In dieser Folge versuchen wir einmal darzulegen, worin die besonderen Schwierigkeiten bei der Finanzierung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen liegen. Dahinter steht die Frage nach dem Gestaltungsspielraum kommunaler Mandatsträger, ungeachtet ihrer politischen Couleur. Von E. Noldus.

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Vorbemerkung.

Es gab drei größere Projekte, über die im Rat gesprochen wurde. Wir dokumentieren die Debatten, um auf neuralgische Punkte bei der Durchführung komplexer Projekte auf der Basis von Förderanträgen hinzuweisen. Es geht uns nicht um die (partei-) politischen Aspekte, sondern um die generelle Problematik, der sich jeder Mandatsträger gegenübersieht.

Die Sanierung des Solebades im Revierpark Vonderort.

Zum Sachgegenstand verweisen wir auf die Inhalte der Vorlage B/17/5698 und beschränken uns auf den Hinweis, daß mit dieser Vorlage ein zusätzlicher Betrag von 357.000 € bewilligt wurde, um das Projekt weiter vorantreiben zu können.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16. 3. 2024 (wir berichteten) hatte der Stadtverordnete Hoff (FDP) einen Eiertanz um die Schreibweise des prozentualen Eigenanteils und die absolute Höhe der Kosten aufgeführt (wir werden auf den Sachgrund noch eingehen). In der Ratssitzung bekräftigte dieser seinen im HFA eingenommenen Standpunkt nochmals.

Daraus ergab sich dann eine interessante Debatte, nachdem der Oberbürgermeister süffisant bemerkt hatte, daß Herr Krey (SPD) noch einmal den Versuch einer Erklärung anbiete:

Den Zeitungen, so der Stadtverordnete, war bereits zu entnehmen, daß man Investitionen in Höhe von 18 Mio. € plane; davon kämen 6 Mio. € vom Bund. Von dem Restbetrag, ca. 12 Mio. €, übernehme die Stadt 30 Prozent, also die 4 Mio. €, welche in der Vorlage genannt sind.

Herr Hoff (FDP) erklärt, daß ihm dieser Sachverhalt durchaus geläufig sei. Das Problem aus seiner Sicht sei, daß in der Vorlage der Prozentwert stehe und daß die FDP nach einer erfolgten Prüfung durch die eigene kommunalpolitische Vereinigung folgendes vermute: Der Betrag, der hinter der Prozentzahl stehe, sei, auch wenn er aus der Klammer herausgenommen worden ist, nicht mehr relevant. Man entscheide jetzt also rechtsverbindlich über einen Betrag, der noch nicht bekannt sei. Dann könne man von den Projektbeteiligten gezwungen werden und hätte „nicht mehr den Eingriff“, nach Kostenexplosionen zu sagen, „jetzt wollen wir nicht mehr“.

Der Oberbürgermeister erklärt Herrn Hoff (FDP): Die Tatsache, daß der Prozentwert in der Vorlage stehe, habe damit zu tun, daß der Fördermittelgeber eine erneute aktuelle Beschlußfassung der Stadträte von Oberhausen und Bottrop nicht nur wünsche, sondern benötige. Man habe das letztes Jahr eigentlich schon beschlossen. Es sei allerdings eine explizite Fördervoraussetzung, daß der Prozentsatz in der Vorlage stehe. Zur Frage, ob damit ein Blankoscheck ausgestellt werde: Die Stadtverwaltung könne mit Zustimmung des Stadtkämmerers überplanmäßige Aufwendungen tätigen bis zu einer Höhe von 200.000 €. Alle über diese Summe hinausgehenden Beträge werden vom Rat der Stadt beschlossen. Wenn es zu Kostensteigerungen käme und man bräuchte mehr Geld für die Fertigstellung dieses Projektes, komme die Verwaltung automatisch auf den Rat der Stadt Oberhausen zu. Das sei übrigens eine gesetzliche Verpflichtung.

