Eine in mancherlei Hinsicht interessante Sitzung, deren Reize sich dem Betrachter erst auf den zweiten Blick erschließen. Wir bringen eine Übersicht der wichtigsten verhandelten Punkte. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20230920b_Kulturausschuss_20230831

Eine einleitende Anmerkung.

Vor Einstieg in die Tagesordnung erklärt der Ausschußvorsitzende Flore, daß die Bewilligung von Förderanträgen wesentliche Voraussetzung der Tätigkeit des Ausschusses sei. Die Mittel seien knapp, da im nächsten Jahr die wegen Corona aufgestockten Mittel [gemeint sind die 25.000 €, welche der Rat am 15. 5. 2023 bewilligt hat] so nicht mehr zur Verfügung stünden. Man werde interfraktionell eine Regelung zu finden versuchen, daß alles, was Kultur darstelle, wenn möglich weitergeführt werden könne. Danach schlägt er, ohne Erläuterungen, die Umstellung einiger Tagesordnungspunkte vor, die gebilligt wird.

Die Manifesta 2026 wirft ihre Schatten voraus.

Den mündlichen Bericht gibt Frau Stefanie Reichart, RVR-Referatsleiterin für Kultur, Sport und Industriekultur, welche als Geschäftsführerin der Manifesta 2026 bestellt worden ist. Sie beginnt mit der Geschichte der Biennalen, den alle zwei Jahre stattfindenden Kunst- und Kulturveranstaltungen. Manifesta sei in den frühen 1990er Jahren als Reaktion auf die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen nach dem Ende des Kalten Krieges entwickelt worden. Die erste Manifesta habe 1996 in Rotterdam stattgefunden als Veranstaltung zum Dialog zwischen Gesellschaft und zeitgenössischer europäischer Kunst im Kontext des europäischen Einigungsprozesses. Weiter sagt sie dem Sinn nach folgendes:

Im traditionellen Format wählt eine Festivalleitung ein Kuratorium; das Kuratorium wählt Künstler; daraus entwickele man ein Konzept usw. Das sei der klassische Weg, den man nicht beschreiten wolle. Bei der Manifesta gehe man anders vor.

Zunächst sei es ein europäisches Projekt, welches von mehreren Ländern finanziert werde. Deutschland steuere 6,5 Mio. € als verpflichtendes Minimum zum Budget bei. Im November 2022 sei die GmbH gegründet worden; sie selbst sei Geschäftsführerin dieser Gesellschaft. Danach erläutert Frau Reichart Einzelheiten der GmbH-Struktur und des Erwerbs von Fördermitteln.

Danach spricht sie über die künstlerischen Aspekte der Manifesta. Generalthema sei „Das Ruhrgebiet als Handelsregion“, welches künstlerisch bearbeitet bzw. umgesetzt werde. Man habe sich für dieses Thema entschieden, weil es insgesamt etwas zu kurz komme. Etwas konkreter gehe es um den alten Hellweg und um die im Duisburger Hafen endende neue chinesische Seidenstraße.

Danach stützt sich der Vortrag Frau Reicharts auf das sog. Bid Book, eine Art Bewerbungsmappe für die Manifesta 2026. Momentan befinde man sich noch im sog. Pre-Biennal Process. Es handelt sich um einen dreistufigen Ablaufplan bis zu dem Zeitpunkt, wo die Wahl eines Kuratoriums erfolge.

Nach dem Ende des Vortrages dankt Herr Scherer (SPD) für den Vortrag und lobt die Beteiligung der Oberhausener Verwaltung bei der Unterstützung der Kunst- und Kulturszene. Man arbeite an großen Netzwerken, die „von unten“ ausgehend geschaffen werden, mit politisch orientierter Kultur usw.

Frau Wolter (CDU) äußert ihre große Begeisterung für das 2026 stattfindende Ereignis. Es sei schön, daß man nun etwas darüber wisse und hoffe auf eine Übermittlung der von Frau Reichart vorgestellten Präsentation. „Wir wollen das gerne unterstützen und wir möchten wissen, was wir da unterstützen.“

Danach bedankt sich Herr Gadde (GRÜNE) seinerseits im Namen der GRÜNEN für den Vortrag.

