In der 17. Sitzung des Kulturausschusses am 20. 4. 2023 gab es eine Premiere: Erstmals wurde über eingereichte Anträge sachlich debattiert anstatt diese nur abzunicken. Der profane Grund: Geldmangel. Von E. Noldus.

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Einleitend teilte der Kulturdezernent Tsalastras (SPD) mit, daß die Bewerbung Oberhausens für das Perojekt „Lass‘ mal gemeinsam machen!“ zusammen mit dem Caritasverband Oberhausen, um „für alle Menschen zugängliche Kreativ- und Kulturangebote im Stadtgebiet zu schaffen“, von Erfolg gekrönt war.1 Wir – als Ratsfraktion – lassen uns wie die anderen Ratsmitglieder davon überraschen, wie sich das Projekt entwickeln wird, denn vorher gefragt wurde unseres Wissens nach niemand.

Eines ist sicher: es geht zunächst um die Schaffung neuer Bürokratie, wie aus den Erläuterungen ersichtlich ist:

Der Fokus des Konzeptes liegt klar auf den Strukturen und Prozessen. Die Maßnahmen sollen gemeinsam mit der Wirkungszielgruppe erarbeitet werden. Auch auf der Kostenseite kann der Fokus zunächst auf Kosten für Partizipation, Entwicklung und Personalkosten liegen.“

In der üblichen Antragsprosa wird zwischen Planungs-, Durchführungs und Verstetigungsphase unterschieden. Soll heißen: Die Modellkommune wird zunächst angefüttert, schafft Stellen, stellt einen Folgeantrag (2023 bis 2027) und wird später – als Folge eines Sachzwanges – diese einmal etablierten bürokratischen Strukturen selbst finanzieren.2

Ein neuer Veranstaltungskalender?!

Ein gemeinsamer Antrag von SPD und GRÜNEN (A/17/3353-01) und ein FDP-Änderungsantrag (A/17/3400-01) zur „ Schaffung eines Veranstaltungskalenders im eigenen Portal“ verdeutlichte unterschiedliche Interessenlagen.

Frau Wolter (CDU) stellte fest, daß das Portal in der gegenwärtigen Form nicht ganz ausreichend sei, weshalb der Antrag Sinn mache. Inhaltlich sollte das Portal Veranstaltungen aus dem Bereich der Kultur, nicht aus dem der Bildung, enthalten. Das sei nämlich ein Unterschied. An den Kulturdezernenten gerichtet: Die OWT (Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH) sei doch schon länger mit dem Portal befaßt.

Frau Hoff (FDP) begründete ihrerseits den Änderungsantrag damit, daß die Städte technisch unterschiedliche Lösungen aufweisen würden. Ziel müsse es sein, eine großflächige Prüfung aller Möglichkeiten vorzunehmen.

Herr Gadde (GRÜNE) betonte, daß unabhängig von den technischen Spezifikationen alle Veranstaltungen schnell zu finden sein sollten. Er denke besonders an Musikveranstaltungen und empfehle die von der Stadt Duisburg betriebene Seite als Vorbild.

Frau Reisz (Volkshochschule) äußerte Verständnis dafür, daß nicht alle Bildungsveranstaltungen in dem Portal erfaßt werden würden; allerdings wollte sie gerne die Angebote an kultureller Bildung enthalten sehen.

Herr Scherer (SPD) äußerte sich vorsichtig positiv zum Antrag der FDP. Danach kündigte der Kulturdezernent Tsalastras an, den Prüfauftrag zu erfüllen unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Angebote. Insbesondere werde man sich das Angebot der Stadt Duisburg ansehen. Das gegenwärtige OWT-Portal sei für auswärtige Besucher gedacht. Man werde prüfen, ob der OWT-Kalender mit einem Veranstaltungskalender speziell für die Oberhausener Bürger zu verbinden sei. Der Ausschuß billigte die Ausführungen des Kulturdezernenten einstimmig.

Die Mittel für „freie kulturelle Aktivitäten“.

Die Verwaltungsmitteilung M/17/3313-01 über verausgabte und verplante Mittel für „freie kulturelle Aktivitäten“ wurde ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen, beeinflußte allerdings entscheidend die Debatten.

