Hier nun die Fortsetzung zum Thema „Wahl von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern auf Vorschlag des ACI (Integrationsrates)“. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20260404b_Rat_20260323_4_ACI
Vorbemerkung
Bekanntlich war in der letzten Sitzung des Rates auf Vorschlag der AfD gemeinsam mit der CDU (bei Enthaltung von FOB/FDP) mit Mehrheit beschlossen worden, die Problematik der Wahl sachkundiger Einwohner durch den ACI (Integrationsrat) für Ausschüsse an den Ältestenrat zu verweisen.
Tatsächlich hatte es in der Sitzung des Ältestenrates am 16. März eine längere Debatte darüber gegeben, die zu keiner Einigung in der Sache geführt hatte. Die dort besprochenen Dinge sind nichtöffentlich, also vertraulich. Dennoch ist in der Ratssitzung am 26. März in der Debatte verschiedentlich auch inhaltlich Bezug auf jene Sitzung genommen worden.
Offenbar hat es dennoch von CDU und SPD einen Versuch gegeben, eine Einigung herbeizuführen. Das war offensichtlich mißlungen, denn am Sitzungstag des 23. März, gegen 14.40 Uhr, wurde der Rat mit einem Änderungsantrag der beiden großen Fraktionen konfrontiert.
Frau Opitz (GRÜNE) meldete zu Sitzungsbeginn Zweifel an der äußeren Form des Änderungsantrages an, zumal der ursprüngliche Text der Verwaltungsvorlage B/18/0597 komplett gestrichen und völlig neu geschrieben worden war: „Ist das überhaupt noch ein Änderungsantrag oder ist das nicht ein komplett neuer Antrag?“
Der Oberbürgermeister stellte fest, daß es sich um einen Änderungsantrag handelte, der von den Antragstellern sicherlich näher erläutert werden würde.
Die Debatte
Unter TOP 8 ging es um die „Wahl von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern auf Vorschlag des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in die Gremien des Rates der Stadt (B/18/0597)“. Damit in Zusammenhang wurde über den Änderungsantrag von CDU und SPD beraten, der die AfD-Fraktion gegen 15 Uhr in Form einer Tischvorlage erreichte. Für die Antragsteller sprach Frau Stehr (CDU) zum Thema.
In ihrer Rede betonte die grundsätzliche Bedeutung des Themas, denn: Welche Rolle haben die Ausschüsse und nach welchen Regeln wolle man Mitwirkungsrechte gestalten. Nicht nur verschiedene Perspektiven seien wichtig, sondern die Form, in welcher jene in politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
Wer in Ausschüssen spricht und an Beratungen teilnimmt, übe einen Einfluß auf politische Entscheidungsprozesse aus. Hier gelte der klare Grundsatz, „politischer Einfluß und politische Verantwortung müssen in jedem Fall zusammengehören.“
Abschließend betonte sie, der Änderungsantrag ziele auf eine systematische Übersicht, welche Ausschüsse welche Form der Mitwirkung haben. Auf dieser Grundlage könne man eine weitere Entscheidung treffen.
Hinweis: Zur Rede der Stadtverordneten Stehr (AfD) siehe Anlage 1.
Herr Noldus (AfD) sprach als nächster zur Vorlage der Verwaltung und zu einigen grundsätzlichen Dingen. Er erinnerte zunächst daran, daß in der Vorlage B/18/0437 vom 9. Februar die ACI-Vorsitzende Erdas für den Haupt- und Finanzausschuß aufgeführt war, obwohl in der ACI-Sitzung am 9. 12. 2025 dieser Platz nicht vergeben worden war. Man habe also den Rat manipuliert und belogen.
