Die AfD-Bezirksfraktion Sterkrade hat weitere Anträge für die Sitzung am 10. September eingebracht. Ausgearbeitet wurden diese Anträge von J. Lange, dem Vorsitzenden der AfD-Bezirksfraktion. Von J. Lange / E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei:  20260904b_BV_Sterkrade_Antraege

Antrag Beethovenstraße A/18/1258

Anwohner haben berichtet, daß im Einmündungsbereich Beethovenstraße / Robert-Schumann-Weg eine unübersichtliche Verkehrssituation dadurch entsteht, daß im unmittelbaren Bereich der Straßenmündung parkende Autos die Einsicht in den Verkehr auf der Beethovenstraße erschwert wird.

Die Fachverwaltung wird gebeten, sich den Sachverhalt näher anzuschauen. Der SPD-Antrag, auf den der AfD-Änderungsantrag Bezug nimmt, ist in Teilen ungenau formuliert, wie der Bezirksvertreter Lange nach einer Ortsbegehung feststellte.

Antrag Displays A/18/1254

Die im Sterkrader Stadtbild anzutreffenden Dialogdisplays sind teilweise außer Betrieb (so Starenweg, Höhenweg, Weißensteinstraße). Die Verwaltung wird gebeten, die Funktionstüchtigkeit aller Displays zu überprüfen und defekte Geräte entweder zu reparieren oder abzubauen.

Antrag Hartmannstraße A/18/1257

Der Gehweg der Hartmannstraße ist teilweise zugewachsen. Hier soll ein angemessener Rückschnitt erfolgen.

Antrag Parksituation A/18/1255

Die Verwaltung soll versuchen, während der Bauarbeiten in der Sterkrader Innenstadt zusätzliche Parkmöglichkeiten zu schaffen. Der Antrag weist besonders auf den Großen Markt am Eugen-zur-Nieden-Ring und auf das ehemalige Kaufland-Parkhaus hin.

Hier hat die CDU im März 2026 bereits einen ähnlichen Antrag gestellt und die Verwaltung hat aktuell einen Bericht dazu (B/18/ vorgelegt. Die Einladung zur Sitzung der Bezirksvertretung und die Abfassung der AfD-Anträge am 1. und 2. September haben sich terminlich überschnitten, so daß der AfD-Antrag inhaltlich einer Überprüfung unterzogen wird.

Nachfolgend bringen wir die Anträge im Originalwortlaut.



Änderungsantrag A/18/1258 zur Drucksache A/18/1241

Änderungsantrag der AfD-Bezirksvertretung Sterkrade gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen zur Drucksache A/18/1241 Prüfung der Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen und Austausch eines Verkehrsschildes

Beschlußvorschlag

Die Bezirksvertretung Sterkrade möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,

1 mit welchen geeigneten Maßnahmen die Einhaltung des gesetzlichen Parkverbots im Einmündungsbereich Beethovenstraße / Robert-Schumann-Weg sichergestellt werden kann und ob eine zusätzliche optische Kennzeichnung des freizuhaltenden Bereichs jeweils fünf Meter vor und hinter der Einmündung sinnvoll und rechtlich zulässig ist; und

2 ob im Robert-Schumann-Weg Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen sind (hierzu soll nach Möglichkeit eine geeignete Geschwindigkeitsmessung bzw. Verkehrserhebung durchgeführt werden).

Das Ergebnis der Prüfung soll der Bezirksvertretung Sterkrade möglichst zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.

Begründung

Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig.

Bei dem Bereich Beethovenstraße / Robert-Schumann-Weg handelt es sich nach der örtlichen Verkehrssituation um eine Einmündung und nicht, wie in der Drucksache A/18/1241 dargestellt, um eine Kreuzung. Für die Anwendung des genannten Parkverbots ist diese Unterscheidung allerdings unerheblich, da § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO ausdrücklich sowohl Kreuzungen als auch Einmündungen erfaßt.

Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Radweg vorhanden wäre, würde sich der freizuhaltende Bereich vor der Kreuzung oder Einmündung gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO auf acht Meter erstrecken.

Vor diesem Hintergrund sollte zunächst sichergestellt werden, daß die bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben zum Freihalten des Einmündungsbereichs eingehalten werden. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob eine zusätzliche Kennzeichnung dazu beitragen kann, die Verkehrssituation übersichtlicher und sicherer zu gestalten.

Darüber hinaus sollte zunächst objektiv festgestellt werden, ob im Robert-Schumann-Weg tatsächlich in relevantem Umfang zu schnell gefahren wird, bevor bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung beschlossen werden.

Insbesondere sogenannte „Berliner Kissen“ oder vergleichbare Fahrbahnschwellen können beim Überfahren zusätzliche Geräuschemissionen verursachen. Zudem können solche baulichen Hindernisse Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst beeinträchtigen und insbesondere bei Patiententransporten nachteilig sein.

Eine Entscheidung über weitergehende bauliche Maßnahmen sollte daher erst auf Grundlage der festgestellten tatsächlichen Verkehrssituation und unter Abwägung möglicher Auswirkungen auf Anwohner sowie Feuerwehr und Rettungsdienst erfolgen.

Anlage zum Änderungsantrag zur Drucksache A/18/1241

Prüfung der Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen und Austausch eines Verkehrsschildes

Bild 1: Lageskizze zur Situation an der Straßenecke Beethovenstraße / Robert-Schumann-Weg mit ergänzenden Erläuterungen.

Antrag A/18/1254

Antrag der AfD-Bezirksfraktion Sterkrade gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Überprüfung der Dialogdisplays im Stadtbezirk Sterkrade

Beschlußvorschlag

Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt,

1. daß die Verwaltung sämtliche im Stadtbezirk Sterkrade vorhandenen Dialogdisplays im Hinblick auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft;

2. daß eine Überprüfung defekter Dialogdisplays im Hinblick auf eine technisch mögliche und wirtschaftlich vertretbare Instandsetzung erfolgt; und

3. daß geprüft wird, ggf. die unter 2 festgestellten Displays vollständig abzubauen, sofern eine Instandsetzung nicht in Betracht kommt.

Begründung

Nach aktuellem Kenntnisstand sind insbesondere die Dialogdisplays an folgenden Standorten außer Betrieb:

  • Starenweg

  • Höhenweg

  • Weißensteinstraße

Das Dialogdisplay am Starenweg befindet sich nach unseren Beobachtungen bereits seit mehreren Monaten in diesem Zustand.

Da inzwischen an mehreren Standorten Funktionsausfälle festgestellt wurden, erscheint es sinnvoll, nicht nur die bereits bekannten Geräte, sondern sämtliche Dialogdisplays im Stadtbezirk Sterkrade auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Dialogdisplays sollen Verkehrsteilnehmer unmittelbar auf ihre gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam machen und damit zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beitragen. Ein dauerhaft außer Betrieb befindliches Gerät kann diese Funktion nicht erfüllen.

Darüber hinaus hinterlassen über längere Zeit sichtbar defekte technische Einrichtungen im öffentlichen Straßenraum einen vermeidbar negativen Eindruck auf das Stadtbild. Funktionslose Geräte sollten daher nicht über Monate oder dauerhaft im öffentlichen Raum verbleiben.

Aus Sicht der AfD-Bezirksfraktion Sterkrade sollte deshalb eine vollständige Überprüfung der im Stadtbezirk vorhandenen Dialogdisplays erfolgen. Defekte Geräte sollten, soweit dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, repariert und wieder in Betrieb genommen werden. Andernfalls sollten sie abgebaut werden.