Herr Krey (SPD) möchte den Ausführungen des Oberbürgermeisters nichts hinzufügen, aber „inhaltlich-politisch zu dem Ganzen“ noch etwas sagen: Für 4,4 Mio. € bekomme man niemals ein neues Bad an irgendeiner Stelle. Man könne hier mehr als dankbar sein, daß die FMR den mutigen Schritt gegangen sei, daß die Gesellschafter der RVR, die Stadt Bottrop und auch der Rat den Schritt mitgehen. Sollte es zu Kostensteigerungen kommen, so sei er sich sicher, daß das immer noch deutlich günstiger sei als das ein oder andere, was man gebaut habe. Er freue sich für alle Oberhausener und Bottroper, ein so tolles Bad nach Oberhausen zu bekommen.

Herr Hoff (FDP) fragt nochmals nach, ob der Rat auch nach der Billigung dieser Vorlage die Möglichkeit besitze, im Falle von Kostensteigerungen das gesamte Projekt zu kippen oder sei man dann rechtlich den anderen Projektpartnern gegenüber gebunden.

Der Oberbürgermeister: Eine Garantie, daß es nicht zu Kostensteigerungen komme, beziehungsweise, daß, wenn es zu Kostensteigerungen komme, der Rat frühzeitig entscheiden könne, ob man die Kosten tragen wolle oder nicht; diese Garantie „wird Ihnen heute und in der Zukunft niemand geben können“. Schließlich sei nicht der Rat Bauherr, sondern die FMR. Die Hoheit im Verfahren liege somit beim Regionalverband Ruhr und seiner Beteiligungsgesellschaft FMR. Er könne dem Rat garantieren, daß die Stadtverwaltung auf den Rat zukomme erstens informatorisch, wenn es zu Kostensteigerungen komme und zweitens mit der Bitte um Zustimmung zu dem benötigten Budget. Denn das könnte die Verwaltung gar nicht selber bewilligen, sondern nur der Rat.

Ironisierende Zwischenbemerkung des Kämmerers zu Herrn Hoff (FDP), das hätte er wohl nicht geglaubt, was!?

Der Oberbürgermeister betont nochmals, daß nach der Gesetzeslage weder er noch der Stadtkämmerer über die Bewilligung der Mehrkosten entscheiden dürften.

Nachdem Herr Karacelik (LINKE) in mehreren Wendungen die Zustimmung seiner Fraktion begründete, folgte die Abstimmung mit einstimmigem Beschluß.

Zur Entwicklung des Ortskerns Holten.

Die Vorlage B/17/5611 umfaßt insgesamt 158 Seiten und enthält sechs grundlegende Beschlüsse. Am Beginn steht die Festlegung dessen, was als Bodendenkmal „Historischer Ortskern Holten“ zu gelten hat. Für diesen Bereich soll die Stadt eine sog. Erhaltungssatzung verabschieden. Denn der Ortskern besitze eine „identitätsstiftende städtebauliche Gestalt“, die bei weiteren Veränderungen aufgrund baulicher Tätigkeit untergehen werde (Zeilen 147f). Die vorgeschlagene Satzungsform dient ausdrücklich dazu, um vorab bestimmte Gebiete vor Veränderungen zu schützen.

Punkt 4 trifft Aussagen zur Finanzierung des ISEK:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung des ISEK „Perspektive Holten“ erforderlichen Städtebauförderanträge für das Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ zu stellen und die notwendigen Haushaltsmittel ab dem Haushaltsjahr 2025 bis voraussichtlich 2034 in den jeweiligen Haushalten abzubilden. Bei dem derzeitigen Gesamtkostenrahmen des ISEK von rd. 19,7 Mio. EUR und einer 80 prozentigen Förderung verbleibt ein städtischer Eigenanteil von rd. 3,9 Mio. EUR. Die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen des ISEK „Perspektive Holten“ steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der zu beantragenden Städtebaufördermittel.“

