Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wichtigsten Punkte der Tagesordnung. Schulangelegenheiten und eine Anregung nach § 24 GO NRW behandeln wir gesondert. Von E. Noldus. 

Der Text als pdf-Datei: 20250926b_HFA_20250922

Sachstand Stadtentwicklungsprojekte.

Aus dem mündlichen Bericht des Beigeordneten ging hervor, daß am 26. 8. 2025 der Zuwendungsbescheid für das Stadterneuerungsprogramm 20/25 für Osterfeld eingetroffen ist. Der Förderantrag gilt für förderungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 17,2 Mio. Euro. Davon werden 80% vom Land NRW übernommen; den Rest (20%) in Höhe von knapp 3,5 Mio. € übernimmt die Stadt Oberhausen als Eigenanteil. Gefördert werden u.a.

  • die Umgestaltung von Gildenstraße, Markt und der Wappenplatz (6,3 Mio. €);
  • die Umgestaltung der Westfälischen Straße (2,6 Mio. €);
  • Zuschuß zur Errichtung des Multifunktionskomplexes Osterfeld (3,4 Mio. €).

Nach einer Wortmeldung von Herrn Osmann (CDU), der sich für die positive Nachricht bedankte, daß nach Sterkrade und Alt-Oberhausen jetzt auch Osterfeld von dem Programm profitierte, nahm der Ausschuß formal Kenntnis von dem Bericht.

Übernahme der Altschulden.

In der nächsten Ratssitzung steht der Beschluß über den Antrag auf Übernahme der Altschulden gemäß Altschuldenentlastungsgesetz – ASEG NRW (B/17/7114) an. Hier im Ausschuß stimmte der AfD-Vertreter Kempkes gegen diesen Antrag. Diese bereits vorher öffentlich bekundete Ablehnung ist von der WAZ zum Anlaß mißverständlicher Auslegungen genommen worden. Wir werden auf das Thema noch zurückkommen.

In der Sitzung machte der CDU-Vertreter Osmann deutlich, worum es bei der Altschuldenlösung geht:

Die Kassenkredite der Stadt Oberhausen werden um 1,2 Milliarden Euro bzw. 80% reduziert. Das sei ein historischer Schritt für die Stadt Oberhausen. Er danke besonders der Landesregierung, welche diese Förderung auf den Weg gebracht habe. Im Gegensatz zu den Landesregierungen vorher habe diese Landesregierung ihre Zusagen eingehalten.

Der Ministerpräsident habe am Wochenende in Sterkrade u.a. dargelegt, wie wichtig es sei, daß die Städte im Ruhrgebiet wieder handlungsfähig werden. Die Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit sei nicht nur für Oberhausen wichtig, sondern auch für die ganze Region. Abschließend betonte der Redner seine Überzeugung, daß auch der Bund die diesbezüglich gegebenen Zusagen einhalten werde.

Weitere Wortmeldungen gab es nicht.

Großzügigere Entschädigungen fürs Ehrenamt.

Die Neufassung der städtischen Satzung über die Gewährung von Auslagen und Aufwand für ehrenamtliche Angehörige der freiwilligen Feuerwehr (B/17/7021) wurde einstimmig positiv vorberaten. Im Sinne aller Ausschußmitglieder stellte Herr Flore (SPD) fest, daß vor dem Hintergrund der aktuellen Weltlage und angesichts künftiger möglicher Katastrophen es nur gerecht sei, wenn ehrenamtliche Helfer „vernünftig“ für ihr Engagement entschädigt würden.

Kulturangelegenheiten.

Den einstimmig positiv vorberatenen jährliche Sachstandsbericht zum integrierten Stadtentwicklungsprozeß (B/17/6775) hätte Herr Flore (SPD) gerne auch im Kulturausschuß gesehen. Schließlich gehe es hier auch um Orte, die als Treffpunkte Berührungen zur Kulturszene aufwiesen. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters soll die Vorlage dem Kulturausschuß nachträglich zur Kenntnis gegeben werden.

Interessant ein Hinweis von Herrn Real (SPD) auf den Zusammenhang zwischen Flächennutzung als Thema dieser Vorlage und Landschaftsplan der Stadt Oberhausen. Für die Erstellung des letzteren stehen noch Einstellungen von neuen Mitarbeitern bei der Stadt aus. Also wieder neue Stellen?!

