Zu dieser Sitzung hatte die AfD erstmals keine eigenen Anträge eingebracht, aber dafür Änderungsanträge vorbereitet, die in der Sitzung selbst vorgelegt und auch begründet wurden. Weiterhin gab es einige Tagesordnungspunkte, zu denen sich die Fraktion zu Wort meldete. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20211220b_Rat_20211213

Das Teilhabechancengesetz.

Im TOP 4.3.3 hatte die SPD den Antrag A/17/1337-01 zur stärkeren Nutzung des Teilhabechancengesetzes plaziert. Im ersten Teil des Antrages hieß es:

„Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um weitere Stellen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes im Konzern Stadt einzurichten.“

Danach forderte die SPD einen Bericht der „Koordinierungsstelle für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik“ ein und legte einen Fragenkatalog zur Bewertung des Teilhabechancengesetzes seit dem Ratsbeschluß vom 1. 4. 2019 vor.

Im einzelnen wurde gefragt, wie viele Stellen bei der Stadt geschaffen worden sind und um welche Tätigkeiten es sich handelte. Ferner, wie hoch die Quote derjenigen sei, die das Beschäftigungsverhältnis abbrechen oder an Fortbildungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes teilnehmen.

Der Stadtverordnete Noldus stellte für die AfD-Fraktion fest, daß der Antrag sinnvoll sei, soweit es sich um den Sachstandsbericht (ab Frage 2) handelte. Es sei aber unlogisch, bereits eine erhöhte Bereitstellung an Mitteln zu fordern, ohne daß die Verwaltung über die bisherigen Erfahrungen berichtet habe. In dieser Form sei der Antrag daher abzulehnen. Gegen die Stimmen der AfD wurde der Antrag angenommen.

Besetzung der Kreiswahlausschüsse

In TOP 5 wurde über die Besetzung der Kreiswahlausschüsse der Landtagswahlkreise 56 Oberhausen I und 57 Oberhausen II – Wesel I abgestimmt. Für den Wahlkreis 57 waren drei von sechs Plätzen zu vergeben, die von je einem Vertreter von CDU, SPD und GRÜNEN eingenommen wurden. Drei Plätze waren bereits an Dinslakener vergeben worden.

Im Kreiswahlausschuß des Wahlkreises 56 gingen je 2 Plätze an CDU und SPD, während GRÜNE und AfD je einen Vertreter entsandten. Für die AfD wurde Hartmut Mumm, als dessen Stellvertreter Jörg Lange gewählt. Der Wahlvorgang selbst wurde auf Antrag des Stadtverordneten Kempkes (AfD) geheim durchgeführt. Die Sitzung wurde nach kurzer Unterbrechung, während der das Personal zur Vorbereitung der geheimen Wahl festgestellt wurde, wieder aufgenommen. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde – gewissermaßen auch als Pausenersatz – die Wahl durchgeführt.

In diesem Zusammenhang ist noch anzumerken, daß der Text der Vorlage B/17/1437-01 in den aufgeführten Gesetzestexten von deren amtlichen Wortlaut abwich und Pseudobegriffe politisch korrekten Charakters („Beisitzende“ statt „Beisitzer“ und „Stellvertretung“ statt „Stellvertreter“) enthielt. Trotz aller ideologischen Verrenkungen bestanden gegen den „Kreiswahlleiter“ keine Einwände, da er nicht zum „Kreiswahlleitenden“ wurde.

Die Redezeit von Bürgern.

In TOP 7 ging es um eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen. Was so dröge in der Vorlage B/17/1097-01 daher kommt, ist in Wirklichkeit entlarvend für den Geist, mit welcher angemaßten Gutsherrenmentalität diese Stadt regiert wird.

In der Begründung der Vorlage heißt es, jeder habe gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) das Recht, sich in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen werden Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW, wenn die Angelegenheit in die Entscheidungszuständigkeit des Rates oder eines Fachausschusses fällt, durch den Haupt- und Finanzausschuss erledigt.

Nach § 58 Abs. 3 GO NRW können die Ausschüsse Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.

Aus der vorgeschlagenen Ergänzung des § 14 der Hauptsatzung durch den neuen Absatz 3 soll „zusätzlich zu der allgemeinen Bestimmung des § 58 Abs. 3 GO NRW in der Hauptsatzung nochmals verdeutlicht werden“, daß Beschwerdeführern das Wort erteilt werden kann. „Die vorgeschlagene [Begrenzung der] Redezeit für die Verfasserinnen bzw. Verfasser orientiert sich an den Redezeiten aus der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen, die für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger gelten.“

Der Stadtverordnete Noldus erklärte, daß die starre Begrenzung auf fünf Minuten Redezeit der Wichtigkeit bürgerschaftlicher Anliegen nicht gerecht werde. Er wies darauf hin, daß den noch nicht einmal repräsentativ im Integrationsrat vertretenen ausländischen (einschließlich der in Deutschland geborenen Doppelstaatler) Mitbürgern durch Hinzuziehung in die meisten Ausschüsse als Mitglieder – allerdings ohne Stimmrecht – ungleich mehr Möglichkeiten zur Darlegung ihrer Interessen oder Anliegen geboten seien.

Die Fraktion hält die Beschränkung auf fünf Minuten für ein äußeres Zeichen dafür, wie sehr sich die im Rat vertretenen Altparteien daran gewöhnt haben, über die Köpfe der Bürger hinweg zu regieren und distanziert sich ausdrücklich von der dadurch zur Schau getragenen Gutsherrenmentalität.