Aus den Erläuterungen in den Zeilen 224ff ist zu ersehen, daß es sich bei den Angaben um Schätzwerte handelt: „Erst mit dem auf den Erstantrag folgenden Fortsetzungsantrag wird nach Prüfung durch die Bewilligungsbehörde die Förderobergrenze ermittelt, die die maximale Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in der Gesamtmaßnahme für das ISEK „Perspektive Holten“ darstellt.“

Die dort angeführte „Städtebauförderrichtlinie NRW 2023 Pkt. 13.4“ besagt, daß spätestens vor Ablauf des 2. Jahres nach Erteilung der Erstbewilligung die dann ermittelte Förderobergrenze verbindlicher Bestandteil der entsprechenden Fortsetzungsbewilligung wird. Und:

„Eine Überschreitung der Förderobergrenze geht zu Lasten der Antragstellerin.“

Punkt 13 der genannten Richtlinie ist Teil des Kapitels, welches sich der Beschreibung des Verfahrens vom Antrag bis zum Abschluß widmet. Daraus wird ersichtlich, daß die verabschiedete Vorlage B/17/5611 bereits Teil des in der „Richtlinie“ skizzierten Verfahrens ist.

Dann folgt in der Beschlußvorlage das als Anlage 3 mit 108 Seiten beigefügte sog. integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) „Perspektive Holten“,welches sich auf den unter Punkt 1 umrissenen Bereich beschränkt und als Grundlage zur Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung dient.

Abschließend soll eine Denkmalsatzung verabschiedet und eine ständige Prüfung des Bebauungsplans Nr. 535 „Ortskern Holten“ die Vereinbarung von Denkmalschutz und Ortsentwicklung sicherstellen (Punkte 5 und 6 des Beschlusses). Nun zur Debatte:

Herr Brodrick (SPD) begründet, warum die SPD diese Vorlage ausdrücklich begrüßt. Mit einem Volumen von 20 Mio. €, davon 80% Fördermittel, setze man ein starkes Zeichen für die Zukunft des Stadtteils Holten mit seinem einzigartigen mittelalterlichen Stadtkern. Mit den geplanten Maßnahmen zur Gestaltung des Marktplatzes, des Kastellparks und der Synagoge verbessere man nicht nur die Lebensqualität der Bewohner, sondern man steigere auch die Attraktivität des Stadtteils für Besucher.

Bei der Bürgerbeteiligung möchte er Herrn Landschaftsarchitekt Reck besonders hervorheben, der einen Plan zur Gestaltung des Marktplatzes unter Einbeziehung der Vorschläge der Bürger vorgelegt habe. Der heutige Ratsbeschluß sei deshalb historisch, da Holten noch nie eine so umfassende Stadterneuerung erlebt habe. Mit der 80%-Förderung von Bund und Land im Rahmen des Programms „Lebendige Zentren“ und einem städtischen Eigenanteil von rund 3,9 Mio. € schaffe man die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung dieses ambitionierten Projektes. Die SPD sei überzeugt, daß es sich um ein Leuchtturm-Projekt für Oberhausen handele und bitte daher um Zustimmung.

Herr Bruckhoff (BOB) merkt einige kritische Aspekte an. In Beschlußpunkt 4 heiße es, daß es sich bei den 19,7 Mio. € Gesamtkosten um eine Schätzung handelt. Er erinnert an den „Bewegungspark“ in Holten und an den Revierpark Vonderort als Beispiele für massive Kostensteigerungen. Bei dem vorliegenden Projekt mit einem Gesamtvolumen von 19,7 Mio. € und einem Eigenanteil von 3,9 Mio. € sei vielleicht mit Gesamtkosten in Höhe von 30 Mio. € zu rechnen. Man wisse es nicht, aber die Kosten würden definitiv sehr hoch sein. Würde dann auch der Eigenanteil der Stadt in Höhe von 3,9 Mio. € steigen?

Frau Stehr (CDU) beschränkt sich inhaltlich darauf, dem Stadtverordneten Brodrick hinsichtlich der historischen Bedeutung des Projektes voll und ganz zuzustimmen. Eine nachgeschobene Anmerkung nimmt dieser zum Anlaß, seiner Freude über die Zustimmung der CDU auszusprechen und seine gute Zusammenarbeit mit dem Stadtverordneten Ingendoh (CDU) in der Bezirksvertretung Sterkrade zu betonen.