Unstrittig und daher ohne Wortmeldungen einstimmig positiv vorberaten wurde die Zukunftskonzeption 2030 für die Stadtbibliothek Oberhausen (B/17/6707), desgleichen die Mitgliedschaft der Volkshochschule im Weiterbildungsforum Oberhausen-Mülheim (WOM) durch Beitritt der Stadt (B/17/7107).

Es stimmten sowohl AfD als auch FDP gegen den sog. Theaterpakt für die Jahre 2026 – 2030 (B/17/6966). Der SPD-Vertreter Flore fand es gut, daß der Theaterpakt dem Theater auch in finanzieller Hinsicht eine sichere Zukunft biete.

Uns ist nicht bekannt, daß die Intendantin jemals über die finanzielle Ausstattung des Stadttheaters geklagt hätte; ganz im Gegenteil!

Zur Fassadensanierung am Bert-Brecht-Haus. (B/17/7099).

Eine längere Debatte entspann sich um die Vorlage B/17/7099. Herr Flore (SPD) erklärte, als man seinerzeit das Bert-Brecht-Haus von innen saniert habe, habe man immense Kostensteigerungen erlebt. Bereits damals seien Mängel der Fassade aufgefallen; es müsse da etwas gemacht werden. Auch wenn durch Forderungen des Denkmalschutzes die Kosten steigen dürften – es gehe hier um ein das Stadtbild prägendes Gebäude. Die veranschlagte Bauzeit – bis 2030 – sei allerdings sehr lang.

Der Beigeordnete Jehn betonte, es sei auch im Interesse der Verwaltung, die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Allerdings seien die Anforderungen sehr speziell (Tuffstein, witterungsbeständige Verankerung), daß der Kreis der in Frage kommenden Fachfirmen sehr klein sei. Die Verwaltung habe ein Interesse an möglichst großen Bauabschnitten (zwei oder drei), aber dadurch verkleinere sich der Kreis der Firmen nochmals. Sollte man, das werde man versuchen, bei großen Bauabschnitten keine brauchbaren Angebote erhalten, müsse man die Zahl der Bauabschnitte leider erhöhen. Grundsätzlich werde man sich an den Gegebenheiten des Marktes orientieren müssen.

Herr Bruckhoff (BOB) hatte eine Frage zum sog. Risikozuschlag der Vorlage: Die SBO empfehle einen Risikozuschlag von 25% zu berücksichtigen. Er habe lediglich die Gesamtkosten aller Bauabschnitte 1 bis 4 in Höhe von 4,15 Mio. € gefunden; aber nicht diese 25% dabei. Und wie zuverlässig sei die Kostenschätzung in Höhe von 4,15 Mio. €? Nicht, daß die Sanierung des Bert-Brecht-Hauses hinterher 8 Mio. € kostet. Er glaube eher an die doppelt so hohe Summe.

Herr Hoff (FDP) fragte nach den Eigentumsverhältnissen und ob die Stadt mit ihren Mietern dort (Einzelhändler) bereits in Gespräche eingetreten sei wegen der zu erwartenden Beeinträchtigungen des laufenden Geschäftsbetriebes infolge der Fassadenrenovierung (Gerüstbau usw.).

Der Beigeordnete Jehn konnte die Frage von Herrn Bruckhoff (BOB) nur mit dem Hinweis beantworten, eine Schätzung sei eine Schätzung – nach bestem Wissen und Gewissen der städtischen Baufachleute unter Hinzuziehung eines Gutachters.

Nach Abschluß des ersten Bauabschnittes könne man absehen, wie realistisch die gesamte Kalkulation der Kosten sei. Es seien in den genannten 4,15 Mio. € sowohl der Risikozuschlag als auch ein fester Baukostenzuschlag in Höhe von 2% nach der Preisindizierung im Bauhauptgewerbe inbegriffen.

Was die Mieter angehe, so habe man ein lebhaftes Interesse an dauerhaften Fortsetzungen der Mietverhältnisse. Man werde sich um Lösungen bemühen, die den Handel so wenig wie möglich beeinträchtigen. Ganz ausschließen könne man es nicht (Sicherung des Gehweges zum Schutz der Passanten).

