Die insgesamt fünfstündige Sitzung war geprägt von zahlreichen Redebeiträgen und intensiven Debatten. Zahlreiche neue Stellen in verschiedenen Bereichen, der „Brückenschlag“ und ein erfolgreicher Antrag der LINKEN waren die Kernthemen. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20220928b_Ratssitzung_20220926

Grundsätzliche Bemerkungen des Oberbürgermeisters.

Es ist schwierig, einen allgemeinen Eindruck von der Sitzung zu formulieren, da die Tagesordnung nicht nur umfangreich, sondern auch außerordentlich reichhaltig war, was die Inhalte anging. Zunächst gab es die traditionelle Rede des Oberbürgermeisters aus Anlaß der Einbringung des Haushaltsentwurfes für 2023. Im Gegensatz zur Rede des Stadtkämmerers, der sich naturgemäß den eher trockenen Zahlen widmen mußte, zeichnete sich die des Oberbürgermeisters durch ihren grundsätzlichen Charakter aus.

Der größte Teil befaßte sich mit Einzelfragen der Oberhausener Politik und stellte in gewissem Sinne auch einen Rechenschaftsbericht dar. Den vollständigen Wortlaut findet man als Anhang zum Sitzungsbericht im Bürgerinformationssystem der Stadtverwaltung. Aber im ersten Teil ging es um interessante Fragen, deren Kernpunkte wir nachfolgend wiedergeben, so wie sie uns während der Sitzung besonders auffielen:

Der Oberbürgermeister kündigt einige sehr grundsätzliche Bemerkungen an und erinnert an die Einbringung des Haushalts vor ziemlich genau einem Jahr. Damals habe sich niemand vorstellen können, daß es in Europa einen Krieg geben könnte. Durch den Krieg in der Ukraine sei eine Flüchtlingswelle ausgelöst worden. Die Hilfe für die Flüchtlinge sei von der Allgemeinheit in großem Maße geleistet worden, es seien Belastungen für die Bürger entstanden durch eine „multiple Krise“, da man die Corona-Krise noch hinzurechnen müsse. Vor diesem Hintergrund möchte er die Frage beantworten: Was ist die Aufgabe von Politik, Verwaltung und Staat?

1. Verantwortung übernehmen. Dafür sei man vom Wähler gewählt worden. Es sei „unsere Aufgabe“, gute Lösungen für Oberhausen, die die Menschen überzeugten, zu finden. Verantwortungsvoll sei Politik immer. Um so wichtiger sei es, daß man sich als Politiker der Verantwortung bewußt sei und entsprechend handelt. Man könne nicht „auf das Land“ oder „auf den Bund“ warten, sondern man müsse handeln.

2. Handeln: Es sei unsere Aufgabe, die Dinge zu analysieren und daraus Ziele abzuleiten. Ziele abzuleiten, um gegen die Krise anzuarbeiten. Es ist noch nicht abzusehen, wie lange die Krisenstäbe noch bestehen bleiben. An dieser Stelle wolle er deren Leitern, den Herren Jehn und Motschull danken. Insgesamt könne man sagen: In den letzten zwei Jahren habe die Verwaltung gezeigt, was in ihr stecke. Als erfolgreiche Änderungsprozesse seien besonders zu nennen die Gründung der SBO und die Restrukturierung der IT.

3. Zuversicht: Es sei eine wichtige Aufgabe der Politik, den Menschen Zuversicht zu vermitteln. Jammern allein über die Verhältnisse reicht nicht; damit vermittele man keine Zuversicht. Die Menschen machen sich Sorgen; diese seien die Corona-Krise und die Lage in der Ukraine, wo es um das Atomkraftwerk Saporischa gehe und vielleicht sogar um den Einsatz von Atomwaffen. Die Menschen fragten sich, ob das Geld reiche für die Energiepreiserhöhungen. Es sei vermessen zu denken, man könne in Oberhausen die Probleme allein lösen. Populismus sei nicht die richtige Antwort, Spalten paßt nicht. „Solidarität hat Tradition bei fast allen Vertretern im Rat.“

Nach einem Appell an die gemeinsame Bewältigung der Krisen folgen Anmerkungen zu kommunalpolitischen Themen und Problemen, um zum Schluß die Wichtigkeit von Förderprogrammen für die verschuldete Stadt Oberhausen zu betonen. Seine Forderung nach einer „Altschulden-Lösung“, da nur reiche Kommunen in der Lage seien, die Corona-Schulden über 50 Jahre abzutragen, fassen wir als Forderung nach einem allgemeinen Schuldenerlaß auf.

Danach folgte der Bericht des Stadtkämmerers Tsalastras (SPD), der im Bürgerinformationssystem zu finden ist.

Die Routine einer Ratssitzung.

Es ist in WAZ und NRZ üblich, sich in der Berichterstattung auf die Höhepunkte einer Ratssitzung zu beschränken. Das ist einerseits verständlich und gerechtfertigt, aber der Großteil einer Ratssitzung besteht aus Routinen, welche auch die AfD-Fraktion als systemischen Bestandteil zu akzeptieren gelernt hat. Wir listen diese Routineangelegenheiten unten auf. Die angefügten Vorlagennummern erlauben das Auffinden der kompletten Vorlage im Bürgerinformationssystem. Ohne Wortbeiträge einstimmig gebilligt wurden:

  • TOP 4 Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss (B/17/2284-01).
  • TOP 5 Nachwahl eines Mitgliedes des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Oberhausen (B/17/2296-01).
  • TOP 9 Auflösung der Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr GmbH (FWSRR) der EVO (B/17/2483-01).
  • TOP 10 Beteiligung der Stadt Oberhausen am Projektaufruf des Bundes / Ersatzneubau Solebad Vonderort (B/17/2520-01).
  • TOP 17 Spielraumentwicklungsplan der Stadt Oberhausen 2022-2025 (B/17/2164-01).
  • TOP 18 Maßnahmen zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2022/2023 (B/17/2459-01).
  • TOP 19 Mehrklassenbildung an der Heinrich-Böll-Gesamtschule ab dem Schuljahr 2022/2023 für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren (B/17/2453-01).

Gelegentlich nutzen AfD und LINKE diese Routineangelegenheiten dazu, durch abweichendes Stimmverhalten eigene Akzente zu setzen, ohne jedoch die Vorlageninhalte zum Gegenstand von Debatten zu machen. Dieses Mal gehörten dazu, mit Mehrheit gebilligt:

  • TOP 6 Stadtsparkasse Oberhausen – Jahresabschluss 2021 / Entlastung der Organe (B/17/2490-01) gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der LINKEN.
  • TOP 7 ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen (ASO) – Jahresabschlusses 2021 und Lagebericht 2021 (B/17/2400-01) bei Enthaltung der LINKEN.

In beiden (und vergleichbaren) Fällen ist übrigens § 31 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW zu beachten, wonach Mitwirkungsverbote greifen können, wenn ein Mandatsträger beispielsweise dem Aufsichtsrat angehört. In diesen Fällen gibt der Oberbürgermeister regelmäßig vor der Abstimmung einen entsprechenden Hinweis.

  • TOP 8 Jahresabschluß des Theaters Oberhausen 2020/2021 (B/17/2385-01) gegen die Stimmen der AfD.

Einstimmig und ohne Wortmeldungen gebilligt wurden außerplanmäßige Auszahlungen im Bereich Asylbewerber und ukrainische Flüchtlinge in den TOP 15 (B/17/2332-01), TOP 16 (B/17/2390-01) und TOP 22 ((B/17/2507-01) sowie im Bereich Schule/Bildung/Jugendliche in TOP 20 (B/17/2301-01) und TOP 21 (B/17/2381-01).

