In der Sitzung des Kulturausschusses am 8. 6. 2021 kamen zwei wichtige Themen zur Sprache, die Oberhausen noch auf absehbare Zeit beschäftigen werden. Es folgt ein Sitzungsbericht anhand eigener Aufzeichnungen (EN).
Der Text als pdf-Datei: 20210626_Kulturausschuss_20210608b
Die Kulturausschuß-Sitzung vom 8. 6. 2021
Vorbemerkung: Es handelt sich um eigene Aufzeichnungen, die unter Heranziehung weiterer Ausschußunterlagen und anderer öffentlich zugänglicher Quellen geprüft wurden (Erich Noldus).
Zu Beginn der Sitzung fragte der Vorsitzende Flore (SPD), ob Einwände dagegen bestünden, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 sowie 4 und 5 jeweils im Zusammenhang zu behandeln. Es erhob sich kein Widerspruch.
Bei TOP 1 „Kurzreport Non-formale und informelle Bildung im Jugendalter“ (M/17/0705-01) wurde bemängelt, daß der Bericht zur Jugendförderung nicht vorgelegen habe und er deshalb das nächste Mal behandelt werden sollte.
TOP 2/3 umfaßte den Bericht zum Europa-Palast. Der SPD-Sprecher Scherer kritisierte den Vorschlag der Verwaltung, wonach Fördergelder in Millionenhöhe rückzuerstatten seien. Herr Scherer bündelte seine Kritik in einige Fragen:
Zum Zeitplan des Konzeptes: Wieso dauerte die Verwirklichung der Planungen so lange, daß der Förderzeitraum überschritten und die Fördergelder zurückgezahlt werden müßten.
Bereits im März 2020 seien erhöhte Kosten festgestellt worden. Im September 2020 habe Herr Broß gefragt, was das denn bedeutete.
Herr Scherer fragte, wie Politik entscheiden könne, wenn sie keine Informationen bekäme. Warum hat man erst im April 2021 mit der Bezirksregierung über eine Verlängerung der Förderung gesprochen?
Warum habe man die Zeit nicht genutzt, um weitere Fördermittel zu akquirieren? Es gebe beispielsweise zusätzliche Fördermittel zur Schaffung barrierefreier Zugänge. Herr Scherer sprach noch einige Möglichkeiten an, wie man Fördermöglichkeiten hätte feststellen können.
Dann zitierte Herr Scherer aus der Verwaltungsvorlage, wonach die Bezirksregierung eine Verlängerung des Förderzeitraumes nicht von vornherein abgelehnt habe. Herr Scherer stellte fest, die zur Debatte stehende Förderung sei auf Bundesebene angesiedelt und laufe bis zum Jahre 2026?!
Herr Köster (LINKE) bemängelte an der Verwaltungsvorlage, dort stehe nicht drin, warum die Sache schiefgelaufen ist. Der hier zur Debatte stehende Vorfall sei symptomatisch dafür, wie man in Oberhausen mit Fördermitteln umgehe. Herr Köster fragte, die OGM stelle 80.000 Euro in Rechnung. Warum, wofür, mit welchen Stundensätzen?
Dann antwortete Herr Güldenzopf als Vertreter der Verwaltung. Das Problem bestehe darin, daß man mit einer Machbarkeitsstudie zu einer denkmalgeschützten Immobilie begonnen habe. Er ziehe die Lehre, daß man die Planungen noch mehr verdichten müsse, bevor man Anträge stellte. Hier sah er im Prinzip Planungsfehler in der Vorbereitung dergestalt, daß nicht genau genug geplant worden sei.
Zur Kostenentwicklung sei zu sagen, daß man verläßliche Planungen brauchte, um Kostenaufstellungen machen zu können. Man sei erst im letzten Jahr in ein Stadium der Planungen eingetreten, wo man eine solide Kostenaufstellung machen konnte. Die Kostenentwicklung war erst ab dem letzten Jahr abzusehen.
