In der Sitzung des Kulturausschusses am 24. 5. 2022 gab es bei zwei Tagesordnungspunkten Gesprächsbedarf: Digitalisierung der Kultureinrichtungen und Förderung des Afro Lights Festival am 29./30. Juli. Von E. Noldus.

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Eine juristische Spitzfindigkeit?!

Zu Beginn der Sitzung schlug der Ausschußvorsitzende Flore (SPD) Ergänzungen zur Tagesordnung vor, die gebilligt worden. Interessant war eine kurze Debatte zum TOP 4. In einer Dringlichkeitsentscheidung hatten der Oberbürgermeister und der kulturpolitische Sprecher der SPD Scherer am 21. April entschieden, das für den 1. Mai geplante Benefizkonzert für Saporoschje für den Fall zu geringer Einnahmen mit bis zu 2.500 € zu bezuschussen.

Da das Konzert ausgefallen war, schlug die CDU-Vertreterin Wolter vor, den TOP 4 (Vorlage B/17/2075-01) herauszunehmen. Der Kulturdezernent Tsalastras erläuterte seinen Vorschlag, das nicht zu tun: Er habe Rücksprache mit der Rechtsabteilung gehalten und denke, es sei besser, wenn der Kulturausschuß die Dringlichkeitsentscheidung nachträglich billigen würde, auch wenn wegen der nicht stattgefundenen Veranstaltung keine Gelder gezahlt werden würden. Es geschehe praktisch nichts, außer daß der Kulturausschuß nachträglich zustimme und die Dringlichkeitsentscheidung rechtssicher mache. Dieser Empfehlung folgte der Ausschuß später einstimmig.

Wo sind die Grenzen des Glasfaserausbaues?

Die nachfolgende Debatte kreiste um einen typischen SPD-Antrag: Allgemein und unverbindlich, als Prüfauftrag eine Art Hausaufgabe für die Stadtverwaltung – Hauptsache Antrag! Die CDU legte die Schwachstellen bloß…

Im ersten Punkt der Tagesordnung berichtete Herr van Benthem über den Fortschritt der Digitalisierung in Oberhausener Kultureinrichtungen (Vorlage M/17/2125-01). Im Zusammenhang damit wurde der unter TOP 10 aufgeführte SPD-Antrag A/17/2136-01 als Prüfauftrag an die Verwaltung zum „Anschluß von freien Kulturinstitutionen an das Glasfasernetz“ vorgezogen. In der Begründung hieß es lapidar, neben den städtischen Kultureinrichtungen arbeiteten „freie Kulturinstitute“ oft Hand in Hand mit den öffentlichen Institutionen und daher wäre eine Anbindung an das städtische Glasfasernetz wünschenswert.

Herr Scherer (SPD) begründete den Antrag und gab zu, daß natürlich die Finanzierung problematisch sei, aber man könne prüfen, wo durch Nutzung geplanter Erdarbeiten relativ billig Anschlüsse gelegt werden könnten. Die Stadt solle durch Zusammenarbeit zwischen Kulturbüro und IT-Abteilung die Sachlage prüfen, wie man möglichst kostensparend arbeiten könne.

Kulturdezernent Tsalastras erklärte, die Prüfung bestünde erst einmal darin, die privaten Anbieter unter den Kultureinrichtungen, die in eigenen Immobilien säßen, auszuscheiden. Es kämen nur städtische Immobilien in Betracht oder höchstens Immobilien, wo die städtische Nutzung durch langjährige Pachtverträge gesichert sei; darunter fielen neben den soziokulturellen Zentren auch soziokulturelle-Zentren-nahe Einrichtungen. Für private Anbieter in eigenen Immobilien käme ein Ausbau des Glasfasernetzes auf städtische Kosten nicht in Frage.

