Der Text als pdf-Datei: 20250719_K_17_6754_Widerspruchsverfahren_SGB_II


Kleine Anfrage der AfD-Bezirksfraktion Alt-Oberhausen nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/17/6754 vom 2. 6. 2025 von T. Wolf.

Betr.: Widerspruchsverfahren und Klagen im Geltungsbereich des SGB II / Jobcenter Oberhausen.

Antwort der Stadtverwaltung vom 18. 6. 2025 als K/17/6754-01.

Für einen Großteil der Personen, welche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld) vom Jobcenter Oberhausen beziehen, beträgt die Bearbeitungszeit für Widerspruchsverfahren fünf bis sechs Monate; teilweise auch noch länger. Nur wenige Betroffene entscheiden sich nach Ablauf eines Quartals für eine Untätigkeitsklage.

Gerade wenn es um die Neuberechnung oder Nachzahlung von Regelleistungen und Bedarfe für die Kosten von Unterkunft und Heizung geht, bedeutet die lange Dauer des Verfahrens für viele eine weitere finanzielle Einschränkung bei der Sicherstellung ihres Lebensunterhaltes. Häufig werden Einkommen und Vermögen von Empfängern falsch angerechnet.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

Frage 1:

Wie viele Widerspruchsverfahren wurden in den Kalenderjahren 2023 und 2024 von der zuständigen Dienststelle insgesamt bearbeitet und wie häufig fielen in diesen beiden Jahren die Entscheidungen in bezug auf die Ansprüche zur Gunsten der Kunden aus?

Antwort:

Im Jahr 2023 wurden 2242 Widersprüche von der zuständigen Dienststelle bearbeitet. Die durchschnittliche Stattgabequote im Jahr 2023 lag bei 32,5 %, wovon jedoch lediglich 20 % vermeidbare Stattgaben waren.

Im Jahr 2024 wurden 2051 Widersprüche von der zuständigen Dienststelle bearbeitet. Die durchschnittliche Stattgabequote im Jahr 2024 lag bei 35,8 %, wovon jedoch lediglich 21,7 % vermeidbare Stattgaben waren.

Hinweis: eine Stattgabe liegt auch vor, wenn erst im Widerspruchsverfahren Unterlagen durch den Kunden/die Kundin nachgereicht werden.

Frage 2:

Wie viele Beschäftigte waren bzw. sind mit der Bearbeitung von Einsprüchen und Klagen in den oben genannten Zeiträumen und gegenwärtig (im Jahre 2025) befaßt?

Antwort:

Mit der Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen sind seit 2023 bis gegenwärtig 8,9 VZÄ (Vollzeitäquivalente) befaßt.

Frage 3:

In welcher Form werden Sachbearbeiter in der Leitungsabteilung auf begangene Fehler aufmerksam gemacht und gibt es interne Schulungen welcher Art, um fehlerhafte Berechnungen zu vermeiden oder deren Zahl zu reduzieren?

Antwort:

Vermeidbare Stattgaben werden über die zuständigen Teamleitungen kommuniziert, damit diese zur zukünftigen Fehlervermeidung in den jeweiligen Teams analysiert und besprochen werden. Fehlerschwerpunkte allgemein werden regelmäßig in den Dienstbesprechungen mit den Teamleitungen und den Sachbearbeiter/-innen kommuniziert. Leistungsrechtliche Schulungen werden unabhängig von der beschriebenen Thematik im Bedarfsfall angeboten.

Frage 4:

Wie hoch ist in den Jahren 2023 und 2024 die Zahl der beim Jobcenter Oberhausen eingegangenen Untätigkeitsklagen gewesen?

Antwort:

In den Jahren 2023 und 2024 sind jeweils 22 Untätigkeitsklagen beim Jobcenter Oberhausen eingegangen.