Eine HFA-Sitzung, in der es, etwas überraschend, nur einen Antrag der AfD und drei Schaufenster-Anträge der LINKEN zum Haushalt gab. Von E. Noldus.

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Haushalt und Grundsteuer

Zu Beginn der Sitzung versuchte der LINKE-Vertreter Karacelik vergeblich, die am Morgen vor der Sitzung gefällte Alstadener Buche zum Thema zu machen. Der Oberbürgermeister konterte – ganz im Sinne des Ausschusses – mit dem Hinweis, das Thema sei lange genug im Rat und in den Ausschüssen behandelt worden.

Zur Grundsteuer (B/18/0402), zum Haushaltssicherungskonzept und zum Haushalt gab es keine inhaltlichen Debatten. Zu allen drei Vorlagen meldete die CDU, wenig überraschend, Beratungsbedarf an. Auf Nachfrage von Herrn Noldus (AfD) zum ‚Einsatz einer Task Force Personal‘ unter Nr. 23 des HSK (B/18/0399) erläuterte der Stadtkämmerer deren Zweck:

Man wolle eine Arbeitsgruppe einsetzen, um Art und Umfang der Aufgaben der Verwaltung, die künftig unbedingt zu leisten seien, zu prüfen. Auf dieser Grundlage wolle man Vorschläge unterbreiten, wie die im HSK aufgeführte Personalreduzierung umgesetzt werden könnte. Man könne nicht einfach 5% an Personal streichen, ohne genau zu wissen, welche Auswirkungen eine Streichung hätte. Denn damit seien zwangsläufig Einschränkungen bei den Aufgaben und Veränderungen der Organisationsstruktur notwendig. Das mache man in den nächsten zwei Jahren und erarbeite eine Grundlage für Entscheidungen zu Personalkürzungen.

Die Anträge der LINKEN

Insgesamt gab es drei Anträge der LINKEN, die formal auf der Haushaltsvorlage basierten und damit als Änderungsanträge nicht unter die 7-Tages-Frist „normaler Anträge“ fallen. Es waren dies:

  • Bereitstellung investiver Mittel zum Bau von zwei weiteren Gesamtschulen in Oberhausen (A/18/0390);

  • Bereitstellung investiver Mittel zum Bau von 10 Kindertageseinrichtungen in Oberhausen (A/18/0391); und

  • Schaffung von 6 zusätzlichen Zügen an Grundschulen/zwei zusätzliche Grundschulen (A/18/0392).

Beim ersten Antrag verzichtete Herr Karacelik (LINKE) auf eine Begründung. Die Begründungen für die beiden folgenden Anträge waren substanzlos, der Antragsteller in Abwesenheit von Frau Hansen völlig überfordert.

Die LINKE stellt nur einen Vertreter im HFA, aber es wäre im Rahmen des Üblichen gewesen, wenn die im Thema stehende Frau Hansen als Stadtverordnete mit Gaststatus an der Sitzung teilgenommen und zu den Anträgen gesprochen hätte. Formal ist dazu eine Erlaubnis des Ausschusses notwendig, aber diese wäre nach einer allgemeinen Übereinkunft niemals abgelehnt worden. So hat in der HFA-Sitzung vom 7. November 2022 unter der Leitung von Herrn Nakot (CDU) der Ausschuß ohne weiteres dem AfD-Vertreter Noldus als Gast die Begründung eines AfD-Antrages zu alternativen Bestattungsmöglichkeiten gestattet.

Zum zweiten Antrag (Kindertagesstätten) verwies der Beigeordnete Schmidt auf die intensiven und „mit einstimmigem Ergebnis“ unter Einschluß der LINKEN geführten Debatten im Jugendhilfeausschuß, ferner auf die Vorlage B/18/0346 der Tagesordnung. Darin werde beschrieben, welcher Bedarf an Plätzen bestehe, welche Baumaßnahmen noch in der Phase der Umsetzung befindlich sind, und welche Maßnahmen noch geplant seien.

Eine nennenswerte Debatte gab es nur beim dritten Antrag.

Alle drei Anträge wurden jeweils gegen die Stimmen der LINKEN mit den Stimmen von CDU, SPD, AfD, GRÜNEN und FOB/FDP ablehnend vorberaten.

Den dritten, den „Grundschul-Antrag“, nahm Frau Stehr (CDU) zum Anlaß einer grundsätzlichen Replik auf alle drei Anträge, die sie „traurig“ nannte, weil diese Thematik für Symbolik mißbraucht werde. Politik müsse mit Blick auf die Ressourcen und Ziele, die man verfolge, ausreichend Plätze zur Verfügung stellen.

Bedarfsanalysen fehlten; warum zehn Kindertageseinrichtungen, warum nicht zwölf oder nur fünf? Planung eines Zeitraumes, verantwortungsvolle Finanzierung, Bedarfsermittlung durch belastbare Zahlen; all das gebe es nicht.