Der Änderungsantrag und die Begründung durch den Stadtverordneten Noldus sind im Wortlaut als Anlage 1 beigefügt.

Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit.

Die Vorlage B/17/0945-02 bildet nach ihrer Annahme – gegen die Stimmen der AfD – die Grundlage für die zukünftige Finanzierung „staatsbürgerlicher Bildungsarbeit“ in Oberhausen. Was als Bildungsauftrag daher kommt, ist in Wahrheit ein Vehikel zur Finanzierung auch linksextremer Propaganda durch Steuergelder. In der Vorlage heißt es:

„Erstmals wird die Zuwendungsfähigkeit bzw. die Anerkennung einer Förderung geregelt. Zuwendungsempfänger sind örtliche Jugendorganisationen politischer Parteien oder Wählergemeinschaften, sofern sie dauerhaft in Oberhausen Jugendarbeit leisten und die Angebote offen für Mitglieder und Nichtmitglieder sind… Die Verpflichtung der verfassungsmäßigen Aktivitäten auf Grundlage des demokratischen Gedankengutes wird konkretisiert und orientiert sich an § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (1.4). Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind.“

Eine Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember ist entgegen dem Vermerk auf der Vorlage nicht erfolgt. Der Vertreter der LINKEN, Karacelik, meldete nämlich Beratungsbedarf an und daher wurde die Vorlage B/17/0945-02 ohne Votum vorberaten.

Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, daß in einem Ausschuß die Abstimmung über eine Vorlage unterbleibt, wenn eine Fraktion Beratungsbedarf anmeldet. Gelegentlich führt das unter Ausschußmitgliedern zu dem Mißverständnis, daß dann automatisch auch eine Aussprache unterbleibt. Der Irrtum rührt daher, daß in der Regel „Beratungsbedarf“ ein Wink mit dem Zaunpfahl ist, in internen Absprachen außerhalb des betreffenden Ausschusses einen mehrheitsfähigen Kompromiß (zumeist CDU/SPD) zu erzielen. Debatten finden bei „Beratungsbedarf“ zumeist nicht statt.

In dem konkreten Fall handelte es sich um ein taktisches Manöver der LINKEN, eine Aussprache über diese Vorlage nach Möglichkeit zu verhindern. Denn in dem Text der Richtlinien, die der Rat, wie bereits erwähnt, gegen die Stimmen der AfD ohne Enthaltung verabschiedete, heißt es:

„Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 [d. h. einer Förderung] nicht erfüllt sind.“

Dieses Wörtchen „widerlegbar“ bedeutet, daß künftig linksextreme Organisationen in Oberhausen gefördert werden können, sobald sie ohne irgendwelche Nachweise behaupten, ihr Vorstand sei „demokratisch“ gewählt, und sobald sie „widerlegen“ können, extremistisch zu sein.

Es handelt sich dabei wohlgemerkt allein um den Kreis von Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht des Landes NRW oder des Bundes auftauchen. Als Neuling im kommunalen Politikbetrieb bemerkt man eine allgemeine Leichtigkeit, mit der man angesichts der innigen Verflechtung linker Vorfeldorganisationen mit der Stadt bei der Verwaltung irgendwelche „Mittel“ unter Bezugnahme auf irgendwelche Landesprogramme abgreifen kann. Ferner ist immer wieder bei den etablierten Parteien eine allgemeine Lethargie zu beobachten, sich auch inhaltlich mit den Dingen auseinanderzusetzen, die unter die Entscheidungsbefugnis des Rates der Stadt fallen.

Es ist daher nicht verwunderlich, daß der durch den Stadtverordneten Noldus begründete Änderungsantrag, das Wörtchen „widerlegbar“ zu streichen, um solcherart eine Förderung linksextremer Organisationen auszuschließen, ohne Wortmeldung mit 54 gegen 4 Stimmen der AfD abgelehnt wurde. Der Wortlaut des Änderungsantrages und die Begründung ist als Anlage 2 beigefügt.

Das „Haus der Familie“.

Was auf den ersten Blick familienfreundlich scheint, ist in Wirklichkeit ein Projekt der Verwaltung zur Umstrukturierung der Familienförderung. Die Vorlage B/17/1445-01 in TOP 13 wurde in einer kurzen Rede des Stadtverordneten Noldus besprochen. Darin stellte dieser der Versammlung die Grundzüge einer am 18. November stattgefundenen Besprechung vor. Die Rede ist als Anlage 3 beigefügt.

Die Beschlußvorlage B/17/1054-01 ist dem Rat bereits am 15. 11. 2021 vorgelegt, aber dort wieder zurückgezogen worden, um mit verschiedenen Trägern der „Familienarbeit“ zu sprechen. Eine diesbezügliche Besprechung am 18. November stellte die Ergebnisse der bisherigen verwaltungsinternen Absprachen auch den Parteien bzw. deren Vertretern vor.

Das Grundproblem ist ein unüberschaubares Angebot an Leistungen, welches von Familien in verschiedenen Lebenslagen in Anspruch genommen werden kann. Selbst Mitarbeiter beispielsweise der Familienzentren finden sich immer schwerer zurecht. Aus diesem Grunde entwarf die Gleichstellungsbeauftragte Costecki in der genannten Besprechung das Konzept eines „Hauses der Familie“ als zentrale Verwaltungseinheit. Rund um ein mit neuen Stellen – die genaue Zahl wurde offen gelassen – zu schaffendes Kernteam sollten fallweise andere Mitarbeiter beispielsweise vom Kommunalen Integrationsmanagement oder von Pro Familie hinzugezogen werden.