Der Oberbürgermeister, zu Herrn Bruckhoff (BOB) gewandt, erklärt, Kostensteigerungen seien eigentlich sicher zu erwarten: Einmal wegen der allgemeinen, „in den letzten Jahren horrenden Steigerung“ der Baukosten. Auf einen Stillstand dieser Entwicklung dürfe man hoffen, davon ausgehen dürfe man nicht. Und zweitens veränderten sich diese „integrierten Handlungskonzepte“ immer. Als Beispiel seien die „Konzepte“ für Alt-Oberhausen, Osterfeld und Sterkrade genannt, die sich zwischen Beschlußfassung und Umsetzung ja auch geändert hätten. Man komme jeweils mit Einzelumsetzungsbeschlüssen in den Rat und mit den damit verbundenen Kostenschätzungen.

Herr Bruckhoff (BOB) fragt, ob man künftig nicht etwas vorsichtiger mit Kostenschätzungen umgehen müsse?! „Die fliegen uns ja jedesmal um die Ohren!“

Der Oberbürgermeister erklärt, er würde gerne wissen, wie das gehe: Daß man heute so schätzen könne, daß man die Steigerungen und Veränderungen genau treffen würde. Man könne das ja nur nach bestem Wissen und Gewissen tun. Das mache die Verwaltung; auch mit externer Unterstützung. Mehr sei, so glaube er, sei schwierig.

Herr Krey (SPD) möchte sich den Ausführungen des Oberbürgermeisters anschließen. Man habe bei den Stadtteilprojekten gesehen, daß diese von der Beteiligung der Bürger leben. Das habe auch zur Folge, daß die heute geschätzten Kosten – selbst wenn man die Baukosten fixieren könnte, es sei doch nicht klar, daß man das genau so bauen würde, da durch die Bürgerbeteiligung etwas dazu komme oder sich ändere – sich ebenfalls veränderten. Er sei für die 80%-Förderung dankbar; besser könne man in dieser Stadt nicht investieren.

Der Rat beschloß die Vorlage bei Enthaltung der AfD einstimmig.

Der Emscher Sport- und Bewegungspark Holten.

Gehen wir noch einmal kurz zurück zu der zuvor geäußerten Kritik des Stadtverordneten Bruckhoff (BOB), daß einem die Kostenschätzungen „immer um die Ohren fliegen“. Wir erinnern an eine beiläufige Bemerkung des Stadtverordneten Hoff (FDP) zum Thema „Trinkwasserspender an Schulen“: Er befürwortete eine um 100.000 € teurere Variante u.a. mit der Begründung, man habe an anderer Stelle ohne Wortmeldungen Millionenbeträge bewilligt.

Und wir erinnern an den Einwand des Stadtverordneten Krey (SPD), man müsse wohl mit ständig steigenden Kosten leben, denn „besser könne man in dieser Stadt nicht investieren“; auch mit Blick auf die Förderquote.

Der Ausbau des Emscher Sport- und Bewegungsparks Holten geht zurück auf eine Ratsentscheidung vom 5. 10. 2020 (B/16/5975-01) zur Teilnahme an mehreren Förderprogrammen des Landes und des Bundes. Im Rahmen des Programms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ waren Investitionen in den „Emscher Sport- und Bewegungspark Holten (Sportfreianlage und Sportfunktionsgebäude) in Höhe von 2,552 Mio. € vorgesehen; es lag eine Förderzusage in Höhe von 2,297 Mio. € vor. Mit der Vorlage B/17/3565-01 billigte der Rat am 19. 6. 2023 zusätzliche 493.000 € für die Anlage.

In dieser aktuellen Vorlage billigte der Rat ohne jede Wortmeldung – auch das wie in der HFA-Sitzung vom 26. September – weitere 1,496 Mio. € gegen die Stimmen der AfD; die Gründe für die Kostensteigerungen sind in der Vorlage genannt.

