Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Punkte der HFA-Tagesordnung vor. Viele Debatten endeten ohne Abstimmung; ein Zeichen für die angespannte politische Großwetterlage, die auch in Oberhausen zum Taktieren verführt. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20241115b_HFA_20241111

Gegen die Stimmen der AfD…

Der erste Teil der Tagesordnung war geprägt von Beschlußvorschlägen mit stark verwaltungstechnischem Gepräge, die in der Regel (bei gelegentlich abweichendem Stimmverhalten der LINKEN) ohne Wortmeldungen einstimmig beschlossen wurden. Bei zwei Vorlagen stimmte die AfD gegen deren Umsetzung bzw. enthielt sich.

Das Projekt „Creative City“ ist eines jener Förderprogramme, die bei maximalem Verwaltungsaufwand nur minimale Effekte erzielen. Entsprechend lautet das eingestandene Ziel, Strukturen aufzubauen, während die Kulturszene, gemeint sind die Akteure, praktisch kaum irgendwelchen Nutzen davonträgt. Wir haben mehrfach über „Creative City“ berichtet, so am 9. 2. 2022, am 9. 9. 2022, am 15. 5. 2023 und am 26. 10. 2024; zum Teil im Kontext einer allgemeinen Erörterung der mit Fördergeldern verbundenen Problematiken.

Mit der Vorlage billigten die übrigen Fraktionen und Gruppen je 150.000 € für „sonstige Beschäftigte“ und für „Sanierung, Gebäude und Grundstücksunterhaltung“.

Die Benutzungs- und Entgeltordnung Stadtarchiv Oberhausen (B/17/5683) wurde bei Enthaltung der AfD und gegen die Stimmen der LINKEN gebilligt. Gründe für die Enthaltung:

Ein unfreundlich gestalteter Entgelttarif für Familienforscher und eine kleingeistig anmutende Regelung zur Nutzung digitalisierter Archivalien auf privaten Internetseiten.

Kohlensäure oder nicht Kohlensäure…

das ist hier die Frage! Die „Entscheidung über Trinkwasserspender an allen 54 Oberhausener Schulstandorten (B/17/5822)“ wurde maßgeblich vom FDP-Vertreter Hoff leidenschaftlich vorgetragen. Die CDU und die SPD entschieden sich für die billigere Variante (klares Wasser ohne Kohlensäure), so daß das Projekt auch in dieser Form durch den Rat beschlossen werden dürfte. Die Debatte:

Frau Hausmann-Peters (CDU) erklärt, ihre Fraktion habe sich mit dem Antrag schwer getan. Als Mit-Antragsteller habe man damals die Bereitstellung von Trinkwasser für Schüler für gut befunden. Dabei hätten Überlegungen zur Gesundheit der Schüler eine Rolle gespielt. Nur sei aus ihrer Sicht die Bereitstellung von Kohlensäure nicht zwingend. Die damit verbundenen Mehrausgaben seien abzuwägen mit der Verantwortung für die Gelder, die man ausgebe. Daher werde die CDU der Lösung A zustimmen, nämlich der Bereitstellung von Wasser ohne Kohlensäure.

Herr Hoff (FDP) weist darauf hin, daß die Inhalte der Vorlage seit Monaten bekannt seien. Er selbst habe dazu in mehreren Ausschüssen gesprochen. Es sei traurig, daß man so lange für eine Meinungsbildung brauche. Und es sei traurig für die Schüler, daß man an dieser Stelle 100.000 € einsparen wolle, wo es sich doch nur um 5 € pro Schüler handelt. Wenn man nur Wasser ohne Kohlensäure anbieten wolle, stelle sich die Frage: „Wo ist der Unterschied zum Wasserkran auf der Toilette?

Ferner: Wie viele Millionen Euro habe man hier durchgewunken ohne jede Debatte? So auch Millionenbeträge für die Sanierung von Gebäuden mit einem zweifelhaften Mehrwert. Mit der sich abzeichnenden „kleinen Lösung“ würden die Schüler von der Nutzung des Angebotes abgehalten.

Die Idee sei seinerzeit einer Initiative des Jugendparlamentes entsprungen. Es sei schade, daß man aus finanziellen Gründen auf Kohlensäure verzichten wolle; die Ursprungsidee des Jugendparlamentes werde mit Füßen getreten.