Frau Reichert dankt ihrerseits und bemerkt, daß man leider noch nicht viel Konkretes sagen könne, da man sich noch in einem sehr frühen Stadium des Planungsprozesses befinde. Sie könne allerdings schon sage, daß sich die Manifesta auf Duisburg, Essen und Bochum fokussiere. Sie freue sich aber, da sie, wie schon eingangs erwähnt, aus Oberhausen, genauer gesagt aus Alt-Oberhausen stamme, mitteilen zu können, daß es umfangreiche Beiprogramme mit Veranstaltungen in weiteren Städten geben werde. An diesen Programmen mit regionaler Beteiligung werde auch Oberhausen sich beteiligen können.

Herr Tsalastras (SPD) dankt als Kulturdezernent für die Klarstellung und versichert, daß man sich als Verwaltung bemühen werde, diese regionalen Veranstaltungen organisieren werde, um die örtliche Kulturszene daran teilhaben zu lassen.

Ein letztes Mal „Corona-Sonderförderung“.

Den städtischen Abschlußbericht zu dieser Angelegenheit (M/17/3743-01) nutzt Herr Noldus (AfD), um eine Verständnisfrage zu stellen. In der Vorlage B/17/5937-01, welche die Grundlage für die Corona-Sonderförderung gebildet habe, sei in den Zeilen 144ff zur Vergabe bemerkt worden:

„Die Vergabe ist durch die zuständigen Beigeordneten zu bestätigen. Die Kämmerei begleitet die Zuschußvergabe. Die endgültige Entscheidung, ob die Mittel bewilligt werden, obliegt… gemäß § 83 GO NRW dem Stadtkämmerer.“

Herr Noldus fragt, wie man sich das vorstellen müsse. Es sei ja ursprünglich um eine Sonderförderung in verschiedenen Bereichen gegangen. Die Fachverwaltung habe nur die Aufgabe gehabt zu prüfen, ob die Antragsteller eventuell durch andere Förderprogramme von Bund oder Land gefördert werden könnten. Die Vergabe sei von den Beigeordneten vorgenommen worden; unter Begleitung der Stadtkämmerei. Im Kulturbereich, der den wesentlichen Teil der Corona-Sonderförderung erhielt, falle nun Kulturdezernat und Stadtkämmerei in der Person des Herrn Tsalastras zusammen. Wie sei nun eine Kontrolle bei der Förderbewilligung erfolgt?

Herr Flore (SPD) bemerkt, das sei eine pekuniäre Frage, welche man sicherlich besser im Haupt- und Finanzausschuß stellen könne, wo die Vorlage ebenfalls behandelt werde.

Herr Tsalastras (SPD) unternimmt es trotzdem, die Frage direkt zu beantworten. Er führt dem Sinne nach aus:

Man habe seinerzeit einen kleinen Ausschuß gebildet, welcher aus allen Beigeordneten bestanden habe, Bereiche Sport, Kultur usw., und Vertretern der angeschlossenen Fachverwaltung. Dieser Ausschuß habe die Förderanträge entgegen genommen. Die Stadtkämmerei hätte die finanztechnische Prüfung übernommen.

Nachfrage: Wie erfolgte die Prüfung? Sei diese getrennt nach Fachbereichen erfolgt? Ja, die Fachabteilungen – Herr Tsalastras nennt ausdrücklich Sport und Kultur, hätten eine Bewertung der Förderanträge vorgenommen; jede für sich. Die Abwicklung sei durch Stadtkämmerei bzw. begleitend durch diese erfolgt.

Auf eine weitere Nachfrage ergänzt Herr Tsalastras, daß jeder Bereich die Bewertung der Anträge für sich vorgenommen habe, aber jeder Bereich habe eine Kontrolle beim anderen Bereich durchgeführt; „der Sport hat mit auf die Kultur geschaut“ und umgekehrt. Die Finanzverwaltung habe die technischen Detailfragen der Bewilligungen geklärt.