Ein resignatives Element?!

Ist nicht doch ein resignatives Element erkennbar? In der im Tagesordnungspunkt davor einstimmig und ohne Wortmeldungen gebilligten Vorlage B/17/5702 „Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 01 – Innere Verwaltung“ ging es um einen Betrag in Höhe von 2,5 Mio. €. Es handelt sich dabei um Auszahlungen von Entschädigungsleistungen im Rahmen der Abwicklung von Versicherungsschäden. Dabei waren „aufgrund einer Vielzahl von in den Jahren 2021, 2023 und 2024 eingetretenen Schadenfällen die Mittel bereits im Juni 2024 überwiegend erschöpft“ und der Rat habe „der Stadt im Rahmen seiner Sitzung vom 24.06.2024 erstmalig für das Haushaltsjahr 2024 einer Beschlußvorlage (Drucksache B/17/5421) zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 900.000 € zugestimmt (Zeilen 46-50 der Vorlage). Zu den Ursachen der Mehrkosten in Höhe von 3,4 Mio. € sagt die Vorlage in den Zeilen 80 bis 85:

„Die Mittel sind insbesondere deshalb erschöpft, weil durch eine Vielzahl von bisher im Jahr 2024 eingetretenen Schadenfällen im Bereich der Sachversicherungen, insbesondere bei den Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl (73 Schadenfälle) und Elementarschaden ein erhöhtes Schadenaufkommen entstanden ist. Insbesondere ist hier der in 2024 eingetretene Brandschaden an der Theodor-Heuss-Realschule mit einem Gesamtschadenvolumen von ca. 4.400.000 € anzuführen.

Das Schöne an diesen Kosten der Integration: Merkt keiner, interessiert keinen, rutscht in der Ratssitzung routinemäßig durch.

Als kleine Fraktion stößt man immer wieder an Grenzen, die ganz einfach zu erklären sind: Für jede Ratssitzung fällt – eine Faustformel – ein Aktenordner (breiter Rücken) an Vorlagen an, die alle gelesen werden wollen. Es handelt sich oft um Themen, die ein gehöriges Maß an Einarbeitung fordern, so daß der Zeitaufwand bei der Durcharbeitung schnell anwächst. Bei einem begrenzten Zeitaufwand für die kommunalpolitische Beschäftigung, und das ist der Regelfall bei berufstätigen Mandatsträgern oder sachkundigen Bürgern, bleibt keine Zeit mehr, wirklich alles zu sichten.

Umgekehrt haben die drei größten Fraktionen begreiflicherweise kein Interesse, die katastrophalen Folgen ihrer politischen Entscheidungen auf Landes- oder Bundesebene kommunalpolitisch in aller Öffentlichkeit zu sezieren. Es liegt 2025 an den Wählern, hier Abhilfe zu schaffen.

Einige abschließende Anmerkungen.

Der (verkürzt) Emscherpark Holten ist ein gutes Beispiel für den Automatismus des Arbeitens mit Fördermitteln:

  • Am Anfang steht die Projektentwicklung und -beschreibung mit einer Kostenkalkulation, eingebracht als Förderantrag. Bereits hier erfolgt der Abgleich mit den Bedingungen des Fördermittelgebers.

  • Mit der Bewilligung der Fördermittel geht die Stadt die Verpflichtung ein, nach den Vorgaben des Fördermittelgebers den Eigenanteil über den gesamten Förderzeitraum verteilt bereit zu stellen.

  • Beim Fortschreiten des Projekts entstehen zusätzliche Kosten, welche die Stadt vollständig zu übernehmen hat.

  • Ein Ausstieg aus dem Projekt ist faktisch nur schwer möglich, denn die Folgen davon wären

    • a) eine Rückforderung bereits ausgezahlter Fördermittel und

    • b) eine halbfertige Bauruine.

