In der dritten und letzten Folge widmen wir uns den Anträgen der Sitzung; einschließlich eines kurzfristig eingebrachten Änderungsantrages. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20260507b_Kulturausschuss_20260423_Antraege

Neue Eintrittspreise für Sinfoniekonzerte

Der neue Leiter der Musikschule, Deser Sulejmani, hat es sich offenbar zur Aufgabe gemacht, den Sinfoniekonzerten der Stadt Oberhausen neues Publikum zu erschließen. Diesen Zweck verfolgt die Änderung der Eintrittspreisstruktur der Vorlage B/18/0658.

Bis jetzt zahlen Schüler der Musikschule für ein Konzert 5 € Eintritt. In der neuen Fassung, die am 18. Mai im Rat beschlossen werden wird, erhalten Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren freien Eintritt, deren Familienangehörige (bzw. Begleitpersonen) eine Ermäßigung von 50 Prozent.

Schüler (allgemeinbildender Schulen?!) sowie Schüler der Musikschule ab 16 Jahren zahlen 5 €, können aber keine Begleitperson mit Ermäßigung mitbringen.

Das von Herrn Sulejmani formulierte Ziel, mehr Kinder und Jugendliche – natürlich in Begleitung der Eltern – zum Besuch zu bewegen, stieß auf ungeteilte Zustimmung des Ausschusses.

Herr Noldus (AfD) kam mit einem Änderungsantrag, nämlich den Schülern der Musikschule ab 16 Jahren ebenfalls freien Eintritt zu gewähren. Damit würde auch nach außen hin das vorhandene Interesse am Besuch der Musikschule gewissermaßen ideell aufgewertet und eine Belohnung für künstlerisches Engagement gewährt.

Da man unter den selbsternannten Demokraten einem AfD-Antrag weder zustimmen noch positiv besprechen (und darauf aufbauend einen verbesserten Änderungsantrag formulieren kann) darf, gab es durchweg gewundene Stellungnahmen.

Der Kulturdezernent erklärte, etwa 80 Prozent der Schüler der Musikschule seien bis zu 16 Jahre alt. Es gebe aber auch ältere Schüler, zum Teil Erwachsene mit eigenem Einkommen. Vielleicht, mittendrin und fast unmerklich, könne man die Altersgrenze auf 18 anheben. Aber alle freizustellen, ginge nicht an.

Herr Noldus (AfD) hatte die Auskunft erhofft, daß bereits ein Großteil unter die Befreiung vom Eintritt falle, so daß das Argument der Mehrkosten nicht gezogen werden könnte. Er schließe sich der Heraufsetzung des Alters auf 18 oder 21 Jahre an.

Herr Sulejmani wollte gerne bei 16 Jahren bleiben, weil man den Konzerten einen künstlerischen Wert beimesse. Die könnten nicht kostenlos sein, weil man sie auch irgendwie finanzieren müsse.

Der „Vorschlag zur Güte“ des Kulturdezernenten: Man solle die Vorlage unverändert umsetzen, zumal ja auch die Begleitpersonen mit Ermäßigung bei den Kindern und Jugendlichen bis 16 einbezogen seien. Nach einem Jahr könne man einen Erfahrungsbericht vorlegen und danach über etwaige Änderungen neu entscheiden. Insbesondere die Bestimmung zu den Begleitpersonen würde momentan eher für 16 Jahre sprechen.

Herr Sahin (SPD) pflichtete dem Dezernenten bei, Frau Wolter (CDU) ebenfalls.

Herr Sulejmani sicherte nach einem Jahr oder für Ende 2027 einen ausführlichen Bericht zu.

Herr Noldus (AfD) erklärte, die Verknüpfung der Altersgrenze von 16 Jahren mit der Ermäßigung für die Begleitpersonen sei nicht so ohne weiteres ersichtlich gewesen. Der Zusammenhang sei erklärt worden. Daher ziehe er diesen Änderungsantrag für diesen Ausschuß zurück, behielte sich aber für die Ratssitzung einen umformulierten Änderungsantrag vor.

Der Ausschuß beriet die Vorlage einstimmig positiv vor.

Sachstand Bustransfer des Stadttheaters

Die Behandlung des AfD-Antrages auf Sachdarstellung zum „Ist-Zustand des am 16. 4. 2024 beschlossenen ‚Aufbaus einer auswärtigen Abo-Struktur inkl. Bustransfer‘ (A/18/0724)“ ist typisch für das Selbstverständnis der selbsternannten Demokraten im Kulturausschuß.

Bekanntlich wurde die Geschäftsordnung des Rates dahingehend geändert, daß Sachstandsberichte einen Beschlußvorschlag enthalten sollten und nicht mehr nur zur Kenntnisnahme des Rates gegeben werden. Was bis dahin das Recht einer Fraktion – einen Sachstand zu erfragen, wurde als Kenntnisnahme eben nicht einer Abstimmung unterworfen – anerkannt war, wurde dadurch umgeformt: Alle Fraktionen haben dieses Recht weiterhin, nur eben die AfD nicht.