Weitere Fragen werden nicht gestellt und der Ausschuß nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Sachstand Kulturentwicklungsplan.

Ebenfalls ein mündlicher Bericht, dieses Mal vom Kulturdezernenten. Die grundsätzlichen Anmerkungen in Zusammenfassung:

Innerhalb des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes erfolgt die Placierung des Kulturentwicklungsplanes. Für die Erarbeitung stünden weniger Fördermittel zur Verfügung als erwartet. Der Kulturdezernent freue sich, daß man doch ein externes Büro gefunden habe, welches die Konzeption des Kulturentwicklungsplanes übernehme. Es handelt sich um das Institut für soziale Innovation (ISI) mit Sitz in Düsseldorf. Der Kulturausschuß werde über den Fortgang der Arbeiten unterrichtet werden.

Hinweis: Zur Selbstdarstellung des Instituts für soziale Innovation siehe Anlage 1.

Neues aus der Volkshochschule.

Die drei Punkte „Programm der Volkshochschule im Arbeitsjahr 2023/2024 (M/17/3750-01)“, „Aktuelles“ (mündlich) und „Angebote zur Integration von Migrantinnen und Migranten im Arbeitsjahr 2022/2023 und Ausblick auf das Arbeitsjahr 2023/2024 (M/17/3746-01)“ werden von Frau Dr. Reisz, Bereichsleiterin der Volkshochschule, zusammenfassend behandelt. Sie führt einen Kurzfilm über das Programm der VHS vor. Das Besondere an dem Film ist, daß er mittels technischer Mittel unter Zuhilfenahme von KI-Bildgeneratoren (Arbeitsgrundlage bildeten Photographien der auftretenden Personen, die einzelne Bereiche der VHS vorstellten) erstellt worden ist.

Der interessante Vortrag kreist um das generelle Thema, wie technische Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung von KI sowohl auf die Gestaltung der Lehrinhalte der VHS wie auch auf das Lernen der VHS-Teilnehmer einwirken.

Herr Scherer (SPD) äußert „vielen vielen Dank für die Arbeit seit vielen Jahren mit Dr. Reisz“. Er erwähnt die wohlwollenden Bemühungen des Kulturausschusses, bei der Verbesserung der Ausstattung der VHS mitzuwirken. Das KI-Video sei lustig gewesen, aber man dürfe darüber nicht das enorme Potential und die Wirkungen von KI vergessen. Seiner Meinung nach stehe man am Beginn einer neuen Form der industriellen Revolution, die sich u.a. daraus ergebe, daß jeder die Möglichkeit habe, sich der technischen Mittel zu bedienen, um KI selber kreativ zu benutzen. Diesen Gedankengang führt er noch etwas weiter aus.

Frau Wolter (CDU) bedankt sich über die „wie immer hervorragend“ geleistete Arbeit und möchte einen sprachlichen Kontrast in der Form eines veralteten Ausdrucks setzen; zu Frau Dr. Reisz gewandt: „Ihre Arbeit ist einfach löblich!“.

Herr Gadde (GRÜNE) schließt sich dem an und verweist besonders auf das nach seiner Meinung hervorragend gestaltete und interessante Programmheft.

Frau Dr. Reisz war so freundlich, eine Anfrage des Stadtverordneten Noldus zu beantworten, aus der ihr grundsätzliches Verständnis Ihrer Arbeit abzulesen ist. Wir bringen diese Mitteilung als Anlage 2.

Zum Heimatpreis – und zum Niveau der LINKEN.

Die Vorlage B/17/3439-01 ist vom vom Rat in seiner Sitzung am 15. 5. 2023 beschlossenen Vorlage. Die Vorschläge für die Träger des Heimatpreises sind bis zum 30. 9. 2023 im Kulturbüro einzureichen.

