Unspektakulär und routiniert verlief die Sitzung der Bezirksvertretung am 4. Mai unter der Leitung des Bezirksbürgermeisters Stenkamp. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20220506b_BV_Alt-OB_20220504

Zu Beginn stellte der AfD-Vertreter Mumm einen Antrag auf Nichtbefassung mit einem CDU-Antrag. In dem Antrag war irrtümlicherweise die CDU-Ratsfraktion – nicht die CDU-Bezirksfraktion – als Antragsteller genannt worden. Nach Ansicht der Sitzungsleitung handelte es sich um einen redaktionellen Fehler“, der überdies durch Einreichen eines verbesserten Antrages im Original vor Sitzungsbeginn ausgebessert worden sei. Allerdings war damit, so der Hinweis des Bezirksvertreters Mumm, die Einreichungsfrist nicht gewahrt worden. Es handelte sich nämlich nicht um eine Änderung im Text (die als Änderungsantrag auch noch in der Sitzung selbst hätte beantragt werden können), sondern um eine Änderung in der Form.

Auf Vorschlag des Bezirksbürgermeisters, dem Herr Mumm zustimmte, wurde über die Zulassung des fraglichen Antrages abgestimmt, die dann auch gebilligt wurde.

Unter Punkt 3 der Tagesordnung wurde jeweils einstimmig beschlossen:

  • ein Zuschuß an den Verein Knappeninitiative Oberhausen e. V. zur Durchführung des diesjährigen Stadtteilfestes im Knappenviertel;

  • ein Zuschuß an die Kulturgaststätte Gdanska für die Durchführung des 8. „Thanks to Jimmy Festivals“; und

  • die Fällung eines städtischen Baumes.

Im nächsten Punkt der Tagesordnung ging es um Anhörungen zu einem Bebauungsplan und zu Baumaßnahmen (Bebauungsplan Gesamtschule Knappenstraße, Kanalerneuerung Hansastraße).

Bei den drei Verwaltungsberichten unter Tagesordnungspunkt 5 kam es nur beim Sachstandsbericht zum Lärmschutz im Grafenbusch – einem CDU-Antrag – zu einer längeren Debatte über die zweckmäßigste Gestaltung der Lärmschutzwände. Abstimmungen in den TOP 4 und 5 fanden nicht statt.

Unter TOP 6 wurden die bis dahin eingebrachten Anträge abgehandelt. Zwei SPD-Anträge (Sachstandsbericht zum Aufbau eines Fahrradabstellanlagensystems mit integriertem Lastenradverleih für die Anwohner im Bismarckviertel; Sachstandsbericht über den aktuellen Stand der Maßnahmen/Teilmaßnahmen des Projekts Brückenschlag – dieser lag jetzt vor) betrafen die bei den Sozialdemokraten so beliebten Sachstandsberichte, in einem weiteren Antrag ging es um die Verbesserung der Verkehrssituation auf dem Radweg Bebelstraße. Alle Anträge wurden einstimmig beschlossen.

Ein CDU-Antrag – Querungshilfe im Kreuzungsbereich Hiberniastraße/Rehmer/FritzEickelen-Straße – wurde ohne Wortmeldung ebenfalls einstimmig angenommen. Ein Antrag war zu Sitzungsbeginn zurückgezogen worden. Der letzte Antrag – jener mit dem eingangs beschriebenen Formfehler – behandelte die Befestigung und Einrichtung einer absoluten Halteverbotszone im Annemarie-Renger-Weg (A/17/2037-01).

Herr Peter (CDU) entschuldigte sich für den Formfehler des Antrages und dankte den Anwesenden für dessen Zulassung. In der schriftlichen Begründung des Antrages, die Herr Peter in gekürzter Form vortrug, heißt es:

„Der Annemarie-Renger-Gehweg ist ein Zu- bzw. Abfahrtsweg zu dem dort befindlichen ASB-Seniorenzentrum. Wie auf den angehängten Bildern ersichtlich ist, wird der einseitige und unbefestigte Gehweg immer wieder von PKW-Fahrerinnen und -Fahrern zum Abstellen oder Parken ihrer Fahrzeuge genutzt, obwohl sich unmittelbar angrenzend eine ausgewiesene Parkplatzfläche befindet.

Der nicht befestigte Bürgersteig ist somit für die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenzentrums – die in vielen Fällen auf unterschiedliche Gehhilfen angewiesen sind – kaum oder nur sehr schlecht nutzbar. Oftmals bleibt daher nur das Ausweichen auf die Fahrbahn.“

Aus diesem Grunde wollte die CDU-Bezirksfraktion den Gehweg befestigen und ein absolutes Halteverbot einrichten lassen.

