In der Sitzung am 11. 1. 2024 gab es zwei Punkte der Tagesordnung, die weniger kulturelle denn technische Aspekte betrafen. Wir versuchen hier eine erläuternde Übersicht zu geben. Von E. Noldus.

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Zum Haushaltssicherungskonzept.

Kulturdezernent und Stadtkämmerer Tsalastras erklärt, die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) sei in der Vergangenheit per Erlaß der Landesregierung angeordnet worden als Nachfolgekonzept des Stärkungspaktes der Kommunen.

Hinweis: Gemeint ist der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ den der Landtag im Dezember 2011 beschloß, um überschuldeten sowie von Überschuldung bedrohten Städten und Gemeinden zu unterstützen. Dieser Stärkungspakt lief zum Jahresende 2021 aus.

Im Regierungsbezirk Düsseldorf nahmen bzw. nehmen insgesamt acht kreisfreie Städte und drei kreisangehörige Städte am Stärkungspakt teil. Vier kreisfreie Städte im Rahmen der ersten Stufe, sechs Städte im Rahmen der zweiten Stufe und eine kreisfreie Stadt im Rahmen der dritten Stufe (bis 2023). Dies ist Mülheim an der Ruhr, hier läuft die Teilnahme am Stärkungspakt noch wie geplant weiter. Erfolgreich abgeschlossen haben mit Ende 2021 hingegen die Städte der Stufen 1 und 2. Dies sind: Essen, Mönchengladbach, Korschenbroich, Oberhausen, Duisburg, Velbert, Moers, Solingen, Wuppertal und Remscheid.

Das HSK sei nicht von außen auferlegt, sondern vom Verwaltungsvorstand erarbeitet worden mit dem Ziel, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erstellen. Genehmigt die Bezirksregierung das Haushaltssicherungskonzept, dann sei der Haushalt genehmigt. Im Februar 2024 werden „zu 99,9 Prozent“ Gesetzesänderungen verabschiedet werden, die sich momentan als Entwürfe in der Vorberatung befänden. Die Bezirksregierung habe daher empfohlen, diese Gesetzesänderungen bereits jetzt einzuarbeiten. Hätte die Stadt den Haushalt noch 2023 verabschiedet, dann wäre der nach der alten Gesetzeslage eingebracht worden. Er mache darauf aufmerksam, daß das HSK eine Prognose bis 2030 enthalte und einen Schuldenabbau im Verlauf von zehn Jahren erlaube; nach der neuen Gesetzeslage. Damit sei man Kommunen ohne genehmigungspflichtigen Haushalt gleichgestellt.

Hinweis: Die Gemeindeordnung (GO) NRW legt in § 75 die allgemeinen Haushaltsgrundsätze fest und fordert (Abs. 2): „Der Haushalt muß in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein.“ Die Kommunen, denen das – wie Oberhausen – nicht gelingt, sind gegenüber der Bezirksregierung verpflichtet, jährlich ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) vorzulegen. Im HSK ist darzulegen, wie und in welchem Zeitraum die Kommune einen Haushaltsausgleich erreichen will.

Praktisch bedeutet das für Oberhausen nicht viel, denn die seit 2021 vorgelegten Konzepte sind stets mit einigen kritischen Anmerkungen, zu denen die Stadtkämmerei Stellung nimmt, versehen worden, doch praktische Vorgaben hat die Bezirksregierung für ihre Genehmigung nicht gemacht.

Im Falle einer Ablehnung des HSK hätte die Stadt nur noch ein „vorläufiges Haushaltsrecht“ nach § 82 GO NRW („Nothaushalt“ oder – als terminus technicus vom Stadtverordneten Bruckhoff (BOB) geprägt, der „Sparkommissar“ der Bezirksregierung). Die betroffene Kommune kann nur noch Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

Speziell für den Kulturbereich, so der Stadtkämmerer, bedeute der neue Haushalt Einsparungen, die einmal zu höheren Eintrittspreisen führten und andererseits zu einer Zuschußverringerung für das Stadttheater.

Herr Scherer (SPD) stellt fest, Kultur sei ein sensibles und fragiles Gebilde. Sie leiste dennoch einen erheblichen Beitrag. Es werde ihr hinsichtlich des neuen Haushaltes viel abverlangt, auch wenn die freien Mittel des Kulturausschusses nicht gekürzt, sondern in ihrem Umfang beibehalten würden. Das Theater müsse eine halbe Million Euro einsparen. Man müsse ein Auge darauf haben, wo man einsparen müsse und stehe vor einem Dilemma. Grundsätzlich gehe es um die Frage, beim Kulturangebot oder beim Personal.