Wenn man diese Anträge vor dem Hintergrund und mit Blick auf die nächste Ratssitzung mit der Verabschiedung des Haushaltes plaziere, werde eines deutlich: Dahinter stecke keine Idee, sondern nur ein symbolischer Akt. Drei Schaufensteranträge mit wiederholter Bezugnahme zu Fördermittel vom Bund und Land und zu Investitionskrediten.

Förderprogramme seien an Voraussetzungen gebunden, die sie bereits im Schulausschuß erläutert habe. Ferner müsse man an den städtischen Eigenanteil denken und könne nicht pauschal Fördermittel als Finanzierungsmöglichkeiten ansetzen.

Das sei, und Herr Karacelik wisse das, kein belastbarer Deckungsvorschlag. Es gehe den LINKEN eben nicht um die Sache gehe. Und: Gute Bildung könne auch nicht durch Quantität erfolgen, sondern die Qualität müsse im Vordergrund stehen.

Der Beigeordnete Schmidt erinnerte an die Ratsdebatten im September 2025 über die Schulentwicklungsplanung und die daran anschließenden Maßnahmen der Verwaltung.

Offenbar von der Kritik an dem einfachen Einsetzen von Fördergeldern als Finanzierungsgrundlage der Vorschläge der LINKEN angefressen, fragte Herr Karacelik (LINKE) den Stadtkämmerer, wie denn der Bau der Gesamtschule Lirich finanziert werde.

Der Kämmerer antwortete, es gebe keine Förderprogramme für Schulen, auch wenn das in den Anträgen stehe. Die Stadt müsse Kredite aufnehmen; und sie tue das, weil man die Schule brauche und der Rat es so beschlossen habe.

Einstimmig vorberatene Vorlagen

Eine ganze Reihe von Vorlagen wurden ohne substantielle Wortmeldungen einstimmig positiv vorberaten. Es waren dies in der Reihenfolge der Tagesordnung:

  • Friedhofssatzung 2026 ff. (B/18/0307).

  • Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) – Abschluß der Gesellschaftervereinbarung für das Jahr 2026 (B/18/0385).

  • Feststellung des Jahresabschlusses der öffentlichen Einrichtung „Theater Oberhausen“ für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 (B/18/0281).

  • Entscheidung über die Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindergartenjahr 2026/27 (B/18/0346); bei Enthaltung der LINKEN.

  • Einrichtung von 3,0 Planstellen im Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie, Fachbereich 3-1-50/Jugendförderung, im Zuge der Reintegration von gegenwärtig durch einen freien Träger bewirtschafteten Planstellen in der Jugendgerichtshilfe (B/18/0318).

  • Aufstieg von der Laufbahngruppe 2.1 in die Laufbahngruppe 2.2 mittels Masterstudium (B/18/0347).

  • Beteiligung an Rahmenvertragsvergabe TFT-Monitore im KDN Dachverband (B/18/0338).

  • Beschluß zum Beitritt zur Abteilung „Civitas CORE“ des Civitas Connect e.V (B/18/0300).

Zur Vorlage „Einrichtung von 1,5 Planstellen im Fachbereich 3-2-20/Ältere Menschen, pflegebed. und ältere Menschen, hier im Sachgebiet Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen (B/18/0235)“ gab es eine Nachfrage von Frau Stehr (CDU) wegen eines von der Verwaltung sofort eingeräumten (Druck-) Fehlers beim „finanziellen Deckungsvorschlag“. Es ging um technische Aspekte abseits des eigentlichen Inhalts. Der Ausschuß beriet auch diese Vorlage einstimmig positiv vor.

Interessant war der Hinweis des Stadtkämmerers, wenn der Rat die Vorlage jetzt beschlösse und die Mittel im Haushalt nicht zur Verfügung stellte, dann würden die Stellen nicht eingerichtet.

Nur beim Straßen- und Wegekonzept 2026 – 2030 (B/18/0087) gab es insofern eine Abweichung vom Schema, als es hier die GRÜNEN waren, die dem Konzept ihre Zustimmung verweigerten.

Von der AfD abgelehnte Anträge

Folgende Anträge wurden ohne Wortmeldungen vorberaten und nur von der AfD abgelehnt:

  • Energieversorgung Oberhausen Aktiengesellschaft (evo); hier: Gründung „Erneuerbare Wärme Styrum GmbH“ (EWS) (B/18/0389).

  • Zwei Zustimmungen zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produktbereich 01 – Innere Verwaltung (B/18/0345 und B/18/0378).

  • 12 Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren – Creative City“ – hier: Zustimmung zur Mittelbereitstellung von überplanmäßigen Auszahlungen (B/18/0388).