Frau Wolter (CDU) kritisierte, daß der Begriff „freie Kultureinrichtungen“ sehr weit gefaßt sei. Im Oberhausener Magazin „Kultur für alle, Kultur mit allen“ würden 48 Einrichtungen aufgezählt, und dazu 17 städtische. Man frage sich, wo die Grenze sei. Würde man alle Einrichtungen anschließen, wäre die Stadt finanziell überfordert. Für sie – Frau Wolter – verstehe sich der Anschluß der soziokulturellen Zentren von selbst.

Herr Scherer hakte ein und stellte fest, man habe in der SPD die gleiche Diskussion gehabt. Man könne nicht jeden freien Träger anschließen. Allerdings könne man doch, „wo eh gebuddelt wird“, noch zusätzliche Leitungen verlegen. Man müsse auch feststellen, welche Einrichtungen in Gebäuden arbeiteten, die von der Stadt unterhalten werden.

Frau Wolter bemerkte, der Antrag sei in der gestellten Form eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Man solle den Antrag neu stellen und den Kreis der Kultureinrichtungen genauer definieren. Es könne nicht sein, daß sich die Verwaltung selber frage, wo angeschlossen werde und wo nicht. Diese Vorgaben müsse schon der Antragsteller leisten.

Herr Tsalastras erklärte, der Prüfungsaufwand sei nicht so hoch, wie Frau Wolter ihn dargestellt habe. Man müsse Einrichtungen ausschließen, die der Stadt nicht gehörten. Das könne man durch eine relativ leichte Abfrage feststellen. Dann fielen ihm spontan drei Gebäude ein, die von der Stadt unterhalten werden und die Kultureinrichtungen beherbergten. Es blieben vielleicht „zwei Hände voll“, die man konkret prüfen müsse.

Nachdem Frau Wolter erklärte, die CDU stimme dem Antrag in der vorliegenden Form nicht zu, schlug Herr Gadde (GRÜNE) vor, daß sich der Prüfungsauftrag auf städtische Gebäude und solche, die langfristig von der Stadt gepachtet worden sind, beschränkte. In dieser Form gelangte der Antrag zur Abstimmung und wurde gegen die Stimme der AfD mit Mehrheit beschlossen.

Förderung ja – aber in welchem Umfang?

Eine umfangreiche Debatte rief der Zuschußantrag des Ausrichters Ensample für das Afro Lights Festival (B/17/2062-01) hervor. Die kritischen Rückfragen über die Höhe der Ausgaben, kamen nur von Frau Wolter (CDU) und Herrn Noldus (AfD).

Frau Wolter kritisierte namentlich die Ausgaben für die Festivalleitung (2 Personen für 2 Tage) in Höhe von 5.000 €: Es gebe hochwertige künstlerische Veranstaltungen, die vom Kulturausschuß gefördert worden seien. Sie denke da an die 4.000 € für den Künstlerförderverein oder die 3.000 € für Burg Vondern (siehe Vorlage M/17/2049-01 Zeilen 16 und 17). Dort sei die Leitung jeweils ehrenamtlich tätig gewesen. Daher sei die Frage wohl berechtigt, wieso hier für zwei Tage 5.000 € gezahlt werden. Sie würde gerne im Nachhinein erfahren, wie man diese Ausgabe begründen könne.

Aus der Debatte war ersichtlich, daß der Antragsteller keinen Arbeitsplan eingereicht hatte, mit denen diese Ausgabe hätte gerechtfertigt werden können.

Herr Noldus (AfD) wies auf folgende neuralgische Punkte hin:

  • Warum fordere der Anbieter rocko e. V. Zweimal 750 € Miete für Räumlichkeiten, die von der Stadt Oberhausen unterhalten würden (Vertrag mit dem Zentrum Altenberg aus dem Jahre 2016).

  • Der Stundenlohn von 25 € netto sei vielleicht für Techniker angemessen, aber nicht für Sicherheitspersonal, wo die üblichen Tarife bei ca. 14 € lägen.

  • Bei den Einnahmen würden drei Anträge mit zusammen 14.750 € aufgeführt, die zum Teil noch nicht einmal gestellt worden seien. Was geschehe bei einer Nichtbewilligung; würde der Kulturausschuß Nachforderungen bewilligen müssen?