Bauvorhaben im Bereich Schule und Sport werden traditionell von breiten Mehrheiten getragen; desgleichen Maßnahmen im Bereich Infrastruktur, solange dabei Themen wie Klimaschutz und Verkehrswende nicht mitschwingen. Einstimmig ohne Wortmeldungen gebilligt wurde unter TOP 24 die Beteiligung der Stadt an einem Bundesprogramm u. a. zur Sportstättensanierung (B/17/2506-01).

Die Sanierung des Hallenbades Sterkrade (B/17/2517-01) unter TOP 30 und der Lehrschwimmbäder (B/17/2521-01) unter TOP 31 gehören hierhin. Ebenso die energetische Erneuerung der Lüftungsanlage an der Anne-Frank-Realschule (B/17/2480-01) unter TOP 32. Oftmals werden diese Baumaßnahmen durch speziell aufgelegte Förderprogramme der NRW-Landesregierung finanziell unterstützt oder sogar maßgeblich finanziert.

Manche Routineangelegenheiten entwickeln mitunter ein seltsames Eigenleben. In den Ratssitzungen der Vergangenheit waren Dringlichkeitsentscheidungen des Oberbürgermeisters zu verkaufsoffenen Sonntagen von den GRÜNEN, aber auch von der AfD verschiedentlich zum Anlaß für grundsätzliche Debatten erhoben worden. Im Kern ging es dabei um die Frage, wie weit ein Oberbürgermeister durch Dringlichkeitsentscheidungen in die Kompetenz des Rates eingreift.

Das Abstimmungsverhalten zur 8. bzw. 9. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022 (B/17/2535-01 und B/17/2542-01) in den TOP 25 und 26 bilden ein entferntes Echo jener vergangenen Redeschlachten. Gegen die Mehrheit stimmten bei der 8. Verordnung GRÜNE, AfD, LINKE und BOB, bei der 9. Verordnung AfD, LINKE und BOB.

Ein Thema für sich sind Routinen, die mit „Gleichstellung“ zu tun haben. In dieser Sitzung war es TOP 11 und der Gleichstellungsplan 2022 bis 2026 (B/17/2312-01), der die dann üblichen Reflexe auslöst. Jede Partei, die unbedingt meint, etwas dazu sagen zu müssen, schickt eine Vertreterin nach vorne, die eine Grundsatzrede zur Lage der Frauenförderung in Oberhausen hält. Keine Fehlstunden bei dieser Sonderveranstaltung weist Frau Opitz (GRÜNE) auf, die bei solchen Gelegenheiten alle rhetorischen Register zieht.

Umstrittene Gründerhilfe.

Über die Notwendigkeit, die Ansiedlung von Unternehmen zu fördern, besteht eine parteiübergreifende Übereinstimmung. Allerdings ist das Wie umstritten. Die in TOP 12 präsentierte Vorlage zur „Etablierung eines Gründerökosystems„ (B/17/2386-01) war in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19. September von SPD und GRÜNEN kritisiert worden. Beide wollten nur zustimmen, wenn die Verwaltung einen soliden Finanzierungsvorschlag vorbrachte (SPD) bzw. wenn die Finanzierung der Stelle auch nach dem Auslaufen der Förderung gesichert war (GRÜNE). Offenbar hatte die SPD ihre Forderung erfüllt gesehen, den in der Ratssitzung war seitens der SPD von den alten Einwänden nichts zu hören gewesen.1

Nicht ganz klar war dem Berichterstatter in dem Moment, ob die Verwaltung eine Art von Deckungszusage in Höhe von 80.000 € gemacht hatte, als der Oberbürgermeister die Vorlage aufrief:

Herr Blanke (GRÜNE) erklärt, er habe selten eine Vorlage so intensiv gelesen. Die GRÜNEN hätten durchaus Interesse an der Schaffung neuer Unternehmen und neuer Arbeitsplätze. Aber man werde der Vorlage nicht zustimmen. Vor wenigen Sekunden habe man erfahren, die Stadt wolle 80.000 € investieren. Man habe immer wieder von der CDU gehört, das Thema sei wichtig. Das ganze sei aber ein Feigenblattantrag. Warum wurde erst heute gesagt, wieviel Oberhausen dafür investieren kann? Dann fehle bei dem Antrag die Gegenfinanzierung. Damit sei das ein Blankoscheck für die Verwaltung. Drittens habe er den Eindruck, man wolle das Thema unbedingt besetzen im Blick auf den Haushalt. Die GRÜNEN hätten erhebliche Zweifel, was die benötigten Gelder angeht. 80.000 € erscheinen eher als Unterfinanzierung. Das was geplant ist, kann mit diesem Antrag nicht geleistet werden. Die GRÜNEN werden sich enthalten.

Herr Kempkes (AfD) hält eine Rede, in der er die ablehnende Haltung der AfD-Fraktion begründet. Sie zielt darauf ab, daß eine Wirtschaftsförderung nicht durch die Schaffung neuer Planstellen gelingt, sondern durch attraktive Standortfaktoren.

Herr Benter (CDU) vergleicht die Kosten dieser Vorlage mit dem Gesamthaushalt von 1 Milliarde € und wiederholt das vor einer Woche bereits von Frau Stehr vorgetragene Argument vom Finanzierungsvorbehalt in Punkt 2.

Von der AfD abgelehnt.

In dieser Sitzung lehnte die AfD relativ viele Vorlagen aus unterschiedlichen Motiven ab. Eine war die Laufstrecke entlang des Kanals, die bereits bei der Bewilligung durch die Ratsmehrheit am 22. 6. 2022 aus AfD-Sicht ein Luxusobjekt darstellte und deshalb abgelehnt worden war. Die Folge war ein in TOP 23 vorgelegtes außerplanmäßiges Zahlungsbudget in Höhe von 1 Mio. €. Auch jetzt war die AfD die einzige Fraktion, die dem Zahlungsbudget ihre Zustimmung versagte. Herr Kempkes hielt dazu eine kurze Rede, nachdem Herr Hoff (FDP) gefragt hatte, warum die Vorlage nicht in der Sondersitzung des Sportausschusses vorgelegt worden war.2

In TOP 29 ging es um die Bereitstellung zusätzlicher Gelder für den Umbau des Ratssaales (B/17/2505-01). Im Haupt- und Finanzausschuß hatte die AfD noch zugestimmt, war aber nach einer genauen Analyse der Umstände zu einer Änderung ihrer Haltung gelangt.

Grundsätzlich ist die AfD bereit, die Folgekosten einmal getroffener Entscheidungen mitzutragen und so der „normativen Kraft des Faktischen“ zu gehorchen. Aber diese uneigennützige Haltung wird nicht honoriert – wie man bekanntermaßen in der Politik nicht auf Dankbarkeit hoffen darf. Wenn allerdings die Kosten für den Umbau hauptsächlich durch die Selbstbedienungsmentalität der alten Ratsparteien explodiert sind und die bekannten Statikprobleme nur das Sahnehäubchen sind, gibt es seitens der AfD keinen Grund, irgendetwas mitzutragen. Herr Kempkes (AfD) begründete daher in einer kurzen Stellungnahme, warum sich seine Fraktion nicht an der Abstimmung beteiligen würde. Wir ergänzen: Etwaige Kritiker müssen sich ihre Mehrheiten eben selbst organisieren.

BOB-Vertreter Bruckhoff, der in der WAZ groß als derjenige vorgestellt worden war, der sich „als einziger“ im Haupt- und Finanzausschuß am 19. September beschwert hatte, stimmte damals wie auch in dieser Sitzung zu. Davon war allerdings in der Presse nichts zu lesen; und Herr Bruckhoff hatte wohl keinerlei Veranlassung gesehen, auf einen entsprechenden Hinweis zu dringen.

