Die AfD-Oberhausen gibt ausdrücklich keine Wahlempfehlung zur Stichwahl der beiden Bewerber um das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Oberhausen ab.

Grundsätzlich motiviert die AfD im Hinblick auf mehr Bürgerbeteiligung immer zur Teilnahme an Wahlen. Die erschreckend niedrige Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl nehmen wir mit Besorgnis zur Kenntnis und sehen in ihr ein Indiz für zunehmendes Desinteresse und Misstrauen gegenüber dem Wahlsystem sowie den Institutionen, Parteien und Kandidaten an sich. Deshalb fordert die AfD auch eine verstärkte Bürgerbeteiligung nicht nur an Wahltagen zur Ergänzung der parlamentarischen Demokratie.

Empfehlungen für Stichwahlen betrachten wir grundsätzlich kritisch, weil wir der Kompetenz und Souveränität der Oberhausener Bürger vertrauen und Tendenzen des „betreuten Wählens“ auch unabhängig von den hier antretenden Kandidaten mit Skepsis betrachten.

In der nun gegebenen Situation disqualifizieren sich beide Bewerber durch ihre aktive Beteiligung an einer Politik der Ausgrenzung unserer Partei und unserer Kandidaten an öffentlichen Debatten nicht nur im Wahlkampf. Demokratie muß Meinungsvielfalt respektieren und lebt auch von einem Wettstreit der Argumente. Diesen Ansprüchen sind die in Frage kommenden OB-Bewerber in keiner Weise gerecht geworden, so daß wir erhebliche Zweifel daran haben, ob diese im Amt des Oberbürgermeisters der Verpflichtung, alle Oberhausener zu vertreten, gewachsen sind! Perspektivisch erhoffen sich der AfD-Kreisverband Oberhausen und die zukünftige AfD-Ratsfraktion, daß die Einsicht bei politischen und gesellschaftlichen Gruppen reift, Ausgrenzungshandlungen als destruktiv für eine zukünftige positive kommunale Entwicklung einzuordnen. Wir wiederholen auch in dieser Pressemitteilung unsere Dialogbereitschaft und bringen damit auch unseren Respekt gegenüber dem mündigem Bürger an der Wahlurne nicht nur bei der Stichwahl zum Ausdruck!

Oberhausen, den 17. September 2020

Jörg Lange (Pressereferent)