Jetzt gingen wieder sieben von acht Plätzen an Team Oberhausen; warum die SPD an der Liste grundsätzlichen festhalte?! Wahrscheinlich, weil die ACI-Vorsitzende und der ACI-Geschäftsführer beide sowohl Team Oberhausen als auch der SPD angehörten. Mit welcher inneren Berechtigung könne die ACI-Vorsitzende für alle Migranten sprechen, wenn sie es nicht schaffe, mit 21 gewählten ACI-Mitgliedern einen einheitlichen Wahlvorschlag zustande zu bringen.
Abschließend erläuterte er seinen im Ältestenrat vorgebrachten Kompromißvorschlag und kündigte die Zustimmung der Fraktion zum Änderungsantrag an.
Hinweis: Zur Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) siehe Anlage 2.
Daraufhin sprach Herr Prohl (SPD). Im Gegensatz zur Rede von Frau Stehr blieb er völlig substanzlos und stellte unwahre Behauptungen auf. Es lohnt nicht der Wiedergabe, aber einige Punkte müssen kurz beleuchtet werden.
Die von der AfD in der letzten Ratssitzung eingebrachten Vorwürfe seien allesamt widerlegt worden.
Es wurden in der Sitzung des 9. Februar keine Vorwürfe erhoben. Die Widerlegung existierte also nur in der Phantasie des Herrn Prohl. Die Verwaltung (das ist in diesem Falle der Beigeordnete Motschull) hat sich in jener Sitzung nicht zum Vortrag des Stadtv. Noldus geäußert, was zweifellos das Abstimmungsverhalten der CDU beeinflußt hat.
Dann gab es rechtliche Hinweise zur Vorlage an sich, die legitim waren und auch richtig waren. Die kamen nämlich von der CDU. Das sei gesagt, die Verwaltung hat die entsprechenden Hinweise übernommen und die entsprechende Vorlage korrigiert.
Die rechtlichen Hinweise sind in den Kleinen Anfragen der AfD K/18/0431 und 0433 vom 30. 1. bzw. 1. 2. 2026 thematisiert und in der Sitzung vom 9. 2. 2026 durch den Stadtv. Noldus angesprochen worden. Die Verwaltungsvorlage B/18/0597 enthielt übrigens die vierte Fassung der ACI-Vertreterliste.
Die SPD möchte, daß der ACI seine selbst gewählten Mitglieder entsendet, auch in Zukunft. Man wolle dem ACI nicht vorschreiben, wie er zu wählen habe. Der ACI, das hat die Verwaltung bestätigt, hat legitim gewählt und demokratisch gewählt. Die SPD respektiere dieses Ergebnis und verteidige das auch.
Niemand will dem ACI irgend etwas vorschreiben. Der ACI soll sich an die Gemeindeordnung halten, wie knapp vierhundert kommunale Gebietseinheiten in NRW auch. Die Wahl sachkundiger Einwohner nach § 58 Abs. 4 setzt zwingend die Wahlverfahren nach § 50 Abs. 3 voraus. Abgesehen davon: Wenn Ausschüsse nach dem Prinzip der Mehrheitswahl besetzt werden würden, säße kein einziger AfD-Vertreterin irgendeinem Ausschuß.
Der Änderungsantrag sei in keinster Form die Einladung an die AfD, den formulierten Kompromißvorschlag einzuführen.
Wir brauchen keine Einladung von Herrn Prohl und erwarten auch nicht, daß Herr Prohl Anliegen oder Vorschläge der AfD unterstützt.
Herr Karacelik (LINKE) war von alledem nicht überzeugt. Man habe im Ältestenrat über die Vorlage gesprochen und festgestellt, da könne man mitgehen (LINKE und SPD gemeint?!]. Die Verwaltungsvorlage sei korrigiert und die Zahl der Ausschüsse für sachkundige Einwohner auf neun reduziert worden.
Er verstehe den Änderungsantrag als indirekte Kritik, da er besage, ‚Verwaltung, du hast wieder nicht so richtig gearbeitet, wie wir haben wollten.‘ Auf einen Zwischenruf hin bekräftigte er diese Auslegung und stellte fest, der Änderungsantrag bedeute einen Auftrag an die Verwaltung, bis September 2026 einen „gesamten Überblick“ vorzulegen. Was sei denn nun mit der Teilnahme von ACI-Vertretern an Ausschußsitzungen?! Oder müßten sie erst mal draußen bleiben?