Herr Gadde (GRÜNE) fragt, ob denn die einzelnen Einrichtungen bereits Ideen hätten, wo man Einsparungen vornehmen könne.

Frau Wolter (CDU) ergänzt die Frage, ob denn Einsparungen beim Theater möglich seien, ohne daß dieses zusammen breche.

Der Beigeordnete Tsalastras empfiehlt, dazu die anwesenden Vertreter der einzelnen Einrichtungen anzuhören.

Frau Beckmann, die Verwaltungsdirektorin des Stadttheaters, spricht von einem „dicken Brocken“, da man ja auch in der Vergangenheit wirtschaftlich gearbeitet habe. Man müsse systematisch vorgehen, um das Einsparpotential zu ermitteln. Man müsse über Preismaßnahmen nachdenken, nach Möglichkeit das künstlerische Angebot, namentlich für Kinder, beibehalten und so handeln, daß es nicht strukturell wehtue. Die Fördermittel werden nicht üppiger; immerhin sei der letzte Zwischenverwendungsnachweis bewilligt worden. Man werde sich als Theaterleitung zusammen setzen müssen und Sach- sowie Personalkosten einer Prüfung unterziehen müssen.

Hinweis: Zwischenverwendungsnachweise sind Rechenschaftsberichte gegenüber dem Fördermittelgeber, die nach dessen Vorgaben inhaltlich und terminlich festgelegt sind.

Die Theaterintendantin Frau Dr. Mädler legt dar, daß Theater müsse einen Beitrag leisten und leiste diesen auch im Ringen um die Demokratie und gegen demokratiefeindliche Tendenzen. Den Aspekt des „wichtigen Beitrages“ führt sie weiter aus. Immerhin sei man relativ gut mit Fördermitteln ausgestattet. Andererseits habe man sehr viel Personal, ferner stelle sich die Frage, wie weit man im künstlerischen Output abspecken solle – und wo müsse man?! Man habe in dieser Spielzeit schon 15.000 Kinder als Besucher erreicht, und dort würde sie nur ungern verringern.

Herr Hoff (FDP) weist auf die fünfprozentige Kürzung hin und fragt, wie das mit der Aufrechterhaltung des Bereiches der Kinder- und Jugendbildung zu vereinbaren sei.

Frau Beckmann erklärt, man wolle nach Möglichkeit das künstlerische Programm in vollem Umfange beibehalten; man müsse über Preismaßnahmen nachdenken. In der nächsten Sitzung des Kulturausschusses werde man dazu etwas zur Abstimmung vorlegen, damit man das zur nächsten Spielzeit umsetzen könne.

Herr Tsalastras erklärt, es sei nicht das erste Mal, daß man Einsparungen vornehmen müsse. Ferner sei zu berücksichtigen, daß die Einsparung in Höhe von 5 Prozent in Form eines langsamen Anstiegs verteilt werden könne. Das sei sehr hilfreich, um die kulturellen Änderungen langsam zu erarbeiten. Die Ertragssteigerungen (durch höhere Eintrittspreise) würden mit den Zuschüssen verrechnet, so daß die Zuschüsse entsprechend vermindert würden.

Frau Dr. Vogt (Ludwiggalerie im Schloß Oberhausen) erklärt in einer emotional gefärbten Rede, man sei „bei jeder Runde dick dabei“. Man werde die Eintrittspreise gemächlich anheben müssen. Mit der Sammlung „Michael Ende“ kalkulierte sie mit 15.000 Zuschauern und entsprechenden Einnahmen. Allerdings seien die Sparmaßnahmen „hartes Brot“; es sei nicht so, daß man jetzt geruhsam von der Substanz leben könne. Man habe allerdings, das müsse auch gesagt werden, Glück mit der großen Unterstützung durch die Politik, durch Herrn Tsalastras, durch Herrn Schranz. Sie habe mit einer Kollegin aus Plauen „in der ehemaligen DDR“ gesprochen; da seien die Verhältnisse ganz anders. „Für euch“ – an den Ausschuß gewandt – sei das normal, aber man arbeite in der Galerie auf hohem Niveau.

Frau Bergforth (Städtische Musikschule) beschränkt sich auf einige kurze Anmerkungen und ergänzt, man werde die Preise erhöhen müssen.

Herr Noldus (AfD) fragt den Kämmerer: Der Haushalt werde nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen verabschiedet. Was seien, kurz gesagt, die wichtigsten Änderungen durch diese Neuerungen.