Unter TOP 33 „Bauleitplanung“ waren nur zwei Vorlagen gelistet. Die Vorlage B/17/2294-01 zum Bebauungsplan Vestische Straße / Gildenstraße wurde ohne Wortbeiträge einstimmig gebilligt. Beim Aufstellungsbeschluß zum Metronom-Theater (B/17/2425-01) stimmte die AfD dagegen. Die Festschreibung der Nutzung für Kunst und Kultur wird erst den Leerstand verewigen und dann Oberhausen ein weiteres soziokulturelles Zentrum bescheren…

Debatten um TOP 34 Berichte der Verwaltung.

Normalerweise sind die Wortmeldungen zu Verwaltungsberichten nicht gerade zahlreich. Standardmäßig werden sie ohne Wortmeldungen „zur Kenntnis“ genommen. Nach unserem Eindruck hat damit die Verwaltung formal gegenüber dem Rat ihrer Berichtspflicht genügt; dazu gibt es sicher irgendeinen Paragraphen in der Gemeindeordnung. Ob die Ratsvertreter (damit sind alle gemeint) auch den Inhalt der M-Vorlagen kennen, ist allerdings nicht gesagt. Die standardmäßige „Kenntnisnahme“ erfolgte bei:

  • TOP 34.4 Einrichtung eines „Smart-Hauses der offenen Tür“ in Sterkrade (M/17/2546-01).
  • TOP 34.5 Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen, Stand 30. 6. 2022 (M/17/2349-01).
  • TOP 34.6 2. Kenntnisnahme der vom Stadtkämmerer gemäß § 83 (2) Satz 1 GO NRW bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2022 (M/17/2487-01).
  • TOP 34.7 Controllingbericht zur Umsetzung von Investitionsmaßnahmen 2022 (M/17/2537-01).

Eine Ausnahme machte der Bericht „Mobilisierung von Wirtschaftsflächen in Oberhausen (M/17/2387-01)“ unter Punkt 1:

Herr Real (SPD) erklärt, die Vorlage sei im Stadtplanungsausschuß intensiv debattiert worden. Es sei sehr wichtig, Flächen zu entwickeln. Es stelle sich aber die Frage des Vorgehens: Wie fügen wir unterschiedliche Vorstellungen zusammen, so daß man in den Ratssitzungen ohne eine Flut von Änderungsanträgen auskomme? Der Oberbürgermeister schlägt vor, die planungspolitischen Sprecher zusammenzurufen, um strittige Fragen zu klären.

Herr Real (SPD) nennt einige konkrete Flächen, über deren Bewertung in den Fraktionen verschiedene Auffassungen bestünden. Der Oberbürgermeister kündigt daraufhin die Einladung der planungspolitischen Sprecher an.

Unter Punkt 2 ging es um die bei der SPD so beliebten „Mehrgenerationenwohnkomplexe“, die in der Stadtmitte Sterkrade und im Europa-Haus entstehen sollen (M/17/2545-01). Die Debatte verlief schwammig und ließ nur erkennen, daß niemand weiß, wie es mit dem Europa-Haus weitergeht:

Frau Bongers (SPD) macht einige Vorbemerkungen und kommt dann auf das in der Vorlage genannte Vorkaufsrecht zu sprechen, das „kryptisch“ sei: Dürfe oder könne die Stadt ein Vorkaufsrecht nicht ausnutzen? Die Vorlage komme „ein bißchen mutlos“ daher.

Herr Karacelik (LINKE) stellt in der ihm eigentümlichen Art eine Frage zum Europa-Haus.

Dezernent Motschull erklärt, das Vorkaufsrecht aus Gründen des Denkmalschutzes sei relativ neuen Datums und verweist auf § 31 des Denkmalschutzgesetzes NRW. Die Ausübung des Vorkaufsrechts sei möglich, wenn das Denkmal verfällt oder der Neueigentümer seinen Erhalt aus eigenen Mitteln nicht gewährleisten kann. Beides liege hier nicht vor, weshalb es kein Vorkaufsrecht gebe.

Herr Karacelik (LINKE) merkt an, daß der Eigentümer des Europa-Hauses wohl nichts sanieren werde.

Dezernent Motschull erläutert nochmals unter Bezug auf die Gesetzeslage, daß beim Europa-Haus die Voraussetzungen zur Ausübung des Vorkaufsrechtes nicht gegeben seien.

Herr Real (SPD) fragt nach dem weiteren Vorgehen.

Dezernent Jehn verweist auf einen Ratsbeschluß, wonach die Kaufoption und die Einrichtung eines sog. Mehrgenerationenhauses geprüft werden. Es ist ein Architekturbüro beauftragt worden, diese Prüfung vorzunehmen. Wenn eine Verknüpfung der beiden Bedingungen „Kauf plus Mehrgenerationenhaus“ möglich ist, werde die Stadt auf den Eigentümer zugehen.

Frau Bongers (SPD) bittet um weitere Erläuterungen zum § 31 Denkmalschutz NRW „nach der Sitzung“, was ihr zugesichert wird.

Kultur und ihre Kosten.

Der eindeutige Schwerpunkt bei den AfD-Redebeiträgen, die in dieser Sitzung recht zahlreich waren, lag im Bereich Kulturpolitik und -förderung. Unter TOP 13 befaßte sich der Stadtverordnete Noldus mit dem Förderantrag zum Bundesprogramm „KulturInvest“ – „Theater Oberhausen – Next Level nachhaltig“. (B/17/2395-01).

Das Förderprojekt sieht Gesamtausgaben in Höhe von 8,1 Mio. € in den Jahren 2022 bis 2025 vor. Der Eigenanteil Oberhausens beträgt 50 Prozent. Parallel dazu läuft bereits das 2021 begonnene Projekt „Theater ohne Grenzen“. Herr Noldus wies darauf hin, daß man hier das Geld für einen Klimaschutz geradezu verschleudere, während zeitgleich die Stadt einen Aufnahmestop für Frauen und Kinder aus der Ukraine auch mit den hohen Kosten begründete.3

Die Rede ist als Anlage 1 beigefügt. Nur die AfD stimmte gegen die Vorlage. Weitere Wortmeldungen gab es nicht.

Einen TOP weiter ging es um die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen für Investitionen im Theater Oberhausen (B/17/2378-01). Die Vorlage gibt die Vorgeschichte nur in Auszügen wieder, um zu verschleiern, wie sehr die Kosten tatsächlich den ursprünglich vorgesehenen Rahmen sprengen. Dabei sind die Planungskosten noch nicht berücksichtigt worden. Die wichtigsten Zahlen sind in der Rede des Herrn Noldus aufgeführt (siehe Anlage 2). Nur die AfD stimmte gegen die Vorlage. Weitere Wortmeldungen gab es nicht.

Nicht in den eigentlichen Kulturbereich gehört die unter TOP 27 von der Ratsmehrheit gegen die Stimmen der AfD beschlossene Neueinrichtung von zwei Stellen im Rahmen des Modellprojektes Smart Cities (B/17/2518-01). Die jährlichen Kosten von über 200.000 € Steuergeldern werden zu 90 Prozent gefördert, aber es ist das ausdrückliche Ziel, die beiden Stellen auch nach dem Ablauf des Förderzeitraumes von fünf Jahren beizubehalten.