Der Kulturausschuß verfügt über ein eigenes Jahresbudget in Höhe von 54.170 €, welches er eigenverantwortlich an Antragsteller vergeben kann. Ein Restbudget geht am Jahresende an die Stadtkasse zurück; ein Übertrag ins nächste Haushaltsjahr findet nicht statt. Wenn der Kulturausschuß den Etat überzieht, m man an anderer Stelle des Haushaltes Mittel einsparen, da es sich bei der Finanzierung der „freien kulturellen Aktivitäten“ um freiwillige Leistungen handelt. Es ist haushaltstechnisch etwas schwierig, aber durchaus machbar. Stand 30. 3. 2023 beträgt das Restbudget 11.080 €.

Zur aktuellen Sitzung lagen sieben Anträge über 33.583 € vor. Ein Antrag entsprach nicht den Förderrichtlinien, weshalb das Kulturbüro dessen Ablehnung empfahl – was der Ausschuß dann auch tat. Dennoch blieben 26.818 € Antragsvolumen übrig. Für dieses Problem hatte die SPD eine für sie typische Lösung parat. Deren Antrag A/17/3348-01 sah schlicht vor, dem Kulturausschuß 25.000 € zusätzlich zu gewähren. Allerdings bleibt das der Entscheidung des Rates überlassen, welcher, dem Gesamteindruck der Diskussion folgend, das Geld gewähren wird. Die Debatte verlief ungewohnt spannend.

Herr Scherer (SPD) begründete den Antrag mit allgemeinen Hinweisen auf den Niedergang der Kulturszene „in der jetzigen Krise“ und der Notwendigkeit, diese zu unterstützen. Grundsätzlich stelle sich die Frage, wie man mit den (Geld-) Mitteln umgehen solle, wenn sie umkämpfter werden. Er wolle einen praktischen Vorschlag dazu machen: Man könne ja ein Gremium oder etwas ähnliches bilden, um die Anträge vorab zu begutachten. Man müsse diese Anträge aus dem parteipolitischen Zwist heraushalten.

Frau Hoff (FDP) wies allerdings zu Recht darauf hin, daß die Mittel eben nicht, wie Herr Scherer es ausgeführt hatte, aufgebraucht seien. Man habe im vorigen Tagesordnungspunkt gesehen, daß noch ungefähr 11.000 € übrig seien. Das von Herrn Scherer vorgetragene Argument der Kostensteigerungen ziehe ebenfalls nicht. Ein Vergleich mit früheren Anträgen zeige, daß die beantragten Summen nicht höher seien; allerdings sei die Zahl der Antragsteller gewachsen. Insgesamt sei zu bemängeln, daß man auch hier nicht daran denke, eine gewisse Haushaltsdisziplin zu wahren.

Frau Wolter (CDU) war über die gestiegene Zahl der Antragsteller erfreut, sei darin doch eine Belebung der Kulturszene zu sehen. In längeren Ausführungen kreiste sie um das Argument, daß man in Zeiten knapper Kassen mit dem Geld sorgfältiger umgehen müsse und auch die Anträge sorgfältiger beleuchten müsse. Das seien leider Notwendigkeiten, denen man sich beugen müsse.

Herr Noldus (AfD) erklärte, seine Vorrednerinnen hätten teilweise seine Argumente vorweggenommen. Beispielsweise den Hinweis auf die noch vorhandenen 11.000 € durch Frau Hoff. Er erinnerte aber den Ausschuß an die letzte Sitzung: Dort seien zwei Förderanträge von Schwimmhilfe e.V. und Ebertbad GmbH in einer Gesamthöhe von 10.000 € bewilligt worden. Er habe den Eindruck, daß der Ausschuß bei der Prüfung der Anträge etwas leichtfertig vorgegangen sei. Auch sei ihm seit 2020 kein Fall bekannt, wo ein vom Kulturbüro empfohlener Antrag abgelehnt worden sei.

Der Vorschlag Herrn Scherers zur Bildung eines Gremiums sei etwas befremdlich. Es sei schließlich „unsere Aufgabe“, die Anträge zu prüfen. Wenn der Ausschuß keinen Willen zeige, diese Prüfung vorzunehmen, sei auch die Bildung eines Gremiums in welcher Form auch immer zwecklos.

Der Ausschußvorsitzende Flore (SPD) reagierte unwirsch auf die Kritik. Herr Noldus sei noch nicht lange genug dabei; er könne im Ratsinformationssystem die Jahre durchsehen und dabei feststellen, daß der Kulturausschuß sehr wohl Anträge abgelehnt habe. „Alle demokratischen Parteien“ würden gut zusammenarbeiten usw. Bemerkenswerterweise blieb dieser durchsichtige Versuch, den Ausschuß solidarisch gegen den AfD-Vertreter zu vereinen, im Gegensatz zu früher ohne Erfolg. Das jedenfalls war der Eindruck aus den nachfolgenden Debatten.