Herr Noldus fragt nach der Zusammensetzung der Jury: In Zeile 83 werde „Klaus Oberschewen (Bereich Antifaschismus)“ aufgeführt. Man müsse sich fragen, was „Bereich“ bedeute. Im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Debatte um die Umbenennung des Kaisergartens habe dieser Herr bewiesen, daß er noch nicht einmal Wilhelm I von Wilhelm II unterscheiden könne. Was zeichne Herrn Oberschewen außer einer strammen Gesinnung denn aus?

Herr Dittmeyer (LINKE) meldet sich mit lauter Stimme zu Wort. Es sei empörend, wie hier über jemanden geredet werde, der im Bildungsbereich arbeite usw. In diesem Zusammenhang bezeichnet er Herrn Noldus ausdrücklich als „abartig“.

Herr Noldus (AfD) meldet sich zu Wort. Es sei, zu Herrn Dittmeyer gewandt, völlig irrelevant, was er da von sich gebe. Die Bezeichnung „abartig“ sei typisch für das intellektuelle und politische Niveau der LINKEN.

Zu dem Vorsitzenden gewandt: Er habe nur gesagt, daß die Veröffentlichungen beispielsweise in „Paroli“ erkennen lassen, daß Herr Oberschewen von den elementarsten Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten keine Ahnung habe. Die Bezeichnung „Antifaschismus“ sei überhaupt ein Anachronismus.

Herr Flore bemerkt, der Ausdruck „stramme Gesinnung“ sei schon bezeichnend. „Manche Wortmeldungen sind Kokolores.“

Wir finden es bezeichnend, daß der protokollarisch zweithöchste Repräsentant der Stadt Oberhausen die Bezeichnung des Ausschußmitgliedes Noldus als „abartig“ offensichtlich goutiert. Im übrigen gilt: „Was kümmert es die deutsche Eiche…“

Bewilligte Anträge.

Die Bearbeitung einiger Anträge ist bezeichnend für die Arbeitsweise des Kulturbüros. Wir kommen auf die Einzelheiten an anderer Stelle zu sprechen und beschränken uns hier auf die Präsentation der Ergebnisse.

Der Kunstverein Oberhausen hatte einen Antrag auf Bezuschussung der Ausstellung von Sven Drühl (B/17/3749-01) gestellt. Nach einigen Anmerkungen zur Form der Dringlichkeitsentscheidung billigte der Ausschuß – gegen die Stimme der AfD – den Antrag.

Das Ausschußmitglied Barwanietz (CDU) war selbst mit einem Förderantrag „Galeriekonzert mit den Chören des Sängerkreis Oberhausen (B/17/3887-01)“ an den Ausschuß herangetreten. Auch hier gab es Debatten, die um die nach Ansicht der Ausschußmitglieder verspätete Einreichung des Antrages kreisten.

Der beantragte Zuschuß wurde auf Vorschlag von Frau Wolter (CDU) von 2.500 € auf 2.000 € gemindert und in dieser Form zur Abstimmung gebracht und gebilligt: Für den Antrag stimmten CDU und AfD, während sich die übrigen der Stimme enthielten.

Hinweis: Das Abstimmungsverhalten mindestens von Herrn Dittmeyer (LINKE) und Herrn Ottersbach (FDP) war nicht eindeutig zu erkennen, was den Vorsitzenden aber nicht interessierte.

Das Kulturbüro hatte übrigens empfohlen, dem Antrag nicht stattzugeben: Die Veranstaltung finde bereits am 27. August (!) statt. „Das Projekt wird vor der Beschlußfassung abgeschlossen sein und ist damit nicht förderfähig.“

Es ist, soweit wir das von hier aus beurteilen können, das erste Mal (mindestens) seit 2007, daß der Kulturausschuß der Empfehlung des Kulturbüros nicht gefolgt ist.