Wenn man sich die Antragsprosa der Vorlage durchliest, bekommt man einen Eindruck von der grandiosen Nachlässigkeit, die den Umgang der Stadt Oberhausen mit den Steuergeldern der hart arbeitenden Bevölkerung auszeichnet. Die Rede von Herrn Noldus ist als Anlage 3 beigefügt. Nur die AfD stimmte gegen die Vorlage. Weitere Wortmeldungen gab es nicht.

Unter TOP 28 waren die Folgen der vom Kulturdezernenten Tsalastras (SPD) eifrig betriebenen Jagd nach Fördergeldern zu erkennen: Es ging um die Einrichtung einer Planstelle für das Fördermanagement im Kulturbereich (B/17/2373-01). Herr Noldus begründete in einer Rede die Ablehnung der Vorlage durch die AfD-Fraktion (siehe Anlage 4). Nur die AfD stimmte gegen die Vorlage. Weitere Wortmeldungen gab es nicht.

Gerangel um ein Bibliothekskonzept.

Etwas eigentümlich mutet das Gerangel zwischen CDU und SPD über ihre Anträge zum Schulbibliothekskonzept im Vorfeld der Ratssitzung an. Es hatte sich in den Ausschüssen abgezeichnet, daß der CDU-Antrag (A/17/2211-01) unter TOP 35.1 nicht mehrheitsfähig und bei einer Abstimmung dem SPD-Antrag (A17/2436-01) unter TOP 35.2 unterliegen würde. Der Ausweg bestand in der Einbringung eines Änderungsantrages zum SPD-Antrag durch die CDU (A/17/2582-01) unter TOP 35.2.1. Kurios: Beide Anträge wurden mehrheitlich angenommen, der alte CDU-Antrag hingegen fallen gelassen. Hier die Debatte:

Herr Scherer (SPD) begründet den SPD-Antrag damit, daß dem Konzept zur Bibliotheksentwicklung ein Dreiklang „Kultur – Soziales – Bildung“ zugrunde liege. Damit wolle man alle Menschen erreichen, unabhängig von Bildung, Herkunft usw. Moderne Bibliotheksarbeit bestünde nicht nur im Ausleihen von Büchern, sondern sei hochspezialisiert. Man wolle den konzeptionellen Rahmen dieser Arbeit zukunftssicher machen. Die Bibliotheken lieferten seit Jahren gute Arbeit. Mit diesem Antrag wolle man eine Bestandsaufnahme vornehmen. Dazu gehöre der Entwurf eines „Leitbildrahmens“, der die kulturelle Vielfalt bzw. kulturelle Megatrends überhaupt berücksichtigen müsse.

Frau Hausmann-Peters (CDU) erläutert den CDU-Änderungsantrag. Die inhaltlichen Grundlagen seien aufgrund eines Besuches der Schulbibliotheksstelle vor den Ferien erarbeitet worden. Es sei „uns wichtig, die Arbeit der Schulbibliotheksstelle herauszustellen.“ Diese Einrichtung gebe es in anderen Städten nur ganz selten. Durch die Stelle werden Fortbildungen durchgeführt und Veranstaltungen angeboten. Es sei wichtig, daß genügend Gelder bereitgestellt werden, damit diese wichtige Arbeit fortgesetzt werden könne. Mit zwei Dingen des SPD-Antrages gehe man nicht konform… Vor allen Dingen solle die schulbibliothekarische Arbeitsstelle keine weiteren Aufgaben übernehmen. Abschließend macht sie noch auf einen redaktionellen Fehler im Änderungsantrag aufmerksam, der zu korrigieren ist: Die Pluralform sei fehlerhaft, da es nur eine Stelle gebe.

Der Änderungsantrag A/17/2582-01 wird gegen die Stimmen von LINKEN und AfD angenommen.

Der SPD-Antrag A/17/2436-01 wird gegen die Stimmen der AfD angenommen.

Der Oberbürgermeister erklärt den CDU-Antrag A/17/2201-01 wegen der Annahme des Änderungsantrages für gegenstandslos!

Die Rettung der Kuhle.

Die LINKEN präsentierten unter TOP 35.3 ihren Antrag (A/17/2303-01) zur Errichtung eines Freibades , der in den Ausschüssen chancenlos gewesen war und auch hier nur von den LINKEN selbst bei Enthaltung von BOB befürwortet wurde.

Unter TOP 35.4 nahm der offensichtlich unsauber formulierte SPD-Antrag (siehe den Redebeitrag Blanke) auf Errichtung einer Sporthalle auf dem Gelände der städtischen Sportanlage Kuhle (A/17/2363-01) unter wohlwollender Mithilfe des Rates eine Klippe. Die Debatte wurde durch den Dezernenten Schmidt zu einem glücklichen Ende gebracht:

Herr Prohl (SPD) verweist auf die Begründung des Antrages selbst und bittet um Zustimmung.

Herr Blanke (GRÜNE) erklärt, die SPD habe vollkommen zu Recht den LINKE-Antrag zum Freibad deshalb abgelehnt, weil die Frage der Finanzierung darin nicht berücksichtigt worden sei. Es gelte aber nun „gleiches Recht für alle.“ Deshalb könne seine Fraktion diesem Antrag ebenfalls nicht zustimmen, weil es sich nicht um einen Prüfauftrag handele und ein Vorschlag zur Finanzierung ebenfalls fehle.

Herr Nakot (CDU) weist darauf hin, daß eine Halle gebraucht werde und begründet das mit Sachargumenten. Die Schlußfolgerung sei, daß nur ein Neubau in Frage komme. Aber die Frage der Finanzierung sei nicht geklärt. Er fordert die Verwaltung auf, die fragliche Angelegenheit zu prüfen; nicht nur im Hinblick auf die Finanzierung. Seltsam sei, daß der Vorsitzende der Hibernia den Antrag unterschrieben habe, die Idee sei aber vom TuS Alstaden aufgebracht worden.

Herr Karacelik (LINKE) beschwert sich über die Haltung der GRÜNEN. Diese machten es sich sehr einfach: Es sei kein Geld da, und deshalb sollten die Bürger auch nichts bekommen.

Frau Bongers (SPD) erläutert unter Bezugnahme auf Herrn Nakot, es sei an eine Machbarkeitsstudie und an eine Prüfung der Idee gedacht. Sie verweist darauf, daß es „vor Jahren“ einen Prüfauftrag in bezug auf Schwimmbäder gegeben habe; bis heute sei nichts dazu erfolgt.

Herr Blanke (GRÜNE) stellt klar, er lasse sich nicht von Herrn Karacelik (LINKE) das Wort im Munde verdrehen und nimmt unter Bezugnahme auf dessen Äußerungen eine Richtigstellung vor. Überhaupt gehöre zur seriösen Politik ein Finanzierungsvorschlag.

Herr Hoff (FDP) meldet sich zu Worte; er habe den Antrag als Prüfauftrag verstanden.

Dezernent Schmidt faßt die Sachlage zusammen: Man habe „Gespräche mit der Kuhle“ geführt. Daraus ergebe sich erstens eine Darstellung der Bedarfssituation. Zweitens werde man auf dieser Grundlage eine Vorlage erstellen und zur Entscheidung vorlegen. Drittens fasse die Verwaltung die Debatte als Auftrag auf, die Machbarkeit und die Kosten des Vorhabens zu prüfen.

In diesem Sinne (als Prüfauftrag) wird der Antrag einstimmig beschlossen.

Peinliche Momente bei den AfD-Anträgen.

Die Selbstblockade der selbsternannten „demokratischen Parteien“ bei der Befassung mit AfD-Anträgen führt manchmal zu seltsamen Momenten. Die Fraktion hatte die Freibad-Debatte zum Anlaß genommen, einen Prüfauftrag über die Errichtung eines Freibades einzubringen (A/17/2479-01 unter TOP 35.5).