Herr Tsalastras erklärt, Kommunen mit geringem Eigenkapital hätten eine Pflicht zum Haushaltsausgleich; diese Pflicht werde jetzt in der Gemeindeordnung NRW verankert. Der Ausgleich habe vorher in vier Jahren erfolgen müssen; jetzt habe man zehn Jahre Zeit.

Ferner sei es vorher nicht möglich gewesen, einen globalen Minderaufwand geltend zu machen; jetzt nach der neuen Gesetzeslage gehe die Aufwandsreduzierung.

Hinweis: Globale Minderausgaben sind im Haushaltsplan negativ veranschlagte Ausgaben, die im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplans durch Ausgabensenkungen auszugleichen sind. Bei den globalen Minderausgaben handelt es sich um eine Ausnahme vom Einzelveranschlagungsprinzip.

Das Einzelveranschlagungsprinzip ist ein Haushaltsgrundsatz, der im Kontext der Kameralistik besagt, daß alle im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen einzeln nach ihrem Zweck getrennt, separat auszuweisen sind. Dasselbe gilt für die Einnahmen, wobei diese nach ihrem Entstehungsgrund zu trennen sind.

Das Einzelveranschlagungsprinzip läßt sich im Hinblick auf die doppelte Buchführung analog für Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen formulieren.

Zukünftig können bis zu 2 Prozent (statt bisher 1 Prozent) der ordentlichen Aufwendungen als „globale Minderausgaben“, d.h. pauschale Einsparung im Gesamthaushalt ausgewiesen werden, ohne die prognostizierten Minderaufwendungen einzelnen Produkten zuordnen zu müssen.

Bei den Investitionen unterscheide man nun zwischen dem Bereich der pflichtigen Investitionen, in dem Neuverschuldungen möglich sei, und dem übrigen Bereich, der durch Fördermittel und Eigenmittel zu finanzieren sei.

Die Regeln in der Haushaltssicherung werden erleichtert, da mit dem neuen § 76 Absatz 3 eine Genehmigungsfreiheit für Aufwendungen zur Erfüllung pflichtiger Aufgaben eingeführt wird.

Der „globale Minderaufwand“ ermögliche einen Ausgleich im Jahre 2030; ohne dem wäre es erst 2032 möglich. Die Frage von Frau Wolter (CDU) nach einer kurzen allgemeinen Einschätzung, ob die Gesetzesänderungen positiv seien, bejaht er. In rechtlicher Hinsicht seien die Änderungen positiv zu bewerten seien; allerdings müsse sich eine – real positive – Änderung in Geld niederschlagen, was leider nicht der Fall sei. Rein juristisch betrachtet – seien die Auswirkungen positiv.

Jugendförderpreis und zurückgewiesene Anträge.

Unter Punkt 5 der Tagesordnung wurde eine „Übersicht über verausgabte und verplante Mittel der Position ‚freier kultureller Aktivitäten‘ im Jahr 2023 (M/17/4276-01) vorgelegt. Die Vorlage war Anlaß einer von Herrn Noldus (AfD) angestoßenen Debatte über zwei technische Aspekte.

Ausgangspunkt war eine Anmerkung von Frau Wolter (CDU) in der KA-Sitzung vom 16. 11. 2023 gewesen. Sie hatte darauf hingewiesen, daß das vorliegende Antragsvolumen fast 20.000 € betrug und vom Jahresetat des Kulturausschusses (54.000 €) bereits 5.000 € für Kleinanträge und 4.000 € für den Jugendförderpreis reserviert seien. Allerdings waren die 4.000 € nicht in der Vorlage M/17/4280-01 (geplante Ausgaben „freie kulturelle Aktivitäten“, Kostenart 531233) ausgewiesen.

Der sogenannte Jugendförderpreis ist als eine Art Wettbewerb für Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren gedacht, eigene Beiträge zu Themen mit politischem Bezug zu verfassen. Bewertet werden Inhalt und kreative Umsetzung. In der Sitzung erläuterte Herr Noldus (AfD) den sachlichen Hintergrund seiner Frage wie folgt:

In der Kulturausschuß-Sitzung am 26. 10. 2022 war festgestellt worden, daß die Beteiligung am Förderpreis unbefriedigend war. Herr Gadde (GRÜNE) hatte daher vorgeschlagen, 4.000 € zur Finanzierung von Workshops zu verwenden, um den Jugendförderpreis bekannter zu machen. Das ist als Vorlage B/17/2734-01 am 22. 11. 2022 beschlossen worden; und zwar für den Jugendförderpreis 2021/22. In dieser Vorlage (M/17/4276-01) fehlen die 4.000 €, weil sie haushaltstechnisch zu 2022 gehören. Allerdings fehlten sie auch in der Jahresaufstellung für 2022 (M/17/3313-01), obwohl sie unter dem Sachkonto 531833 „freie kulturelle Aktivitäten“ verbucht worden seien.

