Zu zwei Gelegenheiten in der letzten Ratssitzung waren Parkgebühren Gegenstand von längeren Debatten. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20260331b_Rat_20260323_3_Parkgebuehren

Die Änderung der Parkgebührenordnung

Die als Verwaltungsvorlage B/18/0619 vorliegende Änderung der Parkgebührenordnung bot Anlaß zu einer längeren Debatte. Im einzelnen standen folgende Beschlußvorschläge an:

  1. die Einführung der neuen Parkgebührenordnung zum 01.05.2026,
  2. die Anpassung der Tarife von 0,50 €/halbe Stunde auf 0,75 €/halbe Stunde sowie von 3 €/Tag auf 4 €/Tag,
  3. die Ausweitung der Parkbewirtschaftungszeiten am Kaisergarten von Sa-So 9-18 Uhr auf Mo-So 9-18 Uhr,
  4. die Ausweitung des 4-Euro-Tagestarifes auf die Bismarckstraße von Arndtstraße bis Liebknechtstraße, die Schwartzstraße von Mülheimer Straße bis Grillostraße und die Grillostraße von Schwartzstraße bis Freiherr-vom-Stein-Straße.

Ferner ging es um die Bereitstellung von 50.000 € für die Neuprogrammierung der Parkscheinautomaten und Anpassung der Gebührensticker von circa 50.000 €.

Frau Hansen (LINKE) lehnte die Gebührenordnung ab, da weder der ÖPNV noch Radwege als ausreichende Alternative zum PKW-Verkehr zur Verfügung stünden. Die LINKE bedauere das, aber es sei die Realität.

Herr Dobnik (GRÜNE) nannte den „Hintergrund dieser Verwaltungsvorlage etwas schwierig“. Die GRÜNEN würden gerne sehen daß die Erhöhung der Parkgebühren in die Verbesserung des ÖPNV und der Rad-Infrastruktur münden würde. Das sei leider nicht gewährleistet, weil die Gebührenänderung Teil des Haushaltssicherungskonzeptes sei. Die Mehreinnahmen könne man nicht für das nutzen, wofür man sie nutzen sollte.

Der (mündliche) Änderungsantrag der GRÜNEN betreffe Punkt 3 des Beschlußvorschlages, die Parkgebühren am Kaisergarten. Man würde gerne die Parkraumbewirtschaftung nicht ganz, sondern nur für die Oberhausener aussetzen wollen. Eine Prüfung erfolge anhand des Kfz-Kennzeichens.

Der Kaisergarten sei von hoher Bedeutung für die Oberhausener. Man könne damit ein Signal geben, auch im Hinblick auf die Gebührenerhöhungen insgesamt, daß man dort etwas zurückzugeben bereit sei. Man stelle zur Diskussion, Punkt 3 zu ändern und die Parkgebühren am Kaisergarten bei Oberhausenern nicht zu kassieren.

Herr Lütte (FOB) fragte, warum die Vorlage nicht in einem Fachausschuß vorgelegt worden war, ob sich dahinter eine Absicht verbarg und wofür genau die 50.000 € gedacht waren.

Frau Wilts (SPD) war ebenfalls über die fehlende Vorberatung in einem Ausschuß überrascht, wies aber darauf hin, daß es sich bei der Änderung der Parkgebühren um eine allseits bekannte HSK-Maßnahme handelte. Änderungen (mit Mindereinnahmen) seien nur mit Kompensationen an anderer Stelle möglich. Es ginge hier nur noch ums Detail.

Der Beigeordnete Motschull wies darauf hin, den Sachverhalt juristisch noch einer Prüfung unterziehen zu müssen, falls nach Zustimmung zum Änderungsantrag der GRÜNEN es sich ergäbe, daß am Kaisergarten nur auswärtige Besucher Parkgebühren zahlen müßten, Oberhausener aber nicht.