Die sachlichen Einwände der Anwesenden bezogen sich vor allem auf die zentrale Lage (dezentrale Angebote würden besser angenommen werden) und das Problem der Kompetenzabgrenzung des „Hauses“ zu bereits bestehenden Einrichtungen. Der Dezernent, Herr Schmidt, sprach von einer „großen Nummer. Das macht man nicht mal so nebenher.“

Wer erwartet hätte, daß die Ergebnisse jener Besprechung Eingang in die Vorlage B/17/1445-01 gefunden hätte, die dann dem Rat am 13. Dezember vorgelegt wurde, sah sich getäuscht. Diese Vorlage entsprach genau der alten Vorlage B/17/1054-01 – nur die Nummer hatte man ausgetauscht.

Es nutzt die beste Besprechung nichts, wenn man deren Ergebnisse nicht festhält und auswertet. Am Schluß der Besprechung des 18. November tauchte die „Lösung“ auf, man möge die Palette erweitern, also zentrale und dezentrale Angebote in Kombination anzubieten.

Es bleibt festzuhalten, daß sich die Verwaltung bisher nicht einig geworden ist, welches der beiden sich unvereinbar gegenüberstehenden Konzepte man weiter verfolgen möchte. Dennoch plädiert man für die Einrichtung einer neuen Stelle.

Die AfD-Fraktion sieht darin einen völlig falschen Ansatz. Vielmehr sollte man nach Wegen suchen, das Angebot von Leistungen für Familien selbst übersichtlicher zu gestalten. Dazu gehört vielleicht auch ein geänderter Zuschnitt der bereits bestehenden, in Teilen mit Familienpolitik befaßten Verwaltungseinheiten. Aber die Schaffung neuer Planstellen löst die bestehenden Probleme nicht, sondern verschärft sie nur noch, da die aus der Arbeitsteilung bekannte Schnittstellenproblematik einen erheblichen Teil des Verwaltungsaufwandes nach innen lenken wird.

In seiner Antwort auf die Rede des Stadtverordneten Noldus legte der Beigeordnete Schmidt unter anderem dar, daß es sich nur um eine einzige Stelle handelte, welche neu zu schaffen wäre, da das übrige Personal jeweils fallweise oder punktuell für besondere Leistungen aus bereits bestehenden Einrichtungen zum „Haus“ abgestellt würden.

Die Vorlage sei im November zurückgezogen worden, um mit den Trägereinrichtungen zu sprechen.; man habe das in der Ratssitzung auch so gesagt.

Zumindest in einem Punkt korrigierte der Stadtverordnete Noldus den Beigeordneten Schmidt: Die Gleichstellungsbeauftragte habe definitiv von mehreren neu zu schaffenden Stellen als dem „Kernteam“ gesprochen. Auf eine Zahl habe sie sich ausdrücklich nicht festlegen wollen, aber die Neuschaffung weiterer Stellen habe sie angekündigt. Die übrigen Mitarbeiter würden fallweise hinzugezogen, so wie der Beigeordnete das dargelegt habe.

Da eine Reaktion ausblieb, schritt man zur Abstimmung. Gegen die Stimmen der AfD bei einer Enthaltung des Stadtverordneten Horn wurde die Vorlage B/17/1445-01 angenommen.

Ein im Hintergrund verborgenes Detail wirft ein bezeichnendes Licht auf die Vorgehensweise der Verwaltung: Formal handelt es sich um eine „Kenntnisnahme der Konzeptempfehlung“ und eine „Beauftragung der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise“.

Tatsächlich hat diese Vorlage nicht die Ausschüsse durchlaufen, denn sonst hätte man leicht die Inkonsistenz des gesamten Konzeptes erkennen und das weitere Vorgehen daraus ableiten können. So aber hat die Verwaltung gewissermaßen am Rat vorbei – wer beachtet schon eine „Kenntnisnahme“ – die Erlaubnis zur Einrichtung einer Vollzeitstelle, deren Inhaber fürstlich dafür bezahlt wird, sich erst einmal in Ruhe umzuschauen und zu überlegen, welche Kompetenzen er denn haben könnte.

Tatsächlich wird das Thema „Haus der Familie“ irgendwann wieder einmal auftauchen. Dann wird man mit Hinweis auf die bereits erfolgten Vorarbeiten um so leichter neue Planstellen vom Rat „loseisen“, weil die Komplexität der anstehenden Umstrukturierung von niemandem genau eingeschätzt werden kann.

Entgeltordnung des Stadtarchivs.

Die als TOP 16 in der Vorlage B/17/1331-01 gegen die Stimmen der AfD beschlossene Benutzungs- und Entgeltordnung wird vor allem einen Effekt haben: Sie wird die Familienforschung in Oberhausen nachhaltig verhindern bzw. zum Privileg für eine zahlungskräftige Klientel machen.