Etwaige Einwände beim Zuschußantrag des Roma Integration Zentrum für das Projekt „Das bin Ich, lass uns besser kennenlernen!“ (B/17/3762-01) wurden vom Ausschußvorsitzenden entschlossen abgeräumt:

Herr Tsalastras (SPD) macht die Anwesenden darauf aufmerksam, daß nach der Bewilligung des Barwanietz-Antrages laut Vorlage B/17/3779-01 noch 3.256 € zu vergeben seien. Auf Nachfrage von Herrn Ottersbach (FDP) werden Unstimmigkeiten zwischen der Allris-Fassung und der Ausschuß-Fassung bei insgesamt gleichem Saldo geklärt; die Unstimmigkeiten – Auflistung der Dringlichkeitsentscheidung – kann sich die Frau Domkowsky nicht erklären. Sie seien einfach da, aber der Saldo stimme.

Frau Wolter (CDU) bemängelt, daß es sich bei der Veranstaltung zu einem Teil um eine Podiumsdiskussion handelt, bei der sie Schwierigkeiten habe, sie als Kulturveranstaltung zu betrachten.

Herr Tsalastras (SPD) möchte für die Veranstaltung insgesamt einen kulturpolitischen Charakter in Anspruch nehmen und die Förderwürdigkeit feststellen.

Herr Flore (SPD) erklärt, daß die Sinti und Roma in der NS-Zeit sehr gelitten hätten. Und auch danach hätten sie immer mit Vorurteilen zu kämpfen gehabt. Er selbst könne sich an Sitzungen des Polizeibeirates erinnern, wo gesagt worden sei, die Zigeuner seien gefährliche Leute. Diesen Ausdruck – Zigeuner – verwende man zum Glück heute nicht mehr. Und heute höre man von diesen Menschen nichts Negatives mehr. Sie seien anständig und machten eine gute Kulturarbeit.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen; es wird über die Bewilligung von 3256 € abgestimmt.

Der Antrag wird bei Enthaltung der AfD einstimmig bewilligt. Damit hat der Kulturausschuß sein Jahresbudget vollkommen ausgeschöpft.

Der in der Tagesordnung aufgeführte Zuschußantrag „Opernwerkstatt am Rhein: Musicalaufführung „Danke für Nichts“ – das Musical über Klimawandel (B/17/3805-01) ist dann nicht mehr behandelt worden.

Förderanträge für die Kulturszene.

Es gehört zur Methode des Kulturdezernenten, erhebliche Ressourcen für die Gewinnung von Fördergeldern aufzuwenden. Was auf den ersten Blick als hervorragende Leistung daherkommt, weist auf den zweiten Blick einige Schattenseiten auf. Das Kulturbüro handelt in diesem Bereich völlig autonom, ohne den Ausschuß vor (!) dem Einstieg in das Förderverfahren grundsätzlich zu informieren. Eine irgendwie geartete Kontrolle der Verwaltung, wie sie, rein formal betrachtet, der § 55 der Gemeindeordnung NRW vorsieht, wird so unterlaufen.

Der Verwaltungsaufwand für die Erlangung der Fördergelder bleibt im Hintergrund verborgen und taucht nur ganz gelegentlich an der Oberfläche auf; nämlich in Vorlagen, in denen es um die Einrichtung neuer Verwaltungsstellen im Kulturbüro (bzw. im zuständigen Bereich) geht.

Die Rechtfertigung erfolgt stets mit Blick auf eine Förderquote, die irgendwo zwischen 50% und 90% angesiedelt ist. Aus der Froschperspektive der bei der Bewerbung erfolgreichen Kommune mag der Aufwand lohnen, aber aus einer übergeordneten Perspektive bleibt ein zentrales Problem: Das ganze System verschlingt enorme Steuergelder allein bei dem mit dem Förderwesen verbundenen Verwaltungsaufwand; Gelder, die einfach versickern und den Kulturbetrieb nicht erreichen.

Ein gutes Beispiel ist der Förderantrag für das SJK Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur“ (B/17/3818-01). Grundlage ist ein Bundesgesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“, aus dem Fördergelder abgerufen werden können. Das Stadttheater soll laut Antragsbegründung Investitionen in eine verbesserte Betriebsökologie für mehr Klimaschutz vornehmen können.

