Gelegentlich beantwortet die Stadtverwaltung Oberhausen eine Anfrage der AfD-Ratsfraktion in Teilen ausweichend. Nun ließ sie eine Große Anfrage gar unbeantwortet. Wir lassen eine Pressemitteilung der Fraktion folgen. 

Text als pdf-Datei: 20200607_Grosse_Anfrage_Greensill_b

Die im Zuge der Insolvenz der Greensill-Bank durch unsere Fraktion formulierte Große Anfrage (siehe Anhang) hinterfragt das Verhältnis der Stadt Oberhausen zu Banken in bezug auf Vergangenheit und Gegenwart. Uns interessieren dabei Zinskonditionen, Anlage- und Kreditvolumen, sowie Ausfallabsicherungen der Stadt Oberhausen und ihrer Gesellschaften im Fall von Störungen bei Kredittilgungen. Denn wenn städtische Liquidität, auch zur Erfüllung von Gläubigeransprüchen, nur aus zusätzlicher Verschuldung entsteht, kann eine solche Vorgehensweise aus naheliegenden Gründen (Kreditfinanzierte Kreditbedienung) auf Dauer nicht praktikabel sein, weil hier die Kreditwürdigkeit immer fragwürdiger wird. Perspektivisch zielt deshalb unsere Fragestellung in Richtung eines Umschuldungskonzeptes mit einem Ausblick für zukünftige kommunale Handlungsfähigkeit durch Rückgewinnung finanzieller Selbständigkeit.

Die Stadt Oberhausen lehnt die Behandlung unserer, im Interesse der Oberhausener Bürger auch berechtigten Fragen in Form einer Großen Anfrage (nach § 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt) ab. Als Begründung benennt die Stadtkanzlei den Abs. 1 Satz 1 und bezieht sich dabei auf Angelegenheiten von „besonderer Bedeutung“ für Oberhausen.

Auch wenn der Anlaß „Greensill-Skandal“ hier Grundlage einer großen Anfrage unserer Fraktion sein mag, kann nicht der Anlaß oder die Motivation Basis der Anerkennung sein. Denn letztlich geht es um den in den Fragen zum Ausdruck gebrachten Inhalt.

Das hier angefragte Verhältnis zwischen Banken und der Stadt Oberhausen, unter benannten Rahmenbedingungen, stellt somit eine Angelegenheit unserer Stadt dar.

Es entsteht der Eindruck, daß hier eine Große Anfrage mit einem unangenehmen Thema etwas unauffälliger – nämlich über eine kleine Anfrage, die angeboten wurde – abgeräumt werden soll. Im Zuge unserer Forderungen nach verstärkter Transparenz für Oberhausener Bürger wäre eine wohlwollendere Entscheidung der Stadtverwaltung angemessen gewesen.

Oberhausen, den 7. 6. 2021

Für die AfD-Ratsfraktion Oberhausen/Rhld.

Wolfgang Kempkes

(Fraktionsvorsitzender)

 

Anlage: Der Wortlaut der Großen Anfrage vom 13. 3. 2021.

Wie aus den Medien zu entnehmen war, bahnt sich ein weiterer Finanzskandal in Deutschland an. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland titelte am 10. März 2021: „Greensill-Bank geschlossen: Etliche deutsche Städte könnten ihr Geld nie wieder sehen.“

Dies liegt daran, daß seit Oktober 2017 Kommunen nicht mehr von der freiwilligen Einlagensicherung privater Banken profitieren können. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bereits vor Wochen dem deutschen Ableger die Geschäftstätigkeit untersagt; zudem wurde Strafanzeige wegen Betruges gestellt. Da dieses Problem augenscheinlich viele Kommunen in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen betrifft (beispielsweise Monheim), stellt die AfD-Ratsfraktion Oberhausen/Rhld. folgende Fragen:

  1. Hatte oder hat die Stadt Oberhausen oder eine ihrer Gesellschaften Geld bei der Greensill-Bank oder einer anderen privaten Bank angelegt?

  2. a) Wenn ja, wer hat die Entscheidung dazu getroffen und auf welcher Grundlage? Gab es Vergleiche mit anderen Banken? Um welche Beträge, welcher Gesellschaften, bei welchen Banken handelt es sich? Welche Maßnahmen haben die Verwaltung und städtische Gesellschaften aufgrund der Insolvenz der Greensill-Bank getroffen?

    b) Wenn nein, wurde in der Vergangenheit durch die Verwaltung oder eine städtische Gesellschaft geprüft, ob Geld bei der Greensill-Bank oder einer anderen privaten Bank angelegt wird? Wenn ja, auf welcher Grundlage wurde sich gegen die Anlage bei der Greensill-Bank oder einer anderen privaten Bank entschieden? Welche Kriterien werden seitens der Verwaltung oder städtischer Gesellschaften generell bei einer möglichen Geldanlage bei einer Bank herangezogen?

  3. Bei welchen Banken hat die Stadt Oberhausen und ihre Gesellschaften Geld angelegt oder ist Kreditnehmer? Bitte schlüsseln Sie nach Bank, Zinskonditionen, Anlage- bzw. Kreditvolumen und Laufzeiten auf. Besteht für alle angelegten Gelder der Stadt und ihrer Gesellschaften die gesetzliche Einlagensicherung? Welche Ausfallabsicherungen bestehen für Kredite der Stadt und ihrer Gesellschaften?