  • Insgesamt ergebe sich der Eindruck vor allem im Hinblick auf die verschiedenen Personalkosten, daß die Ausgaben künstlich in die Höhe getrieben würden, damit die Differenz zu den geplanten Einnahmen möglichst groß ausfalle. Diese Differenz solle jetzt vom Kulturausschuß bewilligt werden.

Im Zusammenhang mit einigen anderen Aspekten nahm der Kulturdezernent zu den Fragen ungefähr wie folgt Stellung:

  • Die Stadt fördere nur, wenn die anderen Förderanträge gebilligt würden. Ohne Förderung gebe es auch von der Stadt kein Geld.

  • Die Eigenleistungen des Veranstalters seien nicht berechnet und daher nicht ausgewiesen worden.

  • Die Miete von rocko e. V. sei nicht zu hoch angesetzt und bewege sich im unteren Bereich. Was die Stundenlöhne angeht, so sehe er durchweg 25 €, was auch nicht zu hoch sei. Alles sei sehr moderat und angemessen.

Herr Tsalastras meinte abschließend, das Festival sei ein Angebot, welches in der Art neu sei und es stelle eine Ergänzung zu bestehenden Angeboten dar. Es diene dazu, die Afrikaner an die Stadtgesellschaft heranzuführen. Wenn die Veranstaltung ein Erfolg werde, könne man daran gehen, dieses neue Format dauerhaft im Kulturangebot zu verankern.

Die stärkere Verankerung der Wohnbevölkerung afrikanischer Herkunft im Kulturleben der Stadt wurde vom Ausschußvorsitzenden Flore (SPD) als Bereicherung bezeichnet. Herr Scherer (SPD) erklärte seinerseits, er wünsche dem Vorhaben alles Gute. Er freue sich sehr auf das zusätzliche kulturelle Angebot. Auch Herr Noldus bezeichnete gemeinsam mit Frau Wolter und Herrn Gadde (GRÜNE) im Hinblick auf das schnelle Anwachsen der schwarzen Bevölkerung die Förderung der afrikanischen Kultur als angemessen.

Mit Bezug auf die Diskussion, bei denen die Kostenfrage im Vordergrund gestanden hatte, meldete sich ein Ausschußteilnehmer und wies darauf hin, daß es Menschen gebe, die in der Kultur arbeiteten. Man könne keine Reichtümer erwerben, aber man müsse noch den Lebensunterhalt sichern. Für einen Techniker seien 25 € selbstausbeuterisch; er halte vielleicht 90 € für angemessen. Jeder, der mit Handwerkern zu tun habe, wisse, wie teuer diese seien. Auch die Künstler müssen Geld verdienen.

Herr Tsalastzras sekundierte: Die Corona-Krise habe gezeigt, daß wir vor völlig neuen Herausforderungen stehen. Unsere Vorstellungen,wie Kultur funktioniert, sei völlig veraltet. Künstler seien Menschen, die nicht nur kreativ seien, sondern diese müssen auch davon leben können, wenn sie Kunst machten. Sie seien dann keine Ehrenamtler. Die Kreativwirtschaft sei so aufgestellt. Diese Leute leben gerade am Existenzminimum. Corona habe deren Situation massiv verschärft, der ganze Kulturbetrieb sei zusammengebrochen usw.

Herr Janetzki (SPD) erklärte, er sei selber freier Veranstalter. Die Einnahmen aus der Förderung beinhalteten auch Eigenanteile [?!]. Jemand, der 5.500 € bekomme, behalte ja nicht das Geld komplett. Diese Summe sei nicht zu hoch; hier habe man ganz, ganz große Zurückhaltung geübt. Es folgten einige Erläuterungen ungefähr des Inhaltes daß auch „Veranstalter*innen“ ihre Ausgaben hätten oder Abgaben zu leisten.

Herr Scherer fand es befremdlich, daß es immer noch in der Kultur diese Diskussionen um den Aspekt der Wirtschaftlichkeit gebe und führte diesen Gedanken weiter aus.