Herr Flore (SPD) verwahrt sich gegen die Behauptung des Kollegen Hoff, denn seine Fraktion habe noch nie etwas „durchgewunken“. Nach einigen weiteren Anmerkungen – etwa, der Kollege Hoff vermittle den Eindruck, als sei man hier beim Karneval – stellt er fest, daß 100.000 € für die Stadt viel Geld seien und daher schließe sich die SPD der CDU an und befürworte die Variante „ohne Kohlensäure“.

Herr Hoff (FDP) fordert den Kollegen Flore auf, im Jugendparlament zu erklären, daß er die Bedürfnisse der Schüler für Karneval hält. Es sei die ganze Debatte ein Scherz, denn es handelt sich bei den 100.000 € um 0,1 Promille des Gesamthaushaltes. „Wenn Ihnen das die Schüler nicht wert sind, lehnen Sie ab!“

Herr Kempkes (AfD) fragt die Anwesenden, wie diese denn die Schulzeit ohne Wasserspender überstanden hätten. Was solle die Stadt denn alles leisten; was komme denn nach den Trinkwasserspendern? Und wo solle man aufhören? Die Stadt könne nicht in die Rolle von Ersatzeltern schlüpfen und sich um alles kümmern. Hier gehe es doch eigentlich darum, die Eltern aus der Verantwortung zu entlassen. Das lehne man grundsätzlich ab und deshalb werde die AfD diesem Antrag insgesamt nicht zustimmen.

Frau Hausmann-Peters (CDU) weist darauf hin, daß die Schulzeiten länger dauerten als früher und damit die Verhältnisse andere seien. Es gehe hier nicht um den attraktiven Geschmack, sondern um die Gesundheit. Das sei die Idee dahinter. Ferner mache sie darauf aufmerksam, daß es nicht nur um 100.000 € gehe, sondern in der Anschaffung sei die Variante „mit Kohlensäure“ um 540.000 € teurer; dazu komme noch der größere Aufwand in der Unterhaltung des Systems. Angesichts dieser zusätzlichen Kosten befürworte sie die „kleine Lösung“.

Der LINKE-Vertreter Karacelik brachte durch einen Hinweis auf eine spätere Vorlage zur Lernmittelfreiheit die Debatte aus ihren gewohnten Bahnen und meldete schließlich Beratungsbedarf an; eine Abstimmung fand also nicht statt.

Weitere „Schul-Vorlagen.

Drei weitere Vorlagen mit einem direkten Schulbezug wurden jeweils ohne Wortmeldungen abgehandelt. Jeweils einstimmig ohne Wortmeldungen positiv vorberaten wurden

  • die Teilnahme der Oberhausener Schulen am Startchancen-Programm (B/17/5824), und
  • die Anpassung der Finanzierung der Schulsozialarbeit (B/17/5908).

Beim Programm brotZeit e.V. an Oberhausener Grundschulen (B/17/5823) stimmte die AfD, ebenfalls ohne Wortmeldungen, dagegen. Die Begründung der Haltung der AfD folgt in ihren Grundzügen der Argumentation, mit der die Trinkwasserspender abgelehnt wurden.

Die Einrichtung einer befristeten Teilzeitplanstelle Zweigstelle Schillerschule in Oberhausen (B/17/5799) wurde von der AfD ebenfalls abgelehnt – Ausdruck der Mißbilligung der uferlosen Schaffung neuer Planstellen auf Kosten der Gesundung der städtischen Finanzen.

Die AfD wird die Einrichtung einer Planstelle „Soziale Angelegenheiten im Sachgebiet Wohnraumvermittlung“ ebenfalls ablehnen. Auch hier Beratungsbedarf, dieses Mal angemeldet von der CDU-Vertreterin Stehr. Diese hatte den Erläuterungen eines Verwaltungsvertreters Informationen entnommen, die über die Inhalte der Vorlage hinausgingen. Sie behielt sich den Antrag vor, diese Vorlage zur vertieften Klärung des Sachverhaltes in die nächste Gremienfolge zu schieben.

