die werde man hier nicht teilen. Aber unwahre Tatsachenbehauptungen seien vom Recht auf Meinungsfreiheit nicht gedeckt und er, Herr Noldus, müsse damit rechnen, daß man das gerichtlich verfolgen werde.

Der Rat lehnte den Änderungsantrag A/17/4405-01 der AfD gegen die Stimmen der AfD ab.

Der Rat beschloß die Vorlage B/17/4405-01 gegen die Stimmen der AfD.

Wir warten darauf, daß man das gerichtlich verfolgen werde.



Anlage 1

Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) zu TOP 9 „Verteilung von Mitteln in der Staatsbürgerlichen Bildungsarbeit 2024 (B/17/4405-01)“.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!

Über die Förderung der Linksjugend zu reden, heißt, auch über Antisemitismus zu reden.

Wir leben in einer Zeit, in welcher der importierte, der muslimische Antisemitismus nicht mehr zu übersehen ist. Seit dem Überfall der Hamas auf Israel gehören antisemitische Demonstrationen zur neuen Normalität in Deutschland.

Zugleich hat diese „neue Normalität“ endgültig ins Bewußtsein gerückt, daß es einen linken Antisemitismus gibt, der sich als „Kampf um ein freies Palästina“ tarnt.

Die Rechtsabteilung der Stadt Oberhausen hat um die Jahreswende 2021/22 folgerichtig die Forderung der Linksjugend als unvereinbar mit den Richtlinien bezeichnet, um dann im August 2023 gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf das genaue Gegenteil zu behaupten.

Wir haben das hier nachprüfbar dokumentiert.

Die Forderung der Linksjugend ist eine politische Frage. Und je nach Beantwortung dieser Frage argumentieren die Juristen so oder so. Als Fachbeamte sind sie nämlich weisungsgebunden; und an der Spitze der Dezernate stehen Parteibuchbeamte, die ohne das „richtige“ Parteibuch niemals dort waren, wo sie jetzt sitzen.

Sie allerdings, meine Damen und Herren, stellen als gewählte Mitglieder des Rates das höchste Gremium der Stadt dar. Es steht Ihnen also vollkommen frei, Linksextremisten und Antisemiten zu finanzieren.

Anfang Februar 2023 gab es unter den politischen Jugendorganisationen eine Debatte über die Zusammenarbeit mit der Linksjugend. Die FDP hat dazu auf ihrer Internetseite geschrieben:

„Wie Ablehnung der demokratischen marktwirtschaftlichen und Staatsform ist eine unüberwindbare Grenze, die auch nur den Anschein einer Kooperation zu_ einer bedingungslosen Unmöglichkeit machen muß.“

Wie dem Rat, so steht es auch der FDP-Gruppe frei, Linksextremisten und Antisemiten zu finanzieren.

Der Vorsitzende der Linksjugend, Julien Krasniqi, erklärte seinerzeit, die Oberhausener hätten mit dem Landesverband weder politisch noch wirtschaftlich irgend etwas zu tun.

Herr Krasniqi waren also die linksextremistischen, antisemitischen und sexistischen Tendenzen im NRW-Landesverband durchaus bekannt.

Und diesen Extremisten stecken Sie heute Steuergelder in die Tasche.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!



Anlage 2:

Der Änderungsantrag A/17/4508-01.

Beratungsgegenstand:

Änderungsantrag der AfD-Fraktion gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zur Drucksache B/17/4405-01: Verteilung von Mitteln in der Staatsbürgerlichen Bildungsarbeit 2024.

Beschlußvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt, der Linksjugend Oberhausen als der politischen Jugendorganisation der LINKEN.LISTE bis auf weiteres keine städtischen Mittel in der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit zukommen zu lassen.

Begründung:

      1. Beobachtung durch den Verfassungsschutz.

Die Linksjugend NRW wurde und wird nach wie vor vom Verfassungsschutz NRW beobachtet. Im Jahresbericht 2022 S. 164-165 ist unter „Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit“ aufgeführt:

Parlamentarismus und die repräsentative Demokratie werden von der Linksjugend [’solid] explizit abgelehnt. Nach Ansicht der Linksjugend [’solid] NRW sei die parlamentarische Demokratie der Bundesrepublik Deutschland keine wirkliche Demokratie, sondern Ausdruck des Klassencharakters der bestehenden Gesellschaftsordnung und Instrument der herrschenden Klasse. Diesen Zustand will man nach eigenen Angaben durch „die bewußte Aktion der organisierten Mehrheit zur Umwälzung der Verhältnisse“ beenden.