Die Bewilligung der 25.000 € durch den Rat ist sehr wahrscheinlich, gibt es dort doch eine linksgrüne Mehrheit. Spannend ist lediglich, ob FDP und CDU bei ihrer angedeuteten Linie bleiben, zumal die AfD den Antrag definitiv ablehnen wird.

5.000 € für Schmetterlingseffekte.

Hart, aber sachlich wurde der Zuschußantrag „Schmetterlingseffekt: Mobiles Theater (B/17/3230-01)“ debattiert.

Zunächst bedauerte Frau Hoff (FDP), den Antrag ablehnen zu müssen, da er nicht schlüssig sei. Die Beschreibung der Kosten sei nicht nachvollziehbar, nicht alle Punkte durchdacht. So sollen Vorstellungen einmal in Räumlichkeiten, dann wieder im Freien stattfinden. Was ist mit Gema-Gebühren, mit Abgaben an die Künstler-Sozialkasse? Die Antragstellung mache insgesamt den Eindruck, als ob der Veranstalter nicht an Haftungsfragen arbeite. Dabei müsse man doch bestimmte Mindeststandards einhalten.

Frau Wolter (CDU) stellte fest, es fehlten ganz viele Dinge. Es werde zudem aufgelistet 10mal Probe und 10mal Aufführungen, wonach sich der Eindruck ergebe, als würde man das Honorar doppelt ansetzen. Der Sinn der Aufstellung „erschließt sich uns nicht.“ 5.000 € werde sie auf keinen Fall bewilligen; höchstens 2.000 €.

Frau Domkowsky vom Kulturbüro betonte, daß die Antragstellung sehr kompliziert sein könne. Daher sei es notwendig, ein niedrigschwelliges Verfahren zu wählen, um den Antragstellern entgegenzukommen. Theoretisch sei sogar eine mündliche (!) Antragstellung möglich.

Frau Hoff (FDP) bestand auf der Notwendigkeit einer nachvollziehbaren Aufschlüsselung der Kosten. Der Inhalt des Antrages sei ungenügend. Die Informationen müßten schon da sein; das erläuterte sie näher.

Herr Tsalastras stellte fest, daß nach der Auffassung des Kulturbüros die vorgetragenen Informationen ausreichend gewesen seien. Man lege die vorgelegten Kosten bei der Antragsprüfung zugrunde. Mehrkosten gingen zu Lasten des Veranstalters. Es gehe um 10 oder 11 Konzerte, wo das angegebene Kostenvolumen nie mit dem Endvolumen übereinstimme. Es sei auch nicht die Aufgabe des Kulturbüros, zu prüfen, ob ein Veranstalter sämtliche Kosten angegeben habe. Man müsse allerdings prüfen, ob ein Veranstalter auch die beantragten Veranstaltungen durchgeführt habe. Wenn nicht, so prüfe man, ob ein Teilbetrag einzubehalten sei.

Herr Gadde (GRÜNE) befürwortete den Antrag. Er sprach von der Idee, daß die geförderten Veranstaltungen niedrigschwellig beantragbar sein sollten. Nach seiner Auffassung sei es richtig, daß der Antrag auch mündlich gestellt werden könne.

Herr Noldus (AfD) fragte den Kulturdezernenten unter Bezugnahme auf dessen Ausführungen zu Veranstaltungen, die nicht in vollem Umfange stattgefunden haben: Beispielsweise beantragt ein Veranstalter Gelder für drei Tage, führt aber dann nur eine eintägige Veranstaltung durch. Ob dann eine entsprechende Kürzung vorgenommen werde.

Der Kulturdezernent erklärte, es könne hypothetisch so sein, daß durch eine beispielsweise Naturkatastrophe die Veranstaltung kürzer ausgefallen sei. Oder es seien trotz der verkürzten Dauer höhere Kosten notwendigerweise entstanden, so daß die Gesamtkosten nachvollziehbar gleich geblieben seien. Es müsse in jedem Fall eine Einzelfallprüfung stattfinden. Wenn sich Termine änderten und dann die Finanzierung, reagiere man als Kulturbüro sofort.

Herr Scherer (SPD) hob die Schwierigkeiten hervor, die sich bei der Kalkulation des Finanzierungsbedarfs ergeben. Es sei ein Riesenaufwand notwendig, so u.a. durch die notwendige Anpassung an verschiedene Spielstätten. In längeren Ausführungen legte er dann die Förderungswürdigkeit des Projektes vor.