Nach einer kurzen Darlegung der Äußerungen Frau Wolters in der vorangegangenen Sitzung vom 16. November (s. o.) weist Herr Noldus darauf hin, daß der Posten über 4.000 € für den Jugendförderpreis in der Aufstellung für 2024 (M/17/4280) fehle; wie es sich damit verhalte. Denn wenn das Format nicht gefragt werde, müsse man überlegen, das zu ändern, um auf diese Weise mehr Resonanz zu erzielen.

Hinweis: Hier liegt ein Irrtum des Verfassers in der Sitzung vor. Die Vorlage M/17/3313-01 enthält tatsächlich die Aufstellung verausgabter und verplanter Mittel für 2023 (!) mit Stand 30. 3. 2023. Die Aufstellung für 2022 liegt als Vorlage B/17/2673-01 vor und enthält die Reservierung von 4.000 € für den Jugendförderpreis. Es gibt zwei Gründe, warum bei der Sitzungsvorbereitung diese Vorlage übersehen wurde. Der erste Grund sind technische Details des Allris-Systems, die unter gewissen Umständen eine Dokumentensuche schwierig gestalten. Der zweite Grund ist der, daß die Vorlage am 24. 10. 2022 erstellt wurde, um in der Sitzung am 22. 11. 2022 vorgelegt zu werden. Allerdings sollte erst dort durch die Vorlage B/17/2734-01 die Reservierung der 4.000 € erfolgen, die in der Aufstellung B/17/2673-01 bereits als vollzogen vorweggenommen worden ist.

Frau Prof. Domkowsky vom Kulturbüro machte darauf aufmerksam, daß der Vorgang in das Haushaltsjahr 2022 gehöre und deshalb hier nicht auftauche. Ferner habe der Kulturausschuß beschlossen, für 2023 keinen Jugendförderpreis auszuschreiben, weshalb der Posten im Jahr 2023 nicht auftauche.

Herr Tsalastras ergänzt, der Kulturausschuß habe ja das Format per Beschluß tatsächlich geändert.

Herr Noldus bemerkt, die 4.000 € tauchten auch in der Aufstellung für 2022 nicht auf; das nur als Hinweis auf einen kleinen Fingerfehler.

Hinweis: Den Irrtum haben wir aufgeklärt. Der Punkt ist allerdings der, daß in der Vorlage B/17/4280-01 der Betrag über 4.000 € für 2024 ebenfalls nicht ausgewiesen ist.

Es gebe allerdings eine weitere Frage: In den Zeilen 71 bis 76 der Vorlage M/17/4276-01 seien abgelehnte Anträge genannt. Der erste falle – bis 500 € – in die Zuständigkeit des Kulturbüros. Von den anderen sei seines Wissens nur der Antrag „Bläsersymphonie“ am 23. 2. 2023 im Kulturausschuß vorgelegt und abgelehnt worden; die anderen Anträge nicht. Weiter sei hier der Antrag Saitov ebenfalls aufgeführt, der im Rat am 19. 6. 2023 bewilligt worden sei. Wie könne das sein.

Frau Domkowsky erklärt, daß Anträge dem Ausschuß nicht vorgelegt würden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Geld mehr zur Verfügung stünde. Es sei dann zwecklos, dem Ausschuß einen Antrag vorzulegen. Weiterhin würden Anträge, die nicht die formalen Anforderungen erfüllten, ebenfalls nicht vorgelegt werden.

Herr Noldus: Der Antrag Saitov tauche hier zweimal auf; als abgelehnt und dann als bewilligt. Der Rat habe ja, übrigens für Frau Stehr [CDU-Fraktionsvorsitzende] unverständlich, sein Rückholrecht ausgeübt und – am 19. Juni – den Antrag mit Mehrheit bewilligt. Wie könne der Antrag hier abgelehnt worden sein?

Der Antrag Saitov sei zweimal gestellt worden und „von Ihnen“ [dem Ausschuß] abgelehnt worden. Nachfrage von Herrn Noldus: Zwei Anträge, auf den Cent genau? – Ja!

Frau Schmidt (CDU) macht zu Herrn Noldus eine halblaute Bemerkung in gleichem Sinne.