Herr Noldus (AfD) merkte an, daß die Veranstaltung mit 200 Besuchern und 2.000 € an Eintrittsgeldern bei einem Gesamtbudget von 22.000 € rechne. Also seien 20.000 € von Fördermittelgebern aufzubringen; das heißt es handelte sich um Steuergelder. Man müsse, wenn die Kunst, die man ausübe, nicht angenommen wird, dann eben arbeiten gehen [allgemeines Geraune]. Thailändische Kulturfeste beispielsweise würden regelmäßig zu einem erheblichen Anteil von den Besuchern finanziert.

Frau Wolter erklärte sich bereit, dem Förderantrag zuzustimmen, wollte aber zukünftig mehr Transparenz bei den Ausgaben. Herr Gadde (GRÜNE) freute sich über die diversere Kultur. Es sei alles super. Der Kriterienkatalog in der Vorlage sei auch super. Nach einer weiteren Wortmeldung wurde die Förderung gegen die Stimme der AfD beschlossen.

Die Art und Weise, wie im Zusammenhang mit dem „bekannten Künstler“ Herrn Kwame Osei für eine zweitägige Veranstaltung in städtischen Räumlichkeiten 22.000 € Steuergelder angesetzt werden, verdient eine nähere Beleuchtung. Oberhausen finanziert das Zentrum Altenberg in mehrfacher Hinsicht. Der Förderantrag „Kulturrucksack“ fällt in die Zuständigkeit des Kulturbüros.

Das Angebot an den Veranstalter ensample hat seitens rocko e. V. Herr Kevin Kerndl als vertretungsberechtigter Vorstand abgegeben. Zu diesem gehören ferner Herr Ralf-Ingo Stöck, der seit Ende 2014 die jährlichen Förderanträge für die soziokulturellen Zentren an die Stadt Oberhausen richtet (Gesamtsumme bis Ende 2021 1,1 Mio. €) und die SPD-Landtagsabgeordnete (und Fraktionsvorsitzende der SPD-Ratsfraktion) Sonja Bongers.

Zum Schluß: „Entwicklungsplan“ und „Sängerin“.

Der SPD-Antrag der SPD-Fraktion „Bibliothekarischer Entwicklungsplan (A/17/2140-01)“ bezog sich laut Erläuterungen durch Herrn Scherer auf den CDU-Antrag A/17/1963-01 zur Überarbeitung des Schulbibliothekskonzeptes. Der CDU-Antrag habe gut gefallen und die SPD schlage daher eine Übertragung der Fragestellung auf die kommunalen Bibliotheken vor.

Frau Wolter wollte über den Antrag, dem ihre Fraktion gerne zustimme, entscheiden, obgleich die zuständige Sachbearbeiterin krankheitsbedingt fehlte. Herr Tsalastras machte auf die Zuständigkeitsordnung der Stadt aufmerksam. Der Rat sei das Beschlußgremium; hier sei nur eine Vorberatung möglich. Man müsse begrifflich in der Zuständigkeitsordnung unterscheiden zwischen „Entscheidung“ und „Zuständigkeit“. Es folgte sein Hinweis, die Fördermittel für die Bibliotheksentwicklung seien beim LVR beantragt (oder müssen noch beim LVR beantragt werden?!). Die Vorlage wurde einstimmig vorberaten.

Zum SPD-Antrag „Sicherung der Skulptur ‚die Sängerin‘“ (A/17/2133-01) gab es mehrere Wortmeldungen. Der Antragsteller hatte den Kulturausschuß als Beschlußgremium bezeichnet. Der Kulturdezernent erläuterte, daß für Denkmäler der Stadtplanungsausschuß, für Kunst im öffentlichen Raum der Kulturausschuß zuständig sei. Grundlage ist eine städtische Liste „Kunst im öffentlichen Raum“. Man werde sich um das Kunstwerk „Sängerin“ kümmern und in der nächsten Ausschußsitzung berichten.