Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion an die Stadt Oberhausen zur sogenannten kultursensiblen Pflege.
Weiterlesen: 20210318_10-21
Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. 10-21 vom 19./24. 1. 2021 von H. Mumm.
Betr.: Kultur [Kultursensible Pflege]
Antwort der Stadtverwaltung vom 17. 3. 2021.
Frage 1:
Wie und nach welchen Kriterien definieren Sie die Zielgruppe dieser kultursensiblen Pflege?
Antwort:
Hauptzielgruppen des landesgeförderten Modellprojektes „Guter Lebensabend NRW“ sind gemäß der verbindlichen Förderkonzeption des Landes Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte, ihre Angehörigen sowie die Einrichtungen und Dienste des Systems der Altenhilfe und -pflege.
Frage 2:
Welche kulturellen und religiösen Prägungen und Bedürfnisse sehen Sie im Bereich der Pflege zu wenig berücksichtigt an?
Antwort:
Im Zuge der Umsetzung des Modellprojektes sollen bestehende Zugangsbarrieren von Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte abgebaut und die Leistungsstrukturen und -prozesse des örtlich verfügbaren Systems der Altenhilfe und -pflege an die Anforderungen eines durch kulturelle und soziale Vielfalt geprägten gesellschaftlichen Umfeldes angepasst werden.
Über die Modellprojektförderung verfolgt die nordrhein-westfälische Landesregierung das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel, den Bedürfnissen von Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte bei der Gestaltung der Altenhilfe und -pflege Rechnung zu tragen. Gleichzeitig soll auf diese Weise ihre Lebensleistung gewürdigt werden. Die Bedürfnisse der älteren Menschen mit Zuwanderungsgeschichte unterscheiden sich aufgrund zahlreicher Faktoren, wie z.B. Herkunftsland, Geschlecht, Religion und Sozialstatus. Ausserdem sind sie in einem hohen Maße durch die jeweils individuelle Lebensbiografie geprägt.
Frage 3:
Welche kulturbedingten Vorbehalte der zu pflegenden Bürger aus dem christlich-jüdischen Glaubenskontext finden dabei welche Berücksichtigung?
Antwort:
Zu ggf. möglichen Vorbehalten weiterer Bevölkerungsgruppen liegen zum Zeitpunkt des Projektstartes keine Erkenntnisse vor.
Frage 4:
Manifestiert sich durch kultursensible Pflege nicht ein trennendes Element, welches die christlich-jüdische Prägung unserer Leitkultur in Frage stellt?
Antwort:
Nein!
Frage 5:
Welche Akzeptanz der Pflegebedürftigen, bezogen auf eine kulturfremde Pflege halten Sie für zumutbar und wie bewerten Sie die Toleranzgrenzen der Pflegebedürftigen unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften, bezogen auf die drei Weltreligionen?
Antwort:
Die interkulturelle Öffnung des Pflegesystems kann nur als partizipativer Entwicklungsprozess erfolgreich gestaltet werden. Erkenntnisse zu ggf. möglichen Unterschieden zwischen den Toleranzgrenzen der Pflegebedürftigen unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften liegen aktuell nicht vor.