Mit der zehnten und letzten Folge beschließen wir die Berichterstattung über die Juli-Sitzung des Rates. Wir informieren über die Inhalte der letzten Anträge. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20260906b_Rat_20260713_10_Antraege_Rest
Zwei Anträge zur Verkehrssicherheit
Unter TOP 36.2 wurde der „Prüfauftrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer im Bereich von Radquerungen durch den Einbau von Querungsbremsen für den Radverkehr sowie von „Berliner Kissen“ für den motorisierten Verkehr (A/18/1029)“ der AfD-Fraktion beraten.
Herr Wolff (AfD):
„Das Thema Radquerung sorgt in Oberhausen immer wieder für Diskussionen. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen auch der AfD-Fraktion ausdrücklich bei den Ordnungsbehörden und bei der Verwaltung bedanken, daß sie aufgrund der gestiegenen Unfallzahlen an der Radquerung Fahnhorststraße aktiv werden und diesen Unfallschwerpunkt entschärfen. Diese eine Maßnahme darf uns als Politik jetzt nicht dazu veranlassen, uns entspannt zurückzulehnen nach dem Motto, es gibt keine weiteren Unfallschwerpunkte, also lassen wir den Rest, wie es ist. Sondern ein modernes Verkehrskonzept muß ständig überprüft und an die Realität angepaßt werden, insbesondere dann, wenn Gefahren für Menschen entstehen.
Bei der Betrachtung der Radquerungen in Oberhausen dürfen wir nicht vergessen, daß sich die Mobilität in den letzten Jahren drastisch verändert hat. Radverkehr bedeutet heute längst nicht mehr nur Muskelkraft. Ein Großteil der Zweiräder ist inzwischen motorisiert. E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter, die bis zu 45 km/h schnell sind, prägen das Stadtbild. Bei der Beurteilung von Radwegen wird viel zu oft vergessen, daß den gleichen Raum Fußgänger und Sportler benutzen. Viele Radquerungen sind schwer einzusehen.
Darum haben wir beantragt, daß die Verwaltung prüfen möge, ob der Einsatz von Querungsbremsen, auch Umlaufsperren genannt, für Radfahrer und sogenannte Berliner Kissen für den Autoverkehr, die Sicherheit an gefährlichen Kreuzungspunkten erhöhen kann. Der entscheidende Punkt in unserem Antrag ist dabei der partnerschaftliche Ansatz. Kein Verkehrsteilnehmer wird einseitig bevorzugt oder benachteiligt. Stattdessen wird von allen Seiten die gleiche Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme verlangt.
Wie Sie dem Antrag entnehmen können, behalten wir dabei die angespannte Haushaltslage der Stadt Oberhausen fest im Blick. Genau deshalb haben wir diesen Antrag bewußt als Prüfauftrag formuliert, um zunächst die Machbarkeit und die Kosten fundiert zu ermitteln. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zum Antrag der AfD-Fraktion, denn dieser Antrag dient schlicht der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer.“
Weitere Wortbeiträge gab es nicht.
Der Rat lehnte den Antrag gegen die Stimmen der AfD ab.
Hinweis: Laut Oberbürgermeister stimmten CDU, SPD, GRÜNE, LINKE und FOB/FDP gegen den Antrag.
Ein weiterer Antrag (der GRÜNEN) unter TOP 36.3 befaßte sich mit der „Schulterblick-Kampagne für mehr Verkehrssicherheit in Oberhausen (A/18/1037)“.
Herr Dobnik (GRÜNE) erklärte, ein Drittel der Autofahrer vernachlässige den Schulterblick – weder eine Kleinigkeit noch ein Kavaliersdelikt. Denn mehr als 100.000 schwere Unfälle in Deutschland zwischen Pkw und Radfahrerinnen oder Fußgänger geschähen beim Abbiegen und ließen sich durch mehr Aufmerksamkeit im Straßenverkehr verhindern. Schwere Unfälle, so der Redner, seien Ereignisse, die oft für den Rest des Lebens nachwirkten.