  • 18 Einrichtung einer halben Planstelle zur Aufstockung einer Teilzeitstelle auf Vollzeit im Bereich 2-2/ Umwelt (B/18/0120).

Zur „Verteilung von Mitteln in der Staatsbürgerlichen Bildungsarbeit 2026 (B/18/0396)W kündigte Herr Noldus (AfD) einen Änderungsantrag an:

Man lehne die Förderung einer Linksjugend, die ein ungeklärtes Verhältnis zu Linksextremismus und Antisemitismus hat, ab und werde entsprechend einen Änderungsantrag im Rat stellen. Dann werde der Herr Karacelik auch wieder seine übliche Erklärung vorlesen können, was die Linksjugend alles leiste.

Von vergleichbarer Qualität war die „Durchführung der ‚Partnerschaft für Demokratie Oberhausen‘ im Rahmen des Bundesförderprogramms ‚Demokratie leben!‘ (B/18/0376)“. Auf Nachfrage von Herrn Lütte (FOB) gab der Stadtkämmerer einige antragstechnische Erläuterungen zur Vorlage. Im letzten halben Jahr hat es bei „Demokratie leben!“ einen Wechsel gegeben. Für Dirk Paasch hat André Wilger, in einschlägigen Kreisen ebenfalls bestens bekannt, vor etwa einem halben Jahr die Nachfolge angetreten.

Der Ausschuß beriet auch diese Vorlage ohne weitere Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD positiv vor.

Zur Mittagsverpflegung an städtischen Kindertageseinrichtungen

In der Vorlage B/18/0382 war die Initiierung einer Vergabe nach EU-Recht zur Mittagsverpflegung an städtischen Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2029 das Thema.

Die AfD hat verschiedentlich bei diesen Verträgen das Thema der tariflichen Bezahlung aufgebracht. Herr Kempkes (AfD) bat die Verwaltung nicht nur auf die vertragliche Festlegung der Tarifbindung zu achten, sondern auch um die Mitteilung, nach welchem Tarifvertrag die Bezahlung erfolge.

Der Beigeordnete Schmidt erwähnte eine Nachfrage im Schulausschuß zu den Ausschreibungsrichtlinien, die man gemeinsam mit der SBO anwende. Die Tarifbindung sei laut Ausschreibung vorgeschrieben.

Daß es eine Tarifbindung gibt, bezweifeln wir nicht, aber es gibt eben gute und schlechte Tarife. Und die zweite Frage ist bisher noch nicht beantwortet worden.

Auf die Nachfrage von Herrn Karacelik (LINKE), warum Haus Abendfrieden nicht mehr der Dienstleister ist, erläuterte der Beigeordnete den Sachverhalt.

Voraussetzung der Zuschlagserteilung für die Mittagsverpflegung sei nicht nur die Zubereitung des Essens, sondern auch dessen Verteilung. Die Lieferanten übernähmen somit auch die Ausgabe des Essens. Das, so habe Haus Abendfrieden erklärt, könnten sie nicht leisten, weshalb sie überlegten, ob sie sich noch an der neuen Ausschreibung beteiligen sollen.

Die Kombination aus Zubereitung und Ausgabe des Essens sei aus städtischer Sicht zwingend notwendig, denn andernfalls müßte in allen Kitas zusätzliches Personal eingestellt werden müßte.

Herr Karacelik (LINKE) wollte angesichts dieser neuen Information ohne Votum vorberaten, wurde aber vom Oberbürgermeister darauf aufmerksam gemacht, daß es sich hier um eine Beschlußfassung durch den Ausschuß handelt.

Jener erklärt, daß man auf eine gute Verpflegung großen Wert lege. Das sei bei einem großen Unternehmen nicht gewährleistet. Die Stadt sollte selbst ein Konzept entwickelt, wie vor Ort gekocht wird und Personal eingestellt. Die LINKE werde sich enthalten.

Nach einer Zwischenbemerkung des Beigeordneten Motschull fuhr der Beigeordnete Schmidt fort:

Von 89 Kindertageseinrichtungen seien 20 in städtischer Hand. Die Nachfrage nach Mittagessen sei abhängig vom Betreuungsangebot und der Nachfrage von Eltern. Das sei von Standort zu Standort sehr unterschiedlich.

Angesichts der Spannbreite von geringer und starker Nachfrage habe die Fachverwaltung lange nach Lösungen gesucht. Die Forderung der LINKEN bedeute praktisch, in jeder Kita eigene Küchen zum Kochen aufbauen, die zudem den Anforderungen der Gesundheitsfürsorge gerecht werden müssen. Das sei aufgrund der Anzahl der Essen kaum möglich.

