Die Asyllobby jubelt, weil die abgeschobene Familie Habibi wieder in Oberhausen ist. Die Presse instrumentalisiert die Kinder und macht daraus eine rührselige Geschichte, indem sie die Fakten unterschlägt. Eine Pressemitteilung von J. Lange.
Der Text als pdf-Datei: 20230329b_PM_Rueckkehr_Abgeschobene
Die afghanische Familie hatte in Kroatien einen Asylantrag gestellt, um sich dann auf den weiteren Weg nach Deutschland zu begeben und hier im Oktober 2019 ebenfalls einen Asylantrag zu stellen. Unter tatkräftiger Mithilfe der Asyllobby klagte sich die Familie nach der im Januar 2020 erfolgten Ablehnung erfolglos durch mehrere Instanzen und wurde in Übereinstimmung mit dem Dublin-III-Abkommen Ende November 2021 in das Land abgeschoben, in dem sie den ersten Asylantrag gestellt hatte.
Das wurde in der Ratssitzung am 13. 12. 2021 vom Beigeordneten Jehn ausführlich dargelegt. Die Kritik der LINKEN und GRÜNEN – CDU, FDP und BOB beteiligten sich nicht an der Debatte – richtete sich gegen die Form der Abschiebung und gegen die Frage des AfD-Stadtverordneten Lange, was denn so schlimm daran sei, in ein Urlaubsland wie Kroatien abgeschoben worden zu sein.
Man kann es der Familie nicht übel nehmen, wenn sie in ein Sozialsystem flüchtet, welches ohne Arbeit ein Maß an Wohlstand erlaubt, das 90 Prozent der Weltbevölkerung trotz harter Arbeit nicht erreichen.
Man mag es den Kindern gerne glauben, daß sie sich in Oberhausen zuhause fühlen und froh sind, wieder „daheim“ zu sein.
Aber der ganze Vorgang wirft Fragen auf, die von der Presse wohlweislich nicht gestellt werden:
- Wer hat die Kosten des erfolglosen Rechtsstreites gegen die Ablehnung des Asylantrages getragen?
- Wie viele Anwälte haben Honorare in welcher Höhe kassiert?
- Was bedeutet es für das Rechtssystem, wenn nach dem Abschluß des Verfahrens das ergangene Urteil so einfach durch die Asyllobby unterlaufen werden kann?
- Wer finanziert die Flüchtlingshelfer von Caritas und Co., die dahinter stehende Infrastruktur und das ganze System?
- Wie kann es sein, daß die Bundesregierung die Abschiebung von verurteilten schwerkriminellen Asylbewerbern nach Afghanistan und anderswo unter fadenscheinigen Gründen verhindert?
- Wie kann es sein, daß Mörder und Vergewaltiger unter dem Deckmantel des Asylrechts nach langjährigen Haftstrafen einen erhöhten Schutz vor Abschiebungen besitzen (EU-Rechtssachen C-391/16, C-77/17 C-78/17)?
Anfang September 2022 verhängte die Stadt Oberhausen einen Aufnahmestopp für ukrainische Kriegsflüchtlinge (WAZ 10. 9. 2022). Die AfD-Ratsfraktion hat als einziger der im Stadtrat vertretenen Fraktionen am 16. 9. 2022 (in einer nicht gebrachten Pressemitteilung) diesem Aufnahmestopp widersprochen.1 Die dort vorgetragenen Gründe gelten auch weiterhin; und auch die Schlußfolgerungen:
Das Asylsystem lädt zum Mißbrauch geradezu ein, weil eine linksgrüne Asyllobby direkt und persönlich von dem durch Steuergelder finanzierten System profitiert.
Das Asylsystem schützt die Falschen auf Kosten derjenigen Menschen, die tatsächlich vor Kriegen und Verfolgung fliehen.
Den Asyllobbyisten geht es im vorliegenden Fall nicht um die Kinder, die in ihrer Ahnungslosigkeit politisch mißbraucht und von der WAZ vorgeführt werden, sondern um den Erhalt eines Systems, von dem sie – die Lobbyisten – auf Kosten der Steuerzahler ein sorgenfreies Leben führen.
Oberhausen, den 29. 3. 2023
Jörg Lange (Pressereferent)