Wegen der allzu sorglosen Schaffung neuer Stellen lehnte die AfD auch den Stellenplan 2025 (B/17/5830) ab. Hier schlossen sich FDP und LINKE diesem Votum an, während sich BOB enthielt.

Lernmittelbeihilfen – das Ende einer doppelten Bezuschussung?!

Der Titel der Vorlage B/17/5909 „Lernmittelfreiheit – Befreiung vom Eigenanteil gem. § 96 Abs. 3 SchulG NRW“ ist etwas irreführend. Aus der Vorlage geht hervor, daß die Stadt jahrelang (zuletzt) 7213 Schülern im SGB-II-Bezug Beihilfen für Lernmittel gewährt hat, obgleich im Rahmen des Bürgergeld-Bezuges eine Pauschale von zur Zeit 195 € (nach einer Auskunft des Dezernenten Schmidt) zu Beginn eines jeden Schuljahres zusätzlich gewährt wird.

Es dauerte einige Zeit, bis nach der Klärung von Fragen der Ausschußmitglieder Herr Girrullis (GRÜNE) und Frau Hausmann-Peters (CDU) der Sachverhalt zur allgemeinen Zufriedenheit geklärt war. Die CDU-Vertreterin ließ eine Zustimmung zum Antrag (der die zusätzliche Leistung streicht) erkennen; der Vertreter der GRÜNEN meldete Beratungsbedarf an. Die AfD wird der Verwaltungsvorlage zustimmen.

Friedhofsentwicklungsplanung ab 2024. ff. (B/17/5306).

Die Debatte über diese Vorlage B/17/5306 war nicht besonders tiefschürfend. Wir dokumentieren sie trotzdem, weil das Thema auch in der Sitzung des Integrationsrates vom 27. 8. 2024 behandelt worden war (wir berichteten kurz) und die unterschiedlichen Perspektiven auf den Sachgegenstand interessant sind. Die Debatte:

Herr Karacelik (LINKE) möchte wegen Punkt 3 der Gebührensatzung eine Einzelabstimmung über jeden der Punkte.

Herr Bruckhoff (BOB) erklärt, es habe dazu in der Bezirksvertretung einen sehr informativen Vortrag gegeben. Er möchte auf einen Punkt näher eingehen: Künftig nicht mehr genutzte Flächen auf Friedhöfen sollen als Ausgleichsflächen für künftige Bauvorhaben dienen. Diese Flächen seien doch sowieso Grünflächen; daher sei er nicht damit einverstanden.

Dezernent Jehn erläutert das Konzept der „Stillen Parks“. Es seien 27.000m² von 600.000m² als Ausgleichsflächen vorgesehen. Dazu kämen 80.000m² als weitere Reserven. Die Flächen würden nicht so belassen, sondern müßten aufbereitet werden, um als „Stille Parks“ zu gelten. Im übrigen arbeite diese Vorlage nur einen Auftrag des Rates ab.

Herr Bruckhoff (BOB) erklärt, man sei sich in der Sache nicht einig und meldet Beratungsbedarf an, setzt somit die Abstimmung aus.

Die Sanierung der Arbeitersiedlung Gustavstraße.

Der Tenor der Debatte um die Vorlage B/17/5906 wurde von der Erkenntnis bestimmt, daß die Sanierung teuer wird; sehr teuer sogar:

Frau Bongers (SPD) stellt fest, es sei erst einmal gut, wenn man die SPD höre. Dennoch müsse sie Kritik üben. Man vermisse ein Gesamtkonzept für die Siedlung. Die in der Vorlage angesprochenen Häuser seien leergezogen worden und die Mieter warteten auf die Sanierung. So wie sich die Sache jetzt darstelle, falle es schwer über die Häuser zu entscheiden. Es sei besser, wenn ein Gesamtkonzept vorgelegt werde. Aber so habe die SPD noch für längere Zeit Beratungsbedarf.

Dezernent Jehn nennt den Gebäudezustand „herausfordernd“. So sei es schwierig, die Häuser in einen adäquaten energetischen Zustand zu versetzen. Es fehle weder an Konzepten noch an Fördermitteln. Das ganze Vorhaben sei sehr kostenintensiv und deshalb erfolge die Sanierung erst nach und nach schrittweise.

