Der Kulturausschuß ist wenig spektakulär. „Kultur“ ist kein Thema für die breite Öffentlichkeit und die Geldbeträge, um die es bei Bewilligungen geht, sind meistens überschaubar. Und außerdem: Wer möchte schon die Harmonie stören, wenn man über Zuschüsse abstimmt? (Von E. Noldus.)

Der Text als pdf-Datei: 20210920_Ku_20210915b

Ein typisches Beispiel ist der Zuschuß in Höhe von 2500 €, dem der Verein Gitarrissimo e. V. bewilligt worden ist; einstimmig ohne Enthaltungen. Mit der Einstimmigkeit (nicht: mit der Einmütigkeit) ist es vorbei, wenn es um AfD-Anträge geht. Wir meinen den Antrag A/17/1062-01, welcher vorsieht, am Denkmal „Berliner Bär“ eine erläuternde Hinweistafel aufzustellen. Dieser Antrag war bereits bei der vorangegangenen Anhörung in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen (am 8. September) ohne Debatte gegen die Stimmen der AfD abgelehnt worden. Über den Antrag selbst haben wir bereits berichtet:

https://afd-oberhausen.de/aktuelles/2021/09/afd-moechte-eine-informationstafel-im-berliner-park-errichten/

Nach dem Aufruf des Punktes in der Tagesordnung nahm Herr Noldus die Gelegenheit wahr, den Antrag in etwa zweieinhalbminütiger Rede zu begründen (siehe Anhang 1).

Nach der Begründung ergriff der Stadtkämmerer Herr Tsalastras das Wort und erklärte, daß die Stadtverwaltung die Aufstellung einer Hinweistafel bereits geplant habe. Man sei bereits in Gespräche mit der Unteren Denkmalbehörde eingetreten. Diese suche einen neuen Standort für das Denkmal. Erst wenn ein neuer Standort gefunden sei (man müsse u. a. ein Fundament legen), werde man eine Tafel anbringen.

Auf die Frage von Herrn Noldus, wann denn die Gespräche mit der Denkmalbehörde stattgefunden hätten, konnte Herr Tsalastras keinen Termin nennen, sondern wiederholte in leichter Abwandlung das bereits Gesagte. Er schloß mit der Bemerkung, der Antrag, sei somit hinfällig.

Herr Noldus hielt den Antrag aufrecht. Herr Tsalastras betonte nochmals, der Antrag sei doch im Prinzip hinfällig. Die Ausschußvorsitzende fragte Herrn Noldus, ob er den Antrag deshalb zurückziehen wollte. Dieser widersprach und bestand auf der Abstimmung über den Antrag so wie er in der Tagesordnung stand.

Bei einer Ja-Stimme wurde der Antrag ohne Enthaltungen einstimmig abgelehnt (Einmütigkeit ja, Einstimmigkeit nein). Eine Debatte fand natürlich nicht statt.

Wir bemerken hier das gleiche Manöver wie schon bei dem Antrag „Taxistände auf der Paul-Reusch-Straße“ (Bezirksvertretung Alt-Oberhausen 16. 6. 2021). Damals war es der Beigeordnete Motschull, der darauf hinwies, daß es die Taxistände dort bereits gebe. Die AfD-Vertreter zogen daraufhin den Antrag zurück, um danach festzustellen, daß noch nichts unternommen worden war (die Markierung der Taxistände wurde nachgeholt).

Wir haben also beim „Berliner Bär“ unwissentlich den Planungen der Verwaltung vorgegriffen! Auf jeden Fall behalten wir die Sache im Auge und sind gespannt, wie die Angelegenheit am 9. 11. 2021 im Stadtplanungsausschuß behandelt werden wird. Die Kartellparteien stimmen die Verwaltung nieder ….?!

Unter Punkt 9 der Tagesordnung folgte ein Bericht über gewährte Zuschüsse zu freien kulturellen Aktivitäten (M/17/1029-01). Insgesamt waren von den 51.000 € bereits 32.400 € bewilligt worden. Herr Tsalastras erläuterte den Bericht und äußerte sich in dem Sinne, daß nicht verausgabte Mittel zurückfließen würden. Herr Gadde (GRÜNE) lobte die Verwaltung für die gewährten Zuschüsse und fragte: „Wie kriegt man die 21.000 € noch weg?“ Herr Tsalastras versicherte, er werde Hilfestellung leisten, „um die Kohle wegzukriegen.“ Er werde „die Kulturschaffenden kreativ dabei unterstützen.“

Wir erlauben uns an dieser Stelle den Hinweis, daß es sich bei der Kohle, die es noch wegzukriegen gilt, um Steuergelder handelt.

Wie man Kohle sonst noch wegkriegt, zeigte sich beim Tagesordnungspunkt 11, wo es formal um eine halbe Stelle bei der Ludwiggalerie Oberhausen ging. Aus den begleitenden Erklärungen des Stadtkämmerers Tsalastras zur Vorlage B/17/1002-01 ging hervor, daß die Ludwiggalerie die größeren Kosten der Vollzeitstelle aus eigenen Mitteln abdecken werde. Im Jargon der Verwaltung sagt man, die Mehrkosten werden gegengerechnet.

Herr Noldus machte nun auf folgendes aufmerksam: Die Stelle ist zur Zeit mit 30 Wochenstunden und einem Bruttogehalt von 42.600 € pro Jahr ausgestattet. Die Vollzeitstelle (35 Stunden? Es wird nichts angegeben.) sieht 61.800 € bzw. (verbeamtet) 72.800 € Personalkosten vor. Warum soll man für eine geringfügig höhere Arbeitszeit 19.000 bzw. 29.000 € jährlich mehr ausgeben. Warum wird in der Vorlage eine höhere Qualifikation für die Vollzeitstelle angegeben (und damit der höhere Tarif begründet), wenn doch die bisherige Stelleninhaberin die Stelle weiter besetzt?

