Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion an die Stadt Oberhausen zur sogenannten kultursensiblen Pflege.

Weiterlesen: 20210318_10-21



Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. 10-21 vom 19./24. 1. 2021 von H. Mumm.

Betr.: Kultur [Kultursensible Pflege]

Antwort der Stadtverwaltung vom 17. 3. 2021. 

Frage 1:

Wie und nach welchen Kriterien definieren Sie die Zielgruppe dieser kultursensiblen Pfle­ge?

Antwort:

Hauptzielgruppen des landesgeförderten Modellprojektes „Guter Lebensabend NRW“ sind gemäß der verbindlichen Förderkonzeption des Landes Seniorinnen und Senioren mit Ein­wanderungsgeschichte, ihre Angehörigen sowie die Einrichtungen und Dienste des Sy­stems der Altenhilfe und -pflege.

Frage 2:

Welche kulturellen und religiösen Prägungen und Bedürfnisse sehen Sie im Bereich der Pflege zu wenig berücksichtigt an?

Antwort:

Im Zuge der Umsetzung des Modellprojektes sollen bestehende Zugangsbarrieren von Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte abgebaut und die Leistungs­strukturen und -prozesse des örtlich verfügbaren Systems der Altenhilfe und -pflege an die Anforderungen eines durch kulturelle und soziale Vielfalt geprägten gesellschaftlichen Um­feldes angepasst werden.

Über die Modellprojektförderung verfolgt die nordrhein-westfälische Landesregierung das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel, den Bedürfnissen von Seniorinnen und Senio­ren mit Einwanderungsgeschichte bei der Gestaltung der Altenhilfe und -pflege Rechnung zu tragen. Gleichzeitig soll auf diese Weise ihre Lebensleistung gewürdigt werden. Die Be­dürfnisse der älteren Menschen mit Zuwanderungsgeschichte unterscheiden sich aufgrund zahlreicher Faktoren, wie z.B. Herkunftsland, Geschlecht, Religion und Sozialstatus. Aus­serdem sind sie in einem hohen Maße durch die jeweils individuelle Lebensbiografie ge­prägt.

Frage 3:

Welche kulturbedingten Vorbehalte der zu pflegenden Bürger aus dem christlich-jüdischen Glaubenskontext finden dabei welche Berücksichtigung?

Antwort:

Zu ggf. möglichen Vorbehalten weiterer Bevölkerungsgruppen liegen zum Zeitpunkt des Projektstartes keine Erkenntnisse vor.

Frage 4:

Manifestiert sich durch kultursensible Pflege nicht ein trennendes Element, welches die christlich-jüdische Prägung unserer Leitkultur in Frage stellt?

Antwort:

Nein!

Frage 5:

Welche Akzeptanz der Pflegebedürftigen, bezogen auf eine kulturfremde Pflege halten Sie für zumutbar und wie bewerten Sie die Toleranzgrenzen der Pflegebedürftigen unter­schiedlicher Glaubensgemeinschaften, bezogen auf die drei Weltreligionen?

Antwort:

Die interkulturelle Öffnung des Pflegesystems kann nur als partizipativer Entwicklungspro­zess erfolgreich gestaltet werden. Erkenntnisse zu ggf. möglichen Unterschieden zwi­schen den Toleranzgrenzen der Pflegebedürftigen unterschiedlicher Glaubensgemein­schaften liegen aktuell nicht vor.