Frau Gödderz (GRÜNE) ergänzte, daß es sich um „niedrigschwelliges Theater“ handelt und dieses daher besonders förderwürdig sei.

Reichlich ungewohnt, bot die Abstimmung kein einheitliches Bild und mußte zweimal wiederholt werden. Erst dann stand die Bewilligung mit 11 gegen 9 Stimmen (CDU, AfD, FDP) fest.

Ein halber Zuschuß für NIVID.

Zum Zuschußantrag von „Nigeria Voice in Diaspora Germany“ für ein Kultur-Festival (B/17/3231-01) bemerkte Frau Wolter, die gesamte Kostenplanung sei nicht transparent und der Antrag dürftig. Sie mochte maximal die Hälfte der beantragten Summe – also 2.500 € – bewilligen.

Frau Hoff stellte fest, der Antrag sei nicht ausgestattet mit dem, was notwendig sei, um ihn wohlwollend zu prüfen. Augenfällig seien die vielen Fragezeichen. Auch habe man Pflichten und Aufgaben in der Veranstaltungsbranche zu erfüllen. Das sei unabhängig davon, ob es sich um professionelle Veranstalter handele oder nicht.

Herr Noldus (AfD) wies darauf hin, daß der Antrag am 14. 2. 2023 eingereicht worden sei. Seinerzeit habe der Antragsteller angekündigt, mit Sponsoren zu sprechen. Das sei offenbar nicht erfolgt bzw. dieser habe die letzten zwei Monate nicht genutzt, um den Antrag nachzubessern.

Herr Scherer (SPD) beklagte daraufhin, daß die Diskussion in die falsche Richtung gehe. Man tue so, als habe der Kulturausschuß bisher „das Geld herausgepustet“. Auch wiederholte er das Argument der „niedrigschwelligen Antragstellung“.

Frau Wolter (CDU) stellte fest, das Kernproblem sei einfach; man habe zu wenig Geld. Man habe erst April und es seien nur noch 11.000 € übrig. Wenn man alle heutigen Anträge bewillige, dann hätte man trotzdem nur 14.000 € übrig3 unter der Voraussetzung, daß die (unter TOP 4) beantragten 25.000 € später vom Rat bewilligt würden. Wenn man weniger Geld zur Verfügung hat, sei man eben gezwungen, genauer zu prüfen.

Herr Noldus (AfD) erinnerte Herrn Scherer an die letzte Sitzung. Dort sei zu Beginn eine Aufstellung verteilt worden, wonach Anträge im Gesamtvolumen von 24.000 oder 28.000 € vorlagen und der noch zur Verfügung stehende Etat viel geringer war. Er, Herr Scherer, sei wie alle anderen auch unangenehm überrascht gewesen und habe angemerkt, nun müsse man wohl die Anträge zukünftig noch genauer prüfen. Diese Äußerung habe er, Herr Noldus, im Hinterkopf gehabt, als er zu Sitzungsbeginn den Ausschuß aufgefordert habe, die Anträge sorgfältiger zu prüfen.

Herr Gadde (GRÜNE) merkt an, das – die sorgfältige Prüfung – sei auch schon in der Vergangenheit so gewesen. Ferner bemerkte er in Richtung Frau Wolter, man könne nicht überall kürzen.

Herr Flore stellte fest, man gehe in den defizitären Bereich. Es scheine ihm so zu sein, daß der Rat eine Mehrheit zusammenbringe, um das Defizit zum Ausgleich zu bringen. Was das von Herrn Höppner erwähnte Datenblatt betreffe, so scheine das ein bemerkenswerter Vorschlag zu sein.

Herr Noldus (AfD) erklärte, hier werde das Lied von den armen, unbedarften Antragstellern gesungen. Vor vielleicht zwei Ausschußsitzungen war der Beratungsaufwand ein Thema gewesen. Dabei sei festgestellt worden, daß eine Erstberatung bis zu 50 Stunden umfasse. Wenn ein Antrag schwach sei, so liege das doch allein am Antragsteller und nicht am Kulturbüro, welches seine Arbeit ordentlich mache.

Die Abstimmung ergab eine Ablehnung des Antrages mit 10 Ja- gegen 10-Nein-Stimmen. Der Änderungsantrag der CDU (2.500 €) wurde gegen die Stimmen von AfD und FDP angenommen.

