Der zweite Teil unseres Berichtes befaßt sich, abseits der Förderanträge, mit den übrigen Punkten des Tagesordnung. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20260203b_Kulturausschuss_2_20260115
Die Haushaltsvorberatungen
Wie in anderen Ausschüssen auch, wurde rituell Beratungsbedarf für die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung angemeldet; hier von Frau Wolter (CDU). Zum Produktbereich 4 Kultur und Wissenschaft (B/18/0296) merkte der Stadtkämmerer und Kulturdezernent Tsalastras folgendes an:
Das Haushaltssicherungskonzept beinhaltet zwei die Kultur betreffende Punkte. Das sei der Haushaltssicherungsbeitrag des Theaters mit maximal 600.000 €, bis 2030 festgeschrieben und so auch in den Theaterpakt vom Vorjahr eingegangen. Ab 2031 habe das Theater eine zusätzliche Belastung von 300.000 € zu tragen. Das seien drei Prozent Einsparungen, die auch bei anderen städtischen Gesellschaften zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung eingespart werden müßten.
Nach dem gleichen Prinzip würden sich die „Kurzfilmtage“ ebenfalls an der Haushaltskonsolidierung beteiligen müssen.
Wortmeldungen dazu gab es nicht.
Zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2026 ff. (B/18/0292) gab es keine Wortmeldungen. Auch hier beriet der Ausschuß ohne Votum vor.
Das Ausstellungsjahr 2025 der LUDWIGGALERIE
Nach der Abarbeitung der Förderanträge folgte unter TOP 17 der Bericht von Frau Dr. Vogt, Direktorin der Ludwiggalerie im Schloß Oberhausen, über das Ausstellungsjahr 2025. Sie leitete ihren Bericht mit der Bemerkung ein, eine Anmerkung des Ausschußmitgliedes Noldus (AfD) in der letzten Sitzung habe sie dazu veranlaßt, nicht über das Programm 2026, sondern über das Jahr 2025 zu berichten.
Nachdem Frau Wolter (CDU) ihr übliches Lob verteilt hatte, erlaubte sich Herr Noldus die Anmerkung, daß seine Anmerkungen im politischen Raum manchmal zu Androhungen juristischer Schritte führten. Insofern sei der, wie üblich mit atemberaubender Sprechgeschwindigkeit, aber dennoch deutlicher Artikulation gehaltene Vortrag eine angenehme Abwechslung. Er gratuliere ebenfalls zu den drei von ihr vorgestellten Ausstellungen.
Mit dem Dank des Vorsitzenden an Frau Dr. Vogt für ihren Vortrag schloß der Tagesordnungspunkt ab. Wir versuchen die Wiedergabe einiger wesentlicher Inhalte in einem eigenen Bericht.
Jahresabschluß des Stadttheaters – Wirtschaftsjahr 2024/2025 (B/18/0281).
Der Jahresabschluß (Vorlage B/18/0281) wurde von der dem Ausschuß bereits bekannten Wirtschaftsprüferin vorgestellt. Sie hatte zur Unterstützung noch einen ihrer Kollegen der „Curacon“ Ratingen mitgebracht. Wir sehen von den Details einmal ab und wollen versuchen, die allgemeinen Grundlagen der Prüfung zu skizzieren.
Am Anfang steht der Prüfauftrag. Dieser wird von der Betriebsleitung auf der Grundlage eines Beschlusses des Ausschusses einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt (hier: Curacon). Geprüft wurde der Jahresabschluß zum 31. Juli 2025 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts. Das Theater muß gemäß der NRW-Eigenbetriebsverordnung wie eine Kapitalgesellschaft verpflichtend einen Jahresabschluß erstellen.
Die Prüfungspflicht ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW; der Bericht ist schriftlich abzufassen und dem Ausschuß vorzulegen. Ergänzend dazu erfolgt ein mündlicher Bericht.
In Erweiterung der Vorgaben wurde eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz durchgeführt. Im Prüfbericht findet man eine Aufgliederung der Einzelposten des Jahresabschlusses und eine detaillierte Darstellung des Wirtschaftsplans.
Die Prüfung wurde in den Monaten Oktober und November – mit Unterbrechungen – durchgeführt. Das betriebliche Rechnungswesen habe die Prüfung sehr gut vorbereitet; alle Nachweise konnten lückenlos erbracht werden.
Grundsätzlich führt Curacon jedes Jahr bei jeder Prüfung eine Risikobeurteilung durch. Diese Beurteilung basiert auf den Erkenntnissen über das Unternehmen und über dessen Umfeld. Ferner begutachte man das interne Kontrollsystem des Unternehmens und ermittle auf dieser Grundlage „ein Risiko“. Anhand des ermittelten Risikos paßt Curacon seine Prüfungshandlungen an.
Zu den Prüfmethoden gehört auch die Analyse des Kontroll-Systems bzw. eine Beurteilung der internen Zuverlässigkeit des Kontroll-Systems. Weiter erfolgt ein Vergleich mit Vorjahreswerten mit besonderer Berücksichtigung von starken Veränderungen.
