Kleine Anfrage an die Stadt Oberhausen zur Inanspruchnahme von Fahrdienstleistungen (Taxi-Fahrten) von Stadtverordneten aus Anlaß der Haupt- und Finanzausschußsitzung vom 8. 2. 2021 in der Luise-Albertz-Halle.

Weiterlesen: 20210316_11-21



Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. 11-21 vom 22. 2. 2021 von J. Lange.

Betr.: Nutzung von Fahrdienstleistungen.

Antwort der Stadtverwaltung vom 15. 3. 2021.

Frage 1:

Wer ist verantwortlich für die Entscheidung, Ausschußmitglieder auf der Rechnung der Stadtkasse und somit zu Lasten der Steuerzahler zu Taxifahrten (An- und Abreise) zwecks Sitzungsteilnahme einzuladen?

Antwort:

Die Regelung zur Erstattung von Fahrkosten ist eine Angelegenheit des Landes. Die Ent­scheidung, aufgrund der außergewöhnlichen Umstände auch die Fahrkosten per Taxifahrt zu übernehmen, hat der Unterzeichner getroffen.

 

Frage 2:

Aufgrund welcher rechtlichen Legitimation und unter welcher Begründung erfolgte die Ein­ladung?

Antwort:

Gemäß § 45 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erhalten Ratsmitglieder Entschädigungen. Demnach bestimmt das für Kommunales zuständige Ministerium die Fahrtkostenerstattung und den Ersatz von Auslagen neben der Aufwandsentschädigung durch Rechtsverordnung (Abs. 7). § 5 der Entschädigungsverordnung regelt, daß „Mitglie­dern kommunaler Vertretungen und Ausschüsse sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorste­hern […] die Fahrkosten, die ihnen durch Fahrten zum Sitzungsort und zurück entstehen, […], höchstens jedoch in Höhe der Kosten der Fahrten von der Wohnung zum Sitzungsort und zurück“ erstattet werden (Abs. 1). Abs. 2 führt weiter aus: „Die Mitglieder kommunaler Vertretungen haben Anspruch auf Ersatz ihrer Fahrkosten.“

Am Sitzungstag bestand im Oberhausener Stadtgebiet eine außergewöhnliche Situation: Nach Eisregen war so viel Schnee wie seit 2010 nicht mehr gefallen. Der Busverkehr der STOAG war, wie der gesamte öffentliche Nahverkehr im Ruhrgebiet, eingestellt. Der Indivi­dualverkehr war ebenfalls beträchtlich eingeschränkt. Daher wurde den Mandatsträgern ein Alternativangebot gemacht, um ihre Fahrt zum Sitzungsort und zurück durchzuführen und damit die Durchführung der Sitzung nicht zu gefährden.

 

Frage 3:

Welche, bzw. wie viele Ausschußmitglieder haben diese Einladung angenommen?

Antwort:

Auf der Hinfahrt haben sieben Mitglieder des Ausschusses und auf der Rückfahrt fünf Mit­glieder das Taxi genutzt.

 

Frage 4:

Wurde für die Nutzer des Angebots zusätzlich noch die Fahrtkostenerstattung zur Sit­zungsteilnahme gewährt?

Antwort:

Darüber hinaus wurden keine Fahrkosten geltend gemacht.

 

Frage 5:

Welche Gesamtkosten zu Lasten von Stadtkasse, bzw. Steuerzahler wurden für diese ge­nutzten Fahrdienste ermittelt?

Antwort:

Im Rahmen dieser Nutzung fielen zusätzliche Fahrkosten von insgesamt 201,48 EUR an. Diese Kosten stehen in keinerlei Verhältnis zu den Kosten, die angefallen waren, wenn die Sitzung nicht stattgefunden hätte, Beschlüsse nicht termingerecht getroffen worden wären und dafür ein neuer Sitzungstermin notwendig geworden wäre. Beispielsweise hätte der Haushaltsplan für das Jahr 2021 nicht wie geplant bei der Bezirksregierung eingereicht werden können. Weiterhin hätten einige Zustimmungen zu Leistungen von überplanmäßi­gen Haushaltsmitteln nicht bewilligt werden können. Nicht unerheblich wären darüber hin­aus die Stornierungskosten sowie die zusätzliche Miete für eine weitere Sitzung in der Lui­se-Albertz-Halle gewesen, die ein Mehrfaches der zusätzlichen Fahrkosten ausgemacht hatten. Insofern war die Entscheidung, die Fahrkosten per Taxi zu übernehmen, auch die wirtschaftlichere Vorgehensweise.