Hinweis: Denis Saitov hat einen Antrag gestellt, der unter der Nr. B/17/4126-01 dem Kulturausschuß am 16. 11. 2023 mit positiver Empfehlung des Kulturbüros vorgelegt und vom Ausschuß abgelehnt wurde. Der Inhalt des Antrages lehnte sich inhaltlich an das erste – bewilligte – Projekt an; die Antragshöhe betrug 2775 € bzw. die Empfehlung des Kulturbüros 2.800 €. Das Projekt sollte 2024 realisiert und die Summe im gleichen Jahr fällig werden. Der Antrag ist in der Vorlage M/17/4280-01 (siehe TOP 6 vom 11. 1. 2024) aufgeführt.

Frau Wolter (CDU) erklärt, man könne sich, um die Diskussion abzukürzen, darauf verständigen, daß man künftig die Anträge etwas genauer bezeichne, damit die Aufstellung klarer werde.

Eine Zwischenbemerkung von Herrn Sahin (SPD) veranlaßt Herrn Flore zu dem Hinweis, daß man nach der Reihenfolge der Meldungen gehe und daß ein Stadtverordneter, wenn er das wünsche, ein Recht darauf habe, etwas zu sagen.

Herr Scherer (SPD) ist dafür, die Debatte zu beenden. Sie nehme langsam kafkaeske Züge an. Wo die 4.000 € seien; als sei das Geld unterschlagen worden. Man habe doch wohl Vertrauen in die Verwaltung.

Herr Noldus möchte eine etwas persönlicher gefärbte Erklärung abgeben: Er, Her Scherer, unterstelle ihm Dinge, die nicht stimmten. Es habe im Zusammenhang mit der Bemerkung von Frau Wolter in der letzten Ausschußsitzung die Sache mit den 4.000 € geprüft und sie nirgendwo, auch für 2022 nicht, gefunden. Das sei ein Fingerfehler, wie im Schach: Das könne passieren; fertig.

Herr Flore erklärt, man werde sich mit dem Beigeordneten zusammensetzen, um die Aufstellung künftig klarer zu machen.

Exkurs zum Jugendförderpreis.

In der KA-Sitzung vom 23. 2. 2023 hatte Frau Gödderz (GRÜNE) festgestellt, es sei beim „Jugendkulturpreis“ die Umstellung vom Kalenderjahr auf das Schuljahr geplant. Das laufende Schuljahr sei sehr kurz; ob man den Beginn vielleicht doch auf 2023/24 festlegen könne. Dann habe man auch eine längere Vorlaufzeit. Ferner sei ihr aufgefallen, daß kein Thema vorgeschlagen worden sei. Früher habe ihres Wissens nach das Jugendparlament ein Thema vorgeschlagen.

Hinweis: Beim Jugendkulturpreis handelt es sich um den Nachfolger des Jugendförderpreises.

Das Kulturbüros hatte das Jugendparlament und auch die Teilnehmer des letztjährigen Wettbewerbs angeschrieben und um Themenvorschläge gebeten. Bis zur Sitzung hatte man keine Rückmeldung erhalten.

Der Ausschuß kam überein, daß das Jugendparlament direkt angesprochen werden sollte und den Start des Jugendkulturpreises auf das Schuljahr 2023/24 zu verschieben. In diesem Zusammenhang hatte der Kulturdezernent darauf hingewiesen, daß die reservierten 4.000 € aus dem Eigenetat des Kulturausschusses erst 2023/24 fällig werden würden. Mit dieser Terminverschiebung wurde die Vorlage B/17/2922-01 zum Jugendförderpreis bei Enthaltung der AfD beschlossen.

Hinweis: In der Drucksache M/17/3066 wurden mit Stand vom 12. 1. 2023 4.000 € für den Jugendkulturpreis ausgewiesen, die dann in der Aufstellung M/17/3313-01 mit Stand vom 30. 3. 2023 natürlich nicht mehr enthalten waren.

In der KA-Sitzung am 31. 8. 2023 ergab sich aus dem Bericht über den Jugendkulturpreis (dort „Jugendförderpreis“ genannt), daß seitens des Jugendparlamentes keine Themenvorgabe gewünscht war. Das Kulturbüro wies „darauf hin, daß auch ein umfangreiches Marketing auf den entsprechenden Plattformen stattfinden wird.“ Die Ausschreibungsfrist ende am 2. 4. 2024.

Die Finanzierung des Marketings sollte, wenn sich der Verfasser nicht irrt, im Sinne des Ideengebers Gadde (GRÜNE) durch die besagten 4.000 € gesichert werden.

Das Resultat der ganzen Vor- und Nachbereitung der Sitzung vom 11. 1. 2024 wird wahrscheinlich darin bestehen, daß in einer neuen Verwaltungsvorlage zur Verplanung der Mittel für „freie kulturelle Aktivitäten“ im Jahre 2024 eine weitere Zeile mit „4.000 €“ auftaucht.