Im ersten Teil geben wir einen Überblick über den Sitzungsverlauf überhaupt. Eine Besonderheit war die Verabschiedung des langjährigen Stadtverordneten Manfred Flore, der letztmalig eine Ausschußsitzung leitete. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20250910b_Kulturausschuss_20250904_I
Zahlreiche Kenntnisnahmen
Die zahlreichen Kenntnisnahmen der Tagesordnung veranlassen den Vertreter der LINKEN – Herrn Imlau – zu einer grundsätzlichen Kritik, über die wir an anderer Stelle berichten.
Die Kenntnisnahme des Inklusionsplans unter TOP 1 „Inklusion bereichert Oberhausen / Inklusionsplan 2025 (B/17/6788)“ erfolgt nach einer kurzen Wortmeldung von Herrn Scherer (SPD). Dieser lobt die Beteiligung des Kulturbüros und das Förderprogramm „Inklusion vor Ort“, gemeinsam ausgerichtet mit der Caritas.
Zwei weitere Kenntnisnahmen erfolgen jeweils ohne Wortmeldungen. Es handelt sich um Vorlagen, die der Rat in seiner Sitzung am 7. 7. 2025 beschlossen hat. Es sind dies
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die Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Förderprogramm „Creative City“ (B/17/6865); und
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den Projektantrag „LOKALE RESSOURCENZENTREN“ innerhalb der Fördermaßnahme „Circular Economy – CircularCities.NRW“ im Rahmen der europäischen Regionalförderung EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 (B/17/6866).
Eine weitere Kenntnisnahme geht aus verschiedenen Gründen mit einer längeren Debatte einher.
Zur Vollzeitplanstelle „Musikschullehrer/in“
Die Einrichtung der Planstelle ist als Vorlage B/17/6787 bereits am 7. 7. 2025 im Rat beschlossen worden. Zunächst erläutert der Kulturdezernent den Sachverhalt:
Aufgrund des sog. „Herrenberg-Urteils“ (wir haben wichtige Hintergrundinformationen als Anlage beigefügt) wird der Stadt Oberhausen nichts anderes übrig bleiben, als eine Vielzahl von Honorarstellen in normale Vollzeitstellen der Verwaltung umzuwandeln. Die zukünftige Personalentwicklung, Honorarstellen werde es weiterhin geben, werde man hier im Ausschuß bei gegebenem Anlaß darstellen.
Herr Imlau (LINKE) kritisiert unter Bezugnahme auf die Vorlage, daß 150 Personen, meistens Kinder, seit über einem Jahr auf Musikunterricht warteten. Es sei eine Pflicht der Stadt Oberhausen, allen Kindern die Möglichkeit zu bieten, musikalischen Unterricht zu bekommen, was mit der Wartezeit von einem Jahr nicht gewährleistet werde. Er kündigt dazu einen Antrag der LINKEN für die nächste Ratssitzung an.
Herr Scherer (SPD) begrüßt es „als Sozialdemokrat“, daß „Aushilfsstellen auf Honorarbasis“ durch „sozial abgesicherte Stellen“ ersetzt werden. Er verstehe daher die Kritik der LINKEN in ihrem Ansatz nicht. Herr Imlau (LINKE) erklärt, er begrüße die Auflösung der Scheinselbständigkeiten infolge des Herrenberg-Urteils. Seine Kritik habe sich auf die in der Vorlage genannte Wartezeit für den Musikunterricht bezogen, nicht auf die Umwandlung der Honorarstelle an sich.
Kulturdezernent Tsalastras stellt klar, daß man auch nach dem Urteil mit Honorarverträgen arbeiten werde, weil die Stellenbewerber (Studenten, Rentner, Musiker) vielfach das ausdrücklich so wünschten. Ohne diese Klientel werde es sehr schwer, einen guten Musikunterricht anzubieten.
Ferner wird man sowieso im Zusammenhang mit der Musikschule im Rathaus Sterkrade sowieso ein Gesamtkonzept für deren Tätigkeit vorlegen. Er wage die Prognose, daß das Angebot künftig größer ausfallen werde als jetzt. Allerdings gebe es keinerlei Verpflichtung der Stadt Oberhausen, für jedes Kind Musikunterricht anzubieten. Das Angebot werde immer durch die bescheidenen finanziellen Mittel der Stadt begrenzt werden; das müsse man einfach sehen.
Nach Ergänzungen des Vorsitzenden und einer Nachfrage von Herrn Noldus (AfD) zum Herrenberg-Urteil nimmt der Ausschuß die (im Rat am 7. Juli beschlossene) Vorlage zur Kenntnis.
Das „ Handlungskonzept Integration“
Eine von nur zwei Vorlagen der Tagesordnung, die mit einer Vorberatung verbunden sind, betrifft das Handlungskonzept Integration in Oberhausen (B/17/6924).
Herr Scherer (SPD) wünscht, daß der Kulturbereich innerhalb des Handlungskonzeptes stärker herausgestellt wird, um zu verdeutlichen, wie wichtig die Kultur tatsächlich für die Integration in Oberhausen ist. Ein weiterer Aspekt wäre die „migrantische Ökonomie“, der er gerne ebenfalls einen höheren Stellenwert zubilligen würde.
