Die im Oktober 2023 von Verteidigungsminister Pistorius (SPD) erhobene Forderung, daß Deutschland kriegstüchtig werden muß und eine Äußerung des Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes André Berghegger von Anfang März 2024 bildeten den Anlaß für eine Kleine Anfrage K/17/5242 des AfD-Stadtverordneten Lange vom 15. 5. 2024. Von E. Noldus/J. Lange.

Der Text als pdf-Datei: 20240611b_KA_Zivilschutz_OB

Der Anlaß der Kleinen Anfrage.

Berghegger hatte von den Kommunen gefordert, sich auf einen möglichen Krieg vorzubereiten. Tatsächlich hatte sich Berghegger etwas anders nuanciert ausgedrückt, aber die mißverständliche Wiedergabe der Äußerung gründete auf eine offenbar falsche Auffassung des Fragestellers von den Zuständigkeiten. Daher geben wir den Text der Fragen und Antworten der Stadtverwaltung vom 21. 5. 2024 im Wortlaut wieder. Die Anmerkungen zu den Zuständigkeiten dürften von allgemeinem Interesse sein.

Weiterhin geht aus den Antworten hervor, daß es einen passiven, d.h. zivilen Luftschutz in Oberhausen nicht gibt und die Situation in anderen Großstädten vergleichbar sein dürfte, da die organisatorischen Rahmenbedingungen durch den Bund vorgegeben werden.

Die Fragen und Antworten.

  1. Plant die Stadt den Bau von Bunkeranlagen und stimmt sie inhaltlich der Bedrohungslage des Geschäftsführers des Gemeindebundes zu?Antwort:Der Zivilschutz ist nach dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG) originäre Aufgabe des Bundes. Somit obliegt die Entscheidung darüber, ob Bunkeranlagen im Oberhausener Stadtgebiet erhalten bleiben oder Anlagen wieder ertüchtigt werden, alleine im Zuständigkeitsbereich des Bundes.Die Verwaltung von bestehenden Bunkeranlagen wird über die BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) abgewickelt. Die Stadt als untere Katastrophenschutzbehörde unterstützt die BImA lediglich bei ihren Verwaltungsaufgaben.
  2. In Holten wurde ein Bunker in ein Wohngebäude umgebaut. Warum wurde dieser Bunker nicht als Schutzraum für die Bevölkerung als Reserve behalten?Antwort:Die Errichtung des genannten Bunkers erfolgte durch den Bund. Nach Ende des Kalten Krieges beendete der Bund die Unterhaltung der öffentlichen Schutzräume. Viele Schutzräume wurden durch den Bund entwidmet und an Unternehmen, Privatleute etc. veräußert. Hierzu zählt auch die Bunkeranlage in Holten.Die Handlungshoheit über Bunkeranlagen liegt nicht in den Händen der Stadtverwaltung.
  3. Sirenen und die Warn-App Nina sollen die Bevölkerung über einen Notfall informieren und damit schützen.Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das bestehende System zu verbessern und effizienter zu warnen?Antwort:Im Nachgang zu den Landes-/Bundesweiten Warntagen wurde eine Schwachstellenanalyse unter Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Erkannte Problemfälle werden systematisch abgearbeitet.Neben den bekannten Sirenen und der Warn-App Nina können per Cell Broadcast Warnmeldungen vorgenommen werden. Cell Broadcast ist ein Mobilfunkdienst, mit dem Warnnachrichten direkt auf das Handy oder Smartphone aller Nutzerinnen und Nutzer geschickt werden können, die sich in dem von der Gefahr betroffenen Gebiet aufhalten. Mit keinem anderen Warnkanal können mehr Menschen direkt erreicht werden.

    Zusätzlich verfügt die Feuerwehr über eine Flotte von Warnfahrzeugen.

  4. Wieviele Bunkeranlagen gibt es noch in Oberhausen und könnten diese wieder in Betrieb genommen werden?Antwort:Einen flächendeckenden Schutz für die gesamte Bevölkerung durch Schutzräume hat es in Deutschland und auch in Oberhausen zu keinem Zeitpunkt gegeben. Rückblickend für Oberhausen lagen die Plätze in bombensicheren Bauwerken zum Ende des 2. Weltkrieges bei ca. 8.000. Hinzu kamen noch einige Großstollen, von denen sich heute keiner mehr in Betrieb befindet.In Oberhausen werden noch drei Bunkeranlagen durch den Bereich 6-1/Feuerwehr im Auftrag der BImA betreut. Die Bauwerke sind allerdings durch den Bund bereits entwidmet und der teilweise Rückbau von Versorgungsleitungen ist erfolgt. Teilweise werden diese Räumlichkeiten durch Vereine genutzt. Ob eine Reaktivierung von seiten des Bundes geplant wird, ist aktuell nicht bekannt.
  5. Wieviele Bürger könnten in diesen Schutzbauten Platz finden?Antwort:Siehe Antwort zu Frage 4.