Die eigene Küche sei praktisch etwas völlig anderes, als eben geliefertes Essen vorzubereiten und auszuteilen. Man habe erst nach intensiven Gesprächen mit allen Beteiligten den in der Vorlage skizzierten Modus der Ausschreibung gewählt. Beim Essen selber folge man den landesweiten Empfehlungen von Ernährungswissenschaftlern. Wie erinnerlich, habe man an den Schulen zertifizierte Standards geschaffen, an denen sich Kitas orientieren.

Der Ausschuß beschloß die Vorlage bei Enthaltung der LINKEN einstimmig.

Der AfD-Antrag zur Arbeitspflicht

Der Antrag A/18/0340 zur „Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen Arbeiten“ wurde von Herrn Lange eingehend begründet:

Bei der Integration von Asylbewerbern gehe es nicht nur um Unterkunft und Leistungen, sondern auch darum, Menschen in den Alltag einzubinden und Perspektiven zu schaffen; auf der Basis bestehenden Rechts. Gemeinnützige Arbeit schaffe klare Strukturen im Tagesablauf und fördere den Spracherwerb. Andere Kommunen haben die Arbeitspflicht bereits eingeführt; im Kreis Warendorf beurteilt man die Heranziehung von Asylbewerbern ausdrücklich als integrationspolitisch sinnvoll.

Zum Gegenargument der Kosten stellte er fest:

„Diese Maßnahme verursacht jedoch keine klassischen Personalkosten. Es entstehen keine Arbeitsverträge, keine Sozialabgaben, keine tariflichen Lohnkosten. Die Vergütung ist allein auf gesetzliche 80 Cent pro Stunde begrenzt. Zudem wird kein neuer Verwaltungsapparat aufgebaut. Die Einsätze erfolgen innerhalb der bestehenden kommunalen Strukturen.“

Gemeinnützige Arbeit nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes sei kein ordnungspolitisches Druckmittel, sondern eine kostenschonende Maßnahme zur Integration. Man solle die gesetzlichen Möglichkeiten auch für Oberhausen systematisch prüfen und die Arbeitspflicht praktisch umsetzen.

Wegen der inhaltlichen Überschneidungen verzichten wir auf die vollständige Wiedergabe der Rede und verweisen auf die Rede des AfD-Ausschußmitgliedes Burmeister im Wirtschafts- und Ordnungsausschuß am 21. Januar zum gleichen Thema.

Herr Janetzki (SPD) beschränkte sich angesichts der Debatte in jenem Ausschuß auf zwei seiner Thesen zu dem Thema: Oberhausen als Kommune habe 2016, 2017 von diesem Instrument Gebrauch gemacht, aber die Grenzen gesehen. Erstens erschwerten mangelnde Deutschkenntnisse die Anleitung zu Arbeiten und zweitens war, so seine These, gemeinnützige Arbeit damals eine Übergangslösung mangels Alternativen. Diese gebe es heute in Form von Sprach- und Integrationskursen.

Daher, a) es klappt nicht, und b) laßt uns die Leute integrieren und in den ersten Arbeitsmarkt bringen.

Herr Lange (AfD) gestand seinem Vorredner zu, daß es natürlich sinnvoller sei, die Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Aber für den Anfang sei es sicherlich besser, in der Stadtmitte den Müll einzusammeln, davon gebe es genug, als passiv zu Hause zu sitzen und die Wand anzustarren. Es sei nachvollziehbar, wenn er, Herr Janetzki, sage, die Leute hätten keine Sprachkenntnisse und deshalb gebe es Hemmnisse: Dann sei das eben so, aber man brauche auch keine Deutschkenntnisse, um Müll aufzusammeln.

Herr Karacelik (LINKE) nannte den Antrag zweimal „menschenverachtend“ und „Arbeitszwang für 80 Cent“. Man brauche Arbeitsplätze zum Mindestlohn, wenn man Menschen beschäftigen wolle.

Herr Kempkes (AfD) mahnte ich einen sachlichen Umgang mit dem Antrag an. Von Menschenverachtung könne hier keine Rede sein. Die rechtliche Begründung, den rechtlichen Rahmen habe Herr Lange dargelegt; von Menschenverachtung könne keine Rede sein.

Und inhaltlich zu Herrn Janetzki: Die von ihm erwähnten Versuche seien mittlerweile zehn Jahre her. Die Zeit sei fortgeschritten. Man könne natürlich aus den Erfahrungen der vergangenen zehn Jahre seine Konsequenzen ziehen und Dinge modifizieren, ändern und anders strukturieren. Dem stehe nichts entgegen.

Die Arbeitspflicht gebe Menschen auch eine Chance zur Integration über einen ersten Kontakt zur Arbeitswelt in die Gesellschaft. Darin stecke wirklich viel Potential, um die Menschen an eine richtige Arbeitsmarktperspektive heranzuführen.

Der Ausschuß lehnte den Antrag der AfD mit den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNEN, LINKEN und FOB/FDP ab.