Letzteres hatte eine Vertreterin der Ludwiggalerie angemerkt. Diese legte weiter dar, daß es 2021 nur um 2.500 € Mehrausgaben gehe und danach nur um maximal 30.000 €. Herr Tsalastras sekundierte mit dem Argument der gegengerechneten Kosten. Diese als „Kompensation“ bezeichnete Rechnung haben wir der Verwaltungsvorlage entnommen und ist als Anhang 2 beigefügt.

Der Kulturausschuß ist, wie eingangs gesagt, wenig spektakulär und die Beträge, um die es geht, ebenfalls.

________________________

Nachtrag: In der Ratssitzung vom 20. September ist die Stelle der Vorlage B/17/1002-01 gegen die Stimmen der AfD bewilligt worden. Der Beigeordnete Jehn erklärte auf eine Nachfrage des Stadtverordneten Noldus, die Mehrausgaben seien gegengerechnet worden. Die höhere Tarifeinstufung sei aus rechtlichen Gründen notwendig. In der Sitzung des Kulturausschusses hatte man die Einstufung noch mit der angeblich notwendigen höheren Qualifikation (der gleichen Stelleninhaberin!) begründet.

Anhang 1: Begründung des Antrages A/17/1052-01 „Aufstellung einer Informationstafel beim Denkmal „Berliner Bär“ im Berliner Park“ im Kulturauschuß am 15. 9. 2021.

Am 17. Juni 1962 wurde das Denkmal „Berliner Bär“ eingeweiht.

Äußerer Anlaß war der Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 gewesen. Das Denkmal sollte Oberhausens Solidarität mit der geteilten ehemaligen Reichshauptstadt bekunden. Planung und Gestaltung zogen sich bis 1962 hin. Der 17. Juni – Jahrestag des Volksaufstandes von 1953 – wurde als Tag der Einweihung gewählt.

Die Oberbürgermeisterin Luise Albertz erklärte aus jenem Anlaß:

„Gerade und aufrecht, so wie der Berliner Bär vor uns steht, werden wir für die Selbstbestimmung des deutschen Volkes kämpfen.“

Man sieht an diesen Worten, wie sich die Bedeutung eines Denkmals im Laufe der Zeit ändert.

Die „Selbstbestimmung des deutschen Volkes“ ist durch die Wiedervereinigung verwirklicht worden. Dennoch hat der „Berliner Bär“ eine Bedeutung – nämlich als Erinnerung an jene Epoche der deutschen Geschichte, als die Teilung in zwei deutsche Staaten auf ewig festzustehen schien.

Um auch späteren Generationen geschichtlichen Wandel erfahrbar zu machen, soll eine Informationstafel am „Berliner Bären“ angebracht werden. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Antrag.

Danke!

Anhang 2: Kompensation der Mehrausgaben für die halbe Stelle laut Erläuterung in der Vorlage B/17/1002-01.

Kompensation

„Die Eigentumsverhältnisse des Gebäudes Schloss Oberhausen haben sich durch die Gründung des Eigenbetriebes SBO Servicebetriebe Oberhausen verändert. Bisher war das Gebäude im Eigentum der OGM GmbH und die Stadt war Mieterin. In der Ratssitzung vom 28.06.2021 (Drucksachen-Nr. B/17/0732-01) wurde aufgrund der Rekommunalisierung der OGM GmbH zum 01.01.2021 beschlossen, das Eigentum am Schloss Oberhausen rückwirkend zum 01.01.2021 auf den Eigenbetrieb SBO zu übertragen. In der Folge geht der Mietvertrag zwischen OGM und Stadt durch Konfusion unter, da Vermieterin und Mieterin die gleiche juristische Person sind. Mietzahlungen entfallen. Dafür übernimmt der städtische Haushalt die Abschreibungen und Zinsen für das Objekt.

Eine differenzierte Betrachtung der finanziellen Konsequenzen wurde im Nachgang vorgenommen. Dafür wurden die exakten Positionen für den bisherigen Mietaufwand, für die bei der OGM veranschlagten Sonderposten und das zu berücksichtigende Abschreibungsvolumen betrachtet; alle Daten wurden von der SBO am 12. Februar zur Verfügung gestellt.

Um den Effekt für den städtischen Haushalt deutlich zu machen ist folgende Berechnung angestellt worden (Anlage 1):

Die bisherige Mietverpflichtung entfällt zukünftig; ihre Höhe stellt die zugrundeliegende Obergrenze des Kostenrahmens dar (kalkulatorischen Miete). Davon werden die zukünftigen Abschreibungen in Abzug gebracht (AfA I und AfA II). Die Auflösung der bei der OGM bisher geführten Sonderposten ist den Belastungen gegenzurechnen.

Demnach ergibt sich bereits für das HHJ 2021 eine Wenigerausgabe in Höhe von rd. 13.800 €. Lediglich im HHJ 2022 kommt es zu Mehrkosten im Vergleich zur Miete in Höhe von rd. 21.300 €, da die Höhe des aufzulösenden Sonderpostens niedriger ist. Ab 2023 ist dann aufgrund des Wegfalls der linearen Abschreibung ein Konsolidierungspotential von rd. 96.200 € zu erwarten, welches ab 2026 korrekterweise ins Verhältnis zu einer deutlich verringerten kalkulatorischen Miete gesetzt werden muss; immerhin können dann in der Gesamtbetrachtung im städtischen Haushalt immer noch rd. 39.000 € eingespart werden.

Die entsprechenden Sachkosten werden auf das Personalkosten Budget umgebucht.“

__________

Hinweis: Anlage 1 der Darstellung ist hier nicht wiedergegeben.