Frau Arslanbenzer, die Leiterin des Kommunalen Integrationszentrums betont, man habe viele Themen nur anreißen können angesichts der breiten Beteiligung an diesem Konzept (Wohlfahrtsverbände und Vereine, Migrantenvereine, Integrationsrat, nichtstädtische Einrichtungen, aber auch städtische Bereiche). Man werde alle städtischen und nichtstädtischen Akteure einladen, um auf der Basis des Konzepts alle Themen in einem gemeinsamen Aktionsplan zu entwickeln. In den nächsten Monaten werde man, die Verabschiedung des Handlungskonzepts durch den Rat vorausgesetzt, diesen Aktionsplan konkretisieren.
Es gebe eine sehr gute Zusammenarbeit mit ganz vielen Kultureinrichtungen – Theater, Volkshochschulschule, Stadtbibliothek als Beispiele. Wenn man deren Aktivitäten, die ja kein Programm des kommunalen Integrationszentrums darstellten, ebenfalls aufgenommen hätte, hätte das Konzept nicht 70, sondern 150 Seiten.
Kulturdezernent Tsalastras knüpft direkt daran einige Anmerkungen zur Wichtigkeit „dieses Themas“ für den Kulturbereich. Man werde das Thema im Kulturentwicklungsplan aufgreifen und auch Vorschläge zur Weiterentwicklung dieses Themenfeldes machen.
Der Vorsitzende Flore betont, die Kultur sei generell eine gute Eingangstür in die Gesellschaft und in die Integration. Deswegen sei der Plan wichtig, aber noch wichtiger sei dann die Umsetzung, die der Kulturausschuß sicherlich begleiten werde.
Herr Hoff (FDP) meldet trotz des „ganz phantastischen Konzeptes“ Beratungsbedarf an; eine Abstimmung über die Vorlage unterbleibt daher.
Die Zukunftskonzeption der Stadtbibliothek
Die zweite Vorlage, die mit einer Vorberatung verbunden ist: die Zukunftskonzeption 2030 für die Stadtbibliothek Oberhausen (B/17/6707).
Herr Gadde (GRÜNE) wünscht einen Kulturentwicklungsplan mit Berücksichtigung von Sonntagsöffnungszeiten (eine Konzeption dazu „wie auch in anderen Städten“), falls Personal vorhanden ist.
Der Kulturdezernent Tsalastras sichert die Prüfung des Sachverhaltes zu, zumal die Bibliothek selbst daran interessiert sei. Aber das müsse ohne einen zusätzlichen finanziellen Aufwand möglich sein.
Herr Imlau (LINKE) macht seine Zustimmung davon abhängig, daß die Maßnahmen nicht mit der Erhöhung von Gebühren oder Entgelten einher gehen. Die Position der LINKEN sei nach wie vor eindeutig; man sei für einen kostenfreien Zugang zur Stadtbibliothek.“
Der Kulturdezernent möchte das Thema der Gebührenordnung in der Stadtbibliothek und die Maßnahmen der Zukunftskonzeption voneinander trennen. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun. Herr Imlau (LINKE) merkt an, er hoffe, in zwei Jahren nicht darüber reden zu müssen. Der Kulturdezernent hofft das auch.
Der Ausschuß berät die Vorlage einstimmig positiv vor.
Mündliche Berichte zu Kultureinrichtungen
Frau Bergforth stellt das Programm der Saison 2025/26 der internationalen Symphoniekonzerte vor. Die Saison dauerte früher ein Kalenderjahr. Aktuell hat man sich der Dauer der Theatersaison angepaßt (Beginn jeweils nach den Sommerferien, also September).
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13. September 2025 Saisoneröffnung mit klassischen Stücken unter dem Leitmotiv „Die Welt der Oper“.
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Dezember 2025: Abhaltung von Konzertexamina durch den Dirigenten und Professor an der Folkwang-Universität Oliver Leo Schmitz; ein gebürtiger Oberhausener. Die Gäste erfahren sofort, ob die Prüflinge bestanden haben.
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Februar 2026: Württembergische Philharmonie Reutlingen mit einem mehr klassischen Programm. Man wendet sich bewußt mit unterschiedlichen Konzertprogrammen an das Publikum.
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2. Juli 2026: Philharmonia Frankfurt zum Saisonabschluß. Die Mitglieder des Orchesters stammen aus allen möglichen Ländern. Im Programm sind Winkler, Tschaikowsky und Schostakowitsch, also ein klassisches Symphoniekonzertprogramm.
Danach stellt Frau Dr. Vogt, die Leiterin der Ludwiggalerie Schloß Oberhausen, einigermaßen ausführlich das Jahresprogramm der Galerie vor.
Zwei Punkte der Tagesordnung rufen besonders lange Debatten unter den Anwesenden hervor. Es sind dieses das „mima-Projekt“ der Ruhrwerkstatt und der Theaterpakt für die Jahre 2026 bis 2030, über die wir gesondert berichten.