In der Stadtkanzlei war zu hören gewesen, die neue Regelung sollte ausufernden Anforderungen von Sachstandsberichten entgegen wirken. Dabei entscheidet der Oberbürgermeister sowohl über Art und Weise der Beantwortung als auch über den Zeitpunkt, so daß darüber eine Steuerung erfolgen kann.

Der nächste Punkt: Der erstmals einen Ausschuß leitende Vorsitzende ließ es aus Unkenntnis geschehen, daß der Kulturdezernent zuerst sprach und durch einen Wortschwall den Sachverhalt vernebelte. Das Ziel dieser Technik der Behandlung speziell von AfD-Anträgen oder Einwänden ist es, die Zuhörer mit Nebensächlichkeiten und unbewiesenen Behauptungen zu irritieren.

Wenn beispielsweise von den üppig dotierten soziokulturellen Zentren die Rede ist, kommt das „Argument“, die soziokulturellen Zentren in Düsseldorf bekämen viel mehr Geld. Das hat mit den hiesigen Verhältnissen nichts zu tun, beeindruckt aber die Zuhörer, die jedes noch so windige Argument begierig aufnehmen, wenn es denn nur gegen die AfD geht.

Hier bei diesem Punkt lautete die Behauptung, zur „Abo-Struktur“ habe man im Ausschuß bereits berichtet, soweit er sich erinnern könne. Nein, hat man nicht!

Von gleicher Qualität war die Behauptung, die Kosten des Projektes lägen mit 30 Cent inklusive Mehrwertsteuer für jede Eintrittskarte sensationell niedrig. STOAG und Theater hätten intensiv miteinander verhandelt. Die Fahrkarte für den Bustransfer (nach Dinslaken bzw. Bottrop und zurück) gelte zugleich als Eintrittskarte. Und überhaupt: das Theater trage die Kosten und zusätzliche Gelder würden daher nicht zur Verfügung gestellt.

Wenn es gewünscht werde, könnten seine Ausführungen der Niederschrift beigefügt werden; der vorliegende AfD-Antrag wäre also absolut unnötig.

Danach bedankte sich der AfD-Vertreter Noldus dafür, an zweiter Stelle sprechen zu dürfen. Entgegen der Beschlußlage am 16. 4. 2024 war später kein Bericht über die Kosten und den Erfolg der Maßnahme vorgelegt worden. Und es wäre auch niemals ein Bericht dazu vorgelegt worden, wenn nicht von dieser Seite aus nachgefragt worden wäre.

Herr Noldus setzte das Thema als bekannt voraus: Das Projekt war am 16. 4. 2024 gegen die Stimme der AfD beschlossen worden und es war seinerzeit auch von Frau Wolter (CDU) angeregt worden, ‚nach einem Jahr‘ einen Bericht zu erstatten. Es seien zwei Jahre vergangen, weil die Theaterintendantin damals eine längere Anlaufphase erbeten hatte.

Damals zum Zeitpunkt der Vorlage B/17/5025, wie sie beschlossen worden ist, lagen unverbindliche Angebote eines privaten Anbieters vor. Es stellte sich die Frage, wer der Anbieter war und welche Kosten durch die Annahme des Angebotes hervorgerufen worden wären.

In Zeile 42 der Vorlage stand die Schlußfolgerung, daß der Bustransfer inklusive Abo nur als Defizitkalkulation denkbar sei; sprich also, Mehrkosten erzeugt, die über den Theateretat finanziert werden müßten. Im Haushaltsplan des Theaters, wie er jährlich dem Ausschuß vorgelegt wird, konnte keine separate Ausweisung dieser finanziellen Belastungen gefunden werden.

Frau Wolter (CDU) und Herr Sahin (SPD) stimmten darin überein, der Bericht des Kulturdezernenten reiche völlig aus.

Herr Hoff (FDP) erwartete in dem versprochenen Bericht des Kulturdezernenten detailliertere Informationen insbesondere über die Kosten des Bustransfers. Wenn das erfolgte, bräuchte man den Antrag nicht.

Verwaltungsdirektor Frerix nannte Zahlen: Für die Spielzeit 2024/25 35 Abos mit drei Vorstellungen (60 € pro Karte), für 2025/26 39 Abos mit vier Vorstellungen (80 € je Karte). Die seinerzeit in der Vorlage genannten Kosten entfielen vollständig, weil man einen Kooperationsvertrag mit der STOAG abgeschlossen habe. Man habe vereinbart, daß die STOAG in allen Druckerzeugnissen und in der Öffentlichkeitsarbeit generell genannt werde.

Diese Kosten seien also entfallen, so daß man jetzt pro Abo 60 bzw. 80 € an Einnahmen habe.

Mit anderen Worten: Wir haben also demnach eine verdeckte Finanzierung dieser ganzen Geschichte, bei der das Theater die Kosten auf die STOAG abgewälzt hat.