Der Oberbürgermeister erklärte er habe die Diskussion im Ältestenrat zwar als intensiv wahrgenommen, aber keine Einigung in der Sache gesehen. Hier liege nun ein Änderungsantrag vor, der über die B-Vorlage hinausgehe. Das sei nicht als Kritik an der Verwaltung zu verstehen, sondern Ausdruck der Idee, das Thema einer umfassenderen Betrachtung zu unterziehen. Und dann werde man über die Teilnahme von sachkundigen Einwohnern des ACI an Ausschußsitzungen entscheiden.
Frau Opitz (GRÜNE) war entsetzt, was da gerade geschah. Warum? Sie hatte offenbar aus der Rede der CDU-Fraktionsvorsitzenden Stehr herausgehört, daß auch die Beteiligung von Vertretern des Jungendparlamentes an den Ausschüssen einer Nachprüfung unterzogen werden sollte. Die seit Jahren übliche Praxis der Entsendung von Vertretern, die Idee der politischen Partizipation von Jugendlichen, werde nun in Frage gestellt.
Man könne dem Änderungsantrag daher nicht zustimmen. Ferner werde dort gesagt, daß die Prüfung bis September 2026 dauere. Das bedeute doch, daß ein Jahr lang gewählte Mitglieder des ACI nicht an den Ausschußsitzungen teilnehmen können. Auch das sei merkwürdig.
Herr Noldus (AfD) sprach Herrn Prohl auf dessen substanzlose Äußerungen an: Es täte ihm ja persönlich sehr leid, wenn die AfD Positionen vertritt, die nicht den persönlichen Vorurteilen des Herrn Prohl gegenüber der AfD entsprachen.
„Es gibt für uns eine simple Frage, die könnten Sie direkt hier beantworten. Wo bleibt die Teilhabe der von DIL und den Gerechten? Diese Frage, diese zentrale Frage der gleichberechtigten politischen Teilhabe an Ausschußarbeit, an kommunalpolitischer Arbeit, dieser zentralen Frage, weichen Sie aus.
Da können Sie sich auch mit Ihren Nachbarinnen unterhalten. Die Frage steht trotzdem im Raum.“
Herr Prohl zog es vor, sich wegzuducken. Das war auch besser so, denn er zeigte sich von der ganzen Thematik hoffnungslos überfordert.
Herr Benter (CDU) zeigte sich, wie übrigens schon im Ältestenrat, gut vorbereitet. Ohne überheblich zu wirken, erläuterte er, an Frau Opitz gewandt, den Sachverhalt.
Anmerkungen des Stadtv. Benter
Thema Jugendparlament. Das Beispiel sei im Ältestenrat genannt worden für die Praxis, mit unterschiedlichen Gremien unterschiedlich umzugehen. Das finde die CDU nicht gut. Es griffen die Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Rates. Aber die Vertreter des Jugendparlamentes seien Gäste; mehr nicht.
Beim ACI handelte es sich um sachkundige Einwohner; das sei etwas anderes. Diese dürfen im nichtöffentlichen Teil dabei sein. In anderen Ausschüssen seien mitunter auch Gäste, die eigentlich im nichtöffentlichen Teil gehen müßten, aber manchmal doch blieben. Wie gehe das?
Daher habe man gemeinsam mit der SPD die Verwaltung gebeten, einen Überblick zu geben, „wer wo sitzt, wieso, warum“. Es gehe nicht darum, Vertreter des Jugendparlamentes abzuziehen. Es gehe um eine einheitliche Grundlage und daß alle das gleiche Recht haben.