Dann stellte Herr Güldenzopf fest, man habe sorgfältig alle Fördermöglichkeiten geprüft. Es sei nicht möglich, mit Blick auf Herrn Scherers Argument der Fördermöglichkeiten für barrierefreie Zugänge, das Ganze zu filetieren. Er betonte unter Verwendung eines Zitates aus der Vorlage der Verwaltung, die Förderrichtlinien des Bundes ließen keine Verlängerung zu. Insgesamt gliedere sich die Fördersystematik in drei Ebenen – Kommune, Land, Bund. Bei der Beantragung und Gewährung von Fördermitteln handelte es sich um einen „verrechtlichten, stark formalisierten Ablauf“.
Für ihn sei die Lehre, daß man künftig sorgfältiger feststellen müsse, auf welcher Basis man sich künftig um Fördermittel bemühen solle.
Ferner sei herauszuarbeiten, wer für die Umsetzung (!) der Planungen verantwortlich sei. Wo sind die Ressourcen, um das leisten zu können? Ferner sei vorher abzuklären, mit welchen Eigentümern man es zu tun habe.
Herr Kalthoff ergänzte in bezug auf die 80.000 Euro, die OGM habe u.a. Juristen bezahlen müssen. Ferner gab Herr Kalthoff ein praktisches Beispiel. Während der Förderphase habe der Eigentümer gewechselt und man habe nicht gewußt, wer den Schlüssel hatte.
Im Europahaus war das oberste Stockwerk bewohnt. Damit falle das Gebäude unter die Hochhausverordnung. Als direkte Konsequenz draus ergab sich die Folge, daß es höhere Anforderungen an den Brandschutz des Gebäudes gab.
Dann habe das Projektvolumen eine gesetzlich vorgeschriebene europaweite Ausschreibung notwendig gemacht. Als Folge davon habe man ein Jahr bis zur Auftragsvergabe gebraucht.
Ein weiterer Sitzungsteilnehmer sprach von zusätzlichen Fördermöglichkeiten im Bereich „Sanierung kommunaler Einrichtungen in Kultur und Sport“.
Abschließend gab Herr Flore (SPD, Vorsitzender) eine Zusammenfassung. Bis vor einem halben Jahr sei die Politik so unterrichtet gewesen, daß das Projekt durchführbar sei. Herr Flore drückte seinen Wunsch aus, daß das Projekt fortgeführt werde. In der vorliegenden Form werde seiner Einschätzung nach der Rat der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen. Man möge doch seitens der Verwaltung die Vorlage ergänzen, damit der Rat zustimmen könne. Er deutet an, man könne ja nach weiteren Fördermöglichkeiten suchen. Danach meldeten sich mehrere Sitzungsteilnehmer zu Wort.
Der erste bemängelte, daß ihn dieser Projektverlauf ihn an das Thema Altenberg-Park erinnerte. In einer Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen sei damals gesagt worden: Wenn man unter Druck gerate, dann könne man bei einer Landesförderung sich um die Verlängerung des Förderzeitraumes bemühen.
Herr Hoff (FDP) übte eine allgemeine Kritik am Projektmanagement.
Herr Köster (LINKE) fand die Anregung der Verwaltung gut, das Projektmanagement zu verbessern. Wenn man merkte, daß man mit dem Eigentümer nicht klar komme, müsse man seitens der Stadt überlegen, die Immobilie zu kaufen.
Nach der Wortmeldung einer Teilnehmerin sprach Herr Gadde (GRÜNE). Er fragte nach Hinweisen der Verwaltung, ob man das Projekt komplett aufgebe oder ob man im Anschluß nach weiteren Fördermöglichkeiten suchte.
Herr Scherer (SPD) merkte an, die Vorlage würde in der Form, wie sie vorliege, „so nicht gehen“. Man müsse „die Perle des Südens“ retten und meldete dann Beratungsbedarf an.
Herr Güldenzopf nahm seitens der Verwaltung zu einzelnen Redebeiträgen Stellung. Inhaltlich referierte er Ergänzungen zu seiner ersten Wortmeldung. Hinsichtlich eines etwaigen Ankaufes der Immobilie merkte er an, diese Möglichkeit sei kurzzeitig erwogen worden. Aber es habe keine ernsthaften Überlegungen zu einem Ankauf durch die Stadt gegeben.
