Die vielleicht interessanteste Sitzung des Kulturausschusses in der laufenden Wahlzeit mit einer unerwarteten Problematik: Geldmangel! Wie konnte es dazu kommen? Von E. Noldus.

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Wer Deutscher ist, bestimme ich?

Eine kurze, aber interessante Debatte entzündete sich unter TOP 1 am Datenkompaß Bildung 2022 (M/17/2992-01).

Herr Scherer (SPD) freute sich über das Zahlenmaterial und hoffte, daß die Publikation regelmäßig fortgesetzt wird; sie sei von großer Wichtigkeit. Es sei allerdings relativ häufig von „Personen mit Migrationshintergrund“ die Rede. Dieser „Hintergrund“ sei sehr weit gefaßt (zum Beispiel „ein Elternteil vor 1968 eingewandert“). Wer denn die Definition vornehme; und ob man amtliche Definitionen anwenden müsse.

Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung bestätigte, daß die Definition von „Migrationshintergrund“ amtlichen Charakter besitze. Der Integrationsrat möchte auf jeden Fall den Begriff des „Migrationshintergrundes“ nicht so weit gefaßt wissen. Die Stadtverwaltung stehe mit den Expertinnen und Experten des Integrationsrates im Austausch.

Herr Noldus (AfD) fragte, wer denn die „Expertinnen und Experten“ seien. Der Mitarbeiter erklärte, es handele sich um Vertreter des Integrationsrates, die er so – als Experten – bezeichnet habe. Herr Noldus fragte nach den Namen; es handelte sich um Frau Erdas und Herr Telli; dazu andere, deren Name er noch mitteilen könne. Herr Noldus verzichtete; ihm reichten die genannten „Experten“.

Herr Tsalastras meinte, es gebe eine bundesweite Diskussion darüber, den Begriff „Migrationshintergrund“ anders zu fassen. Wer inzwischen seinen 60. Geburtstag feiere, der habe noch einen Migrationshintergrund; er kenne da jemanden. Man müsse den Begriff neu definieren, um die Realität besser abbilden zu können.

Wir können dem Kulturdezernenten hier nicht zustimmen. Es geht hier nicht um irgendwelche abstrakten Begriffe, sondern um den Begriff des Deutschseins, dessen Neudefinition fremde Rassisten sich anmaßen.

Antragsroutine.

Den Zuschußantrag der „Ebertbad GmbH & Co. KG: CLUB MODERN (B/17/2944-01)“ nutzte der AfD-Vertreter Noldus zu einer kurzen grundsätzlichen Stellungnahme zu einer bestimmten, immer wieder im Kulturausschuß auftauchenden Art von Anträgen. Der Wortlaut ist in Anhang 1 wiedergegeben.

Durch den Redebeitrag ist auch die Haltung zum Zuschußantrag „Schwimmhilfe e.V.: Oberhausener Schlossnächte 2023 (B/17/3067-01)“ erklärt. Der Kulturausschuß bewilligte beide Anträge (Betrag 4900 € bzw. 5000 €) jeweils gegen die Stimme der AfD.

Zum Zuschußantrag des Caritasverbandes Oberhausen für einen „inklusiven Chor“ (B/17/3086-01) in Höhe von 2375 € äußerte sich zuerst Herr Barwanietz (CDU) und stellte sich als Vorsitzender des Sängerkreises Oberhausen vor. Er freute sich, daß man einen inklusiven Chor ins Leben rufen werde und bat darum, den Antrag zu unterstützen. Lobbyismus?

Herr Noldus (AfD) bedauerte, Wasser in den Wein schütten zu müssen. In den Zeilen 24 und 25 des Antrages werde die geplante Gründung angezeigt. In der Kostenaufstellung finde man den Posten „Honorar für den Chorleiter“ für ca. 40 Wochen in Höhe von 4.000 €.

Das Problem sei nun, daß hier für eine Leistung Gelder beantragt würden, welche eventuell gar nicht erbracht würden. Es könne durchaus sein, daß der Verein nach einem halben Jahr seine Tätigkeit einstelle. Die Gelder seien vorher aber bereits in voller Höhe abgerufen worden. Es sei daher besser, wenn der Verein nach und nach Anträge stellen würde.

Herr Tsalastras erklärte, es werde natürlich überprüft, daß die Mittel zweckgebunden verwendet würden. Es handele sich hier um eine Anschubfinanzierung. Es darum, die kulturelle Entwicklung zu fördern und nicht zu behindern.