Seit der Reform des Personenstandsrechts im Jahre 2009 hat die Familienforschung als ein spezieller Zweig der Regional- oder Alltagsgeschichte einen enormen Aufschwung genommen. Immer mehr Stadtarchive gehen dazu über, Unterlagen (vor allem Verzeichnisse) zu digitalisieren und auch Digitalisate anzubieten. Die Entgelte für Personenstandsurkunden sind so hoch angesetzt (es wird pauschal eine halbe Stunde Arbeitszeit selbst bei Vorliegen einer Urkundennummer berechnet; ein billiger Trick), daß sie führend sind in NRW. Auch ist Mail-Versand nicht ausdrücklich als billigere Variante gegenüber dem herkömmlichen Postversand von Papierkopien in der Entgeltordnung enthalten.

Der elektronische Versand wird absehbar in naher Zukunft zum Standard werden, weil er einen in den letzten fünf Jahren bei Stadtarchiven deutlich erkennbaren Trend fortschreibt.

Einstellung von Case Managern (im Bereich „Kommunales Integrationsmanagement“).

Auch diese Vorlage B/17/1456-01 lehnte die AfD-Fraktion als einzige ab, obwohl – oder gerade weil – der Stadtverordnete Noldus in einer kurzen Rede zu diesem linksgrünen Leuchtturmprojekt, welches von der CDU-geführten NRW-Landesregierung üppig bedacht wird, Stellung bezogen hat (siehe Anlage 4).

Es liegt eine gewisse Heuchelei darin, daß in ihren Haushaltsreden die meisten Fraktionen ein Loblied auf die Pflegekräfte und „die systemrelevanten Berufe“ sangen. Denn Case Manager, über deren Qualifikationsprofil im Integrationsrat kein Wort verloren worden ist (wo sind die Stellenausschreibungen?), erhalten nach einer 15tägigen Schulung ein Jahresgehalt von ca. 62.000 € brutto, berechnet auf der Grundlage der von der Stadt zu tragenden Personalkosten in Höhe von 77.000 €. Ausgebildete Pflegekräfte beziehen Bruttogehälter in der Größenordnung von 40.000 bis 45.000 €, was die Frage nach der vernünftigen Relation aufwirft.

In einer kurzen Stellungnahme erklärte Herr Schmidt, die Bezahlung richte sich nach dem öffentlichen Tarifsystem, welches vom Land vorgegeben werde. Die Stadt könne sich das also nicht aussuchen. Ferner werde im Integrationsrat wertvolle Arbeit geleistet; er weise also diese Kritik zurück.

Der Stadtverordnete Noldus antwortete, er sei sicher, daß die Stadt rechtlich einwandfrei handele, was die Tarifgestaltung angehe. Aber genau das sei das Problem, denn Herr Schmidt bzw. die Verwaltung habe überhaupt kein Gespür für die richtigen Relationen. Im übrigen werde wohl noch Ironie erlaubt sein – mit Blick auf die „linken Leuchtturmprojekte“. Die beste Integration bestehe in der Schaffung von Arbeitsplätzen, denn nur selbst verdientes Geld ermögliche ein selbstbestimmtes Leben.

Der wichtigste Punkt ist hier ebenfalls die Tatsache, daß die Vorlage unter Verzicht auf eine Begutachtung durch die Ausschüsse angenommen werden sollte. Damit wird die Kontrollfunktion des politischen Leitungsgremiums der Stadt weitgehend ausgehebelt.

Es sind zwei Stellen für Case Manager bewilligt worden; und zwar eine ab dem 1. 1. 2022 und eine ab dem 1. 7. 2022 jeweils bis zum 31. 12. 2022. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, diese und andere zeitlich befristete Planstellen in dauerhafte umzuwandeln. Wir werden auf die dahinter stehende Problematik bei Gelegenheit zurückkommen.

TalentKolleg Oberhausen.

Hier (TOP 28) verzichtete die AfD-Fraktion auf eine Stellungnahme, weil dieses komplexe Thema Oberhausen noch ausgiebig beschäftigen wird. Wir kommen an anderer Stelle noch darauf zurück. Gegen die Stimmen der AfD wurde die Vorlage B/17/1457-01 angenommen.

Das Europahaus als Mehrgenerationenwohnkomplex.

„Mehrgenerationenwohnkomplex“ lautet aktuell das städtebauliche Modewort, welches zunächst von der SPD aufgebracht wurde und zunehmend von den anderen Parteien übernommen wird. Die SPD hat verschiedene Projekte unter diesem Etikett auf den Weg bringen wollen; darunter auch das Europahaus.

Bekanntlich hatte sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 28. 6. 2021 mit dem Europahaus bzw. Europakino befaßt. Letzteres hatte sich als ein verlustreiches Projekt erwiesen, da die Verwaltung an der richtigen Umsetzung der Förderrichtlinien gescheitert war, so daß infolge Überschreitung des Förderzeitraumes die bewilligten Gelder durch die Bezirksregierung zurückgefordert wurden. Daraufhin entwickelte die Verwaltung eine – durch die Ratsmehrheit abgelehnte Variante A (Einstellung und Abwicklung des Projektes) und eine – mehrheitlich gegen AfD und LINKE beschlossene – Variante B (Versuch einer neuen Akquise von Fördermitteln).