Dann müßten die Wohnflächen der einzelnen Wohnungen durch eine teilweise Zusammenlegung vergrößert werden, da die alten Wohnungsgrößen nicht mehr zeitgemäß seien. So gehe man von vier auf drei Wohneinheiten herunter. In Absprache mit den Mietern sei die Nummer 116 zuerst leergezogen worden. Für diese Mieter seien innerhalb des Quartiers „Springerhäuser“ angeboten worden. Danach beginne die Sanierung und dann erst erkenne man, wie groß der Aufwand sei.

Herr Bruckhoff (BOB) fragt nach: Von 29 Mietern seien alle einverstanden gewesen; man werde Stück für Stück die Wohnungen leerziehen, bis alle renoviert seien.

Dezernent Jehn bejaht die Frage. In Absprachen zwischen SBO und den Mietern habe man die einzelnen Schritte festgelegt.

Frau Stehr (CDU) erklärt, vor 45 Jahren habe die Stadt die Immobilien erworben. Damals habe seitens der Mieter ein großes Interesse daran bestanden, die Häuser zu erwerben, aber das sei abgelehnt worden. Sie schlage eine Prüfung vor, ob es im Falle eines Verkaufs der Wohnungen Interessenten gebe.

Herr Bruckhoff (BOB) fragt, wie es um die Gärten stehe, die zu den Häusern gehörten; ob diese ebenfalls geschützt seien.

Dezernent Jehn erläutert, daß die gesamte Siedlung unter Denkmalschutz stehe. Das beziehe sich auf deren gesamte Struktur; also mit Gärten, Bürgersteigen usw.

Herr Hoff (FDP) stellt fest, daß sich die Kosten auf etwa 1 Mio. € pro Haus beliefen. Wie stehe es um die Amortisation dieser Investitionen. Sei es denkbar, das über die Mieten zu erreichen?

Dezernent Jehn verneint die Möglichkeit, daß sich die Investitionen jemals amortisieren würden. Ein Mietendeckel sei Bestandteil der Förderbedingungen. Es gehe darum, daß die Stadt Kosten aufwende, die sich als Investition in die Stadtgeschichte amortisieren würden. Darin liege auch der Grund für die Inkaufnahme hoher Kosten.

Der Ausschuß beriet die Vorlage ohne Votum vor.

Einführung der Altkleidersammlung als Bring- und Holsystem.

Die Vorlage B/17/5807 war in der Sitzung des Umweltausschusses am 6. 11. 2024 (wir berichteten) ausführlich besprochen worden. Von daher gab es in dieser Sitzung des HFA keinen Bedarf, die bekannten Positionen nochmals vorzutragen. Der Ausschuß beriet die Vorlage daher ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD positiv vor.

Die Anträge.

Nach einem WAZ-Bericht vom 30. Oktober 2024 führt ein Fehler im Landesentwicklungsplan zu einem Baustopp von 40 Bauprojekten im Ruhrgebiet. Die SPD stellte in ihrem Antrag A/17/5962 Fragen nach den etwaigen Folgen dieses Urteils für Oberhausen.

Dezernent Jehn erklärte, es seien hier weder laufende Verfahren noch Projekte davon betroffen.

Nach § 4 Absatz 2 müssen „Anträge zur Sache“, indem sie auf eine Beschlußfassung durch den Rat abzielen, einen Beschlußvorschlag enthalten. In der Form handelt es sich bei der Vorlage A/17/5962 aber um eine Kleine Anfrage; eine Beschlußfassung enthält dieser „Antrag“ nicht.

Personalausweitung beim Kommunalen Ordnungsdienst.

Dieser Antrag A/17/5963 der CDU geht in die richtige Richtung. Er wurde am 4. 11. 2024 auf den Weg gebracht. Wir erinnern hier an unser Themenflugblatt „Ein sicheres Oberhausen für alle Menschen“, welches ab Mitte Oktober 2024 zur Verteilung im Stadtgebiet gelangte (siehe Anlage). Dort heißt es:

Um Oberhausen für alle hier lebenden Menschen wieder sicherer zu machen, befürwortet die AfD Oberhausen den massiven Ausbau des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und dessen Umstellung auf einen Drei-Schicht-Betrieb.