Frau Prof. Domkowsky wies darauf hin, daß sich 22 Menschen „mit und ohne Behinderung“ als Gründer zusammengefunden hätten. „Das ist eine verbindliche Aussage, die wir hier vorliegen haben.“ Im übrigen werde die Verwendung der Mittel geprüft.

Wir weisen trotzdem darauf hin, dass der Chor sich innerhalb des angepeilten Zeitraumes von einem Dreivierteljahr (Frau Prof. Domkowskys 40 Kalenderwochen) auch wieder auflösen kann. Wie man in diesem Zusammenhang von „Anschubfinanzierung“ sprechen kann, ist schleierhaft. Ferner wird der Verwaltungsaufwand der fortlaufenden Überprüfung der Verwendung (wenn sie denn regelmäßig stattfindet) dem Kulturbüro und damit dem Steuerzahler aufgebürdet. Der Aufwand der ggfs. fortlaufenden Antragstellung ist den Chorverantwortlichen durchaus zuzumuten und angesichts der besseren Überprüfbarkeit auch angemessen.

Der Zuschußantrag „H. Pesch & Co. OHG / LICHTBURG FILMPALAST: Filme INTERNATIONALE WOCHEN GEGEN RASSISMUS 2023 (B/17/3111-01)“ wurde ohne Wortmeldungen gegen die Stimme der AfD bewilligt. Der Titel ist Programm…

Zum Antrag der Bläsersymphonie der Abtei Hamborn über die Anschaffung von Kesselpauken (B/17/3094-01) erklärte der Kulturdezernent zur Überraschung und zur Erleichterung aller, der Antrag sei formal problematisch und er könne die Bewilligung nicht empfehlen. Einmal handele es sich um die Anschaffung von Sachmitteln für den Dauergebrauch. Das sei an sich problematisch; ferner lägen formale Mängel des Antrages vor.

Frau Dubbert (CDU) wies darauf hin, es handele sich um einen Duisburger Verein; eine Bewilligung könne zusätzliche Begehrlichkeiten wecken.

Herr Tsalastras erläuterte, es könne jeder aus der BRD einen Antrag stellen, wenn das Projekt in Oberhausen stattfände. „Ein Konzert von einem Oberhausener in Duisburg wird von uns nicht finanziert.“ Entscheidend für die Förderung sei der Ort. Eine Bewilligung widerspräche daher den Förderrichtlinien.

Herr Scherer (SPD) sekundierte, es spreche alles gegen den Antrag; das Geld werde zudem noch gebraucht (warum, siehe unten). Der Ausschuß lehnte den Antrag einstimmig ab.

Zum CDU-Antrag A/17/3099-01 (Sachstand Umsiedlung der Musikschule) verwies der Kulturdezernent auf einen seit längerem bekannten Termin (1. März), zu dem die Sterkrader Bezirksvertreter und der Kulturausschuß eingeladen seien, um sich über den Fortgang der Planungen zu informieren. Der Termin sei allerdings abhängig vom Bearbeitungsstand des beauftragten Architekturbüros.

Danach folgten zwei mündliche Berichte (Städtische Musikschule und Ludwiggalerie).

Ein bißchen Ideologie…

TOP 14 „Gedenkhalle und Bunkermuseum / Demokratie leben! / NRWeltoffen – Rückblick auf 2022, Ausblick auf 2023 (M/17/3090-01) und TOP 15 „Anregung des Integrationsrates gem. § 27 Abs. 8 der GO NRW: Gemeinwesenarbeit als Demokratisierungsarbeit am Beispiel OB-Lirich (B/17/3074-01)“ bilden die übliche Dosis linksgrüner Indoktrination. Herr Noldus (AfD) beschränkte sich auf die Anmerkung, es sei lustig, hier immer wieder „Demokratie leben“ als Beteiligten zu sehen, wo doch der Vertreter von „Demokratie leben“ öffentlich die Deutsche Kommunistische Partei als geistige Heimat bezeichnet. Ansonsten führt man die Auseinandersetzung mit diesen politischen Tendenzen an anderer Stelle.

Die problematische Eigenanteilsübernahme.