Der Antrag wurde selbstredend nicht zurückgezogen, so daß alle selbsternannten Demokraten sich einerseits mit der Ankündigung eines Berichtes des Kulturdezernenten begnügten und andererseits mit ihrer Gegenstimme dokumentierten, daß sie keine weiteren Informationen wünschten.

Zum Sachverhalt des Antrages siehe die Anlage mit weiterführenden Informationen.

Barrierefreie Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen

Die Linke hatte die „Erstellung einer zentralen Auflistung der barrierefreien Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtung (A/18/0726)“ zur Vorberatung gestellt.

Herr Imlau (LINKE) verzichtete auf eine Begründung, da der Antrag „für sich selber“ spreche. Er stellte fest, der Inhalt sei an einigen Stellen kryptisch formuliert.

Herr Sahin (SPD) meldete für seine Fraktion sofort Beratungsbedarf an, ohne sich inhaltlich zu äußern. Vielleicht möchte die SPD einen Änderungsantrag dazu einbringen.

Herr Noldus (AfD) stellte fest, nach eingehender interner Beratung habe die Fraktion beschlossen, obwohl sie der reinen Datensammelei kritisch gegenüberstehe, den Antrag zu unterstützen. Durch die Empfehlung eines Stadtverordneten, der gewissermaßen aus erster Hand berichten könne, sehe man den Aspekt der Erstellung einer zentralen Auflistung als wichtig genug an.

Die AfD-Fraktion schaut nicht auf den Antragsteller, sondern auf die Inhalte und entscheidet dann.

Wegen des angemeldeten Beratungsbedarfs unterblieb eine Abstimmung.

Anlage:

Der Sachverhalt des AfD-Antrages A/18/0724 auf Sachdarstellung zum „Ist-Zustand des am 16. 4. 2024 beschlossenen ‚Aufbaus einer auswärtigen Abo-Struktur inkl. Bustransfer‘“.

Sachverhalt

In der Sitzung des Kulturausschusses vom 16. 4. 2024 wurde unter TOP 10 der „Aufbau einer auswärtigen Abo-Struktur inkl. Bustransfer aus den Städten Bottrop und Dinslaken mit Zwischenhalten im Stadtgebiet Oberhausen (B/17/5025)“ behandelt.

In der Debatte legte die seinerzeitige Verwaltungsdirektorin des Stadttheaters dar, der Antrag solle dazu dienen, Abonnenten, welche nicht aus Oberhausen sind, zu erfassen. Es sei sehr viel Arbeit, die notwendige Struktur aufzubauen. Man strebe eine Kooperation mit der STOAG an, damit die Kosten nicht so hoch seien, wie im Antrag angesetzt. Man müsse genügend Freiheit haben, so daß sich die Sache positiv entwickelt.

Frau Wolter (CDU) hielt das Projekt für eine gute Idee. Man könne nach einem Jahr schauen, wie sich die Angelegenheit entwickelt habe. Sei es ein Flop, könne man abbrechen.

Herr Hoff (FDP) wies darauf hin, daß ein Theaterbesuch immer eine individuelle Angelegenheit sei. Wenn man nach der Vorstellung da bleibe, werde es mit der Busrückfahrt schwierig. Ob es nicht besser wäre, den ÖPNV besser einzubinden. Ferner sei für eine Stadt im HSK (in der Haushaltssicherung) ein kostenloses Angebot für Nicht-Oberhausener kritisch zu sehen.

Die Theater-Intendantin Frau Dr. Mädler erklärte, das Ziel sei die Gewinnung eines neuen Publikums. Die Idee sei nicht neu, sondern werde an anderen Theatern bereits praktisch angewendet. Ältere Leute, die Angst hätten, werden abgeholt, im Bus – noch während der Anreise – auf die Vorstellung eingestimmt und danach wieder an den Aufnahmepunkten abgesetzt. Sie würde die Idee gerne einmal ausprobieren. Das Projekt benötige eine gewisse Anlaufzeit; sie bitte daher – mit Blick auf Frau Wolter – um eine längere Zeit als ein Jahr.

Der Kulturdezernent erklärte, die Idee eines Kombi-Tickets STOAG-Theater könne nur für das Oberhausener Stadtgebiet gelten. Es gibt eine Initiative, das Kombiticket (für das Theater) für den ganzen VRR-Bereich anzubieten. Das erfolge aber erst ab der Spielzeit 2026/27.

Die Vorlage wurde bei Enthaltung der FDP gegen die Stimme der AfD beschlossen.

Nachdem Frau Wolter eine Evaluation des Projektes nach einem Jahr vorgeschlagen und die Intendantin um eine längere Zeitspanne gebeten hatte, wäre nun der Zeitpunkt für eine Darstellung des Ist-Zustandes und eine Überprüfung der Kosten-Nutzen-Relation gekommen.

Es erscheint sinnvoll, die in der Vorlage B/17/5025 ab Zeile 7ff unter „Ziel“ formulierten Sachverhalte in eine Überprüfung einzubeziehen.