Herr Kempkes (AfD) begründete den Antrag und sprach im Verlaufe seines Redebeitrages Herrn Hoff (FDP) unter Bezugnahme auf dessen Äußerungen in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses4 und Herrn Blanke (GRÜNE) mit Verweis auf seine aktuellen Redebeiträge zu den letzten Punkten der Tagesordnung an.

Trotz der zahlreichen Bekundungen von Vertretern aller Parteien in der Presse über die Wünschbarkeit eines Freibades und dem Hinweis mit Blick auf den LINKE-Antrag, einem Prüfauftrag hätte man sicher zugestimmt, wurde der AfD-Antrag abgelehnt.

Unter TOP 35.6 machte Herr Noldus den Rat mit einem im Kulturausschuß abgelehnten AfD-Antrag (A/17/2433-01) bekannt; den verwaltungsrechtlichen Hintergrund haben wir bereits verschiedentlich erörtert. Es ging um die jährliche Abgabe von Rechenschaftsberichten über die Tätigkeit der soziokulturellen Zentren.

Herr Noldus begründete die sachliche Notwendigkeit der jährlichen Abgabe von Rechenschaftsberichten der fünf soziokulturellen Zentren, die durch Mittelzuweisungen aus verschiedenen Quellen über Gelder in Millionenhöhe verfügen. Die Rede ist als Anlage 5 beigefügt.

Wortmeldungen blieben aus; eine Abstimmung erfolgte naturgemäß nicht.

Unter TOP 35.7 hatte die AfD einen Antrag auf eigene Umbesetzungen im Stadtplanungsausschuß (U. Lindackers) und im Integrationsrat (E. Noldus für W. Kempkes) gestellt (A/17/2465-01). Eine Ablehnung wäre juristisch heikel, weshalb Umbesetzungsanträge durchgewunken werden.

Nach der Abfrage der Ja-Stimmen (vier) stellte der Oberbürgermeister die Frage nach einer Enthaltung, bei der man keine Handzeichen, wohl aber hier und da ein unsicheres Zucken in der Rechten bemerken konnte. Daraufhin stellte der Oberbürgermeister die Annahme fest.

Ein gleichartiger FDP-Antrag zur Umbesetzung unter TOP 35.10 (A/17/2549-01) wurde hingegen einstimmig – selbstverständlich unter Einschluß der AfD-Fraktion angenommen.

Ein Kompensationsgeschäft?

TOP Unter 35.8 lief der SPD-Antrag über die Einrichtung einer kommunalen Ausbildungsfirma (A/17/2526-01). Herr Prohl (SPD) gab seitens seiner Fraktion Antworten auf einige Fragen, die in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19. September aufgeworfen worden waren.5 Herr Lange (AfD) begründete in seiner Rede die ablehnende Haltung seiner Fraktion (Anlage 6):

Frau Stehr (CDU) meldet sich zu Wort und kündigt an, dem Antrag zustimmen zu wollen. Sie verweist auf die Haltung der CDU zu den „Joblingen“ und nennt die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ein gemeinsames Anliegen.

Herr Prohl (SPD) nimmt den Hinweis auf die „Joblinge“ zur Kenntnis und freut sich auf die Zustimmung der CDU.6

Der Antrag wurde gegen die Stimmen der AfD angenommen.

Die „Brückenschlag-Debatte“.

Vorbemerkung: „Brückenschlag“ ist ein 2016/17 verabschiedetes und begonnenes Vorhaben, mit etwa 45 Millionen € die Innenstadt und Lirich zu modernisieren. Ende 2018 wurde ein spezielles Stadtteilmanagement eingerichtet. Die Informationslage zu dem Bearbeitungsstand verschiedener Teilprojekte ist notorisch schlecht und Gegenstand zahlreicher, erfolgloser Anfragen besonders der SPD gewesen.

Unter TOP 35.11 entspann sich eine unerwartet lange und kontroverse Debatte über den SPD-Antrag A/17/2555-01, welcher der Verwaltung einen Bericht über den aktuellen Stand beim Projekt „Brückenschlag“ abverlangte. Nachfolgend die nicht in allen Einzelheiten wiedergegebene Debatte:

Dezernent Dr. Palotz informiert über eine Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf. Diese habe am 26. 7. 2022 mitgeteilt, daß ein genereller Bedarf an einer Programmbeendigung bestünde. Die Stadt soll eine Übersicht über jene Projekte beibringen, die im Rahmen des „Brückenschlages“ noch geplant sind. Nach einer Laufzeit von 8 Jahren berufe sich die Bezirksregierung nun auf das Zügigkeitsgebot in § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch.

Das Projekt „Brückenschlag“ sei am 19. 2. 2016 im Rat beschlossen worden; die Laufzeit ende 2027. Man habe also noch fünf Jahre Zeit für Förderanträge; bzw. genauer: Förderanträge können noch bis 2026/27 gestellt werden und dürfen eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren haben.

Die Aktualisierung des Projektes soll extern erfolgen. Dabei wolle man sich auf größere bauliche Maßnahmen auch über 2027 hinaus konzentrieren.

Herr Scherer (SPD) bemängelt in längeren Ausführungen die Durchführung des Projektes „Brückenschlag“. Es stehen immer noch Fördermittel in Höhe von 27,5 Mio. € bereit. Er zählt dann mehrere größere Projekte auf, welche von der SPD immer positiv begleitet worden seien. Spätestens beim Thema „Europa-Haus“ seien allerdings einige Fragen lauter geworden.

Ganz allgemein frage man sich, wer überhaupt für das Projekt zuständig sei. Für was genau sei das externe Büro da? Warum ist der Beirat entweder nicht unterrichtet worden bzw. erst auf sein massives Drängen hin? Man habe seit August 2021 regelmäßig Berichte verlangt.

Ein SPD-Antrag in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen auf Berichterstattung sei immer noch nicht durchgeführt worden. Das mit Verweis auf den Krankenstand usw. Man steuere hier auf die gleichen Probleme wie beim Europa-Haus zu – das heißt die Rückgabe von Fördergeldern. Er fordere den Oberbürgermeister zur Klärung der offenen Fragen auf.

Frau Stehr (CDU) beschäftigt sich in ihrem Redebeitrag mit der Geschäftsordnung des „Brückenschlag“-Beirates und nimmt Bezug zu einem Artikel in der WAZ vom Sitzungstage.

Herr Blanke (GRÜNE) nennt es „hilfreich, über die Presse die Verwaltung aufzurütteln“. Bereits 2017 habe der Beirat die Durchführung bestimmter Maßnahmen gefordert. Es sei wohl nicht alles abgearbeitet worden. Er hoffe nicht, daß die Verwaltung bis 2025 mit Vorschlägen warte, um dann alles schnell durch die Ausschüsse zu jagen. Warum habe man ein externes Büro engagiert? „Was ist da passiert?“

Herr Scherer (SPD) nimmt Bezug auf einen Ausdruck, der in den vorhergehenden Redebeiträgen gefallen ist: Der Artikel sei kein „Gejammer“ gewesen, sondern ein Weckruf. Die Innenstadt sei voller Menschen „heiß wie Frittenfett“, die auf die Umsetzung des „Brückenschlages“ warteten. Es bedürfe einer dringenden Entschlackung, eines Konzeptes und eines gezielten Vorgehens, damit der „Brückenschlag“ nicht begraben werde.