Im Hinblick auf die bisher geführte Debatte stellte Herr Benter klar, daß die Ausschüsse öffentlich tagen und jeder Bürger bzw. jedes vom ACI entsandte Mitglied dürfe daran teilnehmen. Es gehe letztendlich um den Rechtsstatus, der insbesondere den nichtöffentlichen Teil betreffe: Sachkundiger Einwohner, Gast oder Zuhörer?
Herr Prohl (SPD) meldete sich zu Wort und begründete unter Bezugnahme auf die von Frau Opitz (GRÜNE) zu Sitzungsbeginn gestellte Frage, warum es sich bei dem Änderungsantrag auch tatsächlich um einen solchen handelte. Die anderen Punkte habe Herr Benter gerade erwähnt und ausreichend behandelt.
Herr Karacelik (LINKE) beschwerte sich, daß man die ganze Zeit von politischer Partizipation gesprochen habe, aber die Mitglieder des ACI seien bis September 2026 nicht in den Ausschüssen vertreten; zumindest nicht mit beratenden Mitgliedern. ER wisse jetzt nicht, wer da jetzt die Ursache dafür sei, es sei ein Skandal, daß dem ACI ein Jahr nach den Kommunalwahlen diese Möglichkeit nicht gegeben wird.
Der Oberbürgermeister stellte richtig, daß hier eine Vorlage behandelt werde, in der von der Politik Dinge gefordert würden. Wenn die Politik bestimmte Forderungen erhebe, dann mache man das, müsse aber auch Bearbeitungszeiten in Rechnung stellen. Und was die Zeitrechnung ab September – die Kommunalwahl – angehe, so sei die umstrittene Vorlage dem Rat erstmals im Februar vorgelegt worden. Im September habe man jedenfalls im ACI nicht darüber entschieden.
Frau Opitz (GRÜNE) bedankte sich bei den Stadtverordneten Benter und Prohl für die Erläuterungen in der Sache. Sie reiche beiden gerne die Hand, würde gerne demokratisch mitarbeiten und dann würden zukünftig solche Irritationen vielleicht nicht auftreten. Dennoch werde man gegen den Änderungsantrag stimmen.
Frau Stehr (CDU) sprach das Schlußwort, indem sie die letzte Bemerkung aufgriff: Die Grüne Cross-Partei stimme also dagegen, weil der Änderungsantrag um 14.40 Uhr eingegangen war.
Es gebe. Mit Verlaub, Prozesse, welche eines intensiven Austausches bedürften. Der Oberbürgermeister habe im Ältestenrat allen auf den Weg mitgegeben, nochmals miteinander zu reden. Man habe um Verständnis für die Position geworben, welche die CDU bereits im Ältestenrat und auch im Vorfeld informell mitgeteilt hatte, warum man sich am 9. Februar so und nicht anders verhalten habe.
Das sei offenbar nicht überall angekommen und man habe nach der Sitzung des Ältestenrates für das gemeinsame Anliegen geworben: Nämlich daß Mitwirkung keiner Einzelfallentscheidung unterliegt und auch nicht wechselnden Mehrheiten, sondern daß die Ratsmitglieder als gewählte Vertreterinnen und Vertreter den Anspruch haben müßten, „daß Mitwirkung geregelt ist und eben nicht dem Zufall überlassen wird. Und genau das wollen wir. Und genau das haben wir als CDU-Fraktion von Anfang an gesagt.“
Der Rat beschloß den Änderungsantrag gegen die Stimmen von GRÜNEN, LINKEN und BSW.
Anlage 1:
Rede der Stadtverordneten Stehr (CDU) zu TOP 8 „Wahl von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern auf Vorschlag des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in die Gremien des Rates der Stadt (B/18/0597).“
Die von der Verwaltung heute erneut vorgelegte und mittlerweile Gott sei Dank auch korrigierte Beschlußfassung wirkt auf den ersten Blick wie eine Detailfrage, die sich um Organisation kümmert. Tatsächlich berührt sie aber eine grundsätzliche Frage unserer kommunalen Ordnung. Welche Rolle haben eigentlich unsere Ratsausschüsse und nach welchen Regeln wollen wir künftig zusätzliche Mitwirkungsrechte gestalten?
