Nachfolgend informieren wir über den Stand der Dinge beim Taubenhaus-Projekt, welches von der AfD-Ratsfraktion bzw. vom Stadtverordnete Lange seit einiger Zeit begleitet wird. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20230706b_Stellungnahme_Taubenhaus

Ein abgelehnter Prüfauftrag.

In einem Artikel vom 23. 3. 2023 über den Antrag A/17/3300-01 für die Ratssitzung am 15. 5. 2023 berichteten wir über einen Prüfauftrag an die Verwaltung zur Einrichtung eines Taubenhauses. Es handelt sich um eine Methode, bei brütenden Tauben das Gelege auszutauschen, um so die Population zu begrenzen.

Die Verwaltung sollte die Durchführbarkeit des Konzeptes in Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein prüfen und sich ggf. auf ein Pilotprojekt beschränken.

Da die Mitteilung von der WAZ nicht gebracht worden war, folgte am 12. 4. 2023 eine weitere Pressemitteilung Plädoyer fürs Taubenhaus.

Obwohl es sich lediglich um einen Prüfauftrag handelte und der Antrag unter Einbeziehung früherer Anträge anderer Fraktionen bewußt ergebnisoffen formuliert war, wurde dieser in der Ratssitzung am 15. 5. 2023 natürlich von allen Ratsmitgliedern gegen die Stimmen der AfD abgelehnt – wie üblich ohne jede Debatte.

Die Kleine Anfrage zum Taubenhaus.

Immerhin hat eine Kleine Anfrage K/17/3620-01 des Stadtverordneten Lange vom 3. Juni zu diesem Thema die Stadt zu einer Stellungnahme veranlaßt. Aus der Antwort K/17/3664-01 vom 19. Juni geht hervor, daß bei einer Firma, die einen Falkner zur Vergrämung von Tauben einsetzt, ein Angebot eingeholt worden ist. Zur Zeit steht eine Beauftragung aus, da noch Gespräche mit dem örtlichen Tierschutzverein und der Unteren Naturschutzbehörde zum Thema „Taubenpopulation“ laufen. Davon abgesehen, zeigt sich die Verwaltung zufrieden mit der eigenen Zusammenarbeit und derjenigen der städtischen Tierärzte mit dem Tierschutzverein.

Laut Verwaltung sei die Verringerung des schädlichen Taubenkots durch eine artgerechte Fütterung zwar wahrscheinlich, aber die Tiere würden vermutlich weiterhin auch ungeeignetes Futter suchen. Ferner gebe es nach wie vor Bürgerinnen und Bürger, die Tauben füttern und dies nicht immer mit artgerechtem Futter.

  • Bei Taubenhäusern in den Stadtteilen müßte gewährleistet sein, daß

  • der Standort erhöht und für Tauben attraktiv ist;

  • nicht zu weit von den bisherigen Standorten der Taubenpopulation entfernt ist;

  • die Betreuung des Taubenhauses durchgehend erfolgt und die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind.

Pro Taubenhaus für jeweils ca. 100 Tauben in der Form eines umgebauten Seecontainers sind etwa 18.000 € an Aufstellkosten anzusetzen.

Wir empfehlen eine Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen der Stadt Köln, die das Taubenhaus-Konzept praktisch bereits umgesetzt haben und weitere Maßnahmen ins Auge fassen. Dazu gibt es eine Dissertation Tierärztliche Begleitung bei der Umsetzung der tierschutzgerechten Bestandskontrolle“ von Michael Müller (Tierärztliche Hochschule Hannover) aus dem Jahre 2002.

Nach dem jetzigen Stand der Dinge ist eine alternative Lösung (Falkner) nicht in Sicht, so daß die Beteiligten die Probleme der praktischen Umsetzung angehen sollten.