Die Kulturszene Oberhausens wird durch „Künstler“ beherrscht, die mit dem richtigen Parteibuch in der Tasche die Kunst des Kohleabgreifens (frei nach Udo Lindenberg) ausüben. In der Vorlage M/17/3110-01 heißt es:

„Im Jahr 2018 wurde vom Rat der Stadt beschlossen, dass 50.000 EUR der städtischen Fördermittel für das Theater Oberhausen dem Kulturhaushalt zur Verfügung gestellt werden, um Eigenanteile von Projekten des Landes, des Bundes und der EU übernehmen zu können (s. Drucksache B/16/4122-01).“

Die Vorlage M/17/3110-01 unter TOP 16 ist die Fortschreibung der Vorlage M/17/1671-01 und enthält alle diejenigen Projekte, wo die Antragsteller nicht in der Lage waren, die gemäß den allgemeinen Förderrichtlinien erforderlichen Eigenanteile zu erbringen. Hier springt die Stadt Oberhausen ein und trägt den Eigenanteil der (privaten) Antragsteller, um dergestalt eine Förderzusage des Landes usw. zu erhalten.

Die Plazierung solcher Art von M-Vorlagen allein im Kulturausschuß ist eigentlich völlig verfehlt, denn es handelt sich hier um haushalterische Planungen, die mit „Kultur“ nichts zu tun haben. Faktisch ist damit ein Kontrollverlust verbunden.

Stadttheater Oberhausen

Ähnlich sind die „Feststellung des Jahresabschlusses“ (B/17/3106-01) unter TOP 17 und der „Zwischenbericht“ (M/17/3109-01) unter TOP 18 zu bewerten, die nur von Betriebswirtschaftlern zu verstehen sind. Ergänzt wird das durch die systematische Verlagerung von Vorlagen in den nichtöffentlichen Teil, um die mit dem Stadttheater zusammenhängenden Ausgaben noch weniger transparent erscheinen zu lassen. Der mündliche Bericht der Intendantin unter TOP 19 gab einen ersten Einblick in die weitere Spielplangestaltung.

Zwei Punkte der Tagesordnung waren insofern interessant, als sie einige Details offenbarten, die sonst nicht sichtbar sind.

Jugendkulturpreis 2023.

Die Ausschußvorsitzende Frau Gödderz (GRÜNE) fragte nach Wortmeldungen. Es meldete sich niemand. Daraufhin meinte sie, eigentlich habe sie selber eine Frage; ob sie das dürfe. Es sei beim Jugendkulturpreis die Umstellung vom Kalenderjahr auf das Schuljahr geplant. Das laufende Schuljahr sei sehr kurz; ob man den Beginn vielleicht doch auf 2023/24 festlegen könne. Dann habe man auch eine längere Vorlaufzeit. Ferner sei ihr aufgefallen, daß kein Thema vorgeschlagen worden sei. Früher habe ihres Wissens nach das Jugendparlament ein Thema vorgeschlagen.

Frau Prof. Domkowsky erklärte, daß der Wunsch des Kulturausschusses natürlich entscheidend sei. Bislang sei es so, daß die Preisverleihung für den 16. 6. 2023 geplant sei; der Redaktionsschluß für die Einreichung von Arbeiten liege im Mai. „Wir können auch ins nächste Schuljahr gehen.“ Das Kulturbüro habe das Jugendparlament und auch die Teilnehmer des letztjährigen Wettbewerbs angeschrieben und um Themenvorschläge gebeten. Bislang habe man keine Rückmeldung erhalten. Sie selber möchte kein Thema vorgeben, da es sich absolut nicht mit der Konzeption des Jugendkulturpreis vereinbaren ließe. Die Erfahrung lehre, daß es nicht ausreiche, vom Jugendparlament ein Thema einzufordern; man müsse ganz konkret in die nächste Sitzung gehen. Der Preis selber sei an den Schulen „untergegangen“. Für die nächste Sitzung des Kulturausschusses könne man eine überarbeitete Vorlage präsentieren.

Herr Tsalastras schlug vor, als Beginn des Jugendkulturpreises das „nächste Schuljahr“ zu nehmen. Die für den Preis reservierten 4.000 € wären dann erst 12023/24 fällig. Der Ausschuß billigte den Vorschlag des Kulturdezernenten einstimmig bei Enthaltung der AfD.

Neben den „reservierten 4000 €“ sind die Anmerkungen von allgemeinem Interesse, daß der Jugendförderpreis als Angebot weitgehend ins Leere läuft und das Jugendparlament nicht in der Lage ist, auf eine diesbezügliche Anfrage zu reagieren.