Herr Hoff (FDP) hielt gerade diesen Vorschlag für haarsträubend. In der Vergangenheit habe man doch einen guten Kompromiß gefunden: Innerhalb der Woche keine Gebühren und nur am Wochenende zum Ausflugsverkehr Gebühren. Also Beibehaltung der alten Regelung. Leider habe man im Rahmen der HSK-Maßnahmen anders entschieden. Der Vorlage stimme man selbstverständlich nicht zu.

Frau Opitz (GRÜNE) betonte die Wichtigkeit des freien Parkens während der Woche. So etwa, weil Kinder dort hingingen oder Minijobberinnen im Schloß arbeiteten. Da das freie Parken vielleicht wegen des HSK nicht mehr möglich sei, sei man auf die Idee mit dem freien Parken nur für Oberhausener gekommen. Die GRÜNEN fänden diese Idee immer noch gut und würden sie auch juristisch prüfen lassen.

Herr Prohl (SPD) erklärte, niemand, der die HSK-Maßnahmen befürwortet hatte, sei begeistert gewesen. Aber die Gebühren seien eines der kleineren Übel, die man auf die Stadtgesellschaft habe verteilen müssen. Der Vorschlag der GRÜNEN, die Oberhausener von den Gebühren zu befreien, liege noch nicht einmal schriftlich vor und sei zudem juristisch problematisch. Aber auch unter dem monetären Aspekt – hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf das HSK – sei der Änderungsantrag abzulehnen.

Frau Opitz (GRÜNE) erinnerte an die Aussetzung der Beherbergungssteuer, die – nach ihren Worten – von der Sparkasse getragen würde. Vielleicht könne die Sparkasse oder jemand anderes auch hier „reingrätschen“.

Stadtkämmerer Tsalastras erinnerte daran, daß das Haushaltssicherungskonzept mit der Zustimmung der Mehrheit zum Bestandteil des städtischen Haushaltes geworden sei und der Haushalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung bedürfe. Jede Änderung am HSK erfordere Kompensationen an anderer Stelle. Er habe seine Zweifel, ob man „zusätzliche Belastungen“ einfach so verteilen könne.

Herr Hoff (FDP) erinnerte an die Frage seines Kollegen in bezug auf die 50.000 €. Dr. Palotz erklärte, daß das „Aufspielen neuer Software“ bzw. das Umprogrammieren der Parkscheinautomaten ungefähr diesen Betrag kostete, auch wenn sich das der Stadtverordnete Hoff nur schwer vorstellen könne. Wenigstens habe man dazu keine Ausschreibung machen müssen, sondern habe sich direkt an den Anbieter gewandt.

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht mehr.

Der Rat lehnte den Änderungsantrag der GRÜNEN mit den Stimmen von AfD, CDU, SPD, FOB/FDP und BSW bei Enthaltung des Stadtv. Dobnik (GRÜNE) ab.

Auf Antrag der GRÜNEN wurden die Beschlußvorschläge der Vorlage B/18/0619 einzeln abgestimmt. Der Rat beschloß die

  • Ziffer 1 gegen die Stimmen von AfD, LINKEN, FOB/FDP und BSW;

  • Ziffer 2 gegen die Stimmen von AfD, LINKEN, FOB/FDP und BSW.

  • Ziffer 3 gegen die Stimmen von AfD, GRÜNEN, LINKEN, FOB/FDP und BSW.

  • Ziffer 4 gegen die Stimmen von AfD, LINKEN und FOB/FDP.

Parkgebühren in Sterkrade

Die „Aussetzung der Parkgebühren in Sterkrade für die Zeit des Umbaus der Bahnhofstraße“ war Gegenstand des CDU-Antrages A/18/0567. Dazu hatten die GRÜNEN einen Änderungsantrag (als Fassung 01) vorgelegt.

Wie üblich, eröffnete ein Vertreter des Antragstellers die Debatte. Einleitend betonte Herr Osmann (CDU), daß die Baumaßnahmen auf der Bahnhofstraße den Einzelhandel beeinträchtigen werde. Als Ausgleich dafür beantrage die CDU die zeitweise Aussetzung der Parkgebühren. Die Mindereinnahmen würden durch einen Kompensationsvorschlag ausgeglichen.