Den Beschlüssen ihrer Gremien sowie anderen Veröffentlichungen ist zu entnehmen, daß die Linksjugend [’solid] gesellschaftliche Veränderungen nicht über Reformen, sondern durch eine revolutionäre außerparlamentarische Bewegung erreichen möchte. Dieser Linie folgend, wurde auch beim Bundeskongreß im November 2022 erneut der „Systemwechsel hin zum Sozialismus“ als politisches Ziel beschlossen.

Diese Ziele richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Linksjugend [’solid] NRW unterliegt deshalb nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 VSG NRW der nachrichtendienstlichen Beobachtung durch den Verfassungsschutz.“

      1. Anträge der AfD-Ratsfraktion zur Sache.

Die AfD-Ratsfraktion hat erstmals anläßlich der Änderung der „Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit“ in der vom Rat der Stadt am 13. 12. 2021 als Vorlage B/17/0945-01 beschlossenen Fassung auf die Problematik der Förderung vom Verfassungsschutz beobachteter Organisationen hingewiesen.

Die AfD-Fraktion hat in insgesamt fünf Anträgen zwischen dem 16. 5. 2022 und 20. 3. 2023 die linksextremistischen und antisemitischen Tendenzen nicht zuletzt durch Selbstdarstellungen der Linksjugend aufgezeigt. Im einzelnen sind dies

      1. Haltung der Oberhausener Jugendorganisationen.

Anfang Februar 2023 hat der Vorsitzende der Jungen Liberalen Oberhausen, Max Baum, dargelegt, daß nicht nur die Haltung der örtlichen Linksjugend zum Ukraine-Krieg, sondern ihr Verhältnis zur Demokratie überhaupt jede Form der Zusammenarbeit ausschließe.

Der Juso-Vorsitzende Tim Tzscheppan strebte mindestens bis zu den Neuwahlen des Vorstandes Ende Februar „keine weitere Kooperation“ an. Nunzio Cavallo (Junge Union) verwies auf einen CDU-Parteitagsbeschluß von 2018, der eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei ausschließe (WAZ 1. 2. 2023).

Die Debatte bezog auch die finanzielle Förderung der Linksjugend durch die Stadt Oberhausen ein und war Gegenstand mehrerer WAZ-Artikel (1., 5. und 7. 2. 2023).

Die FDP Oberhausen hat sich eine Selbstverpflichtung auferlegt, „keine gemeinsamen Veranstaltungen oder sachpolitischen Initiativen in Kooperation mit linksradikalen Organisationen durchzuführen“.

Dazu gehören die Linksjugend, die LINKE und die Antifa auf Oberhausener und auf höheren Ebenen. Zur Begründung ist auf der Internetseite der Oberhausener FDP aufgeführt:

Linksextremisten in ihren diversen Gruppierungen und Ausdrucksformen sind eine Gefahr für den Staat und stellen, die Demokratie und die liberale Marktwirtschaft in ihrem Kern in frage. Damit sind sie genau wie rechtsradikale natürlicherweise mit der liberalen Idee unvereinbar verfeindet. Die Ablehnung der demokratischen und marktwirtschaftlichen Staatsform ist eine unüberwindbare Grenze, die auch nur den Anschein einer Kooperation zu einer bedingungslosen Unmöglichkeit machen muß.“

Siehe https://oberhausen.freie-demokraten.de/kein-herz-fuer-linke

Der Vorsitzende der Oberhausener Linksjugend, Julien Krasniqi, erklärte im Rahmen der oben genannten Debatte, die Oberhausener hätten „politisch und wirtschaftlich nichts mehr mit solid [Linksjugend NRW] zu tun“ (WAZ 1. 2. 2023).

Diese Distanzierung bedeutet, daß Herr Krasniqi die linksextremistischen, antisemitischen und sexistischen Tendenzen der Linksjugend bekannt waren.

      1. Akteneinsicht zur Sache vom 19. 12. 2022.

Eine Akteneinsicht zur Überprüfung der Förderung der Linksjugend Oberhausen fand am 19. 12. 2022 durch den Stadtverordneten Noldus in den Räumen der Stadtkanzlei statt.

Hinweis: Der Stadtverordnete Noldus ist in der Ratssitzung am 22. 3. 2022 öffentlich bezichtigt worden, in seiner Rede zur Sache Behauptungen aufgestellt zu haben, die nichts mit den Ergebnissen der Akteneinsicht zu tun gehabt hätten.