Eine „Gemeinsame Anlaufstelle“ von Polizei und KOD auf der Marktstraße mit begrenzten Öffnungszeiten ist zu wenig!“

Die AfD wird diesen Antrag in der Ratssitzung unterstützen, denn er bringt in der Begründung richtige Argumente, die dem von uns erkannten Mangel abhelfen wollen. Die HFA-Debatte:

Frau Stehr (CDU) erklärt, daß 26 Stellen im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) auf etwa 200.000 Einwohner umgerechnet, eine problematische Relation seien. Mit Blick auf das Wohl und das Aussehen der Stadt sei eine Stärkung des KOD notwendig. Dazu gehöre auch eine Anpassung des Verwarnungsgeldkataloges. Ferner bestehe der Sinn des Antrages darin, die Entwicklung der Höhe der Verwarnungsgelder in den verschiedenen Bereichen zu prüfen, um daraus entsprechende Rückschlüsse auf die Personalstrukturierung zu ziehen.

Herr Dobnik (GRÜNE) bezweifelt, ob sich durch die bloße personelle Aufstockung eine Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls erreichen ließe.

Frau Stehr (CDU) erläutert nochmals den Sinn des Antrages. Es gehe um eine Beobachtung der Bußgeldentwicklung und die Frage, ob es Ordnungswidrigkeiten gebe, die man noch stärker verfolgen könne. Also: Wo könne man noch mehr Geld machen? Und danach könne man entsprechend den Personaleinsatz des KOD gestalten.

Herr Flore (SPD) meldet für die SPD Beratungsbedarf an. Das hätte sich vielleicht vermeiden lassen, wenn dieser Antrag im Umweltausschuß vorgelegen hätte.

Herr Dobnik (GRÜNE) bittet um eine Einschätzung durch die Verwaltung, ob das im Antrag vorgeschlagene Konzept eine Stärkung des KOD bedeute.

Dezernent Jehn legt dar, daß es insgesamt 26 Außendienstmitarbeiter des KOD gebe. Diese teilten sich in Früh- und Mittagsschicht auf. Es gingen immer zwei Mitarbeiter zusammen hinaus, so daß unter Berücksichtigung der Tatsache, daß gelegentlich Mitarbeiter für Innendienste abgestellt würden, lediglich drei bis vier Zweierteams tatsächlich unterwegs seien.

Es sei anzustreben, daß in den Stadtteilen, wo viele Bürger unterwegs seien, die sichtbare Präsenz des Ordnungsdienstes verstärkt werde.

Auf Nachfrage von Herrn Prohl (SPD) erklärt Herr Jehn, daß nach seinem Kenntnisstand gegenwärtig 24 von 26 Stellen des KOD besetzt sind.

Frau Stehr (CDU) geht auf die Anmerkung von Herrn Flore ein. Der Antrag behandele eine Personal- und Finanzfrage und gehöre daher in den Haupt- und Finanzausschuß im Einklang mit den Regeln, die man sich selber gegeben habe.

Sie befürchte einen Stillstand, wenn der Antrag im Umweltausschuß vorgelegt worden wäre in der Form, daß daraus ein Prüfauftrag geworden wäre. Aber durch einen Prüfauftrag würde nichts passieren.

Herr Bruckhoff (BOB) merkt an, daß eine Erhöhung der Stellenzahl nicht reiche. Daher solle die Verwaltung feststellen, was der KOD leisten könne.

Frau Stehr (CDU) schlägt vor, bei anderen Kommunen anzufragen bzw. sich dort zu informieren, wie groß der KOD sei, um die Relationen von Personal zur Einwohnerzahl in Oberhausen mit anderen Städten vergleichen zu können.

Herr Kempkes (AfD) begrüßt „ein Stück Ehrlichkeit in der Debatte“. Die hier angesprochenen Probleme seien bisher von Teilen der Gesellschaft negiert worden. Was nützen denn zwei Schichten, wenn ab 18 Uhr niemand mehr zu erreichen sei? Ferner fehle im Antrag ein Kompensationsvorschlag. Entscheidend sei, wie man mehr Personal auf die Straße bekomme. Es müsse der Grundsatz gelten „weniger Verwaltung, mehr Handeln“. Immerhin gehe die Debatte in die richtige Richtung.


Anlage: Das Themenflugblatt „Kriminalität“.