In dem jetzt – am 13. Dezember – von der SPD vorgelegten Antrag A/17/1345-01 heißt es im Beschlußvorschlag:

„Die Verwaltung wird im Sinne des Handlungsrahmens zum Seniorenförderplan beauftragt, einen Kauf und die folgende Umgestaltung des Europahauses in einen Mehrgenerationenwohnkomplex zu prüfen. Dabei ist auch darauf zu achten, das Angebot für Mieterinnen und Mieter bezahlbar zu gestalten. Zudem ist es wichtig, nicht nur ein reines Wohnangebot zu schaffen, sondern auch komplementäre Dienste dort anzusiedeln, um den Menschen ganzheitliche Teilhabe zu ermöglichen – dies soll auch mit Blick auf die Stadtteilentwicklung in Alt-Oberhausen geschehen.“

Ein für viele SPD-Anträge typisches Wortgeklingel, welches die Realität hartnäckig außer acht läßt. In der bereits erwähnten Ratssitzung des 28. Juni hatte Dezernent Güldenzopf dargelegt, die Verwaltung habe weitere Fördermöglichkeiten geprüft – leider ohne Erfolg. Die auch von den LINKEN vorgebrachte Idee, die Stadt möge die Immobilie erwerben, ist ebenfalls in einem frühen Projektstadium geprüft und verworfen worden.

Für den SPD-Antrag (Prüfauftrag an die Verwaltung) stimmten SPD, GRÜNE, LINKE und FDP. Wir sind gespannt, ob bei Forderung nach einer erneuten Prüfung des Ankaufs durch die Stadt die Verwaltung ihre ablehnende Haltung bestätigen wird.

Trinkwasserspender an Schulen.

Dieser gemeinsame Antrag A/17/1392-01 von CDU und FDP als Prüfauftrag an die Verwaltung wurde unter TOP 34.4 abgehandelt und mehrheitlich (mit den Stimmen der AfD) so beschlossen. In einer Rede setzte sich der Stadtverordnete Kempkes kritisch mit der Antragsbegründung auseinander. Für die übrigen Anwesenden unerwartet, schloß er mit der Ankündigung, ungeachtet dessen den Antrag wegen seines Inhaltes zu unterstützen (siehe Anlage 6).

In der Antragsbegründung heißt es: „Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Anschaffung von Trinkwasserspendern an Schulen zu prüfen. Hierzu soll ein Finanzierungs- und Kostenplan erstellt werden. Bei der Konzepterstellung sollen auch alle zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten durch Land, Bund und EU in Betracht gezogen werden. Auch mögliche Unterstützungsleistung von privaten Anbietern und Vereinen sind mit einzubeziehen.“

Verschiedene Studien (Rebecca Muckelbauer : Promotion and Provision of Drinking Water in Schools for Overweight Prevention: Randomized Controlled Cluster Trial; in: Pediatrics No. 123, Number 4, April 2009 sowie eine weitere im Fachjournal IAMA Pediatrics veröffentlichte US-Studie) hätten nicht nur ein im medizinischen Sinne verbessertes Trinkverhalten, bezogen auf die täglich zu sich genommene Flüssigkeitsmenge, gezeigt. Der Wasserkonsum habe zudem den Verbrauch von Limonaden und anderen zuckerhaltigen Getränken sowie Schokoladenmixgetränken gemindert, was wiederum positive Effekte auf das Körpergewicht gezeitigt habe.

Der als Prüfauftrag an die Verwaltung formulierte Antrag wurde einstimmig beschlossen, so daß die Verwaltung im Rahmen der nächsten Beratungsfolge (wenn die Fachausschüsse wieder mit ihren Sitzungen beginnen) eine erste Einschätzung vorzulegen hat, ob sie die Aufstellung von Wasserspendern an Schulen empfiehlt.

Das digitale Klassenzimmer.

Unter TOP 34.6 wurde der CDU-Antrag A/17/1427-01 „Entwicklung von Standards für ein digitales Klassenzimmer der Zukunft“ behandelt. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der AfD ohne Enthaltungen angenommen.

In seiner Rede wies der Stadtverordnete Kempkes auf das Kernproblem hin, welches der CDU-Antrag geflissentlich umgehe: Die Verwaltung als solche sei nicht kompetent genug, um in diesem Bereich schlüssige Konzepte entwickeln zu können. Die Rede ist als Anlage 7 beigegeben.

In einer vorangegangenen Fraktionssitzung ist das Thema ebenfalls besprochen worden. Dort war auch noch die zusätzliche Frage nach der Zuständigkeit aufgeworfen worden, denn Bildungspolitik ist Sache des Landes, nicht aber der Kommunen. Anträge dieser Art seien vielmehr Ausfluß eines Denkens, welches von der Verwaltung „alles“ erwarte.


Anlage 1:

Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Vorlage B/17/1097-01:

In § 14 Absatz 3 des Entwurfs der Hauptsatzung heißt es:

Der Haupt- und Finanzausschuß kann der Verfasserin bzw. dem Verfasser der Anregung oder Beschwerde ein Rederecht einräumen. In diesem Fall ist die Redezeit auf fünf Minuten begrenzt.“

Der letzte Satz ist zu streichen und zu ersetzen durch:

Die Redezeit wird vom Vorsitzenden des Ausschusses jeweils individuell festgelegt.“

Rede des Stadtverordneten Noldus zur Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Änderungsentwurf der Hauptsatzung ist in § 14 festgelegt, die Redezeit von Bürgern im Haupt- und Finanzausschuß auf fünf Minuten zu begrenzen.