Mitteilungen der Verwaltung.
Musikschule: Herr Deser Soleimani, der ab dem 1. 10. 2025 die Leitung der Musikschule (Bereich 0-6) übernehmen wird, stellt sich dem Kulturausschuß vor. Er ist ausgebildeter Pianist und Dirigent, hat an der Fakultät der Künste in Essen studiert, in Düsseldorf an der Robert-Schumann-Hochschule und auch in London.
Danach gibt der Kulturdezernent Informationen zu den nachfolgenden Themen weiter:
Kulturentwicklungsplan: Dieser soll bis zum Ende des Jahres fertiggestellt werden, um ihn dann Anfang 2026 hier zur Beratung vorzulegen.
Manifesta: Die Stadt Oberhausen möchte bis Monatsende ein Programm erstellen, um es als sog. Open Call einzureichen und dadurch an der Manifesta teilnehmen. Man bemüht sich um die Beteiligung der Kirchen im Innenstadtbereich (Tafelkirche, Lutherkirche, Herz-Jesu-Kirche, Christuskirche). Der Zuschuß für das Manifesta-Programm ist nicht sehr groß, aber die Beteiligung durch die weltweite Resonanz ganz wichtig. Durchführung Sommer 2026.
Museumsbahnsteig: Zu diesem Bestandteil des Brückenschlagprojektes (beteiligt sind LVR-Industriemuseum und KiTeV) kann man nichts sagen, weil man über die Planungen der Bahn nicht informiert ist. Es ist davon auszugehen, daß vor 2030 nichts passiert, aber beim Museumsbahnsteig muß man trotzdem die Variante einplanen, daß das Nebengleis regulär genutzt wird.
Demokratiewoche: Es ist ein umfangreiches Netzwerk entstanden, welches die Demokratiewoche mit Veranstaltungen belegt. Jeder ist zur Teilnahme aufgefordert.
Verabschiedung des Ausschußvorsitzenden.
Frau Gödderz (GRÜNE) hält eine kleine Rede, da die 33. Sitzung des Kulturausschusses die letzte der aktuellen Wahlzeit und zugleich die 160. Sitzung für Manfred Flore ist. Nach dem Eintritt in die SPD 1990 engagierte er sich stärker und zog 1999 in die Bezirksvertretung Sterkrade ein. Seit 26 Jahren Mitglied im Kulturausschuß, seit 2002 als kulturpolitischer Sprecher der SPD. Nach der Erwähnung einiger weiterer Daten überreicht sie dem Ausschußvorsitzenden einen Blumenstrauß.
Der Ausschußvorsitzende hält seinerseits eine Rede, in der er u.a. erklärt, wie er zur „Kultur“ gekommen sei; nämlich durch die Feuerwehr im Rahmen einer Theater-Sicherheitswoche. Abschließend deutet er auf den Platz im Ratssaal, auf dem Hilmar Hoffmann, ein bundesweit geschätzter Kulturpolitiker der SPD, gesessen hat. Hoffmanns Spruch war immer: „Kultur für alle“.
Oberhausen sollte daran festhalten: „Macht weiter, sorgt dafür, daß wir es wirtschaftlich können“, und: „Kultur ist nicht alles, aber ohne Kultur ist alles nichts.“
Anlage:
Sachkommentar zum sog. Herrenberg-Urteil (Bezug zu TOP 6 „Einrichtung einer Vollzeitplanstelle ‚Musikschullehrer/in‘ im Bereich 0-6 Musische Bildung (B/17/6787).“
In dem sog. Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2022 geht es um die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der konkrete Fall betraf eine Musikschullehrerin in Herrenberg (Baden-Württemberg), die auf Honorarbasis arbeitete. Die Gerichte sahen einen Fall von Scheinselbständigkeit. Aus dem Grundsatzurteil des BSG folgt eine Pflicht für alle Träger, Lehrkräfte grundsätzlich sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Das ist wegen der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge deutlich teurer.
Mitte Februar 2025 stimmte der Bundesrat einer vom Bundestag beschlossenen Übergangsregelung für selbständige Lehrtätigkeiten auf Honorarbasis im Gefolge des Herrenberg-Urteils zu. Das Urteil hatte bestehende Kriterien zur Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verschärft.
Die Übergangsregelung sieht vor, daß bei dem betroffenen Personenkreis Versicherungs- und Beitragspflicht aufgrund einer abhängigen Beschäftigung erst ab dem 1. Januar 2027 eintritt. Das gilt für Lehrkräfte, die bisher auf Honorarbasis als Selbständige tätig waren und für die keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.
Die Regelung knüpft an zwei Voraussetzungen an:
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die Vertragsparteien sind bei Vertragsschluß übereinstimmend von einer Selbständigkeit ausgegangen und
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die betroffene Lehrkraft stimmt der Übergangsregelung zu.
Die Übergangsregelung soll Bildungseinrichtungen und Lehrkräften ausreichend Zeit geben, die notwendigen Umstellungen der Organisations- und Geschäftsmodelle vorzunehmen, damit Lehrtätigkeiten auch unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbständig ausgeübt werden können.