Das Afro Light Festival findet nun doch statt; allerdings zeigt der Vorgang der Verlegung erneut die ganze Problematik einer dubiosen Systematik der Kulturförderung auf. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20220809b_Afro_Light_II

Einige Vorbemerkungen.

Es kommt vor, daß AfD-Anträge vor allem aus der Bezirksfraktion Alt-Oberhausen von den anderen Parteien in leicht modifizierter Form aufgegriffen und, als Eigenleistung präsentiert, durchgebracht werden. Die breite Masse läßt sich durch die tendenziöse WAZ-Berichterstattung verdummen, aber aufmerksame Zeitgenossen, die nicht immer der AfD nahe stehen, haben mehrfach diese Spielchen durchschaut.

Artikel auf dieser Seite haben manchmal die gleiche Wirkung. So hatte der Bericht über eine Kleine Anfrage, die auf einen der Pseudo-Vereine des Dachverbandes SOVAT e.V. hinwies, eine durchschlagende Wirkung.1 Die Verlinkung des Pseudo-Vereins „Kinderspielzeit e. V.“ führte auf eine Sexseite, was hektische Nachfragen der WAZ noch am gleichen Tage im Zentrum Altenberg auslöste.2

Der eigentliche Skandal waren nicht die entblößten Brüste und anderes mehr, sondern die gespielte Ahnungslosigkeit des Interviewpartners Ingo Stöck vom Zentrum Altenberg. Dieser behauptete, gerade wegen der Corona-Krise (!) habe man die Internetseite des Vereins nicht ständig prüfen können. Aber daß alle Welt sich in der Corona-Krise auf das Internet stürzte und man geradezu einen Digitalisierungsschub ausmachte, war wohl im Zentrum Altenberg nicht angekommen – und WAZ-Artikelschreiber Dominik Loth nahm auch eine nachfolgende Pressemitteilung der AfD-Fraktion nicht zum Anlaß, einmal etwas genauer in die Pseudo-Strukturen von SOVAT e.V. hinzuschauen.3

Afro Light Festival – jetzt am 27. August.

Unser Vorbericht über das Afro Light Festival, welches ursprünglich für den 29./30. Juli angesetzt war, hat offenbar ebenfalls einige Wirkungen entfaltet.4 Der Internetauftritt des Veranstalters Ensample hat inzwischen einige merkliche Verbesserungen erfahren. So führen die meisten Links zu den Portraits des Ensample-Teams nun tatsächlich zu den biographischen Informationen.5

Ferner findet man auf der Startseite einen Veranstaltungshinweis auf das Afro Light Festival 2022, welches nun am 27. 8. 2022 auf dem Saporoschje-Platz stattfindet. Insbesondere sind angekündigt:

  • Dance Workshops 27. 8. 2022 ab 12 Uhr;
  • Kids Workshops 27. 8. 2022 ab 11 Uhr.

Die WAZ bringt dazu einen ausführlichen Vorbericht mit dem Hinweis, „der international erfolgreiche Tänzer Kwame Osei bringt für das Gratis-Festival am 27. August Oberhausens afrikanische Gemeinden zusammen.“

Die Irreführung der WAZ-Leser durch Ralph Wilms beginnt schon mit dem Ausdruck „Gratis-Festival“. Aus dem Veranstaltungshinweis bei Ensample6 geht hervor, durch welche Kanäle Steuergelder in dieses Projekt fließen:

  • Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW,
  • Regionalverband Ruhr (RVR);
  • Kulturrucksack NRW;
  • Stadt Oberhausen.

Auf der „Einnahme-Seite“ stehen Kwame Osei, der Veranstalter Ensample und die Firma Holtkamp. Den Löwenanteil der Steuergelder kassieren Kwame Osei und der Veranstalter Ensample. Hinter dem Eintrag „Holtkamp media rental“ verbirgt sich die gleichnamige Firma, deren Geschäftsführer Christian Holtkamp aus Herne ist. Zusammen mit Adrian Dodot aus Herne führt er auch die Tochterfirma HD-WORX Eventproduction GmbH. Die Beteiligung am Afro Light Festival im Bereich Veranstaltungstechnik liegt insofern nahe, als Ensample und Holtkamp über langjährige Geschäftsbeziehungen verfügen.

So schön das „Tanzfest der Kulturen“ auch sein mag, so zweifelhaft sind die Methoden der angeblichen Kulturförderung, wie sie – nicht nur – in Oberhausen betrieben wird. Eine Akteneinsicht beim RVR am 4. August ergab, daß die LAG Tanz keine Fördergelder ausgeschüttet hat und Oberhausen seinen Beitrag gekürzt habe. Der Veranstalter hat Ende Juni/Anfang Juli angekündigt, daß die Veranstaltung wahrscheinlich nicht stattfinden könne und am 26. Juli die offizielle Änderungsanzeige vorgenommen.

Mit der Änderungsanzeige war ein neuer Kostenvoranschlag verbunden, der uns vorliegt, aber aus dem wir nicht zitieren wollen. Die angeblichen Kosten dieser nun eintägigen Veranstaltung sind allerdings ziemlich genau so hoch wie jene, die seinerzeit am 24. Mai in dem Antrag B/17/2062-01 im Kulturausschuß für eine zweitägige Veranstaltung veranschlagt waren.

Zum Verfahrensablauf.

Grundsätzlich werden bewilligte Fördergelder auf Abruf durch den Antragsteller ausgezahlt. Dann muß innerhalb von zwei Monaten das abgerufene Geld ausgegeben werden, worüber entsprechende Nachweise beizubringen sind. Sechs Monate nach dem „Projektende“ muß eine Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben eingereicht werden, die sich in der Form an den gestellten Antrag anlehnt. Verwendungsnachweise sind beizufügen; die Unterlagen sind auf Anforderung im Original beizubringen.