Wir halten diese Begrenzung für falsch und schlagen vor:

Die Redezeit wird vom Vorsitzenden des Ausschusses jeweils individuell festgelegt.“

Wir erkennen eine Begrenzung der Redezeit als grundsätzliche Notwendigkeit an, weisen jedoch auf folgendes hin:

Der im Integrationsrat vertretenen Bevölkerungsgruppe hat der Rat eine ständige Präsenz in fast allen Ausschüssen zugebilligt. Andere Bevölkerungsgruppen will man in der Redezeit beim Vortrag eines einzigen Anliegens in einem einzigen Ausschuß auf fünf Minuten begrenzen.

Ganz abgesehen davon, ist die Redezeit maßgeblich von zwei Faktoren abhängig:

  1. von der Wichtigkeit und von der Komplexität des Themas; und
  2. vom Umfang der Tagesordnung.

Es gehört zur Verantwortung eines Ausschußvorsitzenden, das richtige Zeitmaß bei Rede und Gegenrede zu finden.

Man sollte es der Erfahrung eines Ausschußvorsitzenden überlassen, die Redezeit eines Bürgers in einem Ausschuß jeweils situationsgerecht festzulegen.

Eine ausdrückliche Beschränkung auf 5 Minuten lehnen wir daher ab.“


Anlage 2:

Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Vorlage B/17/0945-02

  1. In dem vorgelegten Richtlinienentwurf heißt es in Abschnitt 1.4: Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes NRW als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind.“ Dieses „widerlegbar“ ist ersatzlos zu streichen.
  2. In Abschnitt 2.1 ist eine Bestimmung eingefügt, die in Ausnahmefällen eine Änderung von Zuschußanträgen auch über die bisherige Ausschlußfrist – dem 1. Oktober – vorsieht. Der mit „In Ausnahmefällen“ beginnende Satz ist vollständig zu streichen, um den 1. Oktober als Ausschlußfrist unbedingt festzulegen.

Rede des Stadtverordneten Noldus zur Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Vorlage B/17/0945-02 enthält die geänderten Richtlinien zur Förderung staatsbürgerlicher Bildung.

Die AfD-Fraktion schlägt hier zwei Änderungen im Text vor:

In Abschnitt 1.4 der Richtlinien heißt es: Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes NRW als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen [der Förderung] des Satzes 1 nicht erfüllt sind.“

Dieses „widerlegbar“ ist ersatzlos zu streichen.

Bei Organisationen, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden, ist unbedingt davon auszugehen, daß die Förderfähigkeit nicht vorliegt.

Das Wort „widerlegbar“ würde der Stadt Oberhausen formal erlauben, extremistische Organisationen zu fördern.

Die Streichung des Wortes „widerlegbar“ überläßt dem Verfassungsschutz letztlich die Prüfung der Förderfähigkeit. Das ist als objektiver Maßstab vorzuziehen.

In Abschnitt 2.1 ist eine Bestimmung eingefügt, die in Ausnahmefällen die Änderung von Zuschußanträgen auch über die bisherige Ausschlußfrist – dem 1. Oktober – vorsieht.

Der mit „In Ausnahmefällen“ beginnende Satz ist vollständig zu streichen, um den 1. Oktober als Ausschlußfrist unbedingt festzulegen.

Denn Abschnitt 2.2 bestimmt, daß die Bewilligung des Zuschusses in der Haushaltssitzung des Rates erfolgt. Nur wenn der 1. Oktober als Schlußtermin des endgültigen Antrages festgelegt ist, ist eine adäquate Prüfung von Anträgen durch die Ausschüsse bzw. den Rat gewährleistet.“


Anlage 3:

Stellungnahme der AfD-Fraktion zur Vorlage B/17/1445-01 „Haus der Familie“, vorgebracht vom Stadtverordneten Noldus.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Name „Haus der Familie“ ist irreführend, denn hinter diesem „Haus“ verbirgt sich eine Umstrukturierung der Verwaltung.

Diese Umstrukturierung geht einher mit der Schaffung mehrerer neuer Vollzeitstellen, die als „Kernteam“ in diesem „Haus“ angesiedelt sind.

Fallweise sollen in diesem „Haus“ Mitarbeiter aus Verwaltungsbereichen hinzugezogen werden, die „niedrigschwellige Angebote für Familien“ vorhalten.

Gleichzeitig soll das „Haus“ Mitarbeiter beispielsweise aus Familienzentren beraten oder informieren. Das ganze läuft dann auf eine zentrale Verwaltungseinheit hinaus.

Dieses Konzept wurde am 18. November in einer Besprechung von der Gleichstellungsbeauftragten so vorgestellt.

Mitarbeiter von Familienzentren und Ausschußvertreter brachten folgende Einwände vor:

  1. eine zentrale Einrichtung wird erfahrungsgemäß nicht gut angenommen, die meisten würden nicht von Osterfeld nach Alt-Oberhausen fahren;
  2. wie werden Kompetenzen zwischen dem „Haus“ und den bereits bestehenden Familienzentren abgegrenzt?

Solange diese Grundsatzfragen nicht geklärt sind, ist die Vorlage zurückzuweisen.

Sie ist mit identischem Wortlaut dem Rat bereits am 15. November vorgelegt worden. Warum sind die Ergebnisse der von mir genannten Besprechung nicht eingearbeitet worden?

Einig waren sich alle Teilnehmer jener Besprechung, daß das Angebot an Leistungen für Familien unüberschaubar ist.