Daran schließt sich eine Befragung einzelner Mitarbeiter an (besonders der Geschäftsführung im Hinblick auf durchgeführte Prüfungshandlungen). Ergänzend werden Vorgänge um die interne Dokumentation von Geschäftsvorgängen, die Belegprüfungen usw. untersucht.
Das allgemeine Ziel der Wirtschaftsprüfung besteht im Nachweis, daß Geschäftsvorfälle lückenlos erfaßt worden und auch tatsächlich vorhanden sind, sie sachlich korrekt im Unternehmen zuzuordnen sind und Vorgänge im Ablauf korrekt dargestellt werden.
Weitere Anmerkungen der Wirtschaftsprüferin von besonderem Interesse:
Buchführung, Jahresabschluß Lagebericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und den tatsächlichen Verhältnissen. Deshalb habe man einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Aus Sicht der Wirtschaftsprüfung sei die Abhängigkeit des Theaters von Zuschüssen aller Art eine sog. Entwicklungsbeeinträchtigung, die aus betrieblicher Sicht eine besondere Aufmerksamkeit erforderlich mache.
Die Mängelliste zum Risikofrüherkennungssystem, die man im letzten Jahr erstellt hatte, sei von der Betriebsleitung fast vollständig abgearbeitet worden, was für sie, die Wirtschaftsprüferin, überraschend gewesen sei. Unter anderem habe die Betriebsleitung ein Risikohandbuch erstellt und eine interne Revision organisiert.
Im Zuge ihrer genauen Analyse stellte die Wirtschaftsprüferin fest, daß 71% des Aufwandes den Personalaufwand darstellten; mithin 71 Cent von jedem Euro an Einnahmen. Auf den Punkt kam später der Verwaltungsdirektor gesondert zu sprechen.
Den Abschluß des sehr strukturierten Vortrages bildete eine Zusammenfassung der wichtigsten Fakten, die sich auf einzelne Details der Wirtschaftsprüfung bezogen.
Verwaltungsdirektor Frerix nahm speziell zur Steigerung beim Personalaufwand Stellung, weil dieser Aufwand mit 71% vom Gesamtaufwand den weitaus größten Posten darstellt:
Die Steigerung von über einer halben Mio. € sei auch dadurch erklärlich, daß man 2023 eine Nullrunde hatte und 2024 einen großen Sprung bei den Tarifverhandlungen gemacht habe (alle Bruttogehälter stiegen um 200 € und darauf wurden 5,5% aufgeschlagen).
Beim „sonstigen betrieblichen Aufwand“ sei dessen Steigerung den Kosten der Interimsspielstätte geschuldet, die man zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes eingerichtet habe. Abschließend skizzierte der Verwaltungsdirektor die umfangreichen Maßnahmen bei innerbetrieblichen Abläufen (regelmäßige Revision, IT-Sicherungskonzept, umfangreiches Risiko-Früherkennungssystem nebst Risikokontrollen). Das alles sei sehr viel Arbeit gewesen.
Es gab positive Rückmeldungen durch den Vorsitzenden Scherer, Frau Wilts (SPD) und Frau Wolter (CDU) sowie eine Nachfrage von Herrn Kempkes (AfD) zu steuerrechtlichen Aspekten der Bilanzierung.
Bemerkenswert war die Stellungnahme des Kulturdezernenten. Dieser wies darauf hin, daß das Stadttheater ein Alleinstellungsmerkmal besitze, indem es Instandsetzung bzw. Umbau im laufenden Spielbetrieb durchführe. Er komme „sehr weit herum“ und dieses Faktum sorge bundesweit für Aufmerksamkeit. Und zu den Mehrkosten, die wegen des Umbaues auf das Theater zukommen:
Der Verwaltungsdirektor habe gerade erklärt, das Theater trage die Kosten im Rahmen des Theateretats und habe die eigene Betriebsstruktur so umgestellt, daß der Theateretat die Kosten tragen könne. Auch das gebe es nirgendwo sonst.
Der Ausschuß beriet die Vorlage einstimmig positiv vor.
Maßgebend für die Zustimmung der AfD war die Anerkennung der fachlichen Leistung der Wirtschaftsprüferin Frau Grzyszczok und ihres Kollegen Rauer.
Mitteilungen der Verwaltung
Der Kulturdezernent kündigte die Beantragung der Fördermittel für „Demokratie leben“ für die Februar-Sitzung des Rates an. Die Förderbedingungen dieses Bundesprogramms hätten sich insofern geändert, als in den letzten zwei Jahren Fördergelder jeweils nur für ein Jahr bewilligt worden seien. Bevor es wieder eine mehrjährige Förderung geben soll, habe der Gesetzgeber eine Evaluierung vorgesehen. Ferner sei ein Ratsbeschluß zum Förderantrag notwendig. Eine entsprechende Vorlage werde bereits im Haupt- und Finanzausschuß vorgelegt.