In der von fast allen Fraktionen bzw. Gruppen geführten Diskussion ergab es sich, daß die Situation nicht genau dem entsprach, was die Antragsbegründung behauptet hatte. Einmal wurde von den Bezirksvertretern verschiedentlich festgestellt, daß der Gehweg nicht in dem Maße, wie angenommen, genutzt wird. Herr Bruckhoff (BOB) wies unter anderem darauf hin, daß die gegenwärtige Parksituation den Besuchern des Altenheims zugute käme, Frau Küsters (LINKE) bemängelte den Zustand der Beleuchtung auch des erweiterten Bereiches. Seitens der Stadtverwaltung kam der Hinweis, daß es sich um einen Privatweg handelte, wodurch sich zusätzlicher Klärungsbedarf ergebe.

Als Folge der sachlich und konstruktiv geführten Diskussion stellte Herr Peter als Antragsteller den Änderungsantrag, daß es sich erstens nur um einen Prüfauftrag an die Verwaltung handeln sollte und zweitens sollte der Prüfauftrag untersuchen, wie unter Einbeziehung des angrenzenden Bereiches ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Beseitigung der festgestellten Problematik aussehen könnte. In dieser Form wurde der Antrag einstimmig beschlossen.

Diesem Beispiel konstruktiver Arbeit der Bezirksvertreter steht die Behandlung der beiden AfD-Anträge gegenüber. Der Antrag A/17/1978-01 wollte die Instandsetzung des Geländers am Aufgang zur Fußgängerbrücke im Bereich Ohrenfeld.

Herr Wolf begründete seitens der AfD den Antrag und wies auf einen vergleichbaren, früheren AfD-Antrag zur Knappenhalde hin. Auch damals sei es um die Sicherheit auf öffentlichen Wegen gegangen. Angesichts der destruktiven Haltung der Bezirksvertretung gegenüber sachlich begründeten AfD-Anträgen appellierte er an die Verwaltung, hier von selbst tätig zu werden. Sie solle sich nach der Abstimmung Gedanken machen. Es könne sein, daß Bürger stürzen könnten und dann müsse die Stadt für den Schaden aufkommen. Gegen die Stimmen der AfD wurde der Antrag abgelehnt.




Im zweiten Antrag (A/17/1979-01) ging es um die „Instandsetzung des städtischen Parkplatzes an der Buschhausener Straße/Duisburger Straße.“ Herr Wolf erläuterte, daß der Zustand des Parkplatzes es nicht erlaube, dort mit sauberen Schuhen herumzulaufen. Besonders bei feuchtem Wetter – im Herbst und Winter – komme man nur mit Gummistiefeln dort trockenen Fußes durch. Es sei notwendig, den Platz aufzuschütten und den Boden zu verdichten.




Der Dezernent Jehn wies darauf hin, daß es sich nicht um eine städtische Fläche handele. Vielmehr sei der Platz einer anliegenden Firma vermietet worden, die auch für den Zustand des Geländes verantwortlich sei. Daraufhin entschuldigte sich Herr Wolf für die Fehlinformation, die ihm Anwohner gegeben hätten. Er vertraue auf die Richtigkeit der Angaben des Dezernenten und ziehe den Antrag daher zurück.

Man sieht hier im Nachhinein eine Ungleichbehandlung der Problematik durch den Dezernenten Jehn. Hier gilt die Tatsache, daß es sich um privates Gelände handelt, als Grund, sich nicht zuständig zu erklären. Sicherlich hätte der AfD-Vertreter nachfragen können, wie man das Problem vielleicht praktisch lösen könne. Beim CDU-Antrag zum Annemarie-Renger-Weg hat man dann gesehen, wie man konstruktiv arbeiten kann.

Aber wir verstehen den Dezernenten insofern, als er keinen Grund hat, in bezug auf AfD-Anträge konstruktiv mitzuwirken. Schließlich hat die AfD-Ratsfraktion seiner Zeit im Falle einer erfolgten Abschiebung die Absetzung des Dezernenten Jehn gefordert, weil dieser nicht das moralische Rückgrat hatte, sich angesichts der haltlosen Angriffe der GRÜNEN und LINKEN auf das Ausländeramt wegen der Abschiebung vor seine Untergebenen zu stellen. Im Gegenteil, er besaß sogar die Instinktlosigkeit, in der betreffenden Ratssitzung dem von ihm geleiteten Bereich Versagen vorzuwerfen und „Gespräche“ anzukündigen.