Die Rede findet man als Anlage 3 des Berichts über die Ratssitzung des 22. 3. 2022 unter https://afd-oberhausen.de/aktuelles/kommunales/2023/03/aus-der-sitzung-des-stadtrates-vom-20-3-2023/

Die Rede basierte auf den nachfolgend ermittelten Ergebnissen der Akteneinsicht. Auf ausdrückliche Rückfrage erhielt der Stadtverordnete Noldus seinerzeit die Auskunft, daß der gesamte Inhalt bis auf (geschwärzte Personennamen) öffentlich sei.

        1. Sachverhalt

20. 9. 2021 Antrag der Linksjugend Oberhausen auf Förderung durch die Stadt.

18. 11. 2021 Antwort der Stadtverwaltung mit der Aufforderung, folgende Unterlagen beizubringen:

  • Gründungsbeschluß,

  • Mitglieder des Vorstandes,

  • Kontoverbindung: Hier liege nur ein Konto vor, welches auf den Namen des Schatzmeisters laufe, aber ein Konto der Linksjugend Oberhausen selbst sei notwendig.

Aus einem Vermerk geht hervor, daß die Verwaltung eine Prüfung der Linksjugend Oberhausen auf eine „atypisch gelagerte Fallkonstellation“ vornehmen wolle.

22. 11. 2021 Erste Antwort: Die Kontoverbindung werde nachgereicht, die Nachweise zum politischen Handeln auf dem Boden der FDGO ebenfalls.

6. 12. 2021 Mitteilung der Vorstandsmitglieder (Vorsitzender, Schatzmeister, Kassenprüfer).

6. 12. 2021 zweite Mitteilung: Der Gründungsbeschluß sei wegen höherer Gewalt (Wasserschaden) nicht mehr existent und könne daher nicht mehr beigebracht werden könne. Als Beleg für die politische Eigendarstellung sind WAZ-Artikel beigefügt vom (Hauptthema in Klammern):

    • 8. 8. 2019 Freibad,

    • 15. 8. 2019 Jobcenter,

    • 22. 9. 2020 Öffentlicher Dienst,

    • 29. 11. 2020 AfD,

    • 29. 6. 2021 Versammlungsrecht.

Die Kontoverbindung werde nachgereicht, da man zwischenzeitlich noch keinen Termin bei dem betreffenden Bankinstitut für eine Kontoeröffnung erhalten habe.

21. 12. 2021 Mitteilung der Stadt an die Linksjugend Oberhausen, Friedensplatz 8. Die Vermutung des Vorhandenseins verfassungswidriger Bestrebungen konnte nicht ausgeräumt werden. Nachweise sind bis zum 14. 1. 2022 zu erbringen.

13. 1. 2022 Mitteilung der Linksjugend Oberhausen an die Stadtverwaltung über die (neue) Kontoverbindung.

14. 1. 2022 Schreiben des Rechtsanwaltes an die Stadtverwaltung: Übernahme der Vertretung der Interessen der Linksjugend Oberhausen und Beantwortung des Schreibens der Stadtverwaltung vom 21. 12. 2021:

  • Die Linksjugend Oberhausen wird in keinem Verfassungsschutzbericht genannt.

  • Die langjährige Förderung der Linksjugend durch die Stadt Oberhausen ist eine Widerlegung des Vorwurfs der verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Die Stadt möge daher ihrerseits ihre jetzige Auffassung begründen.

  • Die Linksjugend Oberhausen habe wie alle anderen Parteien auch einen Anspruch auf politische Chancengleichheit.

  • Die Linksjugend Oberhausen ist eine kleine Gruppe, die gar nicht die Möglichkeit hat, die FDGO zu gefährden.

  • Als Anhang ist eine Publikationsliste beigefügt, welche die unterstellten verfassungsfeindlichen Bestrebungen widerlegen sollen.

Hinweis: Es handelt sich um Bildschirmbilder von Internetauftritten der Linksjugend NRW usw.

Die Stadtkanzlei fordert von der juristischen Abteilung eine Stellungnahme an, die wie folgt ausfällt:

  • Die Widerlegung der Vermutung verfassungsfeindlicher Bestrebungen ist anhand der beigefügten Publikationsliste nicht erfolgt, sondern hat sich vielmehr bestätigt.

  • Die Linksjugend Oberhausen ist erkennbar eine Untergliederung der Linksjugend NRW, die vom VS beobachtet wird (Nachweis durch die Satzungen der NRW-Linksjugend und der Bundesorganisation, deren Kenntnis ausdrücklich nicht aus öffentlich zugänglichen Quellen stamme).

  • Die Stadt Oberhausen unterstützt die Linksjugend seit mindestens 2005, so daß juristisch die Frage zu beantworten ist, ob durch diese langjährige Förderung tatsächlich eine Selbstbindung vorliegt.