Anstatt neue Vollzeitstellen zu schaffen, sollte man lieber überlegen, wie man diese Leistungsangebote selber überschaubar machen kann!“


Anlage 4:

Stellungnahme der AfD-Fraktion zur Vorlage B/17/1456-01: Einrichtung von zwei Planstellen im Rahmen des Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ (Einstellung von Case Managern), vorgebracht vom Stadtverordneten Noldus.

Hinweis: Die Rede wurde weitgehend frei vorgetragen, so daß der nachfolgende Wortlaut nicht exakt der gehaltenen Rede entspricht.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Stadtrat soll dieser Vorlage unter Verzicht auf die Vorberatung durch die Ausschüsse zustimmen. Warum?

Hat vielleicht die im Integrationsrat allein vertretene Klientel Druck gemacht?

Soll niemand erfahren, daß die CDU-FDP-Landesregierung in NRW linke Leuchtturmprojekte vorantreibt?

Egal; wie dem auch sei! Worum geht es bei den Case Managern?

In der Sitzung des Integrationsrates am 7. Dezember sprach Herr Stein vom Kommunalen Integrationsmanagement über Koordinierungsstellen, Lenkungsgruppen, Vernetzung, Projektphasen, Case Manager und so weiter.

Bei den Case Managern, die eingestellt worden sind, wartet man darauf, daß das Land NRW mit Qualifizierungen beginnt. Inzwischen behilft man sich; nämlich mit viertägigen Crash-Kursen für Case Manager.

Die Qualifizierungen des Landes NRW dauern 15 Tage – immerhin! Herr Stein nennt das „höherwertige Qualifikationen“!

Eine Stelle kostet die Stadt 77.000 € an Personalkosten. Das ist doppelt so viel, wie eine Pflegekraft verdient. Wir haben eben in den Haushaltsreden der verschiedensten Fraktionen gehört, wie wichtig diese systemrelevanten Berufe sind und wieviel Respekt diese Menschen verdienen.

Und hier verdient jemand doppelt so viel nach einer Fortbildung in 15 Tagen. Was für eine Heuchelei!

Seit einem Jahr erzählt Herr Stein im Integrationsrat von Konzepten, Qualifikationen, Lenkungskreisen, Vernetzung, Maßnahmen und so weiter und so weiter.

Diese Leute tun den ganzen Tag nichts anderes als sich selbst zu organisieren.

Dafür verdienen sie doppelt so viel wie diejenigen, die Frau Bongers so gelobt hat – die Pflegekräfte.

Vielen Dank!“


Anlage 5:

Stellungnahme der AfD-Fraktion zum Antrag A/17/1345-01 der SPD Europahaus als Mehrgenerationenwohnkomplex (Prüfauftrag an die Verwaltung), vorgebracht vom Stadtverordneten Kempkes.

Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!

Das Europahaus taucht wieder einmal in der politischen Debatte auf. Nachdem sich bereits schon einmal die Verwaltung in Sachen Fördermittel zur Sanierung blamiert hatte, faßte die Politik nach.

Es sollten neue Fördertöpfe, insbesondere auch unter Berücksichtigung eines umsetzbaren Zeitrahmens, aufgetan werden. Es ist der seinerzeitige Antrag, der sich nun mit der Idee vom Ankauf des Gebäudekomplexes beißt.

Damals ging es um „Förderung“ für eine Immobilie der Privatwirtschaft; heute soll diese mit der Zielorientierung „städtische Verwaltung“, sprich: Ankauf, geprüft werden.

Flankierend dazu soll hier, staatlich verordnet, Mehrgenerationennutzung seine Etablierung finden. Schwammig und diffus wird eine sogenannte „bezahlbare Miete ebenfalls eingefordert.

Kein Vermieter, ob staatlich oder privat, kann die sogenannte zweite miete, auch Nebenkosten genannt, beeinflussen. Es sei denn, er unterläuft durch direkte oder indirekte Subventionierung die Gesetze des Marktes.

Zusammengefaßt läßt sich feststellen, daß hier ein aus der Zweit gefallener Schandfleck, dessen Abriß leider der Denkmalschutz im Wege steht, nun in ein staatliches VEB-Kombinat Wohnen überführt werden soll.

Staatlich oder staatsnah verordnete Lebenskultur, zu der auch das Wohnen gehört, bewegt sich immer in eine Sackgasse, deren Folgen von der Allgemeinheit zu tragen sind.

Weitere Beispiele in Oberhausen sind das ebenso heruntergekommene DGB-Haus und der soziale Brennpunkt City-West, heute lächerlicherweise aber als „Wohnpark“ bezeichnet. Bedauerlicherweise scheint die SPD weder aus den Erfahrungen hier in Oberhausen noch aus dem Scheitern der DDR in der staatlichen Wohnungswirtschaft etwas gelernt zu haben.

Für eines aber steht das Europahaus aber heute noch sinnbildlich. Es zeigt Europa: Mehrheitlich nur für eine gewisse Klientel attraktiv, innerlich mit desolaten Strukturen.

Wir lehnen deshalb den vorliegenden Antrag ab und empfehlen die Auseinandersetzung mit einer kompletten zeitgemäßen Überplanung des Areals zwecks Neugestaltung, korrespondierend mit einer Aufwertung des Friedensplatzes.