Antrag A/18/1257

Antrag der AfD-Bezirksfraktion Sterkrade gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Prüfung eines Rückschnitts des Bewuchses an der Hartmannstraße

Beschlußvorschlag

Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,

1. ob der stark in den Gehweg hineinragende Bewuchs an der Hartmannstraße, kurz vor der Kreuzung Kirchhellener Straße, zurückgeschnitten werden kann, so daß die ursprünglich vorgesehene Gehwegbreite wieder möglichst vollständig zur Verfügung steht; und

2. ob sich der betreffende Bewuchs auf städtischen oder privaten Grundstücken befindet und welche Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind, um eine ausreichende und sichere Nutzbarkeit des Gehweges wiederherzustellen.

Begründung:

Im genannten Bereich der Hartmannstraße ragt der seitliche Bewuchs mittlerweile erheblich in den Gehweg hinein. Wie die beigefügte Aufnahme zeigt, ist die tatsächlich nutzbare Breite des Gehweges dadurch deutlich eingeschränkt.

Dies kann insbesondere bei Begegnungsverkehr auf dem Gehweg sowie für Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen zu Behinderungen führen.

Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob und in welchem Umfang ein Rückschnitt erforderlich und möglich ist, um die uneingeschränkte und sichere Nutzung des Gehweges wieder zu gewährleisten.

Anlage zum Antrag Hartmannstraße


Bild 1: Blick auf die Hartmannstraße im Bereich kurz vor der Kreuzung Kirchhellener Straße.



Antrag A/18/1255

Antrag der AfD-Bezirksfraktion Sterkrade gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Temporäre Verbesserung der Parksituation in Sterkrade während des Umbaus der Bahnhofstraße

Beschlußvorschlag

Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt:

Die Stadtverwaltung wird gebeten,

1. wohlwollend zu prüfen, an welchen geeigneten Stellen aufgrund der Umbaumaßnahmen auf der Bahnhofstraße zusätzliche und temporär kostenfreie Parkmöglichkeiten geschaffen beziehungsweise bestehende Flächen hierfür genutzt werden können;

2. wohlwollend zu prüfen, ob die Flächen des Großen Marktes am Eugen-zur-Nieden-Ring außerhalb der Markt- und Veranstaltungszeiten vorübergehend als zusätzliche kostenfreie Parkflächen zur Verfügung gestellt werden können; und

3. wohlwollend zu prüfen, ob während der Dauer der Umbaumaßnahmen auf der Bahnhofstraße im ehemaligen Kaufland-Parkhaus eine kostenfreie Parkdauer von bis zu zwei Stunden ermöglicht werden kann.

Begründung

Die laufenden beziehungsweise anstehenden Umbaumaßnahmen auf der Bahnhofstraße stellen den Sterkrader Einzelhandel, die Gastronomie sowie deren Kunden vor zusätzliche Herausforderungen. Neben möglichen Einschränkungen bei der Erreichbarkeit können durch die Baumaßnahmen auch vorhandene Parkmöglichkeiten zeitweise entfallen oder schwerer erreichbar sein.

Gerade während einer länger andauernden Bauphase sollte deshalb alles Zumutbare unternommen werden, um die Erreichbarkeit der Sterkrader Innenstadt mit dem Pkw aufrechtzuerhalten und zusätzliche Belastungen für den örtlichen Einzelhandel zu vermeiden.

Der Große Markt am Eugen-zur-Nieden-Ring bietet möglicherweise außerhalb der Markt- und Veranstaltungszeiten Flächen, die zumindest zeitweise als zusätzlicher Parkraum genutzt werden könnten. Eine solche Nutzung sollte daher hinsichtlich ihrer rechtlichen und praktischen Umsetzbarkeit geprüft werden.

Darüber hinaus könnte eine zweistündige kostenfreie Nutzung des ehemaligen Kaufland-Parkhauses während der Bauphase einen zusätzlichen Anreiz schaffen, die Sterkrader Innenstadt trotz der Einschränkungen weiterhin aufzusuchen. Davon könnten insbesondere der örtliche Einzelhandel, die Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe profitieren.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen ausdrücklich auf die Dauer der Umbaumaßnahmen begrenzt sein und dazu beitragen, die negativen Auswirkungen der Baustelle auf die Sterkrader Innenstadt so gering wie möglich zu halten.