Zu den Verpflichtungen des Empfängers der Fördergelder (Steuergelder) gehören: Die Beachtung der Förderrichtlinien, die Einhaltung der „allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung NRW“, die vollständige Angabe aller weiteren beantragten bzw. bewilligten Förderungen, und die unverzügliche Mitteilungen von Änderungen.

Die Veranstaltung, wie sie jetzt stattfinden soll, ist zum zweiten Mal geändert worden, wenn man den Antrag B/17/22062-01 im Kulturausschuß als Ursprungsplan und den späteren RVR-Antrag als erste Änderung bezeichnet.

Dem Veranstalter Ensample sind diese Änderungen insoweit nicht anzulasten, als die Planung von der Finanzierung abhängig ist und die Zusage von Fördermitteln vorab nicht garantiert ist (hier beispielsweise ist die vorweggenommene Förderung durch die LAG Tanz nicht erfolgt). Im Gegenteil – man kann Ensample nach den erhaltenen Auskünften eine gesetzeskonforme Projektabwicklung bescheinigen.

Das Problem der Kontrolle im RVR…

Die Vertreterin der AfD im Kulturausschuß des RVR hat mehrfach erfolglos versucht, nähere Informationen über den Förderantrag von Ensample zum Afro Lights Festival zu erhalten. Im Gegenteil – diese Anfragen wurden in einem zum Teil aggressiven Ton abgewehrt. Erst ein Antrag auf Akteneinsicht führte zu einem Ergebnis; diese erfolgte am 4. August.

Im RVR-Kulturausschuß wurden am 19. 5. 2022 insgesamt 15 Förderanträge mit einem Gesamtvolumen über 100.000 € en bloc abgestimmt; eine Einzelabstimmung fand nicht statt. Der Antrag, mit dem Steuergelder in Höhe von 10.000 € ausgegeben wurden, ist als Anhang beigefügt.

Die Akteneinsicht hat ergeben, daß die in dem Antrag aufgeführte Bewertung vollständig (!) ist und folgende nichtssagende „Begründungen“ enthält:

„Das Projekt ist auf Teilhabe und Solidarität ausgerichtet und unterstützt die Sichtbarkeit von Künstler*innen. Es kooperiert mit dem Büro für Interkultur der Stadt Oberhausen auf Augenhöhe.“

Die freche Empfehlung der RVR-Verwaltung lautet, „nach eingehender Prüfung (!!) und unter Berücksichtigung der Förderkriterien, das Projekt mit 10.000 € zu fördern.“

Der RVR-Kulturausschuß hat nur die Funktion, die nach dem Prinzip der Rassentrennung (Stichwort „Interkultur“) erfolgende Subventionierung eines Pseudokulturbetriebes scheindemokratisch zu bemänteln. Dieses System funktioniert so lange, wie genügend Steuerzahler die kaum kontrollierbare Verwendung und Verschwendung ihrer Steuergelder durch ihr Votum bei Wahlen legitimieren.

… und im Kulturausschuß.

In der Sitzung des Kulturausschusses gab es kritische Anmerkungen der CDU-Vertreterin Wolter (5.000 € für die Veranstaltungsleitung seien ziemlich viel) und des AfD-Vertreters Noldus (Stundenlohn 25 € für eine Sicherheitskraft, 1500 € Miete für eine von der Stadt Oberhausen dem Anbieter rocko e.V. zur Verfügung gestellte Räumlichkeit).

Die beantragten 4814 € deckten die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen. Allerdings wurden willkürlich 2.000 € als Einnahmen angesetzt, den 6814 € hätte der Kulturausschuß aus seinem eigenen Etat sehr wahrscheinlich nicht einstimmig (ohne AfD) gebilligt.

Daß es sich um rein hypothetisch eingesetzte Zahlenwerte handelt, wird auch dadurch deutlich, daß für die am 27. August stattfindende Veranstaltung Kosten in fast gleicher Höhe angesetzt werden wie in dem Antrag (zwei Tage, Austragungsort Schlosserei im Zentrum Altenberg) an den Kulturausschuß.

Aus den dargestellten Verfahrensabläufen ist ersichtlich, daß nach einer getroffenen Entscheidung die finanziellen Vorgänge kaum einer Nachprüfung durch den Kulturausschuß zu unterziehen sind. Das ist vor allem dann problematisch, wenn – wie hier – eine Förderung unter Bedingungen gewährt wurde, die dann später nicht mehr gegeben sind.

Die Notwendigkeit einer stärkeren Kontrolle der Ausgaben ist auch von Frau Wolter betont worden. Nur unter dieser Bedingung – einer Kontrolle – hat die CDU zugestimmt.

Es bleibt abzuwarten, in welcher Form und in welchem Umfang der Kulturdezernent dem Wunsch der CDU nachkommt. Nach unserer persönlichen Ansicht wird nichts passieren, denn die Forderung Frau Wolters nach einer stärkeren Kontrolle ist nur eine Beruhigungspille für das eigene Gewissen, dem betreffenden Antrag doch zuzustimmen – und nichts zu unternehmen.

Anlage: Ensample-Antrag beim RVR.

2Inzwischen hinter einer Bezahlschranke verschwunden, um den Inhalt einer unabhängigen Prüfung durch Dritte zu entziehen: https://www.waz.de/staedte/oberhausen/internet-aerger-vereins-homepage-fuehrt-auf-dubiose-sex-seite-id235081167.html – eine beliebte Technik, um die tendenziöse Berichterstattung zu verschleiern. Die Datierung 13. 4. 2022 dort ist reine Fiktion.

5Siehe beispielsweise http://www.ensample.de/team-2/