Ergänzend folgt am 1. 2. 2022 eine Stellungnahme zum Schreiben der Linksjugend vom 14. 1. 2022 für die Stadtkanzlei mit dem Tenor, das Schreiben überzeuge nicht:

  • Eine Prüfung der Satzung der Linksjugend auf Bundesebene und auf NRW-Ebene hat ergeben, daß die Linksjugend Oberhausen eine „Basisgruppe“ der übergeordneten Organisationen ist. Daher findet Ziffer 1.4 Satz 2 der „Richtlinien“ [der Stadt Oberhausen vom 13. 12. 2021] Anwendung auf die Linksjugend Oberhausen.

  • Die Linksjugend Oberhausen gehört zur Linksjugend NRW; daran ändert sich auch nichts, wenn die Linksjugend Oberhausen „ein eigenständiger eingetragener Verein“ wäre.

  • Das Argument der Selbstbindung durch die mindestens seit 2005 erfolgte Förderung ist durch die Verabschiedung der neuen Satzung vom 14. 12. 2021 gegenstandslos, da dadurch ein neuer Sachverhalt gegeben ist. Zu „Selbstbindung“ siehe Geis in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht Stand August 2021 § 40 VwVfG Rn 75. Ferner Steffens/Bonk/Sachs, VwVfG 2018 9. Aufl. Rn 124; Rennert in Eyermann VwGO Rn 24 Verweis auf Geis a.a.O. Rn 76.

  • Es findet § 5 Abs. 1 Parteiengesetz keine Anwendung (mit Begründung); daher gibt es keine von RA X behauptete Pflicht zur politischen Gleichbehandlung.

  • Die Publikationsliste belegt eher die fehlende Verfassungstreue.

  • Die Liste ist zudem unvollständig und taugt daher nur bedingt als Beweis der Verfassungstreue.

Ein Aktenvermerk gibt der Stadtkanzlei folgende Hinweise:

  • Vorlage der Vereinssatzung der Linksjugend Oberhausen verlangen.

  • Hinweis, daß die Ziffer 1.4 der „Richtlinien“ nicht nur deklaratorischen Charakter hat.

  • Stellungnahme und Screenshots verlangen.

In dem Sinne der Stellungnahme und der Hinweise der Rechtsabteilung schreibt die Stadtverwaltung am 3. 2. 2022 an den Rechtsanwalt RA X der Linksjugend. Von dort erfolgt am 21. 2. 2022 die Gegenvorstellung bei der Stadtverwaltung:

  • Die Linksjugend Oberhausen ist kein Verein im Sinne des § 54 BGB. Die Auffassung, wonach die „Richtlinien“ eine neue Fördervoraussetzung schafften, verfange nicht. Es sei ein allgemeines Prinzip der staatlichen Förderung, daß Bestrebungen gegen die FDGO nicht förderfähig seien. Die bisherige Förderung der Linksjugend Oberhausen durch die Stadt bewiesen daher, daß deren politische Bestrebungen mit der FDGO vereinbar seien.

  • Beleg: Zitat VG Berlin 20. 11. 2009, 20 A 267.06.

  • Hinweis RA X: Der Bundesverband werde seit Jahren durch Mittel des BMFSFJ gefördert.

Ebenfalls am 21. 2. 2022 übermittelt RA X an die Stadtverwaltung die Satzung der Linksjugend Oberhausen, verabschiedet am 21. 11. 2021.

Die Rechtsabteilung nimmt am 3. 3. 2022 zum Schreiben vom 21. 2. 2022 Stellung:

  • Die Gründung eines wirtschaftlichen Vereins nach § 54 [d. i. 22] BGB ist ein durchschaubarer Versuch, die Unabhängigkeit der Linksjugend Oberhausen zu behaupten; diese Unabhängigkeit ist konstruiert.

  • Die Änderung des Sachverhaltes durch die „Richtlinien“ ist eine Tatsache, weshalb das Selbstbindungsargument untauglich sei.

  • Das lange Zitat des VG Berlin: Das Urteil betrifft weder die Linksjugend NRW noch die Linksjugend Oberhausen.

Als praktische Empfehlung zur Entlastung der Verwaltung und Abkürzung des Verfahrens, um die Bewilligung der „Verteilung von Mitteln in der Staatsbürgerlichen Bildungsarbeit 2022“ (B/17/1428-01) in der Ratssitzung am 21. 3. 2022 erfolgen zu lassen, schlägt die Rechtsabteilung als Formulierung in der Vorlage vor:

  • Die Linksjugend Oberhausen hat [erstmals am 21. 2. 2022] schlüssig vorgebracht, als wirtschaftlicher Verein vom Landesverband solid NRW unabhängig zu sein. Die Verwaltung sieht die vorgetragene und durch Übersendung der Vereinssatzung unter Beweis gestellte Vereinsgründung als Beleg für eine formale Trennung der Linksjugend Oberhausen vom Landesverband NRW an.