Annahme nach kurzer Debatte.

Beim Zuschußantrag in Höhe von 1.318 € „Geschichtswerkstatt Oberhausen e.V.: BUCHGESTÖBER 2023 (B/17/3232-01)“ erklärte Frau Hoff (FDP), sie könne endlich einem Antrag „aus voller Überzeugung“ zustimmen. Weitere Wortmeldungen gab es nicht. Der Antrag wurde gegen die Stimme der AfD bewilligt. Wir sehen keinen sachlichen Grund, dezidiert linke Projekte in welcher Form auch immer zu unterstützen.

Knapp bewilligt mit 11 gegen 9 Stimmen wurde der Zuschußantrag „20 Jahre Marina Shanty-Chor Oberhausen (B/17/3295-01) in Höhe von 2.000 €. Frau Wolter (CDU) hielt den Ansatz der Kosten für zu hoch und erklärte, aus eigener Erfahrung sprechend, daß man Spenden akquirieren könne: „Das ist anstrengend und nicht fein, aber es geht.“ Daher schlug sie vor, lediglich 1.500 € zu bewilligen. Durch die Annahme des Antrages erledigte sich dieser Vorschlag.

Musik für die alevitische Gemeinde.

Kontrovers wurde auch der Zuschußantrag der Alevitischen Gemeinde für Instrumente und Unterrichtsstunden in Höhe von 5.000 € (B/17/3322-01) debattiert.

Frau Wolter (CDU) lehnte den Antrag mit der Begründung ab, daß es eine eigene städtische Musikschule gebe. Das sei deren Aufgabe und dieses Projekt – Musikunterricht – sei daher unnötig. Außerdem sei nicht ersichtlich, wer ein Instrument lernen solle und wer Lehrer sein solle. Sie könne nur sehen, daß die Instrumente für die alevitische Gemeinde beschafft würden; das sei wohl kaum die Aufgabe des Kulturbüros.

Frau Hoff (FDP) fragte, wie man von den ursprünglich veranschlagten 5.800 € auf jetzt beantragte 5.000 € komme. Sie schlug vor, die Fördersumme auf 4.100 € zu kürzen, womit sie die Förderung ab dem Monat Mai auf das Jahr 2022 beschränkte und die beantragten Monate Januar bis April 2023 herausrechnete.

Eine Ausschußteilnehmerin erklärte, sie habe den Antrag unter dem Aspekt der Interkultur betrachtet und sehe in dem Vorhaben daher keine Konkurrenz zur Musikschule.

Der Ursprungsantrag wurde mit 10 (CDU, AfD, FDP, BOB) gegen 10 Stimmen (SPD, GRÜNE) abgelehnt, der FDP-Änderungsantrag mit 11 gegen 9 Stimmen angenommen.

Eine Sinfonie zum Finale.

Der Zuschußantrag des Fördervereins Sinfonieorchester Ruhr (B/17/3339-01) wurde, obwohl Frau Wolter (CDU) eine Kürzung auf 2.500 € empfohlen hatte, mit 12 Ja-Stimmen in voller Höhe (3.500 €) angenommen.

Eine abschließende Bemerkung Herrn Gaddes (GRÜNE) zeugte von dessen Aufmerksamkeit: Dieser wies darauf hin, daß nach seinem Verständnis die Bewilligung der Anträge unter dem Vorbehalt erfolgt sei, daß der Rat in seiner Sitzung am 15. Mai der Zuweisung von 25.000 € an den Kulturausschuß zustimme.

Eine Nachfrage nach Sitzungsende beim Kulturdezernenten ergab, daß es sich so verhielt. Weiterhin: Würde der Rat das Geld nicht bewilligen, würde das Kulturbüro in der der Ratssitzung vom 15. Mai folgenden Sitzung des Kulturausschusses einen Vorschlag einbringen, wie die jetzigen Anträge zu behandeln seien.

Die trockene Verwaltungsvorlage „Eigenanteilsübernahme von Projekten im Haushaltsjahr 2022 (M/17/3110-02)“ nahm der Ausschuß ohne Wortmeldungen zur Kenntnis. Sie war in der letzten Sitzung auf Vorschlag der CDU zurückgestellt worden. Wir werden bei Gelegenheit noch darauf zurückkommen.



1Zum Projektgegenstand siehe die Informationen auf https://www.mags.nrw/inklusion-vor-ort

3Eine grobe Überschlagsrechnung, die aber die Problematik gut illustrierte.