Herr Hoff (FDP) nimmt zur Debatte Stellung. Er möchte nicht alles auf den Beirat schieben, was da passiert oder nicht passiert sei. Er erwähnt einen Antrag aus dem Jahre 2016 im Rahmen von „Brückenschlag“ mit Bezug auf die Gerichtsstraße bzw. Umbauten dort, die damals bewilligt, aber bis heute nicht umgesetzt worden seien.

Herr Karacelik (LINKE) appelliert an den Oberbürgermeister, der sich des „Brückenschlages“ annehmen solle. In längeren Ausführungen zählt er Projekte auf, die nicht durchgeführt worden seien bzw. werden.

Der Oberbürgermeister zählt seinerseits viele umgesetzte Projekte auf, um zu zeigen, daß der teilweise erhobene Vorwurf, über die Neue Mitte habe man die „alte Mitte“ vergessen, unzutreffend sei. Die Mängel des Projektes lägen in einem Versagen des Managements begründet; in Sterkrade und auch Osterfeld liefen die Dinge viel besser. Der Umsetzungsstand in materiellem Sinne sei, „freundlich formuliert, unterschiedlich.“ Das Industriemuseum sei ein positives Beispiel für Alt-Oberhausen. Man müsse unbedingt zu Veränderungen kommen. Die Verlagerung (der Projektleitung) zur Stadtverwaltung habe sich nicht bewährt.

Herr Flore (SPD) beklagt, sich, daß der Oberbürgermeister Projekte genannt habe, die gut gelaufen sind, aber mit dem „Brückenschlag“ nichts zu tun hätten. Es sei nicht die Aufgabe der Politik, die Verwaltung zu kontrollieren. Das von der Verwaltung betriebene Management habe versagt, nicht das Management der Politik.

Herr Scherer (SPD) bemüht sich darzulegen, daß der „heutige WAZ-Artikel“ ein Weckruf sein sollte und keine Polemik beabsichtigte; usw. usw.

Der Oberbürgermeister führt u. a. aus, das Projekt „Europa-Haus“ sei daran gescheitert, daß die Politik die Kosten zu gering eingeschätzt habe und nicht bereit gewesen sei, genug Gelder bereitzustellen.

Ein Erfolg für die LINKEN.

Erfolgreiche Anträge der LINKEN haben einen außerordentlichen Seltenheitswert, reichen aber an die hundertprozentige Mortalitätsrate der AfD-Anträge (Umbesetzungen in Fachausschüssen ausgenommen) nicht heran. Nach dem erfolglosen Freibad-Antrag kam unter TOP 35.9 ein Antrag auf ein Moratorium für den Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen (A/17/2540-01) auf den Tisch, begründet durch Frau Hansen (LINKE).

Herr Real (SPD) und Herr Blanke (GRÜNE) begründeten jeweils die Ablehnung durch ihre Fraktionen. Gegen die Stimmen der LINKEN bei einer Enthaltung von BOB wurde der Antrag abgelehnt.

Unter TOP 35.12 gelang es aber den LINKEN, mit ihrem Antrag „Verzicht auf Energiesperren“ (A/17/2558-01) einen vollen Erfolg zu verbuchen. Nachdem Frau Marx (LINKE) den Antrag begründet hatte, nahm die Debatte ungefähr folgenden Verlauf:

Herr Axt (GRÜNE) schließt sich für seine Fraktion dem Antrag an, möchte aber die Fassung dadurch verallgemeinern, daß der Ausdruck „Leute mit geringem Einkommen“ gestrichen wird, weil das Problem der steigenden Energiekosten immer mehr Leute betreffe.

Herr Kempkes (AfD) begründet, warum die Fraktion dem Antrag trotz inhaltlicher Schwächen zustimmen werde. Man habe über die verschiedenen Aspekte eine intensive Debatte geführt, bis man diese Position eingenommen habe. Man stimme nicht einfach einem Rundum-Sorglos-Paket zu, sondern die Dinge seien komplizierter. Einerseits erbringe man eine Leistung; dann kann man auch eine Bezahlung erwarten. Das sei die unternehmerische Perspektive. Die Betroffenen seien nicht an der Situation schuld. Die Frage nach den Ursachen sei letztlich nebensächlich. Die Fraktion sei für den Antrag, weil immer mehr kleine und sogar mittlere Einkommen betroffen seien.

Frau Bongers (SPD) möchte dem Antrag zustimmen, obwohl der Rat formal nicht zuständig sei. Aber es komme – ungeachtet der Zuständigkeit – auf die politische Signalwirkung an.

Herr Hoff (FDP) stellt eine inhaltliche Übereinstimmung mit Frau Bongers fest, was die Zuständigkeit angeht. Aber seine Schlußfolgerung laute, den Antrag daher abzulehnen.

Dezernent Motschull berichtet von der Gründung einer speziellen Arbeitsgruppe, die sich mit allen Aspekten dieses komplexen Themas befasse. Man werde ein besonderes Augenmerk auf die Aufklärung der Betroffenen über ihre Rechte bzw. Möglichkeiten legen. Die EVO werde in diese Arbeiten einbezogen, um allen Seiten gerecht zu werden.

Der Oberbürgermeister fragt Herrn Karacelik (LINKE), ob er den Änderungsantrag der GRÜNEN übernimmt; dieser bejaht.

Für den Antrag stimmen SPD, GRÜNE, AfD, LINKE, BOB und der Stadtverordnete Horn, dagegen die CDU und die FDP.

Im nichtöffentlichen Teil bestätigte der Rat die Ernennung von Frau Lale Arslanbenzer zur neuen Leiterin des Kommunalen Integrationszentrums. Sie hatte zuvor seit 2013 die gleiche Stelle für den Ennepe-Ruhr-Kreis in Hattingen bekleidet. Diese Information wurde für die Presse freigegeben.


Anlage 1:

Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) zum Tagesordnungspunkt 13 „Förderantrag beim BKM Bundesprogramm „KulturInvest“ – „Theater Oberhausen – Next Level nachhaltig“. (B/17/2395-01).“

Vorbemerkung: Das Förderprojekt sieht Gesamtausgaben in Höhe von 8,1 Mio. € in den Jahren 2022 bis 2025 vor. Der Eigenanteil Oberhausens beträgt 50 Prozent. Parallel dazu läuft bereits das 2021 begonnene Projekt „Theater ohne Grenzen“.

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!

Sie möchten hier dem Förderprojekt „Theater Oberhausen – Next Level nachhaltig“ zustimmen. Dabei läuft noch das Projekt „Theater ohne Grenzen“ mit einem Gesamtvolumen von 3,8 Mio. €. Davon werden 90 Prozent in den Jahren 2022 bis 2025 verausgabt.

Das neue Projekt – schlappe 8 Mio. € – soll Kultur für die breite Öffentlichkeit zugänglich machen. Eine kommerzielle dürfe nicht im Vordergrund stehen.

Nun – bei dem Spielplan braucht man sich über die kommerzielle Nutzung keine Sorgen zu machen. Und die breite Öffentlichkeit besteht aus Flüchtlingen mit Freikarten.

Im Kulturauschuß hieß es, das Projekt sei notwendig für den Klimaschutz. Damit war die Debatte schon erledigt.

Ich möchte es hier noch einmal deutlich aussprechen: Ein Projekt mit 8 Mio. € bis 2025 wird allein mit dem Wort „Klimaschutz“ begründet – das war’s.

So ernst nehmen Sie Ihre Pflichten, so „danken“ Sie Ihren Wählern für das in Sie gesetzte Vertrauen!

Zwei Tagesordnungspunkte weiter geht es um die Bewilligung von 5,4 Mio. €.