Hinweis: Das Datum wurde in der Vorlage weggelassen.

Es folgen zwei abschließende Vermerke der Rechtsabteilung:

  • Tatsächlich bestehen Zweifel angesichts des Zeitpunkts der tatsächlich erfolgten Vereinsgründung [21. 11. 2021].

  • Das Vorbringen der „Widerlegung“ gemäß Ziffer 1.4 Satz 2 der „Richtlinien“ „ist die Tatfrage“ (Zitat des Vermerks).

Ende des Vorgangs.

        1. Stellungnahme der Stadt gegenüber der Bezirksregierung.

Die AfD-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 23. 6. 2023 bei der Bezirksregierung Düsseldorf ihre Position der rechtlichen Würdigung des Ratsbeschlusses vom 21. 3. 2022 vorgetragen.

Mit Schreiben vom 24. 8. 2023 (eingegangen 14. 9. 2023) teilte die Bezirksregierung in der Sache selbst folgendes mit:

Die Stadt Oberhausen teilt mit, sie habe ausführlich geprüft, ob die Linksjugend Oberhausen die Fördervoraussetzungen der Richtlinie erfülle. Sie habe sich insbesondere unter Auswertung der entsprechenden Satzungen mit der Binnenstruktur der Linksjugend auf Bundes-, Landes- und örtlicher Ebene auseinandergesetzt. Hierbei habe sich herausgestellt, daß die Linksjugend Oberhausen einen eigenständigen Verein gemäß § 22 BGB darstelle. Außerdem habe der Bevollmächtigte der Linksjugend Oberhausen mit Schriftsatz vom 14.01.2022 für diese erklärt, daß keine Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolgt würden. Die Linksjugend Oberhausen bekenne sich vorbehaltlos zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Aus Sicht der Stadt Oberhausen hat die Linksjugend Oberhausen damit glaubhaft versichert, daß sie keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördere und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandle.“

Danach erläuterte die Bezirksregierung ihre Gründe, nicht kommunalaufsichtlich tätig zu werden.

      1. Ausblick.

Seit dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. 10. 2023 ist nicht mehr zu übersehen, daß die politische LINKE antisemitische Ressentiments unter dem Deckmantel des Eintretens für die Rechte angeblich unterdrückter Palästinenser schürt und Kritik am muslimischen Antisemitismus, wie er vielfach offen zutage tritt, als „erneuten Versuch aus Teilen von Politik und Medien“ bewertet, „Menschen mit Migrationsgeschichte zu stigmatisieren und sie einer rassistischen Kampagne auszusetzen.“

Das Zitat stammt aus einer Resolution der Oberhausener LINKEN vom 26. 10. 2023 und ist hier zu finden: https://www.linkeliste-ob.de/linksbewegt/nahost-krieg-fuer-sofortigen-waffenstillstand-und-gerechten-frieden/

Aus dem Text der Resolution gehen die typischen Argumentationsmuster hervor, mit denen Ursache und Wirkung verdreht werden, um Israel eine Mitschuld an jenem Überfall der Hamas zu geben:

DIE LINKE Oberhausen verurteilt die entsetzlichen Attacken der Hamas auf Israel. Die Angriffe auf Zivilist*innen, ihre Ermordung und Entführung, sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die durch nichts zu rechtfertigen sind.

DIE LINKE Oberhausen verurteilt ebenso die israelischen Bombardements, denen Zivilist*innen in Gaza schutzlos und ohne Möglichkeit zur Flucht ausgeliefert sind. Auch die vollständige Abriegelung des Gazastreifens und der Entzug von Strom, Wasser und Lebensmitteln nimmt die gesamte Bevölkerung in Geiselhaft und stellt ein Kriegsverbrechen dar…

DIE LINKE Oberhausen fordert einen sofortigen Waffenstillstand, die Freilassung der Geiseln und die Aufhebung der Blockade von Gaza. Sie setzt sich für das Ende der völkerrechtswidrigen und systematischen Unterdrückung der Palästinenser*innen ein…

DIE LINKE Oberhausen kritisiert die pauschalen Demonstrationsverbote im Zusammenhang mit der Palästina-Solidarität und die daraus resultierende massive Grundrechtseinschränkung.“

Es steht dem Rat frei, Linksextremisten und Antisemiten finanziell zu unterstützen.