Der Text als pdf-Datei: 20260312_K_18_0450_Beissvorfaelle_Hunderassen


Kleine Anfrage von Stadtverordneten und Bezirksvertretern nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/18/0450 vom 5. 2. 2026 von K. Burmeister (AfD).

Betr.: Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde nach Landeshundegesetz NRW – Beißvorfälle und beteiligte Hunderassen.

Antwort der Stadtverwaltung vom 5. 3. 2026 als K/18/0450-01.

Im Zusammenhang mit der erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) bitte ich um eine statistische Auswertung der Beißvorfälle im Stadtgebiet Oberhausen.

Frage 1:

Wie viele gemeldete Beißvorfälle durch Hunde gab es in Oberhausen in den letzten fünf Jahren (bitte jährlich aufschlüsseln und jeweils unterscheiden nach Beißvorfällen gegen Menschen und gegen andere Hunde) und welche Hunderassen waren dabei jeweils beteiligt?

Antwort:

Insgesamt wurden in den letzten fünf Jahre folgende Beißvorfälle erfaßt.

2025:

Beißvorfall Mensch:

21

Beißvorfall Tier:

13

2024:

Beißvorfall Mensch:

11

Beißvorfall Tier:

10

2023:

Beißvorfall Mensch:

6

Beißvorfall Tier:

11

2022:

Beißvorfall Mensch:

9

Beißvorfall Tier:

5 (darunter 1 gefährlicher Hund)

2021:

Beißvorfall Mensch:

3

Beißvorfall Tier:

7

Bei den Hunderassen handelte es sich überwiegend um Rassen, die als große Hunde gem. § 11 LHundG NRW gelten. Darunter gab es einen Beißvorfall eines American Staffordshire Terrier-Mix (gefährlicher Hund) gegenüber eines anderen Hundes so wie ein Rottweiler (Hund bestimmter Rassen).

Frage 2:

Wie viele der unter Frage 1 erfaßten Beißvorfälle entfielen auf Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne des LHundG NRW eingestuft sind (bitte getrennt nach Beißvorfällen gegen Menschen und gegen andere Hunde)?

Antwort:

Im Jahr 2025 gab es einen Beißvorfall bezüglich eines anderen Hundes, wobei der Hund der gebissen hat ein Rottweiler war (Hund bestimmter Rassen gem. § 10 LHundG NRW). Dieser wurde im Nachgang als gefährlicher Hund gem. § 3 LHundG NRW eingestuft.

Im Jahr 2022 gab es einen Beißvorfall eines American Staffordshire Terrier-Mix (gefährlicher Hund), welcher einen anderen Hund gebissen hat.

Frage 3:

Wie viele Hunde gelten derzeit im Stadtgebiet Oberhausen als gefährliche Hunde im Sinne des LHundG NRW?

Antwort:

Im Stadtgebiet Oberhausen sind aktuell insgesamt 88 Hunde angemeldet, welche als gefährliche Hunde gem. § 3 LHundG NRW gelten.

Frage 4:

Welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Leinenpflicht, Maulkorbauflagen, Wesenstests, Halterüberprüfungen) wurden in den letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit Beißvorfällen angeordnet und in wie vielen Fällen betrafen diese Maßnahmen gefährliche Hunde im Sinne des LHundG NRW?

Antwort:

In den letzten fünf Jahren wurden in Oberhausen folgende Maßnahmen im Rahmen des LHundG NRW durchgeführt:

  • Gefährlichkeitsüberprüfungen

  • Maulkorb- und/oder Leinenpflicht

  • OWI-Verfahren

  • Körperliche Eignungsprüfungen

  • Hundeschulbesuche auferlegt

  • Einstufungen zu gefährlichen Hunden gem. § 3 LHundG NRW

Unter diesen Maßnahmen gab es einen Fall, bei dem ein gefährlicher Hund zu einer Gefährlichkeitsüberprüfung vorstellig werden mußte.