Den zweiten Teil seiner Rede widmete er dem Änderungsantrag. Was die von den GRÜNEN vorgeschlagenen Maßnahmen angehe, so sei ein Großteil bereits umgesetzt und andere Aspekte seien sowieso Bestandteil der Planungen, so daß sich daher der Änderungsantrag erübrige.

Herr Girrullis (GRÜNE) betonte zunächst ganz allgemein seine Sympathien für den CDU-Antrag. Man habe Großes vor in Sterkrade – einen Riesenschritt in Richtung Klimaresilienz.. Die Sterkrader Innenstadt werde künftig wahrscheinlich besser dastehen als in der Vergangenheit. Um den Beeinträchtigungen des Einzelhandels entgegenzutreten, sei man bereit, über Parkgebühren zu sprechen und schlage zudem im Änderungsantrag ein Bündel an Maßnahmen vor, um dem Sterkrader Einzelhandel ein Signal zu senden. Daher der Änderungsantrag.

Frau Wilts (SPD) nannte den CDU-Antrag einen pragmatischen Antrag, der den Geschäftsleuten während des – überdies klimaresilienten – Umbaues in Sterkrade entgegenkommt. Nach einer Anmerkung zur vielleicht schwierigen Umsetzung kam sie auf den Änderungsantrag zu sprechen. Viele der Maßnahmen, welche die GRÜNEN forderten, würden bereits stattfinden, und im weiteren Verlaufe würden sicher noch mehr Maßnahmen dazu kommen. Es fehle „ein bißchen der neue Ansatz.“

Herr Hoff (FDP) erinnerte Frau Wilts daran, sie habe in bezug auf die Parkgebühren am Kaisergarten festgestellt, das sei alles nicht finanzierbar und würde das HSK über den Haufen werfen. Hier sei das nun komischerweise nicht der Fall; eine sehr selektive Wahrnehmung.

Er habe sich über die Zustimmung von CDU und SPD zu den Parkgebühren am Kaisergarten gewundert, die jetzt in Sterkrade Klientelpolitik betreibe. Das sei unfair, zumal es im Umfeld des Kaisergartens keine freien Parkplätze gebe, in Sterkrade im hier betroffenen Bereich schon.

Weil dieses Problem sehr selektiv gehandhabt werde, setzte er – die Gruppe – ein Zeichen und stimme dagegen.

Frau Wilts (SPD) stellte fest, das sei keine Klientelpolitik, sondern eine Maßnahme, deren Gegenfinanzierung während der Bauphase geklärt sei.

Frau Stehr (CDU) sprang – interfraktionell – ihrer Kollegin bei: Beim Kaisergarten gehe es um eine dauerhafte Lösung, hier nur um eine temporäre. Das sei der feine Unterschied.

Auch der Beigeordnete Tsalastras sekundierte: Die Parkgebühren am Kaisergarten seien eine HSK-Maßnahme, die in Sterkrade betreffen „normale Parkgebühren“. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun und sei entsprechend anders zu bewerten. Die Attraktivität der Sterkrader Innenstadt leide vorübergehend und deswegen mache man den Leuten (mit dem CDU-Antrag) ein Angebot. Ferner gebe es am Kaisergarten sehr wohl kostenfreie Parkplätze; die ganze Lindnerstraße sei in dem Bereich kostenfrei.

Herr Hoff (FDP) nahm zur Problematik der HSK-Maßnahmen Stellung, um dann auf den Punkt zu kommen: Der Kämmerer möge diese feinen Unterschiede mal einem Normalbürger erklären, der in nur sehe, er müsse parken, er müsse bezahlen.

Der Rat lehnte zunächst den Änderungsantrag der GRÜNEN mit den Stimmen von CDU, SPD, AfD, FOB/FDP und BSW ab und beschloß den CDU-Antrag gegen die Stimmen von FOB/FDP.