In der Sitzung am 26. 10. 2022 war bedauert worden, daß der Jugendförderpreis kaum beachtet werde. Nach einigem Hin und Her hatte Herr Gadde (GRÜNE) den Vorschlag gemacht, mit 4000 € aus dem Ausschuß-Etat Workshops zum Jugendförderpreis zu finanzieren, um den Preis bekannter zu machen. Laut Kulturdezernent fiel die Finanzierung „freier kultureller Aktivitäten“ in die Zuständigkeit des Kulturausschusses; nicht verbrauchte Gelder würden am Jahresende verfallen.1

Zur Sitzung am 22. 11. 2022 war dann prompt eine frisierte Kalkulation des Kulturbüros vorgelegt worden, die punktgenau den Bedarf auf 4000 € ansetzte.2 Der Kulturausschuß beschloß gegen die Stimme der AfD laut Niederschrift „die Workshops zum Jugendförderpreis 2021/2022 mit 4.000,00 Euro zu unterstützen. Die Finanzmittel stehen in entsprechender Höhe im Geschäftsjahr 2022… zur Verfügung.“ Vielleicht werden wir gelegentlich nachfragen, warum in der Sitzung vom 27. Februar die Rede von „reservierten 4000 €“ im Haushaltsjahr 2023 die Rede war, denn der Beschluß gibt diese Interpretation nicht unbedingt her.

Verplante Mittel.

Das Unheil nahte kurz vor Sitzungsbeginn in Gestalt von Frau Prof. Domkowsky, die allen Ausschußmitgliedern ein einzelnes Blatt aushändigte, welches unter TOP 4 „Übersicht über verausgabte und verplante Mittel der Position „Freie kulturelle Aktivitäten“, Kostenart 531823, Auftrag 860004080100 (M/17/3066-01)“ eine wichtige Rolle spielen sollte. Hier zunächst die „Übersicht“ in tabellarischer Form:

Budget des Kulturausschusses 2023 54.170,00 €

Vom KA 11/2022 bewilligt 3.000,00 EUR Förderkreis Burg Vondern e.V.

Vom KA 11/2022 bewilligt 4.000,00 EUR Sinfonieorchester Ruhr

Vom KA 01/2023 bewilligt 2.625,00 EUR Pia Löber-Wille

Vom KA 01/2023 bewilligt 3.200,00 EUR Kunstinitiative Ruhr e.V.

Vom KA 01/2023 bewilligt 4.000,00 EUR Künstlerförderverein Oberhausen e.V.

Vom KA 01/2023 bewilligt 5.000,00 EUR Verein der Freunde und Freundinnen des Literaturhauses Oberhausen

Vom KA 01/2023 bewilligt 5.000,00 EUR Verein für aktuelle Kunst / Ruhrgebiet e.V.

Vom KA verausgabt 26.825,00 €

Vom KA reserviert für Jugendkulturpreis 4.000,00 EUR

Restbudget per 12.01.2023 23.345,00 EUR

Kulturdezernent Tsalastras wies auf eine Erweiterung der Informationen hin, die jetzt mitgeteilt werden. Frau Prof. Domkowsky präsentierte das vor Sitzungsbeginn verteilte Blatt. Es handelte sich um eine Übersicht über die seit dem 5. 2. 2023 eingegangenen Anträge auf Förderungen für freie kulturelle Aktivitäten, welche in der Sitzung am 20. April behandelt werden sollen. Insgesamt fünf Anträge in einer Gesamthöhe von 24.868 €.

Frau Prof. Domkowsky wies weiter darauf hin, daß bei Bewilligung aller fünf Anträge der jetzigen (!) Sitzung die verausgabte bzw. verplante Gesamtsumme 44.600 € betrug. [Der später abgelehnte Antrag zu den Kesselpauken in Höhe von 5.000 € war darin enthalten.] Dazu kämen „reservierte“ Beträge in Höhe von 4000 € und 400 €, so daß sich ein Restbetrag von 5.070 € vom ursprünglichen Gesamtetat des Kulturausschusses (ca. 54.000 €) ergebe. Insgesamt werde der Etat stark überzogen, da der Restsumme (5.070 €) ein Antragsvolumen in Höhe von knapp 25.000 € gegenüberstehe. Das stelle den Kulturausschuß vor neue Herausforderungen.

Herr Scherer (SPD) erklärte sichtlich betroffen, man hätte schon Zeiten gehabt, wo das Geld nicht so wild nachgefragt worden sei. Es seien in der Tabelle Anträge in Höhe von 7.000 bis 8.000 € aufgeführt. Ob die Anträge noch im Beratungsgang seien? Könne man eventuell die Beträge schmälern? Sonst müßten „wir“ (die SPD) uns nochmals näher besprechen, wie mit der Situation umzugehen sei.