Wir empfehlen einmal, die äußere Form der Beschlußfassung der Vorlage B/17/5611 („Ortskern Holten“) mit der Städtebauförderrichtlinie NRW 2023 abzugleichen, um einen ersten Einblick in den Zusammenhang von Förderrichtlinien und Radbeschlüssen zu gewinnen.

Der Kampf des Stadtverordneten Hoff (FDP) um die „richtige Schreibweise“ im Beschlußvorschlag zum Solebad ist der Einsicht geschuldet, daß man sich mit dem Förderantrag in eine Abhängigkeit begeben hat, der man nicht entkommt. Zuletzt sieht er die Vergeblichkeit seines Aufbegehrens gegen das System der Fördermittel ein und stimmt der Vorlage ebenfalls zu.

Die gleiche Problematik behandelt der Stadtverordnete Bruckhoff (BOB) mit seiner Anmerkung, die Kostenschätzungen flögen einem um die Ohren; ob man nicht vorsichtiger kalkulieren könne.

Wir erlauben uns den Hinweis, daß namentlich Herr Bruckhoff in der Öffentlichkeit als Kritiker des teuren Umbaues des Ratssaales aufgetreten ist, aber in den Ausschüssen und im Rat dann doch jedesmal den zusätzlichen Ausgaben zugestimmt hat.

Eine Zwischenbemerkung: Wir haben die Frage in den Raum gestellt, ob diesen Vorgängen ein Element des Resignativen innewohnt; und haben – durchaus selbstkritisch – die Behandlung der Vorlage B/17/5702 als ergänzendes Beispiel angeführt.

Die Stellungnahmen des Oberbürgermeisters zu den Kostensteigerungen sind in zweierlei Hinsicht aufschlußreich. Erstens gibt es eine allgemeine Kostenentwicklung, der man sich nicht entziehen kann. Einmal macht sich die Inflationsrate auch hier bemerkbar; zum anderen können neue gesetzliche Vorgaben (bei Bauvorschriften zum Beispiel) den Projektpreis in die Höhe treiben.

Beide Faktoren sind aus kommunaler Sicht nicht zu beeinflussen. Aber der zweite Punkt – jede zusätzliche Bewilligung von Geldern werde bzw. müsse zwingend dem Rat vorgelegt werden – spricht den, wenn auch geringen Handlungsspielraum der Kommunalpolitik an.

Der Stadtverordnete Krey (SPD) hat, vielleicht unfreiwillig, diesen Punkt näher illustriert. Selbst bei gleichbleibenden Baukosten würde durch die – ausdrücklich gewünschte – Bürgerbeteiligung eine Kostensteigerung durch eine Erweiterung der Ursprungsplanungen bewirkt werden.

Wir erinnern an den Umbau des Ratssaales: Der starken Kritik aus allen Fraktionen über die Kostenexplosionen konterte der Oberbürgermeister völlig richtig mit dem Hinweis, alle zusätzlichen Maßnahmen seien jeweils von einer Ratsmehrheit beschlossen worden.

Der einzige Hebel, den die kommunalen Mandatsträger ansetzen können, ist also bei Planungsänderungen anzusetzen: Entweder zusätzliche Maßnahmen ablehnen oder die Ursprungspläne zu verschlanken, um auf diese Weise die unbeeinflußbaren Kostensteigerungen abzufangen. Letzteres muß allerdings mit dem Fördermittelgeber abgeklärt werden.

Die letzte Frage ist die nach dem praktischen Umgang mit der Förderproblematik. Die einfache Ablehnung eines Projektes mit Verweis auf die Kosten ist unbefriedigend, da bei konsequenter Durchführung dieses Ansatzes eine verschuldete Stadt wie Oberhausen sich jeglicher Perspektiven in der Stadtentwicklung berauben würde.

Wir gestehen, daß wir gegenwärtig eine befriedigende Antwort nicht geben können und belassen es beim Aufzeigen der Problematik, um in einem nächsten Schritt die möglichen Handlungsspielräume als Mandatsträger in der Kommunalpolitik ausloten zu können.