Die Zeit sozialistischer Wohnmaschinen, mit welcher Zielsetzung auch immer, ist vorbei!“


Anlage 6:

Stellungnahme der AfD-Fraktion zum Antrag A/17/1392-01 von CDU und FDP „Trinkwasserspender an Schulen, vorgebracht vom Stadtverordneten Kempkes.

Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!

Ein hochinteressanter Antrag liegt hier vor. Dem kann man eigentlich ohne intensive Debatte wohlwollend begegnen. Wenn da nicht die angefügte Begründung wäre. Eine Begründung, die nur so vor Ahnungslosigkeit und / oder Inkompetent nur so strotzt.

Daß Sie sich auf eine alte Studie von 2008 berufen, ist dabei nur eine Randerscheinung! Meine Damen und Herren von CDU und FDP, da gibt es neueres Datenmaterial!

Material, das Sie nicht kennen können, weil davon auszugehen ist, daß Sie diese Begründung nicht selbst erarbeitet, sondern irgendwo abgeschrieben haben.

Sie thematisieren Zehn-Kilo-Flaschen und ihren Ertrag. Wären Sie im Thema oder hätten sich informiert, wäre Ihnen klar, daß aus Kostengründen und, um sinnvolle Lieferintervalle einzuhalten, Flaschen mit einer Füllmenge von 20 Kilogramm zum Einsatz kommen müßten.

Flaschen, die übrigens nur von qualifiziertem Personal gewechselt werden dürfen. Der Flaschendruck vor dem Druckminderer beträgt circa 55 bar.

Mit der Erneuerung eines Wasserfilters „von Zeit zu Zeit“, wie Sie schreiben, ist es auch nicht getan. Neben lebensmittelrechtlichen Vorschriften greift die Schankanlagenverordnung. In einem Betriebsbuch sind die regelmäßige Reinigung und Wartung der Anlage zu dokumentieren, insbesondere die Zapfarmaturen sind täglich zu reinigen; Stichwort „Keimfreiheit“.

Nichts davon befindet sich in Ihrer Begründung oder in Ihrem Beschlußvorschlag!

Richtig peinlich wird es, wenn Sie sogenannte „Kohlensäureflaschen“ benennen. Meine Damen und Herren von CDU und FDP! In diesen Flaschen befindet sich keine Kohlensäure!

Kohlensäure, chemische Formel H2CO3, ist anorganische Säure CO2, die, vereinfacht gesagt, ein Reaktionsprodukt aus Salz und Wasser darstellt.

In den Flaschen befindet sich aber das verflüssigte Gas Kohlenstoff CO2, welches beim Austritt den Aggregatzustand von flüssig zu gasförmig wechselt. Zusammengefaßt, treibt hier also ein Gas, ausgerechnet auch noch das ach so böse CO2, unter Druck die Trinkflüssigkeit in den Zapfhahn.

Kohlensäure entsteht also bei schnellem Zerfall nur im Getränk!

Die AfD-Fraktion empfiehlt Ihnen, die fachlich nicht haltbare Begründung Ihres Beschlußvorschlages in der Versenkung verschwinden zu lassen.

An Ihren Defiziten bei den Grundlagen der Chemie sollten Sie arbeiten und sich zukünftig nicht dazu verleiten lassen, unreflektiert irgendwo irgendetwas abzukupfern. Wir stimmen Ihrem Antrag trotzdem zu.“


Anlage 7:

Stellungnahme der AfD-Fraktion zum Antrag A/17/1427-01 der CDU „Entwicklung von Standards für ein digitales Klassenzimmer der Zukunft“, vorgebracht vom Stadtverordneten Kempkes.

„Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!

Digitalisierung hat in Oberhausener Schulen überhaupt noch nicht stattgefunden! Mehr als Kommunikationsstrukturen sind nicht eingerichtet worden. Die bisher zur Verfügung stehenden Onlineplattformen sind weit davon entfernt, ernsthaft als Digitalisierung eingeordnet werden zu können.

Die Lehrerkompetenz in diesem Bereich ist vom Glücksfall abhängig. Das, meine Damen und Herren, stellt den Ist-Zustand der Oberhausener Digitalisierung im Bereich des Bildungswesens dar.

Erfahrungen anderer in bezug auf digitale Klassenzimmer auszuwerten, ist sinnvoll und deshalb richtig. Nur hilft da nicht, wie vorgeschlagen, der Blick in andere Kommunen.

Nein; andere Städte sind hier teilweise jahrzehntelang, insbesondere im Bildungswesen, voraus. Deren Digitalkonzept mit den zentralen Faktoren Technik, Lerninhalte und Lehrkräfte müssen als Vorbild dienen. Eine Orientierung an dem in Deutschland praktizierten Stückwerk wird nicht helfen, den international beobachtbaren Rückstand auch nur konstant zu halten.

Ihr Beschlußvorschlag, meine Damen und Herren von der CDU, setzt Kompetenzen bei der Verwaltung voraus, die nicht gegeben sind, und läuft deshalb ins Leere.

Wenn Sie sich das Berufsfeld Digitalisierung näher anschauen würden, kämen auch Sie zu der Feststellung, daß digitales Knowhow, welches das Bildungswesen weiterbringen würde, entweder importiert werden müßte oder sich aus den Bereichen der Hochschulen und der freien Wirtschaft rekrutieren würde.

Ihr Antrag überfordert nicht nur die Verwaltung, sondern geht irrtümlich davon aus, daß die Verwaltung die hier notwendige Innovationskraft besitzt.

Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab!“