Trotz der vom Ausschuß insgesamt geteilten Bedenken des Herrn Bruckhoff hinsichtlich der zu erwartenden Kosten wurde die Vorlage einstimmig positiv vorberaten. Hier spielte wohl das von Herrn Flore (SPD) vorgebrachte Argument des das Stadtbild prägenden Gebäudes eine Rolle.

Stadion Niederrhein (Machbarkeitsstudie).

Für den Sport in Oberhausen stets an vorderster Front zu finden: Bürgermeister Werner Nakot (CDU). Dieser unternahm es, die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur künftigen Drittliga-Tauglichkeit (B/17/7022) für seine Fraktion zu begrüßen.

Es gebe, so Herr Nakot, im Stadion Niederrhein eine Reihe von Mängeln, die man auch unabhängig von dieser Machbarkeitsstudie unbedingt abstellen müsse. Eine Großstadt wie Oberhausen mit über 200.000 Einwohnern sollte sich auch ein der Größe angemessenes Stadion erlauben. Wenn dann noch eine Kanalkurve hinzukäme, die multifunktional nutzbar sei, man durch Veranstaltungen dort sogar noch zusätzliche Einnahmen habe, sei das um so positiver. Er sei sehr froh über die im Sportausschuß herrschende „große Einigkeit“ gewesen. Wenn die SPD ihren Oberbürgermeisterkandidaten ebenfalls von der Notwendigkeit der Stadionmodernisierung überzeugen könne, wäre die CDU sehr dankbar.

Herr Karacelik (LINKE) hatte eine Frage: Laut Verwaltungsvorlage sei die Bausubstanz der Kanalkurve nicht in einem akzeptablen Zustand. Ob da noch mehr getan werde und warum die Kanalkurve nicht komplett erneuert, sondern nur renoviert werde!? Warum nicht vom Neubau der Kanalkurve geredet werde.

Der Oberbürgermeister erläuterte, auf der Grundlage der von RWO entwickelten Idee sei es ein Planungsgegenstand, nicht in die alte Kanalkurve lediglich zu investieren, sondern sie durch einen Neubau zu ersetzen, der zusätzliche Möglichkeiten biete.

Wegen des eingangs von Herrn Karacelik (LINKE) angemeldeten Beratungsbedarfes beriet der Ausschuß die Vorlage ohne Votum vor.

Die weiteren Vorlagen.

Jeweils ohne Wortmeldungen befand der Ausschuß über einige weitere Vorlagen, die alle positiv vorberaten wurden. Es waren dies

  • der Jahresabschluß für das Geschäftsjahr 2024 der Stadtsparkasse Oberhausen (B/17/7101) gegen die Stimme der AfD bei Enthaltung der LINKEN;
  • das Handlungskonzept Integration in Oberhausen (B/17/6924) gegen die Stimme der AfD; und
  • die Erteilung eines 2027 kassenwirksam werdendes Verpflichtungsermächtigungsbudgets für den Erwerb von 3 Rettungswagen (RTW) im Jahre 2027 (B/17/7074) einstimmig.

Ferner beriet der Ausschuß jeweils mit großer Mehrheit die Änderungen zweier Bebauungspläne positiv vor; die Einzelheiten entnehme man den Vorlagen. Es handelte sich um

  • den Bebauungsplan Nr. 30 – Blockstraße/Lohmannshof im Zusammenhang mit der Verkleinerung des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung – Zechengelände Alstaden/Alstaden Süd von 1981 (B/17/6931 – gegen die Stimmen von GRÜNEN, AfD und LINKEN); und
  • den Bebauungsplan Nr. 674 – Bebelstraße (Nahversorgungszentrum Alstaden – südlicher Teil (B/17/6932 – gegen die Stimmen von GRÜNEN und LINKEN).

Nur Herr Dobnik (GRÜNE) unternahm es, in zwei kurzen Wortmeldungen das Abstimmungsverhalten zu begründen; weitere gab es nicht.

Jeweils ohne Wortmeldungen nahm der Ausschuß formal Kenntnis von folgenden Berichten der Verwaltung:

  • Geschäftsanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Oberhausen (M/17/6922);
  • 2. Kenntnisnahme der vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2025 (M/17/6954);
  • Quartalsbericht zum Ergebnisplancontrolling mit Stand 30.06.2025 (M/17/6963);
  • Personal- und Organisationsbericht 2. Quartal 2025 (M/17/6940).

Damit endete der öffentliche Teil.