Kleine Anfrage an die Stadt Oberhausen über Bevölkerungsschutz in Oberhausen und die Zusammenarbeit mit dem BKK. 

Der Text als pdf-Datei: 20241228b_KA_Bunkeranlagen_OB



Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/17/6147 vom 9. 12. 2024 von J. Lange.

Betr.: Bevölkerungsschutz in Oberhausen / Zusammenarbeit mit dem BKK.

Antwort der Stadtverwaltung vom 18. 12. 2024.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK soll angesichts der sich verschärfenden internationalen Bedrohungslage prüfen, welche Bunker im Ruhrgebiet im Ernstfall noch einsatzbereit sind und der Bevölkerung Schutz bieten würden.

Der Städte- und Gemeindebund fordert aktuell sogar den Bau neuer Bunkeranlagen.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

Frage 1:

Wie paßt es zusammen, daß in Oberhausen nur noch wenige Bunker zur Verfügung stehen und einzelne Bunker zu Luxusimmobilien umgebaut werden, wie es zuletzt in Oberhausen-Holten der Fall gewesen ist?

Antwort:

Der Zivilschutz ist nach dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG) originäre Aufgabe des Bundes.

Einige Verwaltungsaufgaben können den Ländern und den Kommunen übertragen werden. Hierzu gehört jedoch nicht der Bau von Bunkeranlagen. Somit obliegt die Entscheidung darüber, ob Bunkeranlagen im Oberhausener Stadtgebiet erhalten bleiben oder Anlagen wieder ertüchtigt werden, alleine im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Verwaltung von Bunkeranlagen wird über die BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) abgewickelt.

Die Stadt als untere Katastrophenschutzbehörde unterstützt die BImA lediglich bei ihren Verwaltungsaufgaben.

Nach Ende des Kalten Krieges beendete der Bund die Unterhaltung der öffentlichen Schutzräume. Viele Schutzräume wurden durch den Bund entwidmet und an Unternehmen, Privatleute etc. veräußert. Hierzu zählt auch die Bunkeranlage in Holten.

Die Handlungshoheit über Bunkeranlagen liegt nicht in den Händen der Stadtverwaltung.

Frage 2:

Welche Schutzräume in welcher Größenordnung stehen aktuell in Oberhausen zur Verfügung und könnten kurzfristig reaktiviert werden?

Antwort:

Rückblickend für Oberhausen lagen die Plätze in bombensicheren Bauwerken zum Ende des 2. Weltkrieges bei ca. 8.000. Hinzu kamen noch einige Großstollen, von denen sich heute keiner mehr in Betrieb befindet.

In Oberhausen werden noch drei Bunkeranlagen durch den Bereich 6-1/Feuerwehr im Auftrag der BImA betreut. Diese Anlagen hätten eine theoretische Kapazität von ca. 2.500 Plätzen. Die Bauwerke sind allerdings durch den Bund bereits entwidmet und durch einen erfolgten Rückbau von Versorgungsleitungen nicht bzw. nur sehr eingeschränkt nutzbar. Teilweise werden diese Räumlichkeiten durch Vereine genutzt. Ob eine Reaktivierung von seiten des Bundes geplant wird, ist aktuell nicht bekannt.

Frage 3:

Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Oberhausen und dem BKK aus?

Wie häufig findet ein Austausch über die aktuelle Situation bezüglich des Bevölkerungsschutzes usw. in der Stadt statt?

Antwort:

Nach den gesetzlichen Vorgaben gibt es unterschiedliche Aufgabenträger. Für den Zivilschutz (Schutz der Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren) ist der Bund zuständig. Hier findet sich auch das BBK als Bundesamt wieder. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe versteht sich nicht als Institution, die in direktem Austausch mit den Kommunen tritt und deren Aufgaben überwacht oder begleitet. Es ist dafür zuständig, den zivilen Bevölkerungsschutz neben Polizei, Bundeswehr und Diensten als vierte Säule im nationalen Sicherheitssystem zu verankern.

Der Katastrophenschutz in Friedenszeiten ist Aufgabe der Länder und Kommunen. Er umfaßt die Gefahrenabwehr bei Katastrophen.

Das BBK unterstützt die Länder und Kommunen im Bereich des Bevölkerungsschutzes mit Veranstaltungen, Broschüren sowie Informationsmaterial und bietet ein spezifisches Aus- und Fortbildungsprogramm.

Frage 4:

Welche Pläne für den Bau und den Erhalt von Bunkeranlagen werden in der Fachverwaltung aktuell bearbeitet?

Antwort:

Die Entscheidung darüber, ob Bunkeranlagen im Oberhausener Stadtgebiet erhalten bleiben oder Anlagen wieder ertüchtigt werden, liegt alleine im Zuständigkeitsbereich des Bundes (Zivilschutz).