Eine Pressemitteilung der AfD-Ratsfraktion mit Bezug auf den WAZ-Artikel vom 8. 2. 2023 „AfD verlangt aufwendige Geheimabstimmung“.
Der Text als pdf-Datei: 20230208b_PM_Geheimwahl
Mit Erstaunen nehmen wir den benannten Beitrag des Autors Herrn Dominik Loth zur Kenntnis. Als ursächlich für den veröffentlichten Inhalt bezeichnen wir mangelhafte Recherche aufgrund nicht erkennbarer journalistischer Neutralität und Sorgfaltspflicht.
Die Tagesordnung zur 13. Sitzung des Rates der Stadt sah unter dem Tagesordnungspunkt 6 die „Entsendung von Delegierten zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages“ vor. Dazu ist gemäß der Gemeindeordnung NRW die Anwendung eines Wahlverfahrens erforderlich. Insbesondere dann, wenn mehrere Kandidatenvorschläge vorliegen. Die im Beitrag erscheinende Formulierung „ein Delegierten-Team zusammenstellen“ trifft also nicht den Sachverhalt und kann nur somit erklärbar sein, daß die öffentlich einsehbare Beschlussvorlage (B/173051-01) keine Beachtung fand. Der Begriff „zusammenstellen“ findet dort keinen Gebrauch, er entspricht also der Phantasie bzw. der subjektiven Interpretation des Autors. Als demokratisch-konstruktive Oppositionspartei hat sich die AfD nicht, wie fälschlicherweise auch in diesem Beitrag unterstellt, als „Nein-Sagerin“ positioniert, sondern von ihrem Vorschlagsrecht für einen Gegenkandidaten Gebrauch gemacht.
Daß Personenwahlen in parlamentarischen Gremien als geheime Wahlen stattfinden, insbesondere wenn wichtige Entscheidungsträger gefunden werden sollen, gehört zur erprobten demokratischen Übung und somit zu den Wahlrechtsgrundsätzen, welche in Wahlrechtsordnungen formuliert sind. Als gegenteiliges Beispiel gelten die Scheinwahlen in der DDR um „richtige“ Ergebnisse zu erzeugen. Der international anerkannte Stellenwert geheimer Wahlen findet seinen Ausdruck im KSZE-Dokument von 1990 (Kopenhagen, Punkte 5.1, 7.4).
Die Wahl von stimmberechtigten Delegierten für die 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages als „Formalität“ zu bezeichnen, zeigt die Unkenntnis über den Stellenwert und das Wirken dieses Gremiums. Der Deutsche Städtetag wurde in seiner Geschichte von namhaften Persönlichkeiten als Präsidenten geleitet; beispielhaft nennen wir hier Ernst Reuter, Willy Brandt, Alfred Dregger, Hans-Jochen Vogel, Hans Koschnick, Manfred Rommel, und Christian Ude. Diese Vertreter zeigen den Stellenwert dieses Zusammenschlusses auf kommunaler Ebene. Seine Aufgaben liegen in der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und in der gemeinsamen kommunalpolitischen Stellungnahme zu übergreifenden Themen.
Die AfD Ratsfraktion schätzt die kommunale Unabhängigkeit der Stadt Oberhausen auch aufgrund der katastrophalen Haushaltslage (Haushaltssicherung, Fördertopf-Abhängigkeit) als hochgradig gefährdet ein und lehnt deshalb die Bezeichnung „Formalität“ für diesen Tagesordnungspunkt der Ratssitzung ausdrücklich ab.
Herr Loth irrt auch in folgenden Feststellungen: „Jede Partei muss einen Wahlhelfer stellen…“ Richtig ist, daß Wahlhelfer von den Fraktionen (nicht Parteien!) gestellt werden können, ein Zwang dazu besteht nicht. Weiterhin fand auch kein „umständliches Stühlerücken“ statt. Die Ratsmitglieder wurden namentlich zur Stimmabgabe aufgerufen und zum Wahlraum gebeten. Dort hatte die Verwaltung eine geheime Abstimmung in Kenntnis rechtlich möglicher Wahlprocederes bereits sehr sorgfältig vorbereitet; es standen Stimmzettel, Wahlurne und 4 Wahlkabinen für einen zügigen und reibungslosen Wahlablauf zur Verfügung.
Interessant weil bezeichnend ist das Wissen von Herrn Loth in Bezug auf die Wünsche einer breiten Ratsmehrheit „bereits vor der Abstimmung“. Offen lässt er, ob eine Befragung der Ratsmitglieder im Vorfeld durch ihn stattfand, oder er in Kenntnis von Ergebnissen interfraktioneller Absprachen (auch Hinterzimmergespräche genannt) gesetzt war!?
Die AfD Ratsfraktion stellt eine korrekte und rechtskonforme Versammlungsleitung und Wahldurchführung durch Herrn Oberbürgermeister Schranz fest und gratuliert Herrn Werner Nakot zur Wahl als stimmberechtigter Delegierter!
Demokratische Prinzipien werden wir nicht zugunsten von Bequemlichkeit, hier ausgedrückt durch deplatzierte Unmutsbekundungen einzelner Ratsmitglieder, aufgeben. Die wiederholt artikulierte Bereitschaft von Bürgervertretern zur freiwilligen Aufgabe demokratischen Rechte zeigt die Unglaubwürdigkeit selbsternannter Demokraten. Eine Tendenz, die wir auch im historischen Kontext betrachten und ausdrücklich ablehnen!
Oberhausen, den 8. 2. 2023
Für die AfD Ratsfraktion Oberhausen/Rhld.
Wolfgang Kempkes (Fraktionsvorsitzender)