Kulturdezernent Tsalastras erläuterte, die Anträge seien noch nicht geprüft worden. Aber man habe die Auflistung hier vorgelegt, damit niemand sagen könne, „wenn wir das gewußt hätten, hätten wir anders entschieden“. Die Anträge würden bis zur nächsten Sitzung geprüft und dann dem Ausschuß vorgelegt werden.

Voilà!



Anhang 1:

Stellungnahme des Ausschußmitgliedes Noldus zum Tagesordnungspunkt 5 „Ebertbad GmbH & Co. KG: CLUB MODERN“.

„Formal stellt die Ebertbad GmbH einen Antrag, die Veranstaltung CLUB MODERN zu bezuschussen.

In der Kostenaufstellung ist „Schwimmhilfe e. V.“ als Garant für eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 6500 € aufgeführt.

Der Verein „Schwimmhilfe“ ist im Dezember 2019 gegründet worden und seit dem 17. 3. 2020 ein eingetragener Verein; damals mit dem Vorsitzenden Hajo Sommers, der seinerzeit auch der Betreiber des Ebertbades war. Vereinsadresse ist Ebertplatz 4.

Das Ebertbad ist ein städtisches Gebäude, dessen Kulturbetrieb durch Dritte erfolgt. Die Stadt wird sich bei Interesse des Betreibers an den Erschließungskosten für den Glasfaseranschluß beteiligen.

Gerundet stehen im Antrag 11.000 € Einnahmen ca. 16.000 € Ausgaben gegenüber. Die Differenz von knapp 5.000 € soll der Kulturausschuß bewilligen.

Die Ausfallbürgschaft des Vereins „Schwimmhilfe“ in Höhe von 6500 € ist ein Rechnungsposten, der zu den geplanten Einnahmen addiert wird. Je höher die Bürgschaft, desto niedriger ist die Differenz, die der Kulturausschuß begleichen soll.

Die Ausfallbürgschaft ist ein frei beweglicher Einnahmenposten, mit dem erreicht wird, daß die Fördersumme sich auf jeden Fall in einer Höhe bewegt, die das Eigenbudget des Kulturausschusses nicht sprengt.

Wir haben hier eine typische Kalkulation des Oberhausener Kulturbetriebes vor uns:

  • Ein Pseudoverein, natürlich „eingetragen“, tritt als Veranstalter oder, wie hier, als Finanzier auf.

  • Städtische Räumlichkeiten werden für eine Phantasiemiete dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Hier ist es der Posten „„Infrastruktur Ebertbad am Veranstaltungstag 4550 €“.

  • Die Einnahmenseite enthält kalkulatorische Posten, die ihrer Natur nach nicht genau festlegbar sind, aber dazu dienen, die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht zu groß werden zu lassen.

  • Die Differenz ergibt sich nicht aus einer realistischen Kalkulation, sondern aus der Notwendigkeit, den Zuschuß in dem für den Kulturausschuß üblichen Rahmen zu halten.

Der übliche Rahmen orientiert sich an dem Gesamtbudget des Kulturausschusses und an dem Limit, bis zu dem eine reibungslose Zustimmung durch den Ausschuß als sicher gilt.“

Hinweis: Zur Kalkulation des Antragstellers siehe unten.

Zu Anhang 1: Kalkulation des Antragstellers Ebertbad GmbH & Co. KG

Position

Betrag in €

Geschätzte Einnahmen durch Kartenverkauf, falls ausverkauft

4550

Kofinanzierung durch den Förderverein Schwimmhilfe e.V., als Ausfallbürgschaft

6500

Erhoffte Gesamteinnahmen

11050

Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Anzeigen, Layout und Produktion

3000

Videotrailerproduktion

1500

Anmietung zusätzlicher Technik

1000

Personalkosten Tontechnik Videooperator

1000

Eigenleistung Ebertbad, sind durch Kartenverkäufe zu generieren

Infrastruktur Ebertbad am Veranstaltungstag

4500

Gagen für alle 16 Mitwirkende á 250 € (nicht gedeckte Kosten)

4000

KSK (nicht gedeckte Kosten)

200

GEMA (nicht gedeckte Kosten)

400

Fahrtkosten (nicht gedeckte Kosten)

300

Gesamtkosten

15950

Differenz (beantragter Zuschuß)

4900