Das sind 5,4 Mio. € für die Flüchtlingswelle, die Rußlands Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöst hat. Auch wenn es der Kulturdezernent und die Theaterleitung noch nicht bemerkt haben:

Wir befinden uns am Rande eines Krieges, dessen Auswirkungen ganz konkret auch im Alltagsleben zu spüren sind: Alle müssen sich mehr und mehr einschränken!

In dieser Situation ist es vollkommen verantwortungslos, 8 Mio. € für einen imaginären Klimaschutz zu verschleudern!

Bekanntlich hat die Stadt einen Aufnahmestop für Ukrainer verkündet. Während man Frauen und Kindern, die auf der Flucht sind, die Türe vor der Nase zuschlägt – auch mit dem Hinweis auf die Kosten – verschleudert man hier 8 Mio. € für das Luxusbedürfnis einer privilegierten Minderheit.

Wir von der AfD, wir gratulieren Ihnen, den selbsternannten Demokraten, zu dieser Auffassung von sozialer Gerechtigkeit!“


Anlage 2:

Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) zum Tagesordnungspunkt 14 „Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen für Investitionen im Theater Oberhausen. (B/17/2378-01).“

Vorbemerkung: Die Vorlage gibt die Vorgeschichte nur in Auszügen wieder, um zu verschleiern, wie sehr die Kosten tatsächlich den ursprünglich vorgesehenen Rahmen sprengen. Dabei sind die Planungskosten noch nicht berücksichtigt worden.

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!

Diese Vorlage ist ein gutes Beispiel, wie man unangenehme Fakten verschleiert.

Im Bereich „Bühne und Brandschutz“ belief sich der ursprüngliche Auftragswert im Mai 2020 auf 7,6 Mio. €.

Nach zwei Kostensprüngen 2021 bis auf 9,9 Mio. € sind wir jetzt – September 2022 – bei 11,9 Mio. € angelangt.

Für den Zeitraum Mai 2020 bis Mai 2023 bedeutet das eine jährliche Steigerung von 16 Prozent.

Wenn man die amtlichen Inflationsraten und die Prognosen für den gleichen Zeitraum zugrunde legt, steigen die Ursprungskosten von 7,6 auf ca. 9,4 Mio. €.

Ungefähr 2,5 Mio. € entfallen also auf nachträgliche Baumaßnahmen, die ihrerseits einem Zinseszinseffekt unterliegen.

Man kann natürlich diese Rechnung im einzelnen angreifen, aber sie verdeutlicht in aller Kürze das Problem:

Jede ursprüngliche Kalkulation wird durch zwei schwer einzuschätzende Faktoren über den Haufen geworfen:

Erstens die Inflationsrate.

Zweitens neue gesetzliche Vorschriften (Beispiel: Brandschutz), die Neuplanungen notwendig machen.

Der Stadtkämmerer kann sich natürlich damit herausreden, daß er diese Faktoren nicht beeinflussen kann.

Aber dieser Stadtkämmerer verfügt über langjährige Erfahrungen; er kennt diese Problematik sehr gut!

Im Handelsrecht gibt es den Begriff von der „Sorgfalt des ordentlichen Kaufmannes“.

Nach Abwägung aller dargelegten Umstände gelangen wir zu der Schlußfolgerung, daß dieser Stadtkämmerer die „Sorgfalt des ordentlichen Kaufmannes“ vermissen läßt, sobald er als Kulturdezernent handelt.

Die AfD wird dieser Vorlage nicht zustimmen.“


Anlage 3:

Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) zum Tagesordnungspunkt 27 „Neueinrichtung von zwei Vollzeitstellen im Bereich 4-5/ Integrierte Stadtentwicklung und Statistik im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“ des BMI. (B/17/2518-01).“

Vorbemerkung: In den Zeilen 18 bis 25 der Vorlage heißt es:

Unter dem Motto „Change City Oberhausen – Smart. Strong. Resilient.“ vereinen sich Oberhausens Geschichte und Zukunft. Beteiligung der vielfältigen Bewohner*innen ist Oberhausens DNA und soll unter Nutzung der Digitalisierung für die Gestaltung der Stadtentwicklung im Rahmen der Smart City-Strategie weiter ausgebaut werden. Die Stadt ist geübt im stetigen Wandel und findet gemeinsam „smarte Lösungen“ für die Zukunft. Maßnahmen werden auf breite Partizipation ausgerichtet, unabhängig von Herkunft, Bildung usw. Formate werden (weiter-) entwickelt: u.a. Online-Beteiligungsplattform, Ideenwettbewerb, Hackathon, Barcamps, „Bürgerforschung“. Zielgruppenspezifische und inklusive Beteiligungsangebote binden die gesamte Stadtgesellschaft ein.“

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!

Es ist schade, daß WAZ und NRZ nie aus den Begründungen zitieren, mit denen Millionenausgaben gerechtfertigt werden.

Ich schlage dem anwesenden Pressevertreter vor, die Zeilen 18 bis 25 dieser Vorlage zu veröffentlichen und die Leser um ihre Meinung zu bitten. Dabei sollte der Hinweis auf die Gesamtkosten – 11,5 Mio. € – und der städtische Anteil – 1,75 Mio. – nicht vergessen werden.

In Anbetracht der kurzen Redezeit muß ich mich einer Stilblütenlese enthalten.

Seitdem der Rat im März 2020 die Bewerbung der Stadt um diese Förderung gebilligt hat, gingen die Dinge still und leise ihren Gang. So still und leise, daß in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die Frage gestellt wurde, was denn die beiden beantragten Stellen leisten sollten.

Dem Ausschuß wurde bekannt gegeben, daß im Rahmen dieses Programms insgesamt sechs Stellen geschaffen wurden: Vier mit dem Schwerpunkt IT, zwei mit dem Schwerpunkt Stadtplanung.

Wenn Sie, meine Damen und Herren der selbsternannten demokratischen Parteien, Ihre Mandatsausübung ernst nehmen würden, dann wären Ihnen die Einzelheiten schon lange bekannt gewesen.

Dann wären Sie seitens der Verwaltung laufend genauer unterrichtet worden.

Dann wären Sie in der Lage gewesen, die Sachverhalte adäquat zu beurteilen, anstatt blind allem zuzustimmen.

Dann würden Sie dem Stadtkämmerer nicht erlaubt haben, einen Schuldenberg von 1,6 Milliarden € angehäuft zu haben.

Wir haben mit diesen Dingen, die weit ins Jahr 2020 zurückreichen, nichts, aber auch gar nichts zu tun. Wir lehnen diese Vorlage ab.“


Anlage 4:

Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) zu Tagesordnungspunkt 28 „Einrichtung einer Planstelle „Fördermanagement für den Kulturbereich im Dezernat 1/Finanzen und Kultur“ (B/17/2373-01).“

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!

Aus meinen vorangegangenen Redebeiträge sind folgende Punkte hinreichend deutlich geworden:

• Förderprogramme bringen immer einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich.

• Neue gesetzliche Vorgaben führen oft zu Nacharbeiten, die unkalkulierbare Zusatzkosten verursachen.

• Die Folgen der gegenwärtigen Inflation sind konkret nicht in vollem Umfange abschätzbar.

• Die Ratsmitglieder treffen oft vorschnelle Entscheidungen unter Verweis auf hohe Förderquoten, ohne die langfristigen Folgen genügend zu bedenken.

Wir haben hier verschiedentlich erlebt, wie auf die Frage „Was passiert nach dem Ende der Förderung“ die lakonische Antwort des Oberbürgermeisters lautete: „Das wird man sehen.“

Der Kulturdezernent hat unter Verweis auf hohe Förderquoten noch jedes gewünschte Programm durchgeboxt. Die Folgen sieht man hier:

Ein höherer Verwaltungsaufwand, der sich in der Schaffung neuer Stellen niederschlägt. Die Förderung läuft aus – die Stelle bleibt.