Lassen Sie mich eins vorweg sagen. Der Ausschuß für Chancengerechtigkeit und Integration ist ein wichtiges Gremium. Die schwarz-grüne Landesregierung hat das deutlich unterstrichen. Er ist politisch gewollt, er ist gesetzlich verankert und er leistet eine wichtige Arbeit für unsere Stadt. Auch deshalb müssen wir aus unserer CDU-Sicht zuverlässig klären, wie Mitwirkung in Ratsausschüssen eigentlich organisiert werden kann und wie sie organisiert werden soll.
Ausschüsse sind Arbeitsgremien des Rates. Sie dienen der fachlichen Beratung, sie dienen der Vorbereitung von Entscheidungen und einer geordneten politischen Willensbildung.
Und genau deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, ist es für uns wichtig, daß ihre Struktur klar definiert ist. Wer nimmt eigentlich teil? Wer wirkt eigentlich mit? Und in welcher Rolle geschieht das alles? Das ist auch Mitwirkung.
Es geht also keineswegs um die Frage, ob zusätzliche Perspektiven, sehr geehrte Damen und Herren, sinnvoll sind, weil sie das natürlich sind.
Es geht um die Frage, in welcher Form diese Perspektiven in Entscheidungsprozessen eingebunden werden können und sollen. Und genau das muß aus unserer Sicht bewußt gestaltet werden. Es darf eben nicht im Einzelfall entstehen.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt. Wer in Ratsausschüssen spricht, wer an Beratungen teilnimmt, wer Zugang zu nichtöffentlichen Informationen hat, übt Einfluß auf politische Entscheidungsprozesse aus. Und für uns gilt hier der klare Grundsatz, politischer Einfluß und politische Verantwortung müssen in jedem Fall zusammengehören.
Wenn wir also diese Frage des Ursprungsantrags heute nur für diesen einen Fall entscheiden würden, müssen wir uns konsequenterweise auch fragen, wie wir künftig mit ähnlichen Anliegen anderer Interessenvertretungen umgehen würden.
Was sagen wir zum Beispiel dem Beirat für Menschen mit Behinderung, dem Seniorenbeirat, dem Jugendparlament, den Gewerkschaften oder Wirtschaftsverbänden etc. pp.? Sie alle hätten Anliegen, die aus unserer Sicht jeweils gute Argumente liefern würden.
Und genau deshalb können wir eine solche Frage nicht von Fall zu Fall entscheiden. Genau deshalb brauchen wir klare Kriterien. Wir brauchen aus unserer Sicht eine Systematik, die am Ende des Tages belastbar ist und für alle gilt. Genau deshalb lautet die Frage, nach welchen Regeln Gruppen bzw. Interessenvertretungen mitwirken sollen und mitwirken können.
Klären wir das nicht, geraten wir in eine Situation, in der Beteiligung in Oberhausen nicht mehr nach nachvollziehbaren Regeln organisiert wird, sondern nach Einzelfallentscheidungen und nach wechselnden Mehrheiten.
Wir entscheiden heute eben keineswegs über eine organisatorische Detailfrage. Deshalb haben wir uns die Mühe gemacht, einen Änderungsantrag auf den Weg zu bringen, gemeinsam mit der SPD, der genau diesen Sachverhalt, den ich beschrieben habe, abbildet, der dem Anspruch gerecht wird, politische Arbeit zu sortieren und sie nicht im Chaos zur Verfügung zu stellen, Systematiken und Regeln zu finden.
Wir wünschen uns, daß die Verwaltung uns eine Übersicht zur Verfügung stellt, aus der hervorgeht, welche Ausschüsse haben welche Form von Mitwirkung und auf dieser Grundlage kann man dann weiter entscheiden, wie Mitwirkung aussehen wird. Wir werben für diesen Änderungsantrag und ich bedanke mich.
