Der Text als pdf-Datei: 20241108_K_17_5838_Kampstrasse_Kosten
Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/17/5838 vom 14. 10. 2024 von H. Mumm.
Betr.: Wohnumfeldverbesserung Siedlung Kampstraße (M/17/5541) / Kostenschätzungen.
Antwort der Stadtverwaltung vom 4. 11. 2024 als K/17/5838-01.
Vorbemerkung: Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Verwaltungsvorlage M/17/5541, in der Bezirksvertretung Osterfeld am 9. September sowie im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuß am 12. September 2024 zur Kenntnis genommen. Zeilenangaben nach der Vorlage, die dieser Anfrage als Anhang beigefügt ist.
Die Teilmaßnahme „Wohnumfeldverbesserung Siedlung Kampstraße“ ist Teil des Integrierten Handlungskonzeptes „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“, das vom Rat der Stadt Oberhausen am 16.11.2015 beschlossen wurde. Auf dieser Basis erfolgte der Förderantrag zum STEP 2020 (Zeilen 3-6).
Bereits im Jahr 2019 fand ein Planungswettbewerb statt, auf dem die vorliegende Kostenschätzung basiert (Zeilen 47-48). In der Vorlage heißt es (Zeilen 31-38):
„Auf Basis der Kostenschätzung nach DIN 276 inkl. Baunebenkosten (KGR 100 – 700) des planverfassenden Büros vom 23.08.2019, die durch die zuständige Stelle der Stadt Oberhausen am 10.09.2019 geprüft wurde, ergeben sich für die IHK-Teilmaßnahme Nr. 33 Gesamtkosten in Höhe von 469.333,00 EUR (brutto). Bei einer Förderquote von 80 % beträgt die Förderung durch die Städtebauförderung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen 375.466,00 EUR. Der restliche Anteil von 20 % sowie die Folgekosten und die Kosten der folgenden Bauabschnitte werden durch die ADLER Wohnen Service getragen. Eine Umlegung auf die Mieterinnen und Mieter erfolgt nicht.“
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
Frage 1:
Gibt es eine aktuelle Kostenschätzung nach DIN 276 inkl. Baunebenkosten (KGR 100 – 700) aus den Jahren 2023/2024 oder wird das Projekt basierend auf den Zahlen von 2019 realisiert?
Antwort:
Das Vorhaben wird auf Basis der zur Verfügung stehenden Mittel (Kostenansatz aus 2019 mit einer Förderquote von 80 % und einem Eigenanteil von 20 %) umgesetzt. Mögliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers ADLER Wohnen Service.
Frage 2:
Gilt die Zusage der Fördermittel in Höhe von 375.466,00 EUR, vorbehaltlich der Verlängerung des Bewilligungs- und Durchführungszeitraumes um ein Jahr, nur für die in 2019 erstellte Kostenschätzung; oder erhöhen sich die Fördermittel nach Neuberechnung einer aktuellen Kostenschätzung nach DIN 276 inkl. Baunebenkosten (KGR 100 – 700)?
Antwort:
Die Zusage (d.h. Mittelbewilligung aus dem Bescheid) gilt weiterhin. D.h. es kommt zu keiner Erhöhung der bewilligten Fördermittel.
Frage 3:
Wenn sich die Fördermittel in der Höhe von 80% nicht an einer aktuellen Kostenschätzung orientieren, sondern nur auf der Basis der 2019 errechneten Kostenschätzung: Wie werden ie zu erwartenden Kostensteigerungen aufgeteilt und abgerechnet?
Antwort:
Mögliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers ADLER Wohnen Service.
Frage 4:
In den Zeilen 36-37 heißt es: „Der restliche Anteil von 20 % sowie die Folgekosten und die Kosten der folgenden Bauabschnitte werden durch die ADLER Wohnen Service getragen.“
Beinhaltet das auch die Mehrkosten durch eine Neuberechnung der Kostenschätzung nach DIN 276 inkl. Baunebenkosten (KGR 100 – 700) und führt die Stadt Oberhausen mit der ADLER Wohnen Service bereits Gespräche über die zu erwartenden Kostensteigerungen?
Antwort:
Mögliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers ADLER Wohnen Service. Gespräche über mögliche Mehrkosten sind somit nicht erforderlich. Der mit ADLER Wohnen Service vorgesehene Termin betrifft den weiteren organisatorisch-inhaltlichen Projektablauf bis zur Fertigstellung der Maßnahme.
Frage 5:
Hat die in Zeile 38 getroffene Aussage: „Eine Umlegung auf die Mieterinnen und Mieter erfolgt nicht“ auch nach einer Neuberechnung der Kostenschätzung nach DIN 276 inkl. Baunebenkosten (KGR 100 – 700) weiterhin Bestand?
Antwort:
Es gibt nach vorliegendem Kenntnisstand keine Änderung der bisherigen Vorgehensweise durch ADLER Wohnen Service, was das Thema „Keine Umlegung auf die Mieterinnen und Mieter“ angeht.
Anlage:
Anlage Seite 1 von 3.
Anlage Seite 2 von 3.
Anlage S. 3 von 3.