Die SPD hat Ende 2021 durch einen Prüfauftrag nach Wegen gesucht, die Beschaffung von Fördergeldern effizienter zu gestalten. Nun nimmt die Verwaltung externe Hilfe einer Beraterfirma in Anspruch – natürlich bezahlt mit Fördergeldern.

Das Kernproblem des gesamten Fördersystems bleibt davon völlig unberührt: Das ist die Verstetigung eines durch das System selbst erzeugten Aufwandes.

Wenn in absehbarer Zeit die Bezirksregierung Düsseldorf die Stadt Oberhausen durch einen Nothaushalt gewissermaßen finanzpolitisch entmündigt, wissen Sie ja, bei wem Sie sich zu bedanken haben!

Wir jedenfalls lehnen diese Vorlage ab!“


Anlage 5:

Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) zum Tagesordnungspunkt 35.6 „Antrag der AfD-Ratsfraktion nach § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oberhausen: Jährliche Abgabe von Rechenschaftsberichten über die Tätigkeit der soziokulturellen Zentren. (A/17/2433-01).“

Vorbemerkung: In der Sitzung des Kulturausschusses am 6. 9. 2022 war dieser Antrag ohne Debatte gegen die Stimme der AfD abgelehnt worden. Die soziokulturellen Zentren sind nicht verpflichtet, über die Verwendung der ihnen zufließenden Gelder in unbekannter Höhe Rechenschaft abzulegen. Es sind dies:

Jährliche Zuwendungen der Stadt in Höhe von 150.000 €;

Zuweisungen sogenannter „freier Mittel“ aus dem Theater-Fonds in Höhe von zuletzt jährlich 48.000 €;

Instandhaltung der Gebäude und der Infrastruktur auf Kosten der Stadt in unbekannter Höhe;

Zuweisungen im Rahmen von bewilligten Förderanträgen mit Geldern des Landes NRW unter Leistung eines städtischen Eigenanteils;

Städtische Übernahme von Eigenleistungen der Künstler bzw. Veranstalter, die von diesen nicht erbracht werden können, aber eine Voraussetzung für die Bewilligung von Förderanträgen bilden.

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!

In der letzten Sitzung des Kulturausschusses wurde dieser Antrag abgelehnt. Er sollte die fünf soziokulturellen Zentren zur Abgabe jährlicher Rechenschaftsberichte verpflichten. Diese Zentren erhalten jährlich Millionenbeträge aus verschiedenen Quellen.

Der Kulturausschuß hat im Januar 2020 die fehlende Transparenz der Mittelverwendung beklagt. Trotzdem wurde dieser AfD-Antrag, der doch nur diese Forderung aufgegriffen hat, noch nicht einmal diskutiert. Warum?

Weil der Kulturausschuß damit einverstanden ist, daß der Kulturdezernent biodeutsche Berufsarbeitslose versorgt, die in den soziokulturellen Zentren auf Kosten des Steuerzahlers ein sorgenfreies Leben führen. Man muß nur das richtige Parteibuch haben.

In der Sitzung am 15. 9. 2021 stellte der Kulturausschuß fest, daß von seinem Eigenetat 21.000 € noch nicht abgerufen worden waren. Auf eine Frage des Kollegen Gadde versicherte Herr Tsalastras, er werde Hilfestellung leisten – Zitat – „um die Kohle wegzukriegen“. Und er werde – Zitat – „die Kulturschaffenden kreativ dabei unterstützen.“

In der letzten Sitzung des Kulturausschusses machte ich darauf aufmerksam, daß dieses unsolide Gebaren – auch heute gingen wieder Millionenbeträge über den Tisch – zu 1,6 Milliarden € Schulden geführt habe. Die Antwort: „Schauen Sie, wann die Schulden gemacht wurden. Ich kann als Stadtkämmerer gut schlafen!“

Herr Tsalastras ist also stolz auf seine „kreative Unterstützung, um die Kohle wegzukriegen“. Er kann mit 1,6 Milliarden € Schulden ruhig schlafen.

Ja, er kann gut schlafen! Weil Sie als selbsternannte „demokratische Parteien“ Ihrem Wählerauftrag nicht nachkommen!

Sie können unsere Anträge ablehnen!

Sie können vor unseren Reden weglaufen!

Sie können vor Ihrer Verantwortung als gewählte Volksvertreter weglaufen!

Aber den Folgen Ihres politischen Versagens entkommen Sie nicht!“


Anlage 6:

Rede des Stadtverordneten Lange (AfD) zum Tagesordnungspunkt 35.8 „Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt gemäß § 2 der Geschäftsordnung: Einrichtung einer kommunalen Ausbildungsfirma (A/17/2526-01)“.

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!

Überall kämpfen Betriebe um junge, ausbildungsfähige Mitarbeiter, die im besten Fall auch dort ausgebildet werden, wo sie am Ende ihrer Ausbildung auch verbleiben dürfen.

Mit Hilfe des dualen Ausbildungssystems bekommen die Auszubildenden schon heute reichlich Unterstützung, um ihre Ausbildung erfolgreich beenden zu können.

Selbständiges Arbeiten und Erlangung von sozialen Kompetenzen ist auch mit dem heutigen, durchaus praktikablen System möglich. Und wer einmal einen Blick auf die Verwaltung aus der Perspektive eines Bürgers wirft, der kommt schnell zu der Auffassung, daß Azubis dort sehr gut eingebunden sind.

Dieser von der SPD vorgeschlagene Antrag ist zwar wohlwollend formuliert. Dennoch sollten auch hier die finanziellen Auswirkungen nicht außer acht gelassen werden, da die finanzielle Situation unserer Stadt wenig hoffnungsfroh stimmt.

Schon heute ist die Ausbildung bei der Stadt sehr abwechslungsreich und daher interessant, die dazu noch mit vielen Vorteilen verbunden ist.

Doppelte Strukturen sollten aus Kostengründen immer kritisch hinterfragt werden und deshalb lehnt die AfD-Ratsfraktion diesen Antrag ab.“



Anmerkungen

1Siehe den Bericht unter https://afd-oberhausen.de/aktuelles/2022/09/17881/

2Am 20. 9. 2022 hatte sich der Sportausschuß in einer Sondersitzung mit dem Sterkrader Hallenbad und den Lehrschwimmbecken befaßt. Dezernent Schmidt räumte ein, an die Vorlage zur Laufstrecke nicht gedacht zu haben.

3Die Haltung der AfD zum Aufnahmestop für Ukrainer findet man unter https://afd-oberhausen.de/aktuelles/2022/09/die-afd-zum-oberhausener-aufnahmestopp-fuer-ukrainer/

5Nicht in unserem Bericht. Eine Frage bezog sich darauf, welche Erfahrungen die Stadt Gelsenkirchen mit dem Projekt gemacht habe. Herr Prohl konnte nur anmerken, daß die Idee ursprünglich in Essen entstanden sei und stellte weitere Informationen in Aussicht.

6Zu „Joblinge“ siehe den Bericht über die Sozialausschußsitzung vom 2. 3. 2022 unter https://afd-oberhausen.de/aktuelles/2022/03/aus-der-sitzung-des-sozialausschusses-am-2-3-2022/ In der Ratssitzung am 21. 3. 2022 verständigten sich SPD und CDU darauf, das Projekt näher zu prüfen, nachdem noch im Sozialausschuß die SPD das Projekt überhaupt abgelehnt hatte; siehe https://afd-oberhausen.de/aktuelles/2022/03/anmerkungen-zur-ratssitzung-am-21-3-2022/