Abschließend ergriff Herr Flore (SPD) als Ausschußvorsitzender das Wort. Er wünsche sehr, daß das Projekt weitergehe. Der Rat müsse über diese Angelegenheit in der nächsten Sitzung entscheiden. Bis dahin möge die Verwaltung alle Möglichkeiten zur Fortsetzung des Projektes – explizit genannt die Suche nach neuen Fördermöglichkeiten – untersuchen.
Danach referierte Herr Buchloh Leiter des Kulturbüros) über die Verlagerung der städtischen Musikschule nach Sterkrade. Er stellte die erste Planstudie eines Architekturbüros vor und wußte in anschaulicher und überzeugender Weise die Vorzüge des geplanten Projektes darzustellen. Aus der Versammlung meldeten sich verschiedene Teilnehmer zu Wort und bedankten sich für diesen Vortrag und drückten dergestalt ihre uneingeschränkte Zustimmung zur Verlagerung aus.
Herr Tsalastras (SPD) erläuterte die finanziellen Aspekte. Die Gesamtkosten betrügen ca. 10 Mio. Euro, wovon zwei Drittel [oder ein Drittel?!] dadurch verursacht würden, daß das alte Sterkrader Rathaus unter Denkmalschutz stehe. Der Keller sei noch nicht untersucht worden; das könne erst dann geschehen, wenn das Gebäude vollkommen leer gezogen sei. Herr Tsalastras merkte an, das Projekt sei nur mit Fördermitteln durchführbar. Es gebe viele Möglichkeiten dazu; man müsse „dran bleiben“.
Die Versammlung zeigte sich allgemein erfreut, daß die Finanzierung offenbar kein Problem darstelle. Es gab einige Anmerkungen u. a. von Herrn Flore. Dieser merkte an, der Kellerbereich sei früher teilweise als Gefängnis genutzt worden. Die Bausubstanz dürfte daher sehr solide sein.
TOP 6: Unterstützung der lokalen Freizeit- und Tourismuswirtschaft während der Corona-Pandemie (B/17/0608-01): Es erfolgte eine Kenntnisnahme ohne Wortmeldung.
TOP 7: Änderungsantrag der CDU-Fraktion gem. §4 der Geschäftsordnung zur Drucksache B/17/0608-01: Unterstützung der lokalen Freizeit- und Tourismuswirtschaft während der Corona-Pandemie als A/17/0646-01: Es erfolgte eine Kenntnisnahme.
TOP 8: Zum Beschlußvorlag B/17/0529-01 betreffend die transportablen Bühne wurde lediglich festgestellt, daß hier eine alte, nicht mehr aktuelle Vorlage vorlag.
TOP 9: Der mündliche Bericht des Kulturdezernenten zum Kultursommer 2021 wurde mit allseitiger Freude aufgenommen.
TOP 10: Anträge auf regionale Kulturförderung des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) für das Jahr 2022 (M/17/0649-01): Es erfolgte eine Kenntnisnahme ohne Wortmeldung.
TOP 11: Digitalisierungskonzept für Oberhausener Kultureinrichtungen (M/17/0699-01): Der Sachstandsbericht zur Digitalisierung von Kultureinrichtungen wurde ohne Wortmeldung zur Kenntnis genommen.
TOP 12: Das Programm 2021/22 der Volkshochschule Oberhausen (M/17/0663-01) wurde zur Kenntnis genommen.
TOP 13: Bericht über Angebote zur Integration von Migrantinnen und Migranten im Arbeitsjahr 2020/2021 im Bert-Brecht-Bildungszentrum und Ausblick auf das Arbeitsjahr 2021/2022 (M/17/0664-01):
Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen. In einer Vorlage zu diesem TOP fand sich die bemerkenswerte Formulierung „Menschen mit mehr als einem Hintergrund“.
TOP 14 bis 16: Die Vorlagen B/17/0655-01 Heimatpreis, B/17/0685-01 Jugendförderpreis 2021 und B/17/0654-01 Zuschußantrag Kulturflur Sterkrade e.V. zum Sterkrader Lesesommer 2021 wurden einstimmig gebilligt.
TOP 17: Beim einstimmig gebilligten Zuschußantrag Opa Hausen-Comic (B/17/0662-01) enthielt sich der AfD-Vertreter der Stimme.
Zu den TOP 18 bis 22 liegen keine Anmerkungen vor.
Damit endete der öffentliche Teil.