Das Kulturbüro ist in der glücklichen Lage, von einem auf Harmonie bedachten Kulturausschuß „kontrolliert“ zu werden. Die Zeche zahlt der Steuerzahler. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20220831b_Kulturausgaben_Kontrolle

Aus den Anfragen des Stadtverordneten Noldus K/17/1805-01 (Antwort 1875-01) und K/17/1917-01 (Antwort 2033-01)1 gehen einige Aspekte hervor, welche die AfD-Fraktion jetzt zur Forderung veranlaßt, daß die soziokulturellen Zentren dem Kulturausschuß jeweils jährliche Rechenschaftsberichte vorlegen müssen.

SOVAT e.V. als Mieter des Zentrums Altenberg ist ein Dachverband von acht Vereinen, welche teilweise nur auf dem Papier existieren. Seit dem 1. 1. 2018 (bis April 2022) haben „Kinderspielzeit e.V.“ und die „Freie Musikschule Oberhausen e.V.“ keine von SOVAT bezuschußten Veranstaltungen durchgeführt. Der Link zu „Kinderspielzeit“ ist inzwischen entfernt worden, während er in dem Organigramm nach wie vor aufgeführt ist.2 Typisch Zentrum Altenberg: Steuergelder verschwenden – und nichts leisten:

Dazu paßt die minimalistische Internetpräsenz dieser beiden Pseudovereine. Ähnliches gilt für rocko e.V., wo einzig ein Link zu „Olgas Rock“ Pseudoaktivitäten vortäuscht. Bekanntlich hat dieser „Verein“, dessen Anliegen in der Förderung von Rockmusik in und aus Oberhausen besteht (Eigenwerbung), dem Veranstalter des Afro Light Festival, Ensample, ein Pseudoangebot gemacht, das als Begründung für einen Zuschuß des Kulturausschusses herhalten mußte (wir berichteten).

Der Verein KiTeV gehört seit 2017 zu den von der Stadt Oberhausen bezuschußten soziokulturellen Zentren, behauptete aber auf seiner Internetseite: „KiTeV erhält keinerlei öffentliche institutionelle Grundförderung und ist daher auf Spenden angewiesen.“

Auf die Frage, wie das Kulturbüro diesen Zwiespalt beurteilte, erfolgte die nichtssagende Antwort:

„Die soziokulturellen Zentren pflegen ihre social media Auftritte eigenverantwortlich. Die Stadt hat auf Inhalte oder Layout keinerlei Zugriff.“

Die mit 1,6 Milliarden Euro verschuldete Stadt leistet sich den Luxus von fünf (oder sechs?) soziokulturellen Zentren, welche jährlich mit mehreren hunderttausend Euro an Steuergeldern „wirtschaften“ und erklärt sich nicht zuständig…

KiTeV hat diese seit Anfang 2017 dort aufgestellte Behauptung auf seiner Internetseite entfernt, nachdem die Anfrage K/17/1805-01 darauf hingewiesen hatte.

In der Antwort K/17/1875-01 vom 25. 3. 2022 auf jene Kleine Anfrage hat das Kulturbüro dargelegt, daß die Bewilligung von Geldern nach Vorlage von Verwendungsnachweisen, die alljährlich inhaltlich und zahlenmäßig geprüft würden, erfolgt.

Die Anschlußfrage, wie die Prüfung in den Fällen, in denen SOVAT Gelder an die angeschlossenen Vereine weitergibt, erfolgt, wurde nicht bzw. ausweichend beantwortet. Eine weitere Anfrage K/17/1917-01 versuchte daher, genauere Aufschlüsse über die Förderrichtlinien und die Kontrolle der Ausgaben zu erhalten.

Entgegen den Wünschen des Kulturausschusses in der Sitzung vom 28. 1. 2020 (noch ganz ohne AfD-Beteiligung) wurden seitens der soziokulturellen Zentren in der Folgezeit keine Rechenschaftsberichte vorgelegt. Grund dafür ist die Tatsache, daß das Interesse der Parteienvertreter nicht so groß war, als daß dadurch ein entsprechender Antrag eingebracht worden wäre.

Die Frage nach den formalen Bedingungen für Verwendungsnachweise, wie sie das Kulturbüro für genügend erachtet, wurde mit Banalitäten abgetan:

„Welche Legaldefinition liegt dem Begriff „Verwendungsnachweis“ zugrunde und welche Vorgaben seitens des Kulturbüros haben die Antragsteller bei der Führung des Nachweises zu erfüllen? – Der Verwendungsnachweis hat die sachliche wie rechnerische zweckentsprechende Verwendung der Zuschussmittel zu belegen.“

Aus der nächsten Antwort war immerhin zu ersehen, daß der Stadtrat aus freien Stücken 150.000 € jährlich allein (!!) unter diesem Titel den biodeutschen Berufsarbeitslosen in den soziokulturellen Zentren zur Verfügung stellt:

„Auf welcher verwaltungsrechtlichen (gesetzlichen) Grundlage werden die Zuschüsse der Vorlage B/17/1528-01 [Antrag zur Förderung freier Kulturarbeit 2022] gewährt? – Die Mittel werden im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt und jährlich durch den Kulturausschuss bewilligt. Rechtliche Grundlage dafür ist die GO NRW.“

Als Gesamteindruck unserer Darlegungen kann man festhalten, daß die fünf (oder sechs; siehe weiter unten) soziokulturellen Zentren durch das Kulturbüro nicht angemessen überprüft werden. Aus diesem Grunde hat der Stadtverordnete Noldus den nachfolgenden Antrag A/17/2433-01 zur Beschlußfassung im Kulturausschuß am 6. September und zur Kenntnisnahme am 26. September im Rat der Stadt eingebracht:

„Der Kulturausschuß möge beschließen, daß ihm jährlich Rechenschaftsberichte der einzelnen soziokulturellen Zentren vorgelegt werden; und zwar zum 30. Juli eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr.

Von den 78 in der „Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren Nordrhein-Westfalen e.V (Soziokultur NRW)“ organisierten soziokulturellen Zentren in NRW sind fünf in Oberhausen beheimatet. Keine andere Stadt in NRW hat eine vergleichbare Zahl aufzuweisen.

Die Stadt Oberhausen wendet (einschließlich externer Fördergelder) jährlich erhebliche Mittel im mindestens sechsstelligen Bereich auf, um diese soziokulturellen Zentren und ihre Aktivitäten zu finanzieren. Die Finanzierung erfolgt entweder durch direkte Geldzuwendungen oder indirekt durch die Instandhaltung von Gebäuden, die den Zentren zur Nutzung überlassen werden (zum Beispiel SOVAT e.V. – Zentrum Altenberg).

Neben den städtischen Zuschüssen, die aus unterschiedlichen Sachkonten des städtischen Haushalts stammen, bilden Fördergelder aus Landesprogrammen usw. eine der Haupteinnahmequellen. Oftmals ist der Erhalt von Fördergeldern an die Erbringung eines Eigenanteils durch die Stadt Oberhausen oder an weitere Bedingungen geknüpft.

In der Sitzung des Kulturausschusses vom 28. 1. 2020 wurde die fehlende Transparenz bei der Verwendung der den soziokulturellen Zentren zufließenden Mittel bemängelt. Der Kulturdezernent erklärte laut Niederschrift, „dass die städtischen Fördergelder im Rahmen des Gesamtprogrammes der soziokulturellen Zentren verwendet werden. Die Zuschüsse der Stadt machen dabei nur einen vergleichsweise kleinen Teil zur Finanzierung der Programme aus. Die Zuordnung von konkreten Verwendungsnachweisen ist daher aufwendig. Er schlägt vor, dass ein jährlicher inhaltlicher Bericht über das Programm der soziokulturellen Zentren erstellt und dem Kulturausschuss vorgelegt wird.“

Die Stadt Oberhausen leistet sich den in NRW einmaligen Luxus von fünf soziokulturellen Zentren, die zuletzt städtische Zuschüsse für die freie Kulturarbeit in einer Gesamthöhe von 147597 € (B/17/1508-01) erhalten hat. In dieser Gesamtsumme sind 21191 € inbegriffen, welche die AWO unter diesem Titel erhalten hat, ohne daß die AWO Mitglied in der „Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren“ ist.

Daneben steht es den soziokulturellen Zentren bzw. den in SOVAT zusammengeschlossenen Vereinen frei, Zuschüsse beim Kulturausschuß direkt zu beantragen, soweit jene dessen Eigenetat entnommen werden.

Der Kulturdezernent hat selbst in der genannten Sitzung des Kulturausschusses vom 28. 1. 2020 festgestellt, daß die Fördersystematik undurchschaubar ist. Herr Buchloh hat als zuständiger Bereichsleiter erklärt, daß eine systematische Übersicht in Listenform sehr wohl möglich sei.

Es ist daher unerläßlich, daß dem Kulturausschuß (und damit auch dem Rat der Stadt) durch die Verpflichtung der soziokulturellen Zentren zur jährlichen Leistung von Rechenschaftsberichten die Möglichkeit gegeben wird, seiner Verpflichtung zur Kontrolle der Verwendung von Steuergeldern in mindestens sechsstelliger Höhe nachzukommen.

Die Rechenschaftsberichte sind so zu gestalten, daß sie den Anforderungen entsprechen, welche in den „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“ unter Punkt 6 (aktuelle Fassung) an sog. einfache Verwendungsnachweise gestellt werden.“


1Die Vorlagen sind im Bürgerinformationssystem der Stadtverwaltung unter den angegebenen Nummern (Stichwort: Textrecherche) abrufbar.