Bei einem Gesamtvolumen von 8,9 Mio. € für die Jahre 2024 bis 2028 muß die Stadt selbst 2,9 Mio. € an Eigenleistungen aufbringen. Der Fördermittelgeber gibt die Rahmenbedingungen u. a. auch der Finanzierung vor, so daß die Stadt zur Bereitstellung der Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr verpflichtet ist. Angesichts der Größenordnung des Projektes waren kritische Stimmen zu erwarten. Der Kulturdezernent (und Stadtkämmerer) traf wie immer den richtigen Ton, um die leisen Vorbehalte endgültig auszuräumen:

Herr Ottersbach (FDP) drückt seine Sorge darüber aus, daß der Förderantrag einen Eigenanteil in Höhe von 2,9 Mio. € beinhaltet. Er frage sich, ob die Höhe der Ausgaben im Hinblick auf den angestrebten Effekt angemessen sei. Ferner, ob es sich dabei um eine gleichmäßige jährliche Belastung des Haushaltes handelte.

Herr Dittmeyer (LINKE) nimmt den Gedankengang auf und fragt, ob man diese Mittel nicht an anderer Stelle effektiver einsetzen könne.

Herr Tsalastras (SPD) erklärt, die 2,9 Mio. € würden im Investitionshaushalt bereitgestellt. Der Bund als Fördermittelgeber lege die Bedingungen fest, die für eine Förderung zu erfüllen seien. Es handele sich um einen größeren Aufwand, die Mittel bewilligt zu bekommen. Zusammen mit der Förderung schreibt der Bund die Zahlungspläne vor; also wieviel Geld jährlich von der Stadt bereitzustellen sei. Diese Mittel werden dann entsprechend in den Haushalt eingestellt.

Auch Herr Ottersbach (FDP) fragt, ob man das Geld nicht woanders einsetzen könne.

Der Kulturdezernent legt dar, daß es Bereiche gebe, in denen man Pflichtaufgaben finanzieren müsse; beispielsweise in den Bereichen Schule und IT [Informationstechnik]. In den übrigen Bereichen müsse man die Mittel durch Umschichten bereitstellen. Die Maßnahmen seien für den künftigen Erhalt des Theaters notwendig. Jetzt habe man die Gelegenheit genutzt, um Fördermittel für Dinge zu bekommen, die sowieso irgendwann gemacht werden müssen. Jetzt gebe es diese Mittel, nächstes Jahr vielleicht nicht mehr. Deshalb habe man den Förderantrag gestellt.

Herr Ottersbach (FDP) meldet Beratungsbedarf an; die Vorlage wird ohne Votum vorberaten.

Die Förderzusage für das EU-Projekt „GREENSTAGE“ im Rahmen Creative Europe im Bereich ökologische Nachhaltigkeit / Kreislaufwirtschaft in den Performing Arts (M/17/3817-01) nimmt der Ausschuß ohne Wortmeldungen zur Kenntnis.

Einige Tagesordnungspunkte werden wir in einer zweiten Folge bringen, da sie ein interessantes Licht auf die Arbeitsweise des Kulturbüros werfen.



Anlage 1:

Das Institut für soziale Innovation ISI (aus der Internetseite des Institutes):

Mit immer dynamischer werdenden Entwicklungen in der Gesellschaft stehen u.a. Akteure aus dem öffentlichen Raum vor neuen Herausforderungen, für die es bedarfsgerechte und individuelle Lösungen braucht. Das Institut für soziale Innovation analysiert gemeinsam mit den überwiegend kommunalen Auftraggebenden die jeweiligen Ausgangsbedingungen, arbeitet Entwicklungspotenziale heraus, entwickelt Handlungskonzepte, baut gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort langfristig angelegte Netzwerk-, Kommunikations- und Steuerungsstrukturen auf und implementiert wirkungsorientierte Monitoring-Verfahren.

