Alle Ausschüsse werden mit dem „Handlungskonzept Integration“ behelligt. So auch der Gleichstellungsausschuß in seiner Sitzung am 3. September. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20250908b_Konzept_Integration

Es überraschte nicht, daß das „Handlungskonzept Integration in Oberhausen“ (B/17/6924) am 2. September im Integrationsrat kritiklos bejubelt wurde. Die Redebeiträge erschöpften sich in allgemeinen Floskeln, was aber nicht anders zu erwarten war.

Der AfD-Vertreter Noldus meldete dort Beratungsbedarf an und tat das auch in der Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 3. September, wo er als Vertretung fungierte. Um nicht den Eindruck zu erwecken, eine Debatte abzuwürgen, begründete den Beratungsbedarf.

Es gebe in dem Handlungskonzept einige grundsätzliche Punkte, wo sich noch Fragen ergäben. So sei im gesamten Konzept nur davon die Rede, wie sich die bestehende Gesellschaft an die Bedürfnisse der Migranten anpassen soll. Die Verfasser scheinen also von der Fiktion auszugehen, daß die Diskriminierung stets von der sogenannten Mehrheitsgesellschaft ausgeht.

Ein Beispiel: Auf Seite 31 ist genannt, daß 30,3% der Deutschen, aber nur 17,6% der Migranten Mitglieder in Sportvereinen sind. Die Erklärung lautet:

„Gründe sind hier erneut Informationsdefizite, sprachliche Barrieren, fehlende persönliche Netzwerke, kulturelle Normen oder auch fehlende kultursensible Angebote, insbesondere für Mädchen und Frauen.“

Einmal sei es bemerkenswert, daß hier die Schuld auf die sogenannte Mehrheitsgesellschaft abgeladen werde. Zweitens sei eine Rücksichtnahme auf mittelalterliche Wertvorstellungen zu erkennen, wonach Frauen aus dem öffentlichen Leben zu verbannen seien.

Wir möchten diese im Ausschuß nur kurz angerissene Idee etwas erläutern: Der Hinweis auf fehlende kultursensible Angebote setzt die Normen eines archaisch ausgelegten Islam-Verständnisses als maßgeblich für diese Gesellschaft voraus, die ihrerseits kultursensible Angebote als Anpassungsleistung an eingewanderte Fanatiker zu erbringen hat.

Ferner sei, so der AfD-Vertreter im Ausschuß, im gesamten Konzept nirgendwo davon die Rede, welche Leistungen die Einwanderer für diese Gesellschaft zu erbringen haben.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das vorgeschlagene Konzept der migrantischen Ökonomie, welches problematisch sei. Bezugspunkt für die migrantische Ökonomie sind Menschen, die vom äußeren Erscheinungsbild der Mehrheitsgesellschaft abweichen, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit.

Die Festlegung äußerer Merkmale, um daraus ein Konzept der Ungleichwertigkeit abzuleiten, sei problematisch.

Zuletzt ist auf Seite 27 des Konzeptes der „nachholende Integrationsbedarf für Menschen, die länger als fünf Jahre in Deutschland leben oder sogar hier geboren sind“, aufgeführt. Speziell für diese so umrissene Personengruppe sollen Unterstützungsangebote gemacht werden.

Man könne in diesem Punkt möglicherweise Privilegien für Parallelgesellschaften oder für nicht integrationsbereite Einwanderergruppen erkennen. Diese Punkte seien aus der Sicht der AfD noch nicht in der Beurteilung abschließend geklärt; daher der Beratungsbedarf.

Die Ausschußvorsitzende Frau Opitz (GRÜNE) stellte fest, das Gesagte stelle die Meinung der AfD und nicht die des Ausschusses dar. In Richtung der Leiterin des Kommunalen Integrationszentrums, Frau Arslanbenzer, gewandt, bat sie diese, sich nicht verunsichern zu lassen.

Von den übrigen Ausschußmitgliedern kamen keine Stellungnahmen zum Konzept; ebensowenig von Frau Arslanbenzer. Wir hatten Gelegenheit, sie in der Sitzung des Integrationsrates vom 6. 12. 2022 etwas näher kennenzulernen und erwarten daher auch für die Zukunft absolut nichts von dieser Frau.