Anlage 2:
Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) zu TOP 8 „Wahl von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern auf Vorschlag des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in die Gremien des Rates der Stadt (B/18/0597).“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!
Am 9. Februar haben wir die Vorlage B/18/0437 beraten. Im Beschlußvorschlag hat es geheißen, der ACI schlage Mitglieder für einzelne Ausschüsse vor. In der Vorschlagsliste war die ACI-Vorsitzende Erdas als Vertreterin im Haupt- und Finanzausschuß aufgeführt. Allerdings hat der ACI in seiner Sitzung am 9. Dezember 2025 keinen Vertreter für den HFA gewählt.
Die Vorlage behauptete also eine Beschlußfassung, nämlich die HFA-Vertretung, die niemals erfolgt ist. Man hat sie, meine Damen und Herren Stadtverordneten, manipuliert und belogen.
Cui bono? Wem nutzt es?
Jetzt sollten Sie eigentlich über eine Liste befinden, die acht Ausschüsse bzw. acht Namen enthält. Sieben von acht Vertretern gehören Team Oberhausen an. UFFO hat einen Vertreter, während die Gerechten und der DIL überhaupt nicht berücksichtigt werden. Acht von 21 gewählten Mitgliedern des ACI werden also von der Ausschußarbeit ausgeschlossen.
Und gerade Sie von der SPD legen doch so großen Wert auf die politische Teilhabe von Migranten. Dann frage ich Sie, sind die Vertreter von der DIL, sind die Gerechten keine Migranten? Worin besteht denn für Sie der Unterschied?
Vielleicht liegt das Ganze auch einfach an folgenden Tatsachen. Sowohl der ACI-Geschäftsführer Telli als auch die ACI-Vorsitzende Erdas gehören der SPD an. Beide hatten oder haben zudem für Team Oberhausen kandidiert. Dagegen ist an und für sich nichts einzuwenden.
Aber es zeigt deutlich auf, wie hier die SPD eine als überparteilich gedachte Interessenvertretung aller Migranten für ihre parteipolitischen Interessen mißbraucht. Und umgekehrt muß sich die ACI-Vorsitzende fragen lassen, mit welcher inneren Berechtigung sie behauptet, für alle Migranten zu sprechen, wenn sie es noch nicht einmal schafft, unter 21 gewählten ACI-Mitgliedern einen einheitlichen Wahlvorschlag herbeizuführen. Im Gegenteil.
Die ACI-Führung hat das demokratische Mehrheitsprinzip mißbraucht, um die Rechte einer Minderheit, DIL und die Gerechten, zu mißachten. Und es ist genau dieser Mißbrauch, dem wir als AfD-Fraktion entgegen treten.
Ich habe letzte Woche im Ältestenrat einen Kompromißvorschlag vorgeschlagen.
Man legt nach dem Wahlverfahren des § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung die Zahl der Ausschußplätze für jede ACI-Fraktion fest. Damit wäre jede ACI-Fraktion nach Maßgabe ihrer Größe in den Ausschüssen vertreten, beziehungsweise an den Plätzen beteiligt. Und mit dieser Vorgabe hätten die gewählten ACI-Mitglieder die Aufgabe, einen einheitlichen Wahlvorschlag zu erstellen, der auch tatsächlich einen einheitlichen Wahlvorschlag darstellt.
Das sind die Gründe, weshalb wir den vorliegenden Antrag, den Wahlvorschlag ablehnen.
Ich habe am 9. Februar hier vorgeschlagen, die Angelegenheit an den Ältestenrat zu verweisen. Das ist geschehen, um einen Kompromiß zu ermöglichen.
Der Änderungsantrag, der hier eingebracht worden ist, eröffnet die Perspektive eines Kompromisses, die Möglichkeit; und deshalb stimmen wir diesem Änderungsantrag zu. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.