Das Institut verfügt über Kenntnisse in folgenden Bereichen:

  • eine professionelle Begleitung bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Ideen und zukunftsfähiger Strategien;

  • methodisches Knowhow, um verschiedene Arbeitsbereiche und divergierende Interessen zusammenzuführen;

  • Erfahrungen und Kenntnisse in kommunalen Strukturen, sozialen Einrichtungen und Unternehmen;

  • wissenschaftliche Begleitforschung für die Weiterentwicklung Ihrer Handlungsansätze;

  • praxisorientierte, berufsbegleitende Qualifizierungsangebote;

  • alle Leistungen als flexibles Baukastensystem – beginnend bei der Ideen- und Projektentwicklung über die Umsetzung Ihrer Prozesse bis hin zum Aufbau effizienter Kontroll- und Steuerungssysteme.

Die Leistungen umfassen inhaltlich folgende Schwerpunkte:

  • Moderation und Begleitung von Veränderungsprozessen und strategischen Neuausrichtungen.

  • Entwicklung und Umsetzung neuer Handlungskonzepte und -strategien.

  • Netzwerkmanagement.

  • Ideen- und Projektentwicklung.

  • Personal- und Organisationsentwicklung.

  • Evaluation und wissenschaftliche Begleitforschung.

  • Konzeption, Moderation und Realisierung von Workshops, (Groß-)Veranstaltungen und digitalen Formaten.

  • Fortbildung/Qualifizierung/Coaching.

Das Institut für soziale Innovation wurde 2005 durch Hans Wietert-Wehkamp in Solingen gegründet. Seit 2020 wird das Unternehmen von Nadine Haßlöwer und Mirka Hellemacher weitergeführt und der Unternehmenssitz nach Düsseldorf verlegt.



Anlage 2:

Schriftwechsel zwischen Erich Noldus und Frau Dr. Reisz in Bezug auf den Tagesordnungspunkt 7.

E-Mail von Erich Noldus an Frau Dr. Reisz vom 1. 9. 2023.

Sehr geehrte Frau Dr. Reisz,

Sie haben in der Sitzung des Kulturausschusses am 31. 8. 2023 einen Vortrag gehalten, welcher aus einem KI-generierten Kurzfilm und einer Darlegung bestand, welche um die durch KI möglicherweise bewirkten Veränderungen für Lehren und Lernen an der VHS kreiste; wenn mich meine Erinnerung nicht allzu sehr täuscht.

Könnten Sie mir bitte den Text Ihres nach dem Film gehaltenen Vortrages zukommen lassen? Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe …

E-Mail von Frau Dr. Reisz an Erich Noldus vom 5. 9. 2023.

Sehr geehrter Herr Noldus,

es freut mich, dass der Wortbeitrag auf Interesse gestoßen ist.

Der Vortrag war nicht als schriftliche Eingabe gedacht, da gab es zwei umfassende zum Bildungsprogramm. Er sollte nur die Politik mit auf die „Reise“ nehmen, die wir ständig unternehmen, um den Bildungsbedarf für die Planung zu eruieren. Zudem sind es lediglich Notizen. Das ist für mich als Politikwissenschaftlerin keine Form, die ich als Volltext ausfertige zum Weitergeben. Das würde erheblichen Aufwand erzeugen, weil ich nicht nur ausformulieren, sondern jeweils den Kontext erläutern und ins Verhältnis zu den Bildern setzen müsste. Für den Kulturausschuss war die Mitteilung wichtig, dass eine kommunale Pflichtaufgabe Weiterbildung von der Politik weiter unterstützt bleiben muss. Die aktuellen Trends (eben nicht ausschließlich KI) bewegen und besorgen Menschen, und da muss die Weiterbildung Formate zu den Themen (Anwendung und Hintergrund) bereithalten und den Menschen vor Ort anbieten. Solche Trends gab es vorher auch, es sind zurzeit auch Technik, Standardisierung und Ersatz von Bildung durch austauschbare Online Module ohne Lehrkraft (neben Klima, Armut etc.).

Über die Veränderungen von Lehren und Lernen (hybride und digitale Formate etc.) sind in den schriftlichen Berichten noch Erläuterungen und die Niederschrift von Frau Hallen wird sicher den mündlichen Bericht mit einbeziehen.

Ich hoffe, dass die Volkshochschularbeit weiter auf reges Interesse und Wertschätzung in der Kommunalpolitik stößt.