Maßnahmen wie eine getrennte Infrastruktur mit Radwegen getrennt von Fußgängerinnen oder von Pkws können die Situation verbessern, bräuchten aber eine lange Zeit und seien kostenintensiv. Die vorgeschlagene Kampagne werde auch anderswo durchgeführt, in Köln, im Kreis Mettmann, im Land Niedersachsen. Man müsse kurzfristig und kostengünstig handeln. Videos und Material stünden mit Sicherheit zur Verfügung und könnten wiederverwendet werden. Er bitte um Zustimmung dafür, daß die Verwaltung den Sachverhalt prüfen dürfe.
Der Beigeordnete Tsalastras wies darauf hin, daß es sich um ein Landesprogramm handelte und es eigentlich an der NRW-Landesregierung wäre, für das Thema einzutreten. Bei einem positiven Beschluß würde die Stadt als Kommune eine Landesaufgabe übernehmen. Man werde den Sachverhalt auf jeden Fall prüfen, doch bei einer Umsetzung müßten die anfallenden Kosten an anderer Stelle kompensiert werden.
Frau Stehr (CDU) erklärte sich für ihre Fraktion bereit, auf kommunaler Ebene Verantwortung zu übernehmen, auch wenn das die Landesebene betreffe.
Der Rat beschloß den Antrag gegen die Stimmen von AfD und FOB/FDP.
Wieder einmal „Zeche Sterkrade“
Die aktuelle Rechtsprechung zur Raumplanung des RVR hatten die LINKEN zum Anlaß genommen, in einem Antrag ein „Moratorium für die Planungen auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Sterkrade bis zur rechtskräftigen Klärung des Regionalplans Ruhr (A/18/1087)“ zu fordern.
Frau Hansen (LINKE) hielt dieses Moratorium in Anbetracht der „nicht mehr zu ignorierenden Auswirkungen des Klimawandels weltweit, aber auch in unserer Stadt“, für zwingend notwendig. Der weitere Flächenverbrauch sowie umfangreiche Bodenversiegelungen für Bebauungsplanungen müßten gestoppt, in der Stadtplanung umgedacht werden. Großbauprojekte wie der Masterplan für die Neue Mitte oder für das Zechengelände Sterkrade lehne die LINKE ab.
Herr Dobnik (GRÜNE) begründete die Zustimmung seiner Fraktion mit der Verunsicherung darüber, welche Folgerungen sich aus dem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW ergäben. Auch seien die Aussagen der Verwaltung über die Auswirkungen auf die laufenden Planungen relativ kurz und knapp.
Frau Wilts (SPD) sah keine Veranlassung für ein Moratorium. Erst wenn das Urteil schriftlich vorliege, werde der Regionalplan ungültig; die drohende Rechtsungültigkeit schaffe keine Rechtsunsicherheit. Die SPD sei grundsätzlich für die Bebauung der Zeche Sterkrade, um Wohnraum zu schaffen. Daher lehne man den Antrag ab.
Herr Osmann (CDU) wies darauf hin, wenn das Urteil rechtskräftig werde, gelte das vorherige Planungsrecht aus dem Jahre 1999. Auch dieser Gebietsentwicklungsplan erlaube die bislang vorgesehenen Planungen und somit habe dieses Urteil überhaupt keine Auswirkungen auf den Fortgang des Projektes an der Zeche Sterkrade. Eine Zustimmung zu Moratorium käme nicht in Frage; man müsse vielmehr mit dem Projekt fortfahren, damit die dringend benötigten Wohnungen so schnell wie möglich verwirklicht würden.
Herr Kempkes (AfD) wie auf eine Besonderheit in der Formulierung des Beschlußvorschlages hin: „Der Stadtplanungs- und Umweltausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluß zu fassen…“ Der Rat könne nicht dem Stadtplanungs- und Umweltausschuß eine Handlungsanweisung vorschreiben. In der Form sei der Antrag überhaupt nicht zulässig.
Der Rat lehnte den Antrag mit den